Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 20.12.1995 - 17 U 202/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,6209
OLG Frankfurt, 20.12.1995 - 17 U 202/94 (https://dejure.org/1995,6209)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.12.1995 - 17 U 202/94 (https://dejure.org/1995,6209)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. Dezember 1995 - 17 U 202/94 (https://dejure.org/1995,6209)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,6209) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823 Abs. 2 § 1004
    Anspruch auf Unterlassung diffamierender Schmähkritik

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 1050
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Stuttgart, 23.09.2015 - 4 U 101/15

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Bezeichnung eines "Bloggers" als "bekannter

    Die Bezeichnung als "(Neo-)Nazi" kann angesichts des historischen Bedeutungsgehalts einer solchen Qualifizierung nur negativ und diskreditierend verstanden werden (OLG Frankfurt NJW-RR 1996, 1050, 1051; vgl. auch OLG Köln AfP 1993, 755 unter A. II. zur Bezeichnung als "Neofaschist").

    Zu Recht hat das Landgericht in diesem Zusammenhang angenommen, dass die (verfassungs- und obergerichtliche) Rechtsprechung die Bezeichnung einer Person als "(Neo-)Nazi" in der Regel als Meinungsäußerung einordnet (neben den vorgenannten Entscheidungen etwa OLG Jena, BeckRS 2009, 23868 und OLG Frankfurt NJW-RR 1996, 1050, 1051; ferner OLG Hamburg NJW 1992, 2035 zur Bezeichnung "Nazi-Sekte" und BVerfG GRUR 2013, 193 Tz. 27 zur Bezeichnung einer Person als "rechtsextrem" und "rechtsradikal"), weil dieser Begriff eindeutig Elemente eines Werturteils enthält (so zutreffend EGMR, ebenda), denn er stellt gewöhnlich eine schlagwortartige Qualifizierung einer politischen Einstellung oder Geisteshaltung einer Person dar (so auch Soehring/Hoene, a.a.O., § 14 Tz. 16 für die Bezeichnung als "Neofaschist", "rechtsradikal" oder "linksradikal").

  • OLG Frankfurt, 21.01.2016 - 16 U 87/15

    Ehrschutz eines Vereins bei ihn betreffenden Veröffentlichungen und Verwertungen

    Vor diesem Hintergrund verfängt auch der Hinweis des Klägers auf die Urteile des OLG Frankfurt vom 20.12.1995 (17 U 202/94, zitiert nach juris) und des LG München I vom 7.7.2014 (9 O 15709/13, BeckRS 2014, 17711) nicht, bei denen es um die Bezeichnung einer Person als Nazi bzw. eines Vereins als neonazistisch ging.
  • LG Kassel, 13.01.2023 - 5 O 5/22

    Anspruch auf Unterlassung ehrverletzender Äußerungen gegen eine in der

    Die Bezeichnung als "(Neo-)Nazi" kann angesichts des historischen Bedeutungsgehalts einer solchen Qualifizierung nur negativ und diskreditierend verstanden werden (vgl. OLG Stuttgart, Urt. V. 23.09.2015 - 4 U 101/15 = NJW-RR 2016, 932 Rn. 77; OLG Frankfurt a.M.; NJW-RR 1996, 1050, 1051f.).

    Die Einordnung als Meinungsäußerung (vgl. OLG Jena, Urt. v. 27.8.2009 - 1 U 635/08 = BeckRS 2009, 23868; OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 20.12.1995 -17 U 202/94 = NJW-RR 1996, 1050, 1051; OLG Stuttgart, Urt. v. 23.9.2015 - 4 U 101/15 = NJW-RR 2016, 932) begründet sich darin, dass der Begriff bereits gewöhnlich eine schlagwortartige Qualifizierung einer politischen Einstellung oder Geisteshaltung einer Person beinhaltet.

  • LG Frankfurt/Main, 27.01.2006 - 3 O 485/05

    Diffamierende Kritik, die einen anderen in die Nähe nationalsozialistischen,

    Das Verhalten des Beklagten stellt sich als eine bewußt diffamierende, das allgemeine Persönlichkeitsrecht und die Ehre des Klägers verletzende Meinungsäußerung, eine Schmähkritik, dar, für die sich der Beklagte nicht auf das Grundrecht der freien Meinungsäußerung nach Art. 5 Abs. 1 GG berufen kann; insoweit geht der Ehrenschutz vor (vgl. OLG Frankfurt a.M., NJW-RR 1996, 1050, 1052 bezüglich der Äußerung: "Nazi").
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2004 - L 17 U 248/02

    Anwendbarkeit der Vorschriften der Reichsversicherungsordnung (RVO); Anspruch auf

    Dieses Geschehen erkannte die Eigenunfallversicherung der Landeshauptstadt Düsseldorf (EUV) in dem Berufungsverfahren L 17 U 202/94 vor dem Senat als Arbeitsunfall an.

    Beide Akten sowie die Streitakte aus dem Verfahren L 17 U 202/94 waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

  • LG Bonn, 09.09.2016 - 1 O 415/15

    Rechtschutzbedürfnis, Unterlassung, Äußerung im Prozess

    Insoweit liegt entgegen der Rechtsansicht des Klägers keine (wahrheitswidrige) Behauptung einer Tatsache, sondern eine grundsätzlich durch Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG privilegierte Meinungsäußerung der Beklagten vor (vgl. dazu BVerfG NJW-RR 2006, 1130, 1131; BGH NJW-RR 2008, 913f. Rd.12 und Rd.18; BGH NJW 2006, 830ff. Rd.63 und Rd.70; OLG Frankfurt NJW-RR 1996, 1050, 1052 - zu dem Begriff "Neonazi").
  • LG Karlsruhe, 31.05.2007 - 8 O 279/07

    Einstweilige Verfügung; Unterlassung: Anspruch des Fraktionsvorsitzenden der

    Richtig ist daran, dass es grundsätzlich die Grenzen des Zulässigen überschreiten dürfte, wenn eine Person, deren Biographie dazu keinen Anlass gibt, beispielsweise durch die Bezeichnung als "Nazi" mit dem Nationalsozialismus und dessen Unrechtstaten in Verbindung gebracht wird (vgl. z.B. OLG Frankfurt NJW-RR 1996, 1050).
  • LG Frankfurt/Main, 27.01.2006 - 3 O 498/05

    Diffamierende Kritik, die einen anderen in die Nähe nationalsozialistischen,

    Das Verhalten des Beklagten stellt sich als eine bewusst diffamierende, das allgemeine Persönlichkeitsrecht und die Ehre des Klägers verletzende Meinungsäußerung, eine Schmähkritik, dar, für die sich der Beklagte nicht auf das Grundrecht der freien Meinungsäußerung nach Art. 5 Abs. 1 GG berufen kann; insoweit geht der Ehrenschutz vor (vgl. OLG Frankfurt a.M., NJW-RR 1996, 1050, 1052 [OLG Frankfurt am Main 20.12.1995 - 17 U 202/94] bezüglich der Äußerung: "Nazi").
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht