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   OLG Karlsruhe, 02.04.1993 - 15 U 293/91   

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OLG Karlsruhe, 02.04.1993 - 15 U 293/91 (https://dejure.org/1993,7703)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 02.04.1993 - 15 U 293/91 (https://dejure.org/1993,7703)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 02. April 1993 - 15 U 293/91 (https://dejure.org/1993,7703)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 594
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 04.07.1963 - VII ZR 41/62
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.04.1993 - 15 U 293/91
    Da allein die Klägerin ihren Verpflichtungen gemäß 4. nachgekommen ist, ist zwischen ihr und der neben ihr verantwortlichen Beklagten -- mit der sich aus I. ergebenden Einschränkung -- ein Gesamtschuldnerausgleich nach § 426 BGB durchzuführen, wobei Verteilungsmaßstab entsprechend § 254 BGB (vgl. BGH NJW 1963, 2067, 2068) die beiderseitigen Verschuldens- und Verursachungsbeiträge sind.
  • BGH, 06.07.1990 - 2 StR 549/89

    Strafrechtliche Produkthaftung: Lederspray

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.04.1993 - 15 U 293/91
    entstandenen Schäden zu ersetzen, sondern darüber hinaus, wie geschehen, eine Aufruf- und Austauschaktion bei sämtlichen ausgelieferten Abzugshauben mit Platinen der Baureihen XB 20/05 und XB 20/07 durchzuführen, um weitere Schadensfälle mit möglicherweise gefährlichen Folgen für Leben, Leib und Eigentum von Kunden und sonstigen Personen zu verhindern (vgl. BGH NJW 1990, 2560, 2564 sowie Urteil des Landgerichts Seite 9 m.w.N.).
  • BGH, 24.11.1976 - IV ZR 3/75

    Ausbleiben einer Partei in der Revisionsinstanz - Vorliegen eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.04.1993 - 15 U 293/91
    Eine Entscheidung über eine vorläufige Vollstreckbarkeit des Urteils ergeht mangels eines vollstreckungsfähigen Inhalts -- auch das erstinstanzliche Urteil hat, anders als in den Fällen BGH JZ 1977, 232, 233 und OLG Karlsruhe JZ 1984, 635, keinen vollstreckungsfähigen Inhalt -- nicht (Zöller/Schneider, a.a.O. § 543 Rdnr. 24).
  • OLG Köln, 15.03.1989 - 13 U 70/87

    Prüfungspflicht; Prüfungspflicht des Produzenten; Zulieferer; Verlässlichkeit von

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.04.1993 - 15 U 293/91
    Den allgemeinen Ausführungen des Landgerichts dazu, daß die Klägerin eine Gesamtverantwortung für die von ihr in den Verkehr gebrachten Abzugshauben auch insoweit traf, als es um die von der Beklagten als Zulieferer gefertigten und sodann von ihr in das Endprodukt eingebauten Teile ging (Seite 16 des Urteils des Landgerichts), ist zu folgen (vgl. OLG Köln CR 1990, 268, 269; Graf von Westphalen, Produkthaftungshandbuch/Foerste, § 25 Rdnr. 57).
  • BGH, 09.01.1990 - VI ZR 103/89

    Haftung des Auftragsfertigers

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.04.1993 - 15 U 293/91
    Falls die Klägerin die Verwendung eines Bauteils wünschte, bei dem ein solcher gefahrloser Einsatz nicht möglich war, mußte die Beklagte das im Interesse der Sicherheit der Endverbraucher ablehnen und auf eine sichere Ausführung hinwirken (vgl. BGH DB 1990, 577).
  • OLG Karlsruhe, 25.05.1984 - 10 U 254/83
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.04.1993 - 15 U 293/91
    Eine Entscheidung über eine vorläufige Vollstreckbarkeit des Urteils ergeht mangels eines vollstreckungsfähigen Inhalts -- auch das erstinstanzliche Urteil hat, anders als in den Fällen BGH JZ 1977, 232, 233 und OLG Karlsruhe JZ 1984, 635, keinen vollstreckungsfähigen Inhalt -- nicht (Zöller/Schneider, a.a.O. § 543 Rdnr. 24).
  • BGH, 16.12.2008 - VI ZR 170/07

    Grenzen außervertraglicher Herstellerpflichten bei Produkten mit

    Aus deliktischer Sicht würde eine weiter gehende Pflicht des Herstellers, bereits im Verkehr befindliche fehlerhafte Produkte nicht nur zurückzurufen, sondern das Sicherheitsrisiko durch Nachrüstung oder Reparatur auf seine Kosten zu beseitigen (vgl. dazu OLG Karlsruhe, NJW-RR 1995, 594, 597 ; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1997, 1344, 1345) , jedenfalls voraussetzen, dass eine solche Maßnahme im konkreten Fall erforderlich ist, um Produktgefahren, die durch § 823 Abs. 1 BGB geschützten Rechtsgütern der Benutzer oder unbeteiligter Dritter drohen, effektiv abzuwehren (vgl. LG Arnsberg, Urteil vom 6. Mai 2003 - 5 S 176/02 - Rn. 5 [[...]]; LG Frankfurt/M., aaO, S. 1576; Droste, Der Regress des Herstellers gegen den Zulieferanten, 1994, S. 236 ff.; Thürmann, aaO; Burckhardt, aaO, S. 1603 f.; Dietborn/Müller, aaO, S. 2360).
  • OLG Nürnberg, 03.08.2011 - 12 U 1143/06

    Produkthaftung: Ersatzfähigkeit der bei einer Rückrufaktion entstandenen

    Selbst wenn im Außenverhältnis eine gleiche Haftung mehrerer Verantwortlicher besteht, kann im Innenverhältnis zwischen diesen eine Ausgleichsverpflichtung gemäß § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB bestehen, wobei der Umfang der jeweiligen Mitverantwortungs- und Verursachungsanteile in entsprechender Anwendung von § 254 BGB festgestellt werden kann (OLG Stuttgart NJW-RR 1995, 594; vgl. Palandt/Sprau a.a.O. § 840 Rn. 8/9).
  • OLG Stuttgart, 07.12.2005 - 5 U 71/05

    Internationale und örtliche Zuständigkeit: Ersatz von Aufwendungen wegen

    Sie hat damit, plausibel und schlüssig vorgebracht, Schadensersatzansprüchen von Käufern aus Produkthaftung (auf der Grundlage von § 823 Abs. 1, Abs. 2 BGB oder aus §§ 1 ff PHG) vorgebeugt, die sonst hätten eintreten können, und konnte sich, diesen Vortrag zugrunde gelegt, zu solchen kostenträchtigen Maßnahmen auch unter dem Gesichtspunkt einer ihr obliegenden, einer Rückrufaktion ähnelnden Verkehrssicherungsverpflichtung i. S. von § 823 Abs. 1 BGB verpflichtet sehen (vgl., auch im Hinblick auf die hier durchaus drohenden Verletzungsgefahren für Leib und Leben und Eigentum von Dritten bei Lastabwurf durch Kräne, BGH NJW 1990, 2560; OLG Karlsruhe NJW-RR 1995, 594).
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