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Rechtsprechung
   BGH, 03.11.1994 - LwZB 5/94   

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https://dejure.org/1994,1651
BGH, 03.11.1994 - LwZB 5/94 (https://dejure.org/1994,1651)
BGH, Entscheidung vom 03.11.1994 - LwZB 5/94 (https://dejure.org/1994,1651)
BGH, Entscheidung vom 03. November 1994 - LwZB 5/94 (https://dejure.org/1994,1651)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Scheinurteil - Zulässigkeitsvoraussetzung - Berufung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 511; ZPO § 545
    Anfechtung eines nicht verkündeten Urteils

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO §§ 511, 545
    Zulässigkeit der Berufung gegen ein nicht verkündetes Urteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 404
  • NJW-RR 1995, 575 (Ls.)
  • MDR 1995, 89
  • VersR 1995, 190
 
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Wird zitiert von ... (59)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.06.1960 - IV ZR 16/60

    Mangelhaftes schriftliches Verfahren

    Auszug aus BGH, 03.11.1994 - LwZB 5/94
    Das Berufungsgericht hätte daher mangels einer abschließenden erstinstanzlichen Entscheidung das als Berufung angesehene Rechtsmittel nicht als unzulässig verwerfen dürfen, sondern die (Noch-)Nichtexistenz eines erstinstanzlichen Urteils durch die Aufhebung der den Parteien zugegangenen Entscheidung klarstellen und die Sache an das erstinstanzliche Gericht zwecks Beendigung des noch nicht abgeschlossenen Verfahrens zurückverweisen müssen (BGHZ 32, 370, 375; MünchKomm-ZPO/Rimmelspacher, § 511 Rdn. 9).
  • BGH, 14.07.1966 - IV ZR 37/65

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 03.11.1994 - LwZB 5/94
    Da dieser untätig geblieben ist, durfte der Beklagte das Verfahren selbst weiterbetreiben und das Rechtsmittel einlegen (BGH, Urt. v. 14. Juli 1966, IV ZR 37/65, NJW 1966, 2210).
  • BGH, 23.02.1990 - V ZR 188/88

    Zulässigkeit eines Rechtsmittels bei Annahme der Prozeßunfähigkeit

    Auszug aus BGH, 03.11.1994 - LwZB 5/94
    Ist der Rechtsmittelzug aber erst einmal eröffnet, betrifft die von Amts wegen anzustellende Prüfung der Prozeßfähigkeit nicht mehr die Zulässigkeit, sondern die Begründetheit des Rechtsmittels (Bork, Anm. zu BGHZ 110, 294 [BGH 23.02.1990 - V ZR 188/88] in ZZP 103, 468, 469; a.A. MünchKomm-ZPO/Lindacher, § 57 Rdn. 22).
  • BGH, 16.10.1984 - VI ZB 25/83
    Auszug aus BGH, 03.11.1994 - LwZB 5/94
    Es hat seine Entscheidung nicht verkündet, so daß es sich bei dem den Parteien zugestellten Schriftstück in Wahrheit nur um einen Urteilsentwurf handelt, der auch nicht Gegenstand einer die Berufungsfrist des § 516 ZPO in Lauf setzenden wirksamen Zustellung sein konnte (BGH, Beschl. v. 16. Oktober 1984, VI ZR 25/83, VersR 1984, 1192, 1193).
  • BGH, 13.06.2012 - XII ZB 592/11

    Kindesunterhaltsverfahren: Wiedereinsetzung in die Beschwerdefrist wegen einer

    Da hiermit aber nur der Rechtsschein einer Entscheidung beseitigt werden soll, kann eine dahingehend klarstellende Entscheidung des Rechtsmittelgerichts nicht vom Vorliegen der sonstigen Zulässigkeitsvoraussetzungen eines "echten" Rechtsmittelverfahrens - insbesondere nicht von der Beobachtung von Formvorschriften - abhängig gemacht werden (BGH Beschluss vom 3. November 1994 - LwZB 5/94 - NJW 1995, 404).

    c) Entsprechend ist nunmehr vom Senat zu verfahren (vgl. BGH Beschluss vom 3. November 1994 - LwZB 5/94 - NJW 1995, 404).

  • OLG Rostock, 24.03.2004 - 6 U 124/02

    Anforderungen an das Vorliegen eines formell ordnungsgemäßen Urteils -

    Bei einem nicht verkündeten und nicht (innerhalb der Frist von 5 Monaten) abgesetzten Urteil handelt es sich um ein rechtlich nicht existentes sogen. Scheinurteil (vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 1995, 511), in Wahrheit nur um einen "Urteilsentwurf", der auch nicht Gegenstand einer die Berufungsfrist des § 517 ZPO in Lauf setzenden wirksamen Zustellung sein kann (vgl. BGH, NJW 1995, 404; 1996, 1969 [1970]; OLG Saarbrücken, OLG-Report 2001, 301f. jeweils m.w.N.).

    Gleichwohl ist gegen ein solches Nichturteil die Einlegung des bei wirksamer Verkündung und Absetzung der Entscheidung statthaften Rechtsmittels, hier also der Berufung, zulässig, um den äußeren Anschein einer wirksamen gerichtlichen Entscheidung zu beseitigen (vgl. BGH, NJW 1964, 248; VersR 1984, 1192; NJW 1995, 404; 1996, 1969; OLG Frankfurt/M., NJW-RR 1995, 511f.; Zöller/Gummer/Heßler, a.a.O., Vor § 511 ZPO Rn. 36 jeweils m.w.N.).

    Auf die danach statthafte Berufung gegen das nicht wirksam verkündete und nicht abgesetzte Urteil des Landgerichts ist dieses aufzuheben und der Rechtsstreit an das erstinstanzliche Gericht zwecks Beendigung des noch nicht abgeschlossenen Verfahrens zurückzuweisen (vgl. BGH, NJW 1995, 404; OLG Frankfurt/M., NJW-RR 1995, 511 [512]; OLG Saarbrücken, OLG-Report 2001, 301 [302] jeweils m.w.N. auch auf die Lit.).

    Vielmehr dient dieses allein dazu, die unrichtige Behandlung der Sache wieder zu beseitigen (vgl. BGH, NJW 1987, 2446-2447; NJW 1995, 404).

  • BGH, 10.12.2020 - V ZB 128/19

    Teilungsversteigerungsverfahren: Zustellung des Zuschlagsbeschlusses an den trotz

    Sieht der Prozesspfleger von einem Rechtsmittel in der Hauptsache ab, kann die Partei dieses selbst einlegen; insoweit gilt sie als prozessfähig (vgl. BGH, Urteil vom 14. Juli 1966 - IV ZR 37/65, FamRZ 1966, 571; Beschluss vom 3. November 1994 - LwZB 5/94, NJW 1995, 404; Beschluss vom 22. Juni 2016 - XII ZB 142/15, FamRZ 2016, 1679 Rn. 19).

    Sieht der Prozesspfleger von einem Rechtsmittel in der Hauptsache ab, kann die vermeintlich prozessunfähige Partei dieses selbst einlegen (vgl. BGH, Urteil vom 14. Juli 1966 - IV ZR 37/65, FamRZ 1966, 571; Beschluss vom 3. November 1994 - LwZB 5/94, NJW 1995, 404; Beschluss vom 22. Juni 2016 - XII ZB 142/15, FamRZ 2016, 1679 Rn. 19).

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Rechtsprechung
   OLG München, 17.02.1994 - 24 U 626/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,5863
OLG München, 17.02.1994 - 24 U 626/93 (https://dejure.org/1994,5863)
OLG München, Entscheidung vom 17.02.1994 - 24 U 626/93 (https://dejure.org/1994,5863)
OLG München, Entscheidung vom 17. Februar 1994 - 24 U 626/93 (https://dejure.org/1994,5863)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 575
  • VersR 1995, 600
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 28.10.1994 - 22 U 64/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,10641
OLG Düsseldorf, 28.10.1994 - 22 U 64/94 (https://dejure.org/1994,10641)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.10.1994 - 22 U 64/94 (https://dejure.org/1994,10641)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. Oktober 1994 - 22 U 64/94 (https://dejure.org/1994,10641)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 575
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Nürnberg, 20.08.2014 - 12 U 2119/13

    Vertrag über die Lieferung von Beton an einen Bauunternehmer: Inhaltskontrolle

    Bezüglich einer Klage, der gegenüber mit der durch Eventualwiderklage geltend gemachten Forderung aufgerechnet ist, ist ein Teilurteil unzulässig (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 1995, 575, 576).
  • OLG München, 07.07.2022 - 36 W 814/22

    Streitwert bei Widerklage und Hilfsaufrechnung

    Die Aufrechnung ist ein Gestaltungsrecht, dass nach seiner Ausübung nicht ohne weiteres fallen gelassen werden kann (so auch OLG Düsseldorf, NJW-RR 1995, 575).

    Raum für eine Auslegung entgegen dem Wortlaut der Antragstellung (wie sie wohl das OLG Düsseldorf in seiner Entscheidung vom 28.10.1994 =NJW-RR 1995, 575 vorgenommen hat) besteht hier nicht.

  • OLG Frankfurt, 16.11.2004 - 11 U 27/04

    Unzulässigkeit eines Teilurteils: Aufrechnungsforderungen zugleich Gegenstand der

    Ein Teilurteil über die Klage, der gegenüber mit durch (Eventual-) Widerklage geltend gemachten Forderungen aufgerechnet wird, ist unzulässig (BGH NJW-RR 94, 380; OLG Düsseldorf, NJW-RR 95, 575).
  • OLG Brandenburg, 02.03.2010 - 6 U 106/09

    Zulässigkeit eines Teilurteils im Falle der Aufrechnung und Widerklage wegen des

    Ein Teilurteil über die Klage, der gegenüber mit durch (Eventual-)Widerklage geltend gemachten Forderungen aufgerechnet wird, ist unzulässig, weil eine Widerspruchsfreiheit zwischen einem Teilurteil betreffend die Klage und einem Schlussurteil hinsichtlich der Eventualwiderklage nicht sicherzustellen ist (OLG Brandenburg, Urteil vom 23.5.2007, 7 U 167/06, zitiert nach Juris Rn 24; OLG Frankfurt, Urteil vom 16.11.2004, 11 U 27/04 (Kart), OLGR Frankfurt 2005, 509, zitiert nach Juris Rn 10; OLG Düsseldorf NJW-RR 1995, 575, zitiert nach Juris Rn 5).
  • OLG Brandenburg, 23.05.2007 - 7 U 167/06

    Zivilprozeßrecht: Zulässigkeitsvoraussetzung eines Teilurteils; Erlaß eines

    Bezüglich einer Klage, der gegenüber mit der durch Eventualwiderklage geltend gemachten Forderung aufgerechnet ist, ist ein Teilurteil unzulässig (OLG Düss NJW-RR 1995, 575; OLGR Frankfurt 2005, 509).
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