Rechtsprechung
BGH, 15.11.1994 - XI ZR 174/94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Antrag auf Verpfändungsfreistellung - Wert - Kontoguthaben plus Zinsen
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
ZPO § 6
Wert des Antrags auf Freistellung von der Verpfändung eines Sparkontos
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 6
Bemessung des Gegenstandswerts bei Freistellung eines Sparkontos von der Verpfändung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1995, 362
- ZIP 1994, 1977
- MDR 1995, 196
- VersR 1995, 319
- WM 1995, 84
- BB 1995, 644
Wird zitiert von ... (4)
- LG Saarbrücken, 16.12.2013 - 12 O 196/12
Kraftfahrzeugkaufvertrag: Rücktrittsrecht nach gescheiterten …
Der Antrag auf Freistellung von der restlichen Darlehensverbindlichkeit ist mit dem Betrag anzusetzen, in dessen Höhe das Darlehen noch valutiert und wegen dem Befreiung begehrt wird (vgl. BGH, Beschl. v. 15. November 1994 - XI ZR 174/94, NJW-RR 1995, 362; OLG Rostock, OLGR 2009, 223). - LG Aachen, 07.02.2019 - 1 O 210/18 Der Antrag auf Freistellung von der restlichen Darlehensverbindlichkeit ist mit dem Betrag anzusetzen, in dessen Höhe das Darlehen noch valutiert und wegen dem Befreiung begehrt wird (vgl. BGH, Beschl. v. 15.11.1994 - XI ZR 174/94).
- OLG Brandenburg, 27.01.2020 - 7 W 109/19
Beschwerde gegen eine Streitwertfestsetzung
§ 4 ZPO findet insoweit keine Anwendung, weil das Pfandrecht selbst einheitlich an der Forderung, dem Guthaben, besteht und nicht in Haupt- und Nebenforderung aufgespalten werden kann (BGH, Beschluss vom - XI ZR 174/94, NJW-RR 1995, 362, juris Rn 4; LG Köln, ZMR 1996, 145; ebenso LG Hamburg, NJWE-MietR 1997, 199, jeweils für Herausgabe der Mietkaution). - OLG Saarbrücken, 04.12.2007 - 5 W 296/07
Streitwertbemessung: Feststellung von künftig sukzessive fällig werdenden …
Im Falle eines Antrags auf Freistellung von Forderungen in bezifferter Höhe bemisst sich der Wert gemäß § 48 Abs. 1 GKG i. V. m. § 3 ZPO grundsätzlich nach dem Betrag der Hauptforderung, auf die der Kläger in Anspruch genommen wird (vgl. BGH, Beschl. v. 15.11.1994 - XI ZR 174/94, NJW-RR 1995, 362;… Schneider, Streitwertkommentar, 12. Auflage, Rdnr. 2216).
Rechtsprechung
KG, 20.09.1994 - 5 U 3260/93 |
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1995, 362
- GRUR 1995, 133