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   OLG Karlsruhe, 07.10.1994 - 15 U 46/94   

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https://dejure.org/1994,5864
OLG Karlsruhe, 07.10.1994 - 15 U 46/94 (https://dejure.org/1994,5864)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07.10.1994 - 15 U 46/94 (https://dejure.org/1994,5864)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07. Oktober 1994 - 15 U 46/94 (https://dejure.org/1994,5864)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 753
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 13.12.2007 - III ZR 163/07

    Entstehen der Maklerprovision bei vorübergehender Aufgabe der Erwerbsabsicht des

    Ein Provisionsanspruch entsteht allerdings nicht, wenn der Makler seinem Auftraggeber eine Möglichkeit zum Erwerb eines Objekts nachweist, diese Gelegenheit sich aber zerschlägt, weil der Eigentümer die Verkaufsabsicht endgültig aufgegeben oder sich für einen anderen Interessenten entschieden hat, es aber gleichwohl unter veränderten Umständen später zum Vertragsschluss kommt (Senatsurteile BGHZ aaO S. 46; und vom 23. November 2006 aaO Rn. 14; BGH, Urteile vom 20. März 1991 - IV ZR 93/90 - NJW-RR 1991, 950 und vom 16. Mai 1990 - IV ZR 337/88 - NJW-RR 1990, 1008 f; vgl. auch OLG Karlsruhe NJW-RR 1995, 753 für den Fall, dass der Verkäufer Auftraggeber des Maklers war und der Käufer seine Erwerbsabsicht aufgegeben hat).
  • OLG Zweibrücken, 15.12.1998 - 8 U 95/98

    Anspruch auf Maklervergütung; Inhaltliche Identität des nach dem Maklerauftrag

    In der Regel ist die Grenzlinie dort zu ziehen, wo die Verhandlungen des Auftraggebers mit dem potentiellen Interessenten endgültig und absolut gescheitert sind und erst völlig neue Verhandlungen zum Erfolg geführt haben, wobei an die Unterbrechung der Kausalitärstrenge Anforderungen zu stellen sind (BGH, MDR 1960, 283 = NJW 1960, 476; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1995, 753 NJW-RR 1994, 508; OLG Hamm, MDR 1972, 602; Schwerdtner, in: MünchKomm, 3. Aufl., § 652 Rdnr. 158) und der Auftraggeber für die Tatsache darlegungs- und beweispflichtig ist, daß der tatsächliche Vertragsabschluß aufgrund neuer Verhandlungen zustande gekommen ist und die Ersttätigkeit des ursprünglich beauftragten Maklers auf den Abschluß des Hauptvertrages nicht mehr fortgewirkt hat (BGH, NJW-RR 1988, 1397 = LM § 652 BGB Nr. 116 = BB 1988, 1623).
  • OLG Karlsruhe, 30.11.2020 - 9 U 32/19

    Courtage bei genehmigungsbedürftigen Grundstückskaufvertrag erst nach

    (vgl. zur fehlenden wirtschaftlichen Identität bei einem langfristigen Mietvertrag OLG Karlsruhe - 15. Zivilsenat - NJW-RR 1995, 753 ).
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