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   OLG Frankfurt, 15.11.1995 - 20 W 144/94   

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https://dejure.org/1995,2723
OLG Frankfurt, 15.11.1995 - 20 W 144/94 (https://dejure.org/1995,2723)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15.11.1995 - 20 W 144/94 (https://dejure.org/1995,2723)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15. November 1995 - 20 W 144/94 (https://dejure.org/1995,2723)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Einziehung eines Erbscheins; Ausschöpfung der Aufklärungspflicht des Gerichts; Zeugenbefragung zur Testierfähigkeit; Beurteilung der Testierfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 1159
  • FamRZ 1996, 970
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Düsseldorf, 01.06.2012 - 3 Wx 273/11

    Voraussetzungen der Einholung eines psychiatrischen Sachverständigenutachtens zur

    Die Klärung der im Wesentlichen auf dem Gebiet des Tatsächlichen angesiedelten Frage, ob die Voraussetzungen der Testierunfähigkeit bei dem Erblasser (hier: zur Zeit der Errichtung des Testaments zugunsten der Beteiligten zu 1 am 12. Oktober 2010) gegeben waren, verlangt vom Gericht, die konkreten auffälligen Verhaltensweisen des Erblassers aufzuklären, sodann Klarheit über den medizinischen Befund zu schaffen und anschließend die hieraus zu ziehenden Schlüsse zu prüfen (vgl. Hamm OLGZ 1989, 271; Frankfurt NJW-RR 1996, 1159; Palandt-Weidlich BGB 70. Auflage 2011 § 2229 Rdz. 11).

    Bei verbleibenden unbehebbaren Zweifeln trotz Ausschöpfung aller Aufklärungsmöglichkeiten (Frankfurt NJW-RR 1996, 1159) trifft im FamFG-Verfahren die Feststellungslast den, der sich auf die Unwirksamkeit des Testaments beruft (KG NJW 2001, 903; Thüringer OLG NJW-RR 2005, 1247).

  • OLG München, 31.10.2014 - 34 Wx 293/14

    Grundbuchberichtigung: Nachweis der Erbfolge durch notarielles Testament; Zweifel

    Ist aber der positive Nachweis fehlender Testierfähigkeit nicht zu erbringen, hat es nach den Regeln der Feststellungslast beim Regelfall, nämlich ihrem Vorliegen, zu verbleiben (Palandt/Weidlich § 2229 Rn. 11; Palandt/Ellenberger § 104 Rn. 8; aus der Rechtspr. OLG Frankfurt NJW-RR 1996, 1159; OLG München - 3. Zivilsenat - FGPrax 2009, 221/223 für Vorsorgevollmacht).
  • OLG Düsseldorf, 04.11.2013 - 3 Wx 98/13

    Aufklärungspflicht des Nachlassgerichts hinsichtlich der Testierfähigkeit des

    Die Klärung der im Wesentlichen auf dem Gebiet des Tatsächlichen angesiedelten Frage, ob die Voraussetzungen der Testierunfähigkeit bei dem Erblasser (hier: zur Zeit der Errichtung des Testaments zugunsten der Beteiligten zu 3 am 04. Mai 2011) gegeben waren, verlangt vom Gericht, die konkreten auffälligen Verhaltensweisen des Erblassers aufzuklären, sodann Klarheit über den medizinischen Befund zu schaffen und anschließend die hieraus zu ziehenden Schlüsse zu prüfen (vgl. Hamm OLGZ 1989, 271; Frankfurt NJW-RR 1996, 1159; Palandt-Weidlich BGB 71. Auflage 2012 § 2229 Rdz. 11).
  • OLG Celle, 28.04.2003 - 6 W 26/03

    Testamentserrichtung: Testierunfähigkeit einer Erblasserin wegen einer

    Das Rechtsbeschwerdegericht kann die Feststellungen des Landgerichts nur daraufhin überprüfen, ob es Verfahrensvorschriften verletzt, den maßgebenden Sachverhalt ausgeforscht (§ 12 FGG, § 2358 Abs. 1 BGB), bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Umstände berücksichtigt (§ 25 FGG) und hierbei nicht gegen gesetzlichen Beweisregeln, Denkgesetze und feststehende Erfahrungssätze verstoßen und die zu stellenden Beweisanforderungen vernachlässigt oder überspannt hat (BayObLG NJW-RR 2002, 1088; FamRZ 2001, 55f.; 2000, 701, 702; OLG Frankfurt NJW-RR 1998, 870, 871; 1996, 1159).

    Bleiben deshalb trotz Ausschöpfung aller Aufklärungsmöglichkeiten nicht behebbare Zweifel, so muss von der Testierfähigkeit ausgegangen werden (BayObLG NJW-RR 2002, 1088; OLG Frankfurt NJW-RR 1998, 870f.; 1996, 1159).

    Eine Aufklärungs- und Ermittlungspflicht trifft das Gericht nur insoweit, als das Vorbringen der Beteiligten und der festgestellte Sachverhalt bei sorgfältiger Überlegung dazu Anlass geben (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 1996, 1159).

  • OLG Frankfurt, 22.12.1997 - 20 W 264/95

    Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht hinsichtlich der Testierfähigkeit

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  • OLG Hamm, 06.03.2014 - 10 U 76/13

    Maßgebliches Erbstatut bei ausländischer Staatsangehörigkeit des Erblassers

    Bleiben deshalb trotz Ausschöpfung aller Aufklärungsmöglichkeiten nicht behebbare Zweifel, so muss von der Testierunfähigkeit ausgegangen werden (Palandt, a.a.O.; BayOblG, NJW-RR 2002, 1088; OLG Frankfurt, OLGReport 1998, 84; NJW-RR 1996, 1159; OLG Celle, a.a.O.).

    Ob ein bestimmtes Krankheitsbild und damit einhergehenden Verhaltensweisen die Annahme der Störung der Geistestätigkeit und der Testierunfähigkeit rechtfertigt, kann üblicherweise nur durch das Gutachten eines fachkundigen ärztlichen Sachverständigen - in der Regel eines Psychiaters - festgestellt werden (vgl. dazu: BGH, FamRZ 1984, 1003; NJW 1996, 918, 919; ZEV 2010, 364; OLG Frankfurt, NJW-RR 1996, 1159 f.; OLG Düsseldorf, ZErb 2001, 29 - Juris Rdziff.

    Bestehen nach dem Parteivorbringen im Rechtsstreit Anhaltspunkte für konkrete auffällige Verhaltensweisen des Erblassers zur Zeit der Testamentserrichtung - insbesondere solche, die darauf hindeuten könnten, dass der Erblasser wegen krankheitsbedingter Störungen seiner Geistestätigkeit nicht in der Lage gewesen sein könnte, die Bedeutung der von ihm abgegebenen Willenserklärungen einzusehen und unbeeinflusst nach dieser Einsicht zu handeln - ist das befasste Gericht zur Klärung der im Wesentlichen auf dem Gebiet des tatsächlichen angesiedelten Voraussetzungen des Testierunfähigkeit verpflichtet, die konkreten auffälligen Verhaltensweisen des Erblassers aufzuklären; es hat sich sodann Klarheit über den medizinischen Befund zu verschaffen und anschließend die hieraus zu ziehenden Schlüsse zu prüfen (vgl. OLG Düsseldorf, FamRZ 2013, 159 - Juris-RZ 38; OLG Hamm, OLGZ 1998, 271; OLG Frankfurt, NJW-RR 1996, 1159).

  • KG, 02.06.2017 - 6 W 95/16

    Erbscheinserteilungsverfahren: Anfechtung des Testaments durch den

    36 Die Klärung der im Wesentlichen auf dem Gebiet des Tatsächlichen angesiedelten Frage, ob die Voraussetzungen der Testierunfähigkeit bei der Erblasserin gegeben waren, verlangt vom Gericht, die konkreten auffälligen Verhaltensweisen der Erblasserin aufzuklären, sodann Klarheit über den medizinischen Befund zu schaffen und anschließend die hieraus zu ziehenden Schlüsse zu prüfen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1. Juni 2012 - 3 Wx 273/11 - zitiert nach juris: Rdnr. 38; OLG Hamm OLGZ 1989, 271; OLG Frankfurt NJW-RR 1996, 1159).
  • OLG Frankfurt, 07.05.2015 - 20 W 371/13

    Bindung des Nachlassgerichts an rechtskräftiges Feststellungsurteil

    Dabei kann dahinstehen, ob das Nachlassgericht zur Feststellung der Testierunfähigkeit der Erblasserin bei Errichtung des Testaments am 19.08.2010 alle nach § 26 FamFG, § 2229 Abs. 4 BGB erforderlichen Ermittlungen durchgeführt hat und ob es dabei insbesondere auf ein fachärztliches Sachverständigengutachten zur Testierfähigkeit der Erblasserin ausnahmsweise verzichten konnte, dessen Einholung bei bestehenden Zweifeln an der Testierfähigkeit regelmäßig erforderlich ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. Oktober 2013 Az. 3 Wx 116/13, Rn. 25; Senat, Beschluss vom 15.11.1995, Az. 20 W 144/94, Rn. 26; jeweils zitiert nach juris).
  • OLG München, 29.01.2016 - 34 Wx 50/15

    Zur Auslegung eines notariellen Erbvertrags durch das Grundbuchamt hinsichtlich

    Ist der positive Nachweis fehlender Testierfähigkeit nicht zu erbringen, hat es nach den Regeln der Feststellungslast beim Regelfall, nämlich ihrem Vorliegen, zu verbleiben (Palandt/Weidlich § 2229 Rn. 11; Palandt/Ellenberger § 104 Rn. 8; aus der Rechtspr. OLG Frankfurt NJW-RR 1996, 1159; OLG München - 3. Zivilsenat - FGPrax 2009, 221/223 für Vorsorgevollmacht).
  • BayObLG, 21.07.1999 - 1Z BR 122/98

    Testierfähigkeit bei paranoiden Wahnvorstellungen bezüglich einer als

    Ein Verstoß gegen die Ermittlungspflicht liegt daher nicht vor (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 566/568; OLG Frankfurt NJW-RR 1996, 1159).
  • OLG Düsseldorf, 10.10.2013 - 3 Wx 116/13

    Anforderungen an die Sachaufklärung durch das Nachlassgericht bei behaupteter

  • OLG Düsseldorf, 15.06.2015 - 3 Wx 103/14

    Aufklärungspflicht Nachlassgericht - Prüfung Testierunfähigkeit des Erblassers

  • OLG Hamm, 20.05.2003 - 15 W 393/01

    Testierfähigkeit eines wegen Geistesschwäche entmündigten Erblassers

  • OLG Frankfurt, 19.02.1997 - 20 W 409/94

    Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht bezüglich der Testierfähigkeit

  • OLG Frankfurt, 20.03.1998 - 20 W 489/95

    Entwurf eines Berliner Testaments; Umdeutung des Willens des Erblassers;

  • OLG Düsseldorf, 14.08.2000 - 9 U 60/00

    Widerlegung von Zweifeln an der Testierfähigkeit; Bindungswirkung einer

  • LG Berlin, 17.04.2008 - 83 T 50/07

    Einziehung eines Erbscheins: Nichtaufklärbarkeit der Umstände der Erteilung des

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