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   BGH, 14.03.1994 - AnwZ (B) 84/93   

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https://dejure.org/1994,6038
BGH, 14.03.1994 - AnwZ (B) 84/93 (https://dejure.org/1994,6038)
BGH, Entscheidung vom 14.03.1994 - AnwZ (B) 84/93 (https://dejure.org/1994,6038)
BGH, Entscheidung vom 14. März 1994 - AnwZ (B) 84/93 (https://dejure.org/1994,6038)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 318
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 31.05.1965 - AnwZ (B) 7/65

    Verwerfung einer unzulässigen Beschwerde ohne mündliche Verhandlung

    Auszug aus BGH, 14.03.1994 - AnwZ (B) 84/93
    Da das Rechtsmittel unzulässig ist, konnte der Senat ohne mündliche Verhandlung entscheiden (BGHZ 44, 25).
  • BGH, 13.09.1993 - AnwZ (B) 32/93

    Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde im Zulassungsverfahren im Fall einer

    Auszug aus BGH, 14.03.1994 - AnwZ (B) 84/93
    Dazu gehört die Anordnung der Vorlage eines ärztlichen Gutachtens nach § 8 a Abs. 1 BRAO nicht (Senatsbeschlüsse vom 17. Dezember 1990 - AnwZ (B) 69/90 - und vom 6. Juli 1992 - AnwZ (B) 21/92; Verfassungsbeschwerden verworfen durch Beschlüsse vom 25. Februar 1991 - 1 BvR 201/91 - und vom 9. September 1992 - 1 BvR 1184/92; Senatsbeschluß vom 13. September 1993 - AnwZ (B) 32/93).
  • BGH, 06.07.1992 - AnwZ (B) 21/92

    Sofortige Beschwerde gegen einen Beschluss des Senats des Ehrengerichtshofes für

    Auszug aus BGH, 14.03.1994 - AnwZ (B) 84/93
    Dazu gehört die Anordnung der Vorlage eines ärztlichen Gutachtens nach § 8 a Abs. 1 BRAO nicht (Senatsbeschlüsse vom 17. Dezember 1990 - AnwZ (B) 69/90 - und vom 6. Juli 1992 - AnwZ (B) 21/92; Verfassungsbeschwerden verworfen durch Beschlüsse vom 25. Februar 1991 - 1 BvR 201/91 - und vom 9. September 1992 - 1 BvR 1184/92; Senatsbeschluß vom 13. September 1993 - AnwZ (B) 32/93).
  • BGH, 06.07.1992 - AnwZ (B) 24/92

    Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen einen Beschluss des Ehrengerichtshofes

    Auszug aus BGH, 14.03.1994 - AnwZ (B) 84/93
    In dem Verfahren nach §§ 37 bis 42 BRAO ist die sofortige Beschwerde gegen Entscheidungen des Ehrengerichtshofs nur in den Fällen zulässig, die in § 42 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 BRAO genannt sind; § 223 Abs. 3 BRAO ist nicht entsprechend anwendbar (Senatsbeschlüsse vom 6. Juli 1992 - AnwZ (B) 24/92).
  • BGH, 17.12.1990 - AnwZ (B) 69/90

    Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde gegen Entscheidungen der

    Auszug aus BGH, 14.03.1994 - AnwZ (B) 84/93
    Dazu gehört die Anordnung der Vorlage eines ärztlichen Gutachtens nach § 8 a Abs. 1 BRAO nicht (Senatsbeschlüsse vom 17. Dezember 1990 - AnwZ (B) 69/90 - und vom 6. Juli 1992 - AnwZ (B) 21/92; Verfassungsbeschwerden verworfen durch Beschlüsse vom 25. Februar 1991 - 1 BvR 201/91 - und vom 9. September 1992 - 1 BvR 1184/92; Senatsbeschluß vom 13. September 1993 - AnwZ (B) 32/93).
  • BGH, 26.05.1997 - AnwZ (B) 3/97

    Antrag auf Fristverlängerung zur Vorlage eines Gutachtens

    In den Verfahren nach §§ 37-42 BRAO ist die sofortige Beschwerde gegen Entscheidungen des Anwaltsgerichtshofes nur in den Fällen zulässig, die in § 42 Abs. 1 Nr. 1-5 BRAO genannt sind; § 223 Abs. 3 BRAO ist nicht entsprechend anwendbar (Senatsbeschlüsse vom 6. Juli 1992 - AnwZ (B) 24/92 und vom 14. März 1994 - AnwZ (B) 84/93).

    Dazu gehört weder die Anordnung der Vorlage eines ärztlichen Gutachtens nach § 8 a Abs. 1 BRAO (Senatsbeschluß vom 14. März 1994 - AnwZ (B) 84/93) noch die Setzung einer Frist oder die Ablehnung einer Fristverlängerung in einem solchen Verfahren.

  • BGH, 27.04.2005 - AnwZ (B) 45/04

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Aufforderung zur Vorlage eines

    Dazu gehört die Vorlage eines ärztlichen Attestes nach § 8 a BRAO nicht (ständige Rspr., vgl. Senatsbeschlüsse vom 17. Dezember 1990 - AnwZ(B) 69/90; vom 6. Juli 1992 - AnwZ(B) 21/92; vom 14. März 1994 - AnwZ(B) 84/93 - BRAK-Mitt. 1994, 176; vom 9. Dezember 1996 - AnwZ(B) 44/96 - BRAK-Mitt. 1997, 91; vom 26. Mai 1997 - AnwZ(B) 3/97 - BRAK-Mitt. 1997, 202; vom 16. Februar 1998 - AnwZ(B) 68/97 - BRAK-Mitt. 1998, 151; vom 18. Juni 2001 - AnwZ(B) 50/00 und vom 25. November 2002 - AnwZ(B) 10/02).
  • BGH, 16.03.2009 - AnwZ (B) 105/08

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Anordnung der Vorlage eines

    Im Verfahren nach §§ 37 bis 42 BRAO ist die sofortige Beschwerde gegen Entscheidungen des Anwaltsgerichtshofs über einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung nur in den in § 42 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BRAO genannten Fällen zulässig; dazu gehört das mit dem Antrag auf gerichtliche Entscheidung verfolgte Begehren des Antragstellers, die Anordnung der Vorlage eines ärztlichen Gutachtens aufzuheben, nicht (Senatsbeschluss vom 14. März 1994 - AnwZ (B) 84/93, BRAK-Mitt. 1994, 176; Senatsbeschluss vom 26. Mai 1997 - AnwZ (B) 3/97, BRAK-Mitt. 1997, 202).
  • BGH, 07.02.2011 - AnwZ (B) 39/10

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen eine Entscheidung des

    Dazu gehört das mit dem Antrag auf gerichtliche Entscheidung verfolgte Begehren des Antragstellers, die Anordnung der Vorlage eines ärztlichen Gutachtens aufzuheben, nicht (Senatsbeschlüsse vom 14. März 1994 - AnwZ (B) 84/93, BRAK-Mitt. 1994, 176 und vom 26. Mai 1997 - AnwZ (B) 3/97, BRAK-Mitt. 1997, 202).
  • BGH, 18.05.2011 - AnwZ (B) 54/10

    Verpflichtung eines Rechtsanwalts zur Vorlage eines ärztlichen Gutachtens im

    Dazu gehört das mit dem Antrag auf gerichtliche Entscheidung verfolgte Begehren des Antragstellers, die Anordnung der Vorlage eines ärztlichen Gutachtens aufzuheben, nicht (Senatsbeschlüsse vom 14. März 1994 - AnwZ (B) 84/93, BRAK-Mitt. 1994, 176 und vom 26. Mai 1997 - AnwZ (B) 3/97, BRAK-Mitt. 1997, 202).
  • BGH, 07.02.2011 - AnwZ (B) 40/10

    Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen eine Anordnung des

    Dazu gehört das mit dem Antrag auf gerichtliche Entscheidung verfolgte Begehren des Antragstellers, die Anordnung der Vorlage eines ärztlichen Gutachtens aufzuheben, nicht (Senatsbeschlüsse vom 14. März 1994 - AnwZ (B) 84/93, BRAK-Mitt. 1994, 176 und vom 26. Mai 1997 - AnwZ (B) 3/97, BRAK-Mitt. 1997, 202).
  • BGH, 16.11.1998 - AnwZ (B) 40/98

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen eine Entscheidung des

    Da keiner der in § 42 Abs. 1 BRAO genannten Fälle vorliegt, ist die sofortige Beschwerde dagegen nicht statthaft (Senatsbeschlüsse vom 14. März 1994 - AnwZ (B) 84/93 -, BRAK-Mitt. 1994, 176, und vom 26. Mai 1997 - AnwZ (B) 3/97 -, BRAK-Mitt. 1997, 202; Henssler in Henssler/Prütting, BRAO 1997 § 8a Rdn. 7 m.w.N.).
  • BGH, 13.02.1995 - AnwZ (B) 64/94

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls - Sofortige

    Dazu gehört die Anordnung der Vorlage eines ärztlichen Gutachtens nach § 8 a Abs. 1 BRAO nicht (Senatsbeschl. v. 14. März 1994 - AnwZ (B) 84/93 m.w.N.).
  • BGH, 13.02.1995 - AnwZ (B) 70/94

    Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen die Anordnung der Vorlage eines

    Dazu gehört die Anordnung der Vorlage eines ärztlichen Gutachtens nach § 8 a Abs. 1 BRAO nicht (Senatsbeschlüsse vom 17. Dezember 1990 - AnwZ (B) 69/90 - und vom 6. Juli 1992 - AnwZ (B) 21/92; Verfassungsbeschwerden verworfen durch Beschlüsse vom 25. Februar 1991 - 1 BvR 201/91 - und vom 9. September 1992 - 1 BvR 1184/92; Senatsbeschlüsse vom 14. März 1994 - AnwZ (B) 84/93 und vom 13. September 1993 - AnwZ (B) 32/93).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 08.09.1994 - 19 W 31/94   

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https://dejure.org/1994,3578
OLG Köln, 08.09.1994 - 19 W 31/94 (https://dejure.org/1994,3578)
OLG Köln, Entscheidung vom 08.09.1994 - 19 W 31/94 (https://dejure.org/1994,3578)
OLG Köln, Entscheidung vom 08. September 1994 - 19 W 31/94 (https://dejure.org/1994,3578)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 318
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Stuttgart, 13.05.2013 - 14 U 12/13

    GmbH: Abberufung des alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführers einer

    Hinsichtlich der die außerordentliche Kündigung des Anstellungsvertrags des Gesellschafter-Geschäftsführers der Beklagten betreffenden Anträge (Klaganträge Ziff. I 3 und 4) ist § 42 Abs. 2 GKG maßgebend (vgl. Onderka, in: Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 13. Aufl., Rn. 4397; auch BGH, NJW-RR 2006, 213, 214), wobei hier nicht auf den Jahresbetrag des Entgelts, sondern lediglich auf die Zeit von dem angefochtenen Beschluss bis zur nach § 10 Ziff. 2 des Anstellungsvertrags (Anlage K 1 a) möglichen ordentlichen Kündigung abzustellen (vgl. etwa OLG Köln, NJW-RR 1995, 318; OLG München, NJW-RR 1988, 190; auch BGH, NJW-RR 2006, 213, 214), die danach zum 30.09.2012 möglich gewesen wäre.
  • BGH, 09.06.2005 - III ZR 21/04

    Streitwert für Streitigkeiten über den Bestand eines privatrechtlichen

    Eine Ausnahme wird im wesentlichen nur dann zugelassen, wenn der andere Vertragsteil vor Ablauf von drei Jahren zu einer ordentlichen Kündigung des Dienstverhältnisses befugt gewesen wäre (vgl. OLG Köln NJW-RR 1995, 318; OLG München NJW-RR 1988, 190).
  • OLG Stuttgart, 12.02.2003 - 3 U 142/02

    Genossenschaft: Verzicht eines Aufsichtsratsmitgliedes auf die Rüge nicht

    Soweit das Oberlandesgericht Köln (JurBüro 1995, 255) und das Landgericht Bayreuth (JurBüro 1990, 772) die Auffassung vertreten, dass bei einem Dienstvertrag auf unbestimmte Zeit mit Kündigungsrecht eines Vertragspartners vom Zeitraum bis zum nächstmöglichen Vertragsende auszugehen ist, vermag dem der Senat nicht zu folgen.
  • OLG Naumburg, 20.07.1995 - 7 U 122/94

    Streitwertfestsetzung bei einem Rechtsstreit um die Kündigung eines

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  • OLG Naumburg, 18.09.2003 - 7 U (Hs) 17/03

    Kündigung eines Geschäftsführer-Anstellungsvertrages wegen Begehung einer

    Für Feststellungsklagen von Mitgliedern des Vertretungsorgans einer GmbH über das Fortbestehen des Anstellungsverhältnisses wird danach gemeinhin der Streitwert nach Maßgabe der Bruttovergütung bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin festgesetzt, jedoch nach oben begrenzt auf den dreifachen Jahresbetrag, bei positiven Feststellungsklagen mit einem Feststellungsabschlag von 20 % (vgl. etwa OLG Celle, Beschluss vom 22.6.1994 - 20 W 12/94; OLGR 1994, 298 (zum Vorstand einer Genossenschaft); OLG Köln, Beschluss vom 8.9.1994 - 19 W 31/94, OLGR 1994, 268; ebenso Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen 2. Zivilsenat Beschluss vom 16. September 1991, Az: 2 U 36/91, a. a. O.).
  • OLG Naumburg, 18.09.2003 - 7 U Hs 17/03

    Nachschieben von Kündigungsgründen

    Für Feststellungsklagen von Mitgliedern des Vertretungsorgans einer GmbH über das Fortbestehen des Anstellungsverhältnisses wird danach gemeinhin der Streitwert nach Maßgabe der Bruttovergütung bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin festgesetzt, jedoch nach oben begrenzt auf den dreifachen Jahresbetrag, bei positiven Feststellungsklagen mit einem Feststellungsabschlag von 20 % (vgl. etwa OLG Celle, Beschluss vom 22.6.1994 - 20 W 12/94; OLGR 1994, 298 (zum Vorstand einer Genossenschaft); OLG Köln, Beschluss vom 8.9.1994 - 19 W 31/94, OLGR 1994, 268; ebenso Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen 2. Zivilsenat Beschluss vom 16. September 1991, Az: 2 U 36/91, a. a. O.).
  • OLG Düsseldorf, 04.03.2013 - 14 U 144/12

    Bindung des Dienstherrn durch die Gewährung von Prämien und leistungsbezogenen

    Sieht in diesem Fall ein auf unbestimmte Zeit geschlossener Vertrag das Kündigungsrecht des kündigenden Vertragspartners vor, ist Obergrenze seines wirtschaftlichen Interesses die Vergütung, die der Kläger zwischen dem Zeitpunkt der streitigen Kündigung und dem nächstmöglichen ordentlichen Kündigungstermin zustehen würde (vgl. BGH, Beschluss vom 09.06.2005, III ZR 21/04, a.a.O.; OLG München, Beschluss vom 12.03.1998, 20 W 1073/98, OLGR München 1998, 162 - 163; KG, Beschluss vom 08.11.1996, 14 W 7683/96, KGR Berlin 1997, 228; OLG Köln, Beschluss vom 08.09.1994, 19 W 31/94, NJW-RR 1995, 318; OLG München, Beschluss vom 01.09.1987, 5 W 2184/87, NJW-RR 1998, 190).
  • OLG München, 12.03.1998 - 20 W 1073/98

    Bewertung des Streitgegenstandes einer Klage auf Feststellung des Weiterbestehens

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