Weitere Entscheidung unten: OLG Rostock, 15.02.1995

Rechtsprechung
   KG, 28.03.1995 - 7 U 6252/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,5575
KG, 28.03.1995 - 7 U 6252/94 (https://dejure.org/1995,5575)
KG, Entscheidung vom 28.03.1995 - 7 U 6252/94 (https://dejure.org/1995,5575)
KG, Entscheidung vom 28. März 1995 - 7 U 6252/94 (https://dejure.org/1995,5575)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zahlung eines restlichen Werklohns ; Nichtigkeit eines Vertrages wegen Verstoßes gegen die guten Sitten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sittenwidriger Werkvertrag bei erheblicher Preiserhöhung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Der wucherische Bauvertrag (IBR 1995, 458)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 1422
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.02.1994 - IV ZR 35/93

    Sittenwidrigkeit einer überhöhten Maklerprovision; Vereinbarung einer

    Auszug aus KG, 28.03.1995 - 7 U 6252/94
    Gleichwohl ist für die Beantwortung der Frage nach dem auffälligen Mißverhältnis die Gegenüberstellung der vereinbarten und der üblichen Vergütung der maßgebliche Ausgangspunkt (vgl.BGHZ 125, 135 (137) = NJW 1994, NJW Jahr 1994 Seite 1475 = LM H. 8/1994 § BGB § 652 BGB Nr. 134).
  • LG Gießen, 23.07.2014 - 1 S 56/14

    Wert der Leistung doppelt so hoch wie Wert der Gegenleistung: Vertrag nichtig!

    Von einem derart groben Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung, das den Schluss auf eine verwerfliche Gesinnung zulässt, ist auch bei Werkverträgen bereits dann auszugehen, wenn der Wert der Leistung knapp doppelt so hoch ist wie der Wert der Gegenleistung (vgl. BGH Urteil vom 23.06.1995 V ZR 265/93, NJW 1995, 2635 f.; Urteil vom 04.02.2000, VI ZR 146/98, NJW 2000, 1487 f.; spezifisch für den Werkvertrag: KG Urteil vom 28.03.1995 7 U 6242/94, NJW-RR 1995, 1422 ff., 1423 unter b).
  • OLG Köln, 27.11.2001 - 15 U 78/01

    Sittenwidrigkeit bei Werkverträgen mit überhöhtem Preis

    Für die rechtliche Würdigung ist davon auszugehen, dass ein lediglich überhöhter Preis (auch wenn dieser gravierend über ortsüblichen Beträgen liegen sollte) für sich genommen die Sittenwidrigkeit eines Geschäftes nicht begründen kann (vgl. BGH, Urteil vom 16.2.1994, NJW 1994, 1475 und KG, Urteil vom 28.3.1995 - 7 U 6252/94 -, NJW-RR 1995, 1422; Heinrichs, in: Palandt, BGB, 59. Aufl., § 138 Rdn. 34 m.w. Nachw.).

    Die vom Landgericht angeführte Fundstelle (Palandt-Heinrichs, BGB, 59. Aufl., § 138 Rdn. 34b) nimmt ihrerseits Bezug auf eine Entscheidung des Kammergerichts (vom 28.3.1995 - 7 U 6252/94 -, NJW-RR 1995, 1422).

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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 15.02.1995 - 2 U 59/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,5438
OLG Rostock, 15.02.1995 - 2 U 59/94 (https://dejure.org/1995,5438)
OLG Rostock, Entscheidung vom 15.02.1995 - 2 U 59/94 (https://dejure.org/1995,5438)
OLG Rostock, Entscheidung vom 15. Februar 1995 - 2 U 59/94 (https://dejure.org/1995,5438)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Pflicht zur Vorlage einer vollständig ausgefüllten Bescheinigung über die Ausführung einer Holzschutzbehandlung; Vertragliche Nebenpflichen eines Bauunternehmers; Zurückbehaltungsrecht bis zur Erfüllung der Pflicht durch den Bauunternehmer; Einordnung einer Rechnung als ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Zurückbehaltungsrecht bei fehlender Bescheinigung über Holzschutzbehandlung? (IBR 1995, 333)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 1422
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Nürnberg, 30.03.2022 - 2 U 2777/21

    Folgen der WEG-Reform für Vergemeinschaftungsbeschlüsse

    Sofern eine entsprechende Pflicht eines Bauträgers besteht, handelt es sich um eine leistungsbezogene Nebenpflicht im Sinne von § 241 Abs. 2 BGB (OLG Köln, Urteil vom 06.08.1999 - 19 U 176/98 -, juris Rn. 2; Urteil vom 23.02.2005 - 11 U 76/04 -, juris Rn. 4; OLG Stuttgart, Beschluss vom 25.01.2010 - 10 U 119/09 -, juris Rn. 4; OLG Rostock, Urteil vom 15.02.1995 - 2 U 59/94 -, abgedruckt in: NJW 1995, 1422; OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.05.1994 - 5 U 196/93 -, juris Rn. 33; auch: Stretz in ibr-online-Kommentar, Bauvertragsrecht, Stand 22/2021, § 650n Rn. 20).

    Richtig ist, dass sich eine vertragliche Herausgabepflicht mittelbar aus der geschuldeten Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik ergeben kann (OLG Rostock, Urteil vom 15.02.1995 - 2 U 59/94 -, abgedruckt in NJW-RR 1995, 1422).

  • OLG Stuttgart, 25.01.2010 - 10 U 119/09

    Berufung im Werklohnprozess nach Errichtung einer Trinkwasseranlage:

    Wegen der Verletzung einer Nebenpflicht kann der Besteller die Abnahme nicht verweigern, sondern ihm steht deswegen lediglich ein Zurückbehaltungsrecht gegenüber der Werklohnforderung nach § 273 BGB zu (vgl. auch Kniffka, Anmerkung zum Urteil des OLG Rostock vom 15.2.1995, AZ: 2 U 59/94, IBR 1995, 333).
  • OLG Köln, 06.08.1999 - 19 U 176/98

    Aushändigung der Unternehmerbescheinigung

    Der Fall ist vergleichbar der Pflicht zur Übergabe einer Bescheinigung über die Ausführung einer Holzschutzbehandlung (OLG Rostock, OLGR 1995, 56) und der Pflicht eines Abbruchunternehmers, dem Auftraggeber die Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die diesen in die Lage versetzen, den Entsorgungsnachweis zu führen (OLG Düsseldorf, OLGR 1994, 278).
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