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   OLG Karlsruhe, 25.11.1994 - 14 U 67/94   

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https://dejure.org/1994,10768
OLG Karlsruhe, 25.11.1994 - 14 U 67/94 (https://dejure.org/1994,10768)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25.11.1994 - 14 U 67/94 (https://dejure.org/1994,10768)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25. November 1994 - 14 U 67/94 (https://dejure.org/1994,10768)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 477
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Nürnberg, 31.10.1995 - 3 U 2008/95

    Schmerzensgeldanspruch wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts; Namentliche

    Zu ähnlichen Fragestellungen äußern sich: OLG Hamburg (Urteil - 3 U 238/93 - 10.2.1994, in NJW-RR 1994, 1439) - "Die (auch abgekürzte) Nennung des Namens eines Straftäters in der Presseberichterstattung über seine früheren Straftaten verletzt das allgemeine Persönlichkeitsrecht und ist nach der Güterabwägung im Einzelfall wegen des seit der Verurteilung verstrichenen langen Zeitraums trotz der Schwere der damaligen Taten nicht gerechtfertigt, wenn für die Berichterstattung kein aktueller Anlaß besteht und die Darstellung diesem Anlaß gerecht wird" [Leitsatz]; OLG Karlsruhe (Urteil - 14 U 67/94 - 25.11.1994, in NJW-RR 1995, 477) - Persönlichkeitsrechtsverletzung durch einen wahrheitswidrigen Pressebericht über strafbare Handlungen einer durch Namensnennung "angeprangerten" Person (falsche Tatsachenbehauptung, nicht bloße Meinungsäußerung).
  • LG Offenburg, 29.10.2020 - 2 O 177/20

    Schmerzensgeld bei der Zugänglichmachung von Intimbildern

    Ob eine schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts vorliegt, die die Zahlung einer Geldentschädigung erfordert, hängt - insbesondere von der Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, vom Ausmaß der Verbreitung der rechtswidrigen Veröffentlichung, der Nachhaltigkeit und Fortdauer der Interessen- und Rufschädigung des Verletzten, ferner von Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie von dem Grad seines Verschuldens ab (OLG Karlsruhe, Urt. v. 25.11.1994 - 14 U 67/94, NJW-RR 1995, 477).
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