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   OLG Köln, 09.05.1995 - 3 U 144/94   

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https://dejure.org/1995,2811
OLG Köln, 09.05.1995 - 3 U 144/94 (https://dejure.org/1995,2811)
OLG Köln, Entscheidung vom 09.05.1995 - 3 U 144/94 (https://dejure.org/1995,2811)
OLG Köln, Entscheidung vom 09. Mai 1995 - 3 U 144/94 (https://dejure.org/1995,2811)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Sittenwidrigkeit Bierlieferungsvertrag Vertragsstrafe

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BGB § 138
    Sittenwidrigkeit Bierlieferungsvertrag Vertragsstrafe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sittenwidrigkeit eines Bierlieferungsvertrages wegen schwerwiegender Einschränkungen der wirtschaftlichen Bewegungsfreiheit des Eigentümers und Verpächters einer Gaststätte; Grobes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung im Rahmen eines Bierbezugsvertrages

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 138
    Sittenwidrigkeit eines Bierlieferungsvertrages, Vertragsstrafe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 1516
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.10.1973 - VIII ZR 91/72

    Nichtigkeit einer Bierbezugsverpflichtung wegen übermäßig langer Dauer der

    Auszug aus OLG Köln, 09.05.1995 - 3 U 144/94
    Auch die Möglichkeiten der Weiterverpachtung sind erschwert, da viele Gastwirte bei der Übernahme auf Brauereidarlehen angewiesen sind (vgl. BGH WM 73, 1360).
  • BGH, 07.10.1970 - VIII ZR 202/68

    Verstoß eines langfristigen Bierbezugsvertrages gegen die guten Sitten -

    Auszug aus OLG Köln, 09.05.1995 - 3 U 144/94
    Grundsätzlich wird eine Bezugsdauer von 10 - 15 Jahren, im Einzelfall sogar bis zu 20 Jahren, als zulässig erachtet (vgl. Wahl a.a.O. Seite 18 ff; Wolf/Horn/Lindacher, AGB-Gesetz, 3. Aufl., § 9 Rdn. B 105; BGB NJW 70, 2243).
  • LG Berlin, 31.01.1990 - 99 O 206/89
    Auszug aus OLG Köln, 09.05.1995 - 3 U 144/94
    Auch Rechtsnachfolgeklausel werden trotz der mit ihnen für den Kunden verbundenen Einschränkung der unternehmerischen Bewegungsfreiheit im Hinblick auf die erhebliche Fluktuation im Gaststättengewerbe und die Gefahr des Leerlaufens der Bezugspflichten durch Übertragung der Gaststätte auf andere Personen im allgemeinen für unbedenklich gehalten (vgl. BGH GRUR 84, 298 (300); LG Berlin NJW-RR 90, 820; Wahl a.a.O. Seite 24; Wolf/Horn/Lindacher, AGB-Gesetz, § 9 Rdn. B 107; Paulusch, Höchstrichterliche Rechtsprechung zum Brauerei- und Gaststättenrecht, 7. Aufl., Seite 102 ff).
  • BGH, 23.11.1983 - VIII ZR 333/82

    Schadensersatzanspruch - Bierlieferungsvertrag - Gaststättenbetrieb -

    Auszug aus OLG Köln, 09.05.1995 - 3 U 144/94
    Auch Rechtsnachfolgeklausel werden trotz der mit ihnen für den Kunden verbundenen Einschränkung der unternehmerischen Bewegungsfreiheit im Hinblick auf die erhebliche Fluktuation im Gaststättengewerbe und die Gefahr des Leerlaufens der Bezugspflichten durch Übertragung der Gaststätte auf andere Personen im allgemeinen für unbedenklich gehalten (vgl. BGH GRUR 84, 298 (300); LG Berlin NJW-RR 90, 820; Wahl a.a.O. Seite 24; Wolf/Horn/Lindacher, AGB-Gesetz, § 9 Rdn. B 107; Paulusch, Höchstrichterliche Rechtsprechung zum Brauerei- und Gaststättenrecht, 7. Aufl., Seite 102 ff).
  • BGH, 30.09.1992 - VIII ZR 196/91

    Widerruf nach Abzahlungsgesetz bei Bierlieferungsvertrag

    Auszug aus OLG Köln, 09.05.1995 - 3 U 144/94
    Desgleichen sind Schadensersatzpauschalierungen und Vertragsstrafeklauseln grundsätzlich nicht zu beanstanden (vgl. Wahl a.a.O. Seite 24; Paulusch a.a.O. Seite 109 ff; Wolf/Horn/Lindacher AGB-Gesetz § 9 Rdn. B 109; Palandt-Heinrichs, BGB 54. Aufl. § 343 Rdn. 3; BGH WM 77, 641 (643), WM 80, 1309 und NJW 93, 64 (66)).
  • BGH, 02.10.1969 - KZR 10/68

    Wirksamkeit eines Pachtvertrags mit Bierlieferungsabrede - Verstoß gegen die

    Auszug aus OLG Köln, 09.05.1995 - 3 U 144/94
    Grundsätzlich gilt: Je größer die Gegenleistungen der Brauerei sind, desto einschneidender können im Einzelfall die Bindungen sein, die der Gastwirt im Interesse einer sachgerechten Risikobegrenzung auf seiten der Brauerei noch hinnehmen muß (vgl. BGH NJW 70, 279 und 2243 sowie 74, 2089; Erman-Brox, BGB § 138 Rdn. 69; Wahl, Der Bierlieferungsvertrag, Seite 16 ff., jeweils m.w.N.).
  • OLG Köln, 06.12.2006 - 11 U 73/06

    Sittenwidrigkeit einer Eigentümererklärung im Rahmen eines Bier- und

    Hierbei gilt grundsätzlich: je größer die Gegenleistungen der Brauerei sind, desto einschneidender können im Einzelfall die Bindungen sein, die der Gastwirt im Interesse einer sachgerechten Risikobegrenzung auf Seiten der Brauerei noch hinnehmen muss (OLG Köln - 3. Zivilsenat - NJW-RR 1995, 1516 = OLGR 1995, 161; ferner etwa BGHZ 147, 279, 280 f. = NJW 2001, 2331; BGH WM 1984, 88, 89 = GRUR 1984, 298; Münchener Kommentar - Armbrüster, BGB, 5. Auflage, § 138 Rn. 75; Bühler, Brauerei- und Gaststättenrecht, 11. Auflage, Rn. 275 ff., 322 jeweils m.w.N.).

    Nach diesen Maßstäben können auch Verpflichtungserklärungen des Eigentümers oder Verpächters einer Gaststätte, der diese nicht selbst betreibt, aber in die Bierbezugs- und Darlehensverpflichtung einbezogen wird, wegen Sittenverstoßes unwirksam sein (OLG Köln, NJW-RR 1995, 1516; OLG Düsseldorf Urteil vom 22.04.1999 - 13 U 100/98; Bühler, a.a.O., Rn. 600 f.).

    Erforderlich ist eine umfassende Abwägung der Umstände des Einzelfalles; in deren Rahmen dürfen Vorteile, die die Brauerei dem Pächter eingeräumt hat, im Verhältnis zum Eigentümer oder Verpächter keine Berücksichtigung finden (OLG Köln NJW-RR 1995, 1516, 1517; Bühler, a.a.O., Rn. 600).

  • LG Köln, 15.03.2011 - 21 O 95/10

    Vereinbarkeit eines Bierlieferungsvertrags mit den guten Sitten

    Darüber hinaus kann ein Bierlieferungsvertrag gegen die guten Sitten verstoßen und damit nichtig sein, weil er die wirtschaftliche Bewegungsfreiheit des Gastwirtes in unvertretbarer Weise einengt und diesen dadurch in eine mit den Anschauungen des redlichen geschäftlichen Verkehrs nicht mehr zu vertretende Abhängigkeit von dem Bierlieferanten bringt (BGH MDR 1987, 490f.; OLG Köln, NJW-RR 1995, 1516f.).
  • LG Magdeburg, 07.05.2013 - 11 O 134/13

    Nichtigkeit der mittels Nachtragsvereinbarung (Bierlieferungsvertrag)

    Grundsätzlich gilt, dass die Bindungen die der Gastwirt im Interesse einer sachangemessenen Risikobegrenzung der Brauerei hinnehmen muss, umso einschneidender ausfallen können, desto höher die Gegenleistung der Brauerei ist, mit der der Betrieb der Gaststätte ermöglicht wird und umgekehrt (OLG Köln NJW-RR 1995, 1516 f).

    Deshalb erachtet die Kammer den Vorwurf, dass die Verlängerung der Bezugsbindung in eine Knebelung der Beklagten geführt hat und damit der Sittenwidrigkeit verfällt auch für gerechtfertigt (vgl. für den Fall des Kleinkredits insbesondere OLG Köln NJW-RR 1995, 1516 f).

  • BGH, 22.10.1997 - VIII ZR 149/96

    Rechtliche Beurteilung eines Bierlieferungsvertrages verbunden mit der zur

    Auch eine Vertragsstrafenregelung sieht die Vereinbarung der Parteien - anders als der Bierlieferungsvertrag in der vom Berufungsgericht zum Vergleich herangezogenen Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln (NJW-RR 1995, 1516) - nicht vor.
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