Rechtsprechung
OLG Nürnberg, 07.03.1996 - 8 U 3803/95 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
VVG § 61; VHB 84 § 9 Nr. 1 a
Einbruch bei zwei- bis dreistündiger Abwesenheit und nur zugezogener Haustür L - FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VVG § 61; VHB 84 § 9 Ziff. 1 a
Grob fahrlässiger Sorgfaltsverstoß in der Hausratversicherung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Sorgfaltsverstoß; Grobe Fahrlässigkeit; Mehrfamilienhaus; Offene Tür
- archive.org (Pressemitteilung)
Unversperrte Wohnungstür - Versicherungsschutz
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Trotz nicht abgesperrter Wohnungstür: Hausrat-Versicherung muss Schaden ersetzen - 30.000 DM Schaden durch Wohnungseinbruch
Papierfundstellen
- NJW-RR 1996, 1118
- VersR 1996, 1534
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 08.02.1989 - IVa ZR 57/88
Augenblicksversagen und grobe Fahrlässigkeit
Auszug aus OLG Nürnberg, 07.03.1996 - 8 U 3803/95
a) Der Begriff der groben Fahrlässigkeit setzt in objektiver Hinsicht einen schweren Verstoß gegen die im Verkehr erforderliche Sorgfalt und in personaler Hinsicht ein nicht mehr entschuldbares Fehllverhalten des Versicherungsnehmers voraus, das erheblich über das gewöhnliche Maß hinausgeht (vgl. BGH VersR 1989, 582 ; 1992, 1045; Römer VersR 1982, 1187). - BGH, 19.12.1979 - IV ZR 91/78
Grobe Fahrlässigkeit bei Abstellen eines Kfz auf einem öffentlichen Parkplatz
Auszug aus OLG Nürnberg, 07.03.1996 - 8 U 3803/95
Der Versicherer hat dann nachzuweisen, daß ohne die langfristige Abwesenheit des Versicherungsnehmers der Versicherungsfall nicht eingetreten wäre (vgl. BGH VersR 1980, 180 ; KG VersR 83, 1146;… Prölss-Martin-Knappmann aaO., Arm. 1 C zu § 9 VHB 84). - BGH, 16.05.1990 - IV ZR 137/89
Verlust des Versicherungsschutzes in der Hausratversicherung
Auszug aus OLG Nürnberg, 07.03.1996 - 8 U 3803/95
Vom Versicherungsnehmer kann nicht bei jeder Abwesenheit erwartet werden, daß er die Türe zu seiner Wohnung auch verschließt (vgl. BGH VersR 1990, 896 ).
- OLG München, 17.01.1986 - 8 U 3884/85
Versicherungsnehmers; Repräsentant
Auszug aus OLG Nürnberg, 07.03.1996 - 8 U 3803/95
Zudem ist hierzu anzumerken, daß das OLG München (NJW-RR 1986, 656) beim Verlassen einer Wohnung, ohne das Sicherheitsschloß zu versperren, eine grobe Fahrlässigkeit für den Fall einer fünfstündigen Abwesenheit des Wohnungsinhabers angenommen hat. - BGH, 05.10.1983 - IVa ZR 19/82
Begriff der groben Fahrlässigkeit; Ersatzpflicht des Versicherers bei …
Auszug aus OLG Nürnberg, 07.03.1996 - 8 U 3803/95
aa) Die vom Versicherungsnehmer zu erwartende Sorgfalt ist in objektiver Hinsicht nur dann verletzt, wenn durch das Verhalten des Versicherungsnehmers (Tun oder Unterlassen) der als vertragsgemäß vorausgesetzte Standard an Sicherheit deutlich unterschritten ist (vgl. BGH VersR 1984, 29 ; 1986, 962). - OLG Frankfurt, 17.02.1995 - 24 U 252/93
Diebstahl eines aus Neuteilen zusammengebauten Kfz in Berlin
Auszug aus OLG Nürnberg, 07.03.1996 - 8 U 3803/95
Der Versicherungsnehmer muß deshalb bereits einfachste, naheliegende Sicherungserwägungen nicht angestellt und das nicht beachtet haben, was unter den gegebenen Umständen jedem vernünftigen Menschen einleuchten mußte (vgl. OLG Frankfurt VersR 1995, 655 ). - BGH, 14.07.1986 - IVa ZR 22/85
Leistungsausschluß wegen Herbeiführens eines Einbruchs in der …
Auszug aus OLG Nürnberg, 07.03.1996 - 8 U 3803/95
aa) Die vom Versicherungsnehmer zu erwartende Sorgfalt ist in objektiver Hinsicht nur dann verletzt, wenn durch das Verhalten des Versicherungsnehmers (Tun oder Unterlassen) der als vertragsgemäß vorausgesetzte Standard an Sicherheit deutlich unterschritten ist (vgl. BGH VersR 1984, 29 ; 1986, 962).
- OLG Schleswig, 04.03.2010 - 16 U 44/09
Anforderungen an den Nachweis eines bedingungsgemäßen Einbruchsdiebstahls in der …
35 Einen großzügigeren Maßstab lässt dagegen etwa OLG Nürnberg, NJW-RR 1996, 1118, walten, das grobe Fahrlässigkeit verneint, wenn der Versicherungsnehmer seine in einem Mehrfamilienhaus gelegene Wohnung des Abends für eine beabsichtigte Abwesenheit von 2 bis 3 Stunden verlässt.