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   OLG Oldenburg, 12.04.1994 - 5 U 161/93   

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https://dejure.org/1994,6062
OLG Oldenburg, 12.04.1994 - 5 U 161/93 (https://dejure.org/1994,6062)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 12.04.1994 - 5 U 161/93 (https://dejure.org/1994,6062)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 12. April 1994 - 5 U 161/93 (https://dejure.org/1994,6062)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 983
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.07.1987 - VI ZR 146/86

    Pflichten des Arztes bei mehreren Behandlungsalternativen mit unterschiedlichem

    Auszug aus OLG Oldenburg, 12.04.1994 - 5 U 161/93
    Das Ausmaß der erforderlichen Aufsicht bestimmt sich nach dem Alter, der Einsichtsfähigkeit und dem Charakter des Kindes sowie danach, was dem Aufsichtspflichtigen nach den jeweiligen Verhältnissen zugemutet werden kann (vgl. BGH VersR 1988, 82, 84).
  • BGH, 16.02.1993 - VI ZR 29/92

    Schmerzensgeldbemessung bei Verlust der Empfindungsfähigkeit

    Auszug aus OLG Oldenburg, 12.04.1994 - 5 U 161/93
    In jedem dieser Fälle resultierte aus der übernommenen Beaufsichtigung eine Aufsichtspflicht, die der Beklagten gebot, die Klägerin vor Schäden zu bewahren, die ihr gerade wegen ihres Alters drohen konnten (vgl. BGH VersR 1993, 585; OLG Celle, VersR 1986, 972).
  • OLG Celle, 14.08.1985 - 9 U 199/84
    Auszug aus OLG Oldenburg, 12.04.1994 - 5 U 161/93
    In jedem dieser Fälle resultierte aus der übernommenen Beaufsichtigung eine Aufsichtspflicht, die der Beklagten gebot, die Klägerin vor Schäden zu bewahren, die ihr gerade wegen ihres Alters drohen konnten (vgl. BGH VersR 1993, 585; OLG Celle, VersR 1986, 972).
  • OLG Oldenburg, 20.04.2023 - 14 U 212/22

    Kleinkind allein im Auto - Aufsichtspflicht von Eltern

    FF hätte - als Kleinkind - ständiger Beaufsichtigung bedurft (vgl. BGH NJW 2021, 1090, 1091; BGH NJW 2009, 1952, 1953 [BGH 24.03.2009 - VI ZR 51/08] ; OLG Oldenburg NJW-RR 1995, 983, 984 [OLG Oldenburg 12.04.1994 - 5 U 161/93] ; BeckOGK/ Kerscher , 01. September 2020, § 1631 BGB Rn. 49).
  • OLG Köln, 13.08.2015 - 8 U 67/14

    Umfang der Aufsichtspflicht der Pflegeeltern

    In ihrer Eigenschaft als Bereitschaftspflegerin des Jugendamtes hatte sie im Unfallzeitpunkt die Verpflichtung übernommen, die Klägerin zu betreuen und zu versorgen (vgl. hierzu OLG Frankfurt, Urteil vom 18. Dezember 1991 - 23 U 272/90, zitiert juris Rn. 27; OLG Oldenburg, NJW-RR 1995, 983).
  • LG Bonn, 07.11.2014 - 15 O 74/14

    Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen Verletzung der obliegenden

    Die Beklagte war im Unfallzeitpunkt vom Jugendamt der Stadt I2 mit der Betreuung der damals 1 Jahr und 1 Monat alten Klägerin beauftragt und hatte die Klägerin in dieser Funktion insbesondere vor solchen Schäden zu bewahren, die ihr gerade wegen ihres jungen Alters drohten (vgl. auch BGH NJW 1993, 1531; OLG Oldenburg NJW-RR 1995, 983).

    a) Wird die Aufsicht über ein Kind infolge vertraglicher Übernahme oder gesetzlicher Verpflichtung übernommen, bemessen sich Art und Maß der anzuwendenden Sorgfalt in Anlehnung an die zu § 832 Abs. 1 Satz 2 Alt. 1 BGB entwickelten Kriterien vorrangig nach Alter, Eigenart und Charakter des Kindes sowie den Besonderheiten des örtlichen Umfeldes, dem Ausmaß der drohenden Gefahren, der Voraussehbarkeit des schädigenden Verhaltens sowie danach, was dem Aufsichtspflichtigen nach den jeweiligen Verhältnissen zugemutet werden kann (vgl. BGH NJW 1997, 2047 f.; OLG Koblenz vom 21.06.2012 - 1 U 1086/11; OLG Oldenburg NJW-RR 1995, 983; OLG Stuttgart NJOZ 2008, 4701, 4708; OLG Hamm vom 08.02.2013 - I 9 U 202/12; OLG Schleswig NJW-RR 1999, 606, 607).

    Allerdings darf sich der Aufsichtspflichtige durch die zeitweise Entfernung von der seiner Aufsichtspflicht unterstehenden Person nicht der Möglichkeit begeben, Gefahrensituationen in kürzester Zeit zu erkennen und ihnen entgegenzuwirken (OLG Oldenburg NJW-RR 1995, 983).

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