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Rechtsprechung
   OLG München, 31.10.1994 - 26 U 2596/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,5424
OLG München, 31.10.1994 - 26 U 2596/94 (https://dejure.org/1994,5424)
OLG München, Entscheidung vom 31.10.1994 - 26 U 2596/94 (https://dejure.org/1994,5424)
OLG München, Entscheidung vom 31. Oktober 1994 - 26 U 2596/94 (https://dejure.org/1994,5424)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Parteifähigkeit des Klägers als Voraussetzung der Zulässigkeit einer Klage; Rechtsfähigkeit als Voraussetzung der Parteifähigkeit; Beurteilung der Rechtsfähigkeit einer juristischen Person nach dem Recht ihres Verwaltungssitzes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 50 Abs. 1
    Voraussetzungen für die Rechts- und Parteifähigkeit eines ausländischen Unternehmens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 703
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 06.01.1995 - 22 W 33/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,10622
OLG Frankfurt, 06.01.1995 - 22 W 33/94 (https://dejure.org/1995,10622)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06.01.1995 - 22 W 33/94 (https://dejure.org/1995,10622)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06. Januar 1995 - 22 W 33/94 (https://dejure.org/1995,10622)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 703
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 18.11.2009 - XII ZB 152/09

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Klagerücknahme bei bereits zuvor

    cc) Nach der Gegenmeinung kann dem Beklagten auch nach Rücknahme der Klage und damit nach Abschluss des Verfahrens Prozesskostenhilfe für seine Rechtsverteidigung bewilligt werden (OLG Hamm [Beschluss vom 17. März 2004 - 11 WF 4/04 -] FamRZ 2005, 463; OLG Köln MDR 1997, 690; OLG Frankfurt NJW-RR 1995, 703; Zimmermann Prozesskostenhilfe 3. Aufl. Rdn. 265).

    Insoweit handelt es sich bei dem Prozesskostenhilfeverfahren einerseits und dem Hauptsacheverfahren andererseits um zwei verschiedene Verfahren (vgl. BGHZ 91, 311, 312; OLG Frankfurt NJW-RR 1995, 703; OLG Köln MDR 1997, 690).

  • OLG Karlsruhe, 22.11.2006 - 19 U 40/06

    Nachträgliche Prozesskostenhilfebewilligung ausschließlich zu Gunsten des

    Allerdings hindert Berufungsrücknahme den Senat nicht daran, in der Sache über das Prozesskostenhilfegesuch zu entscheiden (vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 1995, 703).
  • OLG Köln, 17.03.1997 - 1 W 5/97

    PHK für Kläger, auch bei Klagerücknahme

    Ebenso wie nach rechtskräftigem Abschluß einer Instanz kann daher auch nach Klagerücknahme unter den Voraussetzungen des § 114 ZPO noch Prozeßkostenhilfe bewilligt werden, sofern zuvor ein ordnungsgemäßer (§ 117 ZPO) Prozeßkostenhilfeantrag gestellt war (vgl. OLG Frankfurt JurBüro 1995, 205; OLG Bamberg JurBüro 1986, 123; Kalthoener/Büttner, Prozeßkostenhilfe und Beratungshilfe Rdn. 540).
  • OLG Dresden, 13.02.2002 - 22 UF 562/01

    Streitwert; Scheidung; Berufungsrücknahme; Arbeitslosenhilfe

    Es ist in Rechtsprechung und Literatur allgemein anerkannt, dass die Prozesskostenhilfe rückwirkend und auch noch nach Abschluss des Verfahrens bewilligt werden kann, wenn der Bewilligungsantrag mit den erforderlichen Unterlagen während des Verfahrens gestellt, aber nicht verbeschieden worden ist (vgl. BGH, NJW 1982, 446; OLG Frankfurt, NJW-RR 1995, 703; Zöller-Philippi, a.a.O., § 117, Rdnr. 2 c).
  • OLG Düsseldorf, 26.08.1997 - 22 W 45/97

    Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren bei teilweiser Klageerhebung

    Nach fristgerechter Klageerhebung zur Hauptsache sind die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens Teil der Kosten des Hauptsacheverfahrens, allerdings, sofern - wie hier - der Streitgegenstand des selbständigen Beweisverfahrens höher ist als der des Hauptsacheverfahrens, nur mit dem Anteil, der dem Verhältnis des Wertes der Hauptsache zum Wert des Beweisverfahrens entspricht (OLG Düsseldorf, 10. Zivilsenat, Beschluß vom 1.4.1996 - 10 W 27/96 -: OLG Düsseldorf, 13. Zivilsenat, OLG Report 1995, 231, BauR 1995, 889 [L]; Senatsbeschluß vom 18.11.1994 - 22 W 33/94 - OLG München MDR 1993, 113; Zöller-Herget, ZPO , 20. Aufl., § 91 Rdn 13 - selbständiges Beweisverfahren -).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 12.12.1994 - 5 U 264/88   

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https://dejure.org/1994,9085
OLG Frankfurt, 12.12.1994 - 5 U 264/88 (https://dejure.org/1994,9085)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.12.1994 - 5 U 264/88 (https://dejure.org/1994,9085)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. Dezember 1994 - 5 U 264/88 (https://dejure.org/1994,9085)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 703
  • MDR 1995, 201
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LAG Hessen, 09.08.2016 - 7 Ta 310/16

    Bei einem Vergleich mit Widerrufsvorbehalt ist der Urkundsbeamte der

    Hingegen sind materielle Unwirksamkeitsgründe, etwa die Wirksamkeit des Prozessvergleichs nach dessen Anfechtung, nicht zu prüfen (vgl. OLG Frankfurt, 12. Dezember 1994 - 5 U 264/88 - Rn. 3, NJW-RR 1995, 703).

    Wie das Arbeitsgericht bereits zutreffend im Beschluss vom 9. Juni 2016 ausgeführt hat, sind materielle Einwendungen gegen die Wirksamkeit des Prozessvergleichs nicht zu prüfen (so auch BGH 4. Oktober 2005 - VII ZB 54/05 - Rn. 15, NJW-RR 2006, 567; OLG Frankfurt, 12. Dezember 1994 - 5 U 264/88 - Rn. 3, NJW-RR 1995, 703).

  • LAG Köln, 07.05.2008 - 9 Ta 126/08

    Zwangsvollstreckung - gerichtlicher Vergleich - Arbeitszeugnis -

    Wie bei allen anderen Vollstreckungstiteln auch, kann weder das ursprüngliche Fehlen des materiellen Anspruchs noch sein nachträglicher Wegfall die Vollstreckbarkeit beeinträchtigen (vgl. dazu: OLG Frankfurt MDR 1995, S. 201, 202 und JurBüro 1995, S. 217; Musielak-Lackmann, a.a.O., § 794 Rdn. 21; Zöller-Stöber, a.a.O., § 794 Rdn. 15 a).
  • LAG Hessen, 25.09.2013 - 12 Ta 147/13

    Verpflichtung zur Gehaltsabrechnung - Zwangsmittel; Verpflichtung zur

    Wie bei allen anderen Vollstreckungstiteln auch, kann weder das ursprüngliche Fehlen des materiellrechtlichen Anspruchs noch sein nachträglicher Wegfall die Vollstreckbarkeit beeinträchtigen (OLG Frankfurt 12.12.2994 - 5 U 264/88 mit weiteren Nachweisen, juris).
  • LAG Hessen, 25.09.2013 - 12 Ta 360/13

    Verpflichtung zur Gehaltsabrechnung - Zwangsmittel; Verpflichtung zur

    Wie bei allen anderen Vollstreckungstiteln auch, kann weder das ursprüngliche Fehlen des materiellrechtlichen Anspruchs noch sein nachträglicher Wegfall die Vollstreckbarkeit beeinträchtigen (OLG Frankfurt 12.12.2994 - 5 U 264/88 mit weiteren Nachweisen, juris).
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