Weitere Entscheidung unten: LG Gießen, 30.11.1994

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   BayObLG, 03.11.1994 - 2Z BR 58/94   

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BayObLG, 03.11.1994 - 2Z BR 58/94 (https://dejure.org/1994,2663)
BayObLG, Entscheidung vom 03.11.1994 - 2Z BR 58/94 (https://dejure.org/1994,2663)
BayObLG, Entscheidung vom 03. November 1994 - 2Z BR 58/94 (https://dejure.org/1994,2663)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG §§ 21 Abs. 3, 22 Abs. 1, 25 Abs. 5
    Beseitigung einer durch Mehrheitsbeschluss genehmigten baulichen Veränderung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Teilweise Ungültigerklärung eines Eigentümerbeschlusses bei teilbarem Inhalt des Beschlusses; Zulässigkeit eines Beseitigungsverlangens über die Erweiterung einer Terasse bei bestandskräftig gewordenem Beschluss der Eigentümerversammlung über die Erweiterung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 21 Abs. 3, § 22 Abs. 1, § 25 Abs. 5
    Anspruch auf Beseitigung einer baulichen Veränderung, die zuvor durch Eigentümerbeschluss genehmigt wurde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 395
  • DNotZ 1995, 617
  • Rpfleger 1995, 338
  • BayObLGZ 1994 Nr. 65
  • BayObLGZ 1994, 339
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 06.07.1971 - VI ZR 94/69

    Anwaltssozietät - §§ 611, 425 BGB

    Auszug aus BayObLG, 03.11.1994 - 2Z BR 58/94
    Der weitere Beteiligte zu 3 ist, wie sich aus den dem Senat vorliegenden Schriftsätzen der Verfahrensbevollmächtigten der Antragsgegner ergibt, mindestens seit 1991 "Partner" des Antragsgegners zu 1. Zwischen beiden besteht somit nicht nur eine Bürogemeinschaft, sondern eine Anwaltssozietät, die rechtlich als Gesellschaft des bürgerlichen Rechts einzuordnen ist (BGHZ 56, 355/357 m.w.Nachw.).

    Denn sie üben ihren Beruf auf gemeinsame Rechnung als Einheit aus (BGHZ 56, 355/357).

  • OLG Frankfurt, 28.02.1983 - 20 W 8/83

    Möglichkeit der Abstimmung eines Teileigentümers über die Jahresabrechnung des

    Auszug aus BayObLG, 03.11.1994 - 2Z BR 58/94
    Der Ausschluß vom Stimmrecht erfaßt nicht nur den unmittelbar Betroffenen, sondern auch solche Wohnungseigentümer, die mit jenem eine wirtschaftliche Einheit bilden oder wirtschaftlich und rechtlich eng verknüpft sind, so daß sie interessengemäß als Einheit erscheinen (vgl. BayObLG WE 1992, 27; OLG Frankfurt OLGZ 1983, 175 f.; KG MDR 1986, 319 ).

    Den mit einer Anwaltssozietät verbundenen Eindruck einer Interessenverflechtung müßte sich der Antragsgegner zu 1 selbst dann zurechnen lassen, wenn sie wegen der internen Gestaltung tatsächlich nicht bestehen sollte (vgl. OLG Frankfurt OLGZ 1983, 175/176).

  • BGH, 24.01.1978 - VI ZR 264/76

    Haftung eines Scheinsozius

    Auszug aus BayObLG, 03.11.1994 - 2Z BR 58/94
    Daraus folgt wiederum, daß der Geschäftsbesorgungsvertrag im Zweifel mit allen Gesellschaftern zustande kommt, und zwar auch dann, wenn nur einer der Rechtsanwälte beauftragt wird (BGH a.a.O. S. 359; BGHZ 70, 247/248 f.).
  • OLG Hamm, 07.11.1985 - 15 W 181/85

    Beschränkung des Musizierens durch Beschluß der Wohnungseigentümer

    Auszug aus BayObLG, 03.11.1994 - 2Z BR 58/94
    Ob die Voraussetzungen dafür vorgelegen haben (vgl. BayObLGZ 1985, 104/110; 171/176; OLG Hamm NJW-RR 1986, 500), spielt keine Rolle mehr; die vollständige Ungültigerklärung kommt, da nur die Antragsgegner ein Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Landgerichts eingelegt haben, nicht mehr in Betracht.
  • BayObLG, 03.07.1991 - BReg. 2 Z 29/91

    Errichtung eines Zauns als bauliche Veränderung eines Grundstücks gemäß § 22 Abs.

    Auszug aus BayObLG, 03.11.1994 - 2Z BR 58/94
    Denn der bestandskräftig gewordene Beschluß schließt das Beseitigungsverlangen aus (vgl. BayObLG NJW-RR 1988, 591 ; 1991, 1362; 1993, 85/86).
  • KG, 16.03.1971 - 1 W 2368/69

    Anfechtung eines Wohnungseigentümerbeschlusses innerhalb eines anhängigen

    Auszug aus BayObLG, 03.11.1994 - 2Z BR 58/94
    c) Die durch Eigentümerbeschluß genehmigte Erweiterung des Plattenbelags braucht der Antragsteller zu 2 nicht zu beseitigen, auch wenn es sich dabei um eine gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1, § 14 Nr. 1 WEG zustimmungsbedürftige bauliche Veränderung handelt (vgl. BayObLGZ 1975, 177/181; KG OLGZ 1971, 492); er kann dazu auch nicht aufgefordert und im Weigerungsfalle mit einem gerichtlichen Verfahren überzogen werden.
  • BGH, 27.06.1985 - VII ZB 21/84

    Zurechnung von Fehlern eines Vorunternehmers

    Auszug aus BayObLG, 03.11.1994 - 2Z BR 58/94
    Bei der Genehmigung einer baulichen Veränderung bedeutet dies nach Ansicht des Senats, daß deren späterer Widerruf nur dann zulässig ist, wenn ein sachlicher Grund vorliegt und der betroffene Wohnungseigentümer gegenüber dem bisherigen Zustand nicht unbillig benachteiligt wird (vgl. BGHZ 95, 137 ).
  • BayObLG, 17.12.1987 - BReg. 2 Z 84/87

    Umfang der Zustimmungsbedürftigkeit der Errichtung eines Gartenhäuschens als

    Auszug aus BayObLG, 03.11.1994 - 2Z BR 58/94
    Denn der bestandskräftig gewordene Beschluß schließt das Beseitigungsverlangen aus (vgl. BayObLG NJW-RR 1988, 591 ; 1991, 1362; 1993, 85/86).
  • BayObLG, 10.09.1992 - 2Z BR 74/92

    Überlassung einer Terrasse zum alleinigen Gebrauch eines Wohnungseigentümers

    Auszug aus BayObLG, 03.11.1994 - 2Z BR 58/94
    Denn der bestandskräftig gewordene Beschluß schließt das Beseitigungsverlangen aus (vgl. BayObLG NJW-RR 1988, 591 ; 1991, 1362; 1993, 85/86).
  • BGH, 20.12.1990 - V ZB 8/90

    Erneuter Beschluß über eine bereits geregelte Angelegenheit

    Auszug aus BayObLG, 03.11.1994 - 2Z BR 58/94
    Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist befugt, über eine schon geregelte Angelegenheit erneut zu beschließen (BGHZ 113, 197 ff.; BayObLGZ 1985, 57/62).
  • BayObLG, 28.03.1985 - BReg. 2 Z 8/85

    Wohnungseigentümer; Eigentümerbeschluß; Beschluß; Eigentümerversammlung;

  • BayObLG, 22.11.1990 - BReg. 2 Z 103/90
  • BayObLG, 31.01.1985 - BReg. 2 Z 98/84

    Wohnungseigentümer; Wohnraummiete; Verwaltungsangelegenheit; Eigentümerbeschluß

  • KG, 15.06.1988 - 24 W 5977/87

    Wohnungseigentümer; Antrag; Abberufung; Verwalter; Eigentümerversammlung

  • BayObLG, 14.05.1975 - BReg. 2 Z 23/75

    Eigentum; Wohnungseigentum; Eigentumswohnung; Beseitigung; Plattenbelag; Belag;

  • KG, 30.10.1985 - 24 W 6819/84
  • BGH, 13.01.2017 - V ZR 138/16

    Wohnungseigentum: Stimmberechtigung eines Wohnungseigentümers für die

    (1) Einigkeit besteht allerdings noch darüber, dass eine entsprechende Anwendung des Stimmrechtsausschlusses nach § 25 Abs. 5 Alt. 1 WEG bei einer personellen und wirtschaftlichen Verflechtung von Wohnungseigentümer und (künftigem) Vertragspartner der Wohnungseigentümergemeinschaft in Betracht kommt (BayObLG, WE 1992, 27; BayObLGZ 1994, 339, 345; NK-BGB/Schultzky, 4. Aufl., § 25 WEG Rn. 12; Timme/Steinmeyer, WEG, 2. Aufl. § 25 Rn. 127; Pauly, ZMR 2013, 13, 15).
  • BayObLG, 30.01.1997 - 2Z BR 110/96

    Amtsermittlunsgrundsatz im Wohnungseigentumsverfahren - Prüfung unstreitiger

    Diese Maßnahmen waren mit einer gegenständlichen Veränderung des Grundstücks verbunden, daher hat sie das Landgericht zu Recht als bauliche Veränderungen des gemeinschaftlichen Eigentums im Sinn von § 22 Abs. 1 WEG gewertet (vgl. BayObLGZ 1975, 177/181 und 1994, 339/343).

    Ein Eigentümerbeschluß, der im Fall seiner Bestandskraft das Beseitigungsverlangen ausschließen würde (vgl. BayObLGZ 1994, 339/343), ist nicht zustande gekommen.

  • BayObLG, 29.08.1996 - 2Z BR 51/96

    Wirkung eines Mehrheitsbeschlusses der Wohnungseigentümer auf Beseitigung einer

    Er kann sich gegenüber dem Beseitigungs- und Wiederherstellungsverlangen des Antragstellers somit nicht darauf berufen, der Anspruch sei nur dann begründet, wenn die von ihm durchgeführten Maßnahmen als zustimmungsbedürftige bauliche Veränderungen einzustufen seien (vgl. BayObLGZ 1994, 339/343; Palandt/Bassenge aaO § 10 WEG Rn. 19 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 10.09.1996 - 15 W 236/96

    Keine Bindungswirkung schuldrechtlicher Vereinbarungen der Wohnungseigentümer

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  • OLG Hamm, 09.09.2004 - 15 W 281/04

    Genehmigung einer baulichen Veränderung durch Beschluß

    Ein Eigentümerbeschluss, durch den die bauliche Veränderung genehmigt worden ist, schließt einen Anspruch auf Beseitigung derselben aus (BayObLG FGPrax 1995, 38 = NJW-RR 1995, 395).
  • OLG Karlsruhe, 23.08.2000 - 11 Wx 12/00

    Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer über Aufhebung eines einstimmigen

    Sie muss bei der erneuten Beschlussfassung jedoch die schutzwürdigen Belange ihrer Mitglieder berücksichtigen, die sich aus Inhalt und Wirkungen des Erstbeschlusses ergeben (BGHZ 113, 197, 200; BayObLG WuM 1992, 156, 157; BayObLGZ 1994, 339, 344).
  • BayObLG, 10.04.1997 - 2Z BR 125/96

    Zulässige Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses zum Ausschluß eines

    Dabei spielt es keine Rolle, aus welchen Gründen sie eine erneute Beschlußfassung für angebracht halten (vgl. BGHZ 113, 197 /200; BayObLGZ 1994, 339/344; BayObLG WuM 1996, 372 ).
  • OLG Hamburg, 26.11.2007 - 2 Wx 68/07

    Abgrenzung Eigentümerbeschluss/Vereinbarung

    Insbesondere kann nicht geltend gemacht werden, dass eine andere Schlussfolgerung ebenso nahe oder näher liege (vgl. BayObLG NJW-RR 1995, 395 ff, 396).
  • AG Friedberg (Hessen), 27.11.2013 - 2 C 1676/12
    Ein Eigentümerbeschluss, durch den die bauliche Veränderung genehmigt worden ist, schließt einen Anspruch auf Beseitigung derselben aus (BayObLG, NJW-RR 1995, 395; OLG Hamm, a.a.O.).
  • LG Berlin, 28.09.2018 - 55 S 1/17

    Beschlussanfechtung in Wohnungseigentumssachen: Derselbe Streitgegenstand bei

    Bei der Erweiterung der ursprünglich vorhandenen Terrassen handelt es sich, da damit dauerhaft in Gemeinschaftseigentum eingegriffen wird, um bauliche Veränderungen gemäß § 22 Abs. 1 WEG (vgl. BayObLG NJW-RR 1995, 395, juris), die nur wirksam beschlossen werden können, wenn jeder Eigentümer zustimmt, dessen Rechte durch die Maßnahme über das in § 14 Nr. 1 WEG bestimmte Maß hinaus beeinträchtigt werden.
  • BayObLG, 29.03.2000 - 2Z BR 159/99

    Abänderung bestandskräftiger Eigentümerbeschlüsse wegen grober Unbilligkeit

  • BayObLG, 25.05.1998 - 2Z BR 22/98

    Wirksamkeit bestandskräftig gewordener Eigentümerbeschlüsse bei Verstoß gegen

  • BayObLG, 17.06.1999 - 2Z BR 19/99

    Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses zur Sanierung

  • BayObLG, 09.10.1997 - 2Z BR 84/97

    Eigentümerbeschluß über Einleitung eines Rechtsstreits gegen Wohnungseigentümer -

  • BayObLG, 05.02.1998 - 2Z BR 147/97

    Fristbeginn zur Einlegung der sofortigen (weiteren) Beschwerde bei Verkündung der

  • BayObLG, 29.08.1996 - 2Z BR 53/96

    Zulässigkeit des Ausbaus eines Dachanteils zu einer Wohnung mit Bad sowie

  • BayObLG, 14.03.1996 - 2Z BR 12/96

    Verletzung schutzwürdiger Belange eines Wohnungseigentümers durch Aufhebung eines

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Rechtsprechung
   LG Gießen, 30.11.1994 - 1 S 413/94   

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https://dejure.org/1994,8054
LG Gießen, 30.11.1994 - 1 S 413/94 (https://dejure.org/1994,8054)
LG Gießen, Entscheidung vom 30.11.1994 - 1 S 413/94 (https://dejure.org/1994,8054)
LG Gießen, Entscheidung vom 30. November 1994 - 1 S 413/94 (https://dejure.org/1994,8054)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (3)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 395
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • AG Mülheim/Ruhr, 12.03.2014 - 13 C 797/13

    Wirksamkeit des Ausschlusses des ordentlichen Kündigungsrechts in einem

    Insoweit kann auf den Rechtsgedanken des § 537 Abs. 1 S. 1 BGB zurückgegriffen werden (vgl. LG Gießen, NJW-RR 1995, S. 395), wonach der Mieter von der Entrichtung der Miete nicht dadurch befreit wird, dass er durch einen in seiner Person liegenden Grund an der Ausübung seines Gebrauchsrechts verhindert wird.

    Insbesondere berufliche Veränderungen lassen weder den Mietzahlungsanspruch des Vermieters entfallen (Palandt/Weidenkaff, BGB, 71. Auflage 2012, § 537 Rn. 4 m. w. N.; Schmidt-Futterer/Langenberg, Mietrecht, 11. Auflage 2013, § 537 Rn. 3) noch begründen sie ein Kündigungsrecht des Mieters (LG Gießen, NJW-RR 1995, S. 395).

  • LG Gießen, 17.04.1996 - 1 S 549/95
    Das Festhalten der Bekl. an dem Vertrag würde sich nur dann als treuwidrig darstellen, wenn der Kl. und seine Ehefrau einen geeigneten Nachmieter gestellt haben und ihr Interesse an der Vertragsauflösung das der Bekl. am Bestand des Vertrags erheblich überragt (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 1995, 1478; OLG Karlsruhe, NJW 1981, 1741; Kammer, NJW-RR 1995, 395).
  • LG Mannheim, 20.12.1995 - 4 S 145/95

    Erlöschen des Mietzinsanspruchs bei bestehender Verpflichtung des Vermieters zum

    Die Verpflichtung des Vermieters zum Abschluß eines Mietaufhebungsvertrags setzt ein besonderes Interesse des Mieters an der vorzeitigen Vertragsaufhebung voraus, wozu der bloße Wunsch für die restliche Laufzeit der Kündigungsfrist den Mietzins zu sparen, nicht ausreicht (OLG Karlsruhe, Rechtsentscheid vom 25.03.1981, WM 81, 1741; OLG Oldenburg, WM 81, 125; LG Gießen NJW-RR 95, 395).
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