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   KG, 27.03.1996 - 24 W 6750/95   

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KG, 27.03.1996 - 24 W 6750/95 (https://dejure.org/1996,1706)
KG, Entscheidung vom 27.03.1996 - 24 W 6750/95 (https://dejure.org/1996,1706)
KG, Entscheidung vom 27. März 1996 - 24 W 6750/95 (https://dejure.org/1996,1706)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abweichende Vereinbarung über die Instandhaltungspflicht aller Wohnungseigentümer einer Wohneigentümergemeinschaft; Maßstab der Beteiligung an den Kosten des Gebrauchs des gemeinschaftlichen Eigentums

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum; Pseudovereinbarung; Mehrheitsbeschluss; Instandsetzungsaufforderung; Ungleichbehandlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 10 Abs. 1 § 16 Abs. 2 § 23 Abs. 4
    Wirkung eines Eigentümerbeschlusses an einen Wohnungseigentümer mit der Aufforderung zur Instandsetzung von Gemeinschaftseigentum

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 1102
  • FGPrax 1996, 136
  • ZMR 1996, 389
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 04.05.1995 - V ZB 5/95

    Verbot der Hundehaltung durch Mehrheitsbeschluß der Wohnungseigentümer

    Auszug aus KG, 27.03.1996 - 24 W 6750/95
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 127, 99 = NJW 1994, 3230 = ZMR 1995, 34 = WM 1995, 61 = WE 1995, 55 - DWE 1994, 140 = GE 1994, 1383; vgl. auch BGH NJW 1995, 2036 = ZMR 1995, 416 - WM 1995, 447 = WE 1995, 311 = DWE 1995, 62 = GE 1995, 1215) wird ein Mehrheitsbeschluß, mit dem die Wohnungseigentümer den in der Gemeinschaftsordnung festgelegten Maßstab der Beteiligung an den Kosten des Gebrauchs des gemeinschaftlichen Eigentums geändert haben, bestandskräftig und damit rechtswirksam, wenn er nicht in der Frist des § 23 Abs. 4 WEG angefochten worden ist.
  • KG, 10.07.1991 - 24 W 6574/90

    Verletzung von Gemeinschaftseigentum durch Entfernung einer tragenden

    Auszug aus KG, 27.03.1996 - 24 W 6750/95
    Denn Verbindlichkeiten aus einer etwaigen Handlungshaftung gehen schon bei rechtsgeschäftlichem Erwerb (vgl. Senat NJW-RR 1991, 1421 = OLGZ 1992, 55 = WM 1991, 516 = WE 1991, 328 = DWE 1991, 154) und erst recht bei Erwerb im Zuge der Zwangsversteigerung nicht auf den Rechtsnachfolger über.
  • BGH, 16.09.1994 - V ZB 2/93

    Rechtsschutzbedürfnis für Anfechtung eines Beschlusses der Wohnungseigentümer;

    Auszug aus KG, 27.03.1996 - 24 W 6750/95
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 127, 99 = NJW 1994, 3230 = ZMR 1995, 34 = WM 1995, 61 = WE 1995, 55 - DWE 1994, 140 = GE 1994, 1383; vgl. auch BGH NJW 1995, 2036 = ZMR 1995, 416 - WM 1995, 447 = WE 1995, 311 = DWE 1995, 62 = GE 1995, 1215) wird ein Mehrheitsbeschluß, mit dem die Wohnungseigentümer den in der Gemeinschaftsordnung festgelegten Maßstab der Beteiligung an den Kosten des Gebrauchs des gemeinschaftlichen Eigentums geändert haben, bestandskräftig und damit rechtswirksam, wenn er nicht in der Frist des § 23 Abs. 4 WEG angefochten worden ist.
  • BayObLG, 16.12.1993 - 2Z BR 113/93

    WEG : Trittschallschutz)

    Auszug aus KG, 27.03.1996 - 24 W 6750/95
    Denn die Feuchtigkeitsisolierung unter dem Terrassenbelag, um deren Mangelhaftigkeit es hier geht, gehört zwingend zum Gemeinschaftseigentum (vgl. BGH NJW 1985, 1551; NJW 1991, 2480 zum Trittschallschutz; BayObLG NJW-RR 1994, 598; OLG Hamm DWE 1995, 127).
  • KG, 30.11.1992 - 24 W 4734/92

    Haftung eines Wohnungseigentümers für Schäden bei berechtigtem Dachausbau "auf

    Auszug aus KG, 27.03.1996 - 24 W 6750/95
    Es kann hier dahinstehen, welche Pflichten die Rechtsvorgängerin des Antragsgegners bei Wahrnehmung ihres auf der Teilungserklärung beruhenden Ausbaurechtes hinsichtlich der Wohneinheit Nr. 15 einschließlich der Dachterrasse hatte (vgl. dazu Senat OLGZ 1993, 434 - ZMR 1993, 430 = WM 1993, 209 = WE 1993, 138 = GE 1993, 593 in bezug auf Wasserschäden während des Ausbaus).
  • BGH, 21.02.1985 - VII ZR 72/84

    Verjährung von Mängelansprüchen des "Nachzüglers"

    Auszug aus KG, 27.03.1996 - 24 W 6750/95
    Denn die Feuchtigkeitsisolierung unter dem Terrassenbelag, um deren Mangelhaftigkeit es hier geht, gehört zwingend zum Gemeinschaftseigentum (vgl. BGH NJW 1985, 1551; NJW 1991, 2480 zum Trittschallschutz; BayObLG NJW-RR 1994, 598; OLG Hamm DWE 1995, 127).
  • BGH, 15.01.2010 - V ZR 72/09

    Wohnungseigentum: Vermietung an wechselnde Feriengäste als zulässige Wohnnutzung;

    bb) Allerdings werden Beschlüsse, die von dem einzelnen Wohnungseigentümer ein konkretes Tun oder Unterlassen verlangen, selbst bei insoweit eindeutigem Wortlaut teilweise nur als Androhung gerichtlicher Maßnahmen verstanden (KG NJW-RR 1996, 1102, 1103; 1997, 1033, 1034 f.; Merle in Bärmann aaO, § 22 Rdn. 308; a. M. BayObLG ZMR 1996, 623, 624; OLG Karlsruhe NJW-RR 1996, 1103).
  • KG, 02.12.2002 - 24 W 92/02

    Mithaftung des Ersteigerers für Wohngeldausfälle vor dem Zuschlag

    Die Senatsentscheidungen vom 27. März 1996 (NJW-RR 1996, 1102 = FGPrax 1996, 136 = ZMR 1996, 389) und vom 17. April 2002 (KG FGPrax 2002, 204 = ZMR 2002, 860 = ZWE 2002, 531) stehen dem nicht entgegen.
  • KG, 18.05.2009 - 24 W 17/08

    Beschluss-Anfechtung trotz inhaltsgleichen Zweitbeschlusses

    Der Senat hält an seiner Rechtsansicht fest, dass ein Wohnungseigentümerbeschluss, mit dem ein Wohnungseigentümer aufgefordert werden soll, bauliche Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum durchzuführen oder - wie hier - von ihm errichtete Anbauten rückgängig zu machen, lediglich die Rechtsverfolgung gegen ihn ermöglicht, aber nicht selbständig eine entsprechende Handlungspflicht des Wohnungseigentümers begründet, selbst wenn der Eigentümerbeschluss bestandskräftig geworden ist (vgl. KG NJW-RR 1996, 1102-1103; NJW-RR 1997, 1033 -1035).
  • KG, 08.01.1997 - 24 W 5678/96
    Diese Ansicht des KG (so auch KG NJW-RR 1996, 1102) steht nicht im Widerspruch zur Rspr. des BayObLG (ZMR 1996, 623) und des OLG Karlsruhe (NJW-RR 1996, 1103), welche ohne Weiteres die Frage der materiellen Rechtsgrundlage der behaupteten Leistungspflicht prüfen, damit jedoch nicht eine differenzierende Betrachtung des mit dem Beschluss verbundenen Willens der WEVslg.
  • LG München I, 10.06.2010 - 36 S 3150/10

    Wohnungseigentümerversammlung: Beschlusskompetenz für eine Eventualversammlung;

    Dabei hat der BGH die Praxis, wonach derartige Beschlüsse typischerweise und regelmäßig nur als Androhung gerichtlicher Maßnahmen bzw. deklaratorischer Hinweis auf die materielle Rechtslage zu verstehen seien und lediglich auf der Basis einer unterstellten Anspruchsgrundlage den Weg für eine notfalls gerichtliche Klärung freimachen wollen (KG, NJW-RR 1996, 1102; NJW-RR 1997, 1033; OLG Hamm, a. a. O.; offen lassend dagegen OLG Hamm, NZM 2007, 839), jüngst so gerade nicht bestätigt (BGH, ZMR 2010, 378, 379).
  • AG Berlin-Charlottenburg, 08.09.2010 - 72 C 57/10

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Stimmrecht eines nach

    Dies gilt selbst dann, wenn bei Fristablauf Klage angedroht wurde (Kammergericht, Beschl. v. 27. März 1996 - 24 W 6750/95, OLGR KG Berlin 1996, 135 ff).
  • BayObLG, 10.04.1997 - 2Z BR 125/96

    Zulässige Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses zum Ausschluß eines

    Unterläßt es in einem solchen Fall der betroffene Wohnungseigentümer, innerhalb eines Monats den Antrag auf Ungültigerklärung des Eigentümerbeschlusses zu stellen (§ 23 Abs. 4 Satz 2 WEG ), so ist die Verpflichtung bindend, auch wenn sie zuvor nicht bestanden haben sollte (vgl. Senatsbeschluß vom 2.7.1987, 2Z BR 136/86 S. 7, insoweit nicht abgedruckt in WuM 1987, 327 ; KG ZMR 1996, 389 f.).
  • KG, 17.04.2002 - 24 W 279/01

    Haftung des Ersteigerers für vorhandene Ausbauschäden am ersteigerten

    Den Erwerber in der Zwangsversteigerung trifft weder eine Handlungs- noch eine Zustandshaftung für Schäden am Gemeinschaftseigentum (Senat, NJW-RR 1996, 1102).
  • KG, 07.03.2001 - 24 W 6265/00

    Voraussetzungen für die Aufhebung eines angefochtenen Beschlusses; Umfang der

    Die Rechtsprechung des Senats (NJW-RR 1996, 1102 = ZMR 1996, 389 = WuM 1996, 373 , FGPrax 1997, 92 = WuM 1997, 291 = NJW-RR 1997, 1033) ist hier nicht einschlägig.
  • BayObLG, 29.05.1998 - 2Z BR 57/98

    Vorliegen einer baulichen Veränderung bei von Plänen abweichender Erstellung

    Ansonsten wird das Landgericht zu prüfen haben, ob die Antragsgegner als Zustandsstörer anzusehen sind (vgl. BayObLG WuM 1996, 491 f.) und ob gegen sie ein Beseitungs- oder Duldungsanspruch in Betracht kommt (vgl. BayObLG WE 1998, 149/151; KG FGPrax 1996, 136 f.).
  • KG, 09.06.2009 - 24 W 357/08

    Wohnungseigentum: Auslegung eines Beschlusses über die Begründung von

  • KG, 15.11.2000 - 24 W 6514/99
  • BayObLG, 30.10.1996 - 2Z BR 64/96
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