Rechtsprechung
   BayObLG, 15.02.1995 - 2Z BR 1/95   

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BayObLG, 15.02.1995 - 2Z BR 1/95 (https://dejure.org/1995,2033)
BayObLG, Entscheidung vom 15.02.1995 - 2Z BR 1/95 (https://dejure.org/1995,2033)
BayObLG, Entscheidung vom 15. Februar 1995 - 2Z BR 1/95 (https://dejure.org/1995,2033)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG § 16 Abs. 2, § 18; BGB § 242
    Zur Berücksichtigung von Hobbyräumen bei der Festlegung des Verteilungsschlüssels für Betriebskosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242; WEG § 16 Abs. 2, § 18

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 12
  • NJW-RR 1996, 123
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (12)

  • BayObLG, 02.05.1985 - BReg. 2 Z 108/84

    Änderung, Ergänzung oder Ersetzung einer durch Eigentümerbeschluss getroffenen

    Auszug aus BayObLG, 15.02.1995 - 2Z BR 1/95
    Der Eigentümerbeschluß, einen Wohnungseigentümer unter Hinweis auf § 18 WEG abzumahnen, ist im Beschlußanfechtungsverfahren nur darauf zu überprüfen, ob formelle Mängel vorliegen, nicht jedoch darauf, ob die Abmahnung materiell berechtigt war (Aufgabe von BayObLGZ 1985, 171/177).«.

    Der Senat hält an seiner früheren Auffassung (BayObLGZ 1985, 171/177), der Eigentümerbeschluß über die Abmahnung sei vom Gericht der Freiwilligen Gerichtsbarkeit auch auf seine materielle Richtigkeit zu überprüfen, nicht fest.

  • BayObLG, 02.04.1992 - 2Z BR 4/92

    Rechtsschutzbedürfnis bei Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses aufgrund eines

    Auszug aus BayObLG, 15.02.1995 - 2Z BR 1/95
    Die gesetzliche Regelung kann aber durch die Teilungserklärung abbedungen werden (BayObLGZ 1992, 79/84).

    In der Regel genügt eine schlagwortartige Bezeichnung (BayObLGZ 1992, 79/84 f.).

  • BayObLG, 27.01.1989 - BReg. 1b Z 5/88

    Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung im Wohnungseigentumsverfahren; Rücknahme

    Auszug aus BayObLG, 15.02.1995 - 2Z BR 1/95
    d) Der Beschluß der Wohnungseigentümer gemäß § 18 Abs. 3 WEG ist im Verfahren gemäß § 23 Abs. 4 , § 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG nur darauf zu überprüfen, ob formelle Mängel vorliegen, nicht jedoch darauf, ob die Entziehung materiell gerechtfertigt ist (BayObLG WuM 1990, 95; KG OLGZ 67, 462/464; KG NJW-RR 1994, 855 ; LG Düsseldorf ZMR 1991, 314; Palandt/Bassenge BGB 54. Aufl. § 18 WEG Rn. 3; Henkes/Niedenführ/Schulze § 18 Rn. 13; Weitnauer WEG 7. Aufl. § 18 Rn. 8a).

    Bei den übrigen Wohnungseigentümern bemißt sich das Interesse am Ausscheiden des Betroffenen nach dem Gewicht der ihm vorgeworfenen Pflichtverletzungen (BayObLG WuM 1990, 95; Henkes/Niedenführ/Schulze § 48 Rn. 19).

  • BayObLG, 16.09.1993 - 2Z BR 91/93

    Anspruch auf Abänderung eines bestehenden Kostenverteilungsschlüssels; Antrag auf

    Auszug aus BayObLG, 15.02.1995 - 2Z BR 1/95
    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Miteigentumsanteile nicht sachgerecht festgelegt sind (BayObLGZ 1991, 396/398; BayObLG NJW-RR 1994, 145 f.; KG WuM 1991, 366).
  • BayObLG, 11.03.1993 - 3Z BR 180/92

    Anordnung der Zwangsverwaltung einer Wohnung in einer Wohnanlage; Möglichkeit

    Auszug aus BayObLG, 15.02.1995 - 2Z BR 1/95
    c) Der Gesamtgeschäftswert von 55.000 DM hält sich auch entgegen der Auffassung des Antragstellers, was die sich daraus ergebenden Kosten betrifft, in einem angemessenen Verhältnis zum Interesse des Antragstellers (§ 48 Abs. 3 Satz 2 WEG ) und im Rahmen der vom Bundesverfassungsgericht (NJW 1992, 1673 ) und vom Bayerischen Obersten Landesgericht (BayObLGZ 1993, 119) noch für zumutbar und verhältnismäßig angesehenen Kostenbelastung.
  • BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 1/89

    Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 2 WEG

    Auszug aus BayObLG, 15.02.1995 - 2Z BR 1/95
    c) Der Gesamtgeschäftswert von 55.000 DM hält sich auch entgegen der Auffassung des Antragstellers, was die sich daraus ergebenden Kosten betrifft, in einem angemessenen Verhältnis zum Interesse des Antragstellers (§ 48 Abs. 3 Satz 2 WEG ) und im Rahmen der vom Bundesverfassungsgericht (NJW 1992, 1673 ) und vom Bayerischen Obersten Landesgericht (BayObLGZ 1993, 119) noch für zumutbar und verhältnismäßig angesehenen Kostenbelastung.
  • KG, 22.12.1993 - 24 W 875/93

    Voraussetzungen für den Ausschluß des Wohnungseigentümers bei Abstimmungen

    Auszug aus BayObLG, 15.02.1995 - 2Z BR 1/95
    d) Der Beschluß der Wohnungseigentümer gemäß § 18 Abs. 3 WEG ist im Verfahren gemäß § 23 Abs. 4 , § 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG nur darauf zu überprüfen, ob formelle Mängel vorliegen, nicht jedoch darauf, ob die Entziehung materiell gerechtfertigt ist (BayObLG WuM 1990, 95; KG OLGZ 67, 462/464; KG NJW-RR 1994, 855 ; LG Düsseldorf ZMR 1991, 314; Palandt/Bassenge BGB 54. Aufl. § 18 WEG Rn. 3; Henkes/Niedenführ/Schulze § 18 Rn. 13; Weitnauer WEG 7. Aufl. § 18 Rn. 8a).
  • OLG Köln, 23.08.1989 - 16 Wx 79/89

    Erklärung eines Beschlusses einer Eigentümerversammlung für ungültig durch

    Auszug aus BayObLG, 15.02.1995 - 2Z BR 1/95
    Die Wiederholungsversammlung ist nach der ersten Versammlung wie diese einzuberufen (OLG Köln NJW-RR 1990, 26 ).
  • BayObLG, 18.11.1991 - BReg. 2 Z 124/91

    Abweichung vom gesetzlichen Kostenverteilungsschlüssel

    Auszug aus BayObLG, 15.02.1995 - 2Z BR 1/95
    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Miteigentumsanteile nicht sachgerecht festgelegt sind (BayObLGZ 1991, 396/398; BayObLG NJW-RR 1994, 145 f.; KG WuM 1991, 366).
  • KG, 24.08.1967 - 1 W 1140/67
    Auszug aus BayObLG, 15.02.1995 - 2Z BR 1/95
    d) Der Beschluß der Wohnungseigentümer gemäß § 18 Abs. 3 WEG ist im Verfahren gemäß § 23 Abs. 4 , § 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG nur darauf zu überprüfen, ob formelle Mängel vorliegen, nicht jedoch darauf, ob die Entziehung materiell gerechtfertigt ist (BayObLG WuM 1990, 95; KG OLGZ 67, 462/464; KG NJW-RR 1994, 855 ; LG Düsseldorf ZMR 1991, 314; Palandt/Bassenge BGB 54. Aufl. § 18 WEG Rn. 3; Henkes/Niedenführ/Schulze § 18 Rn. 13; Weitnauer WEG 7. Aufl. § 18 Rn. 8a).
  • KG, 01.10.1990 - 24 W 184/90

    Änderung des in der Gemeinschaftsordnung der Wohnungseigentümer festgelegten

  • BayObLG, 29.08.1979 - BReg. 2 Z 40/79

    Streit über die Festsetzung des Geschäftswerts für Beschlussanfechtungen in einem

  • BGH, 05.04.2019 - V ZR 339/17

    Entziehung des Wohnungseigentums bei rechtsmissbräuchlichem Verhalten eines

    Machen sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, ist dieser Abmahnungsbeschluss wie jeder andere Beschluss der Wohnungseigentümer anfechtbar (BayObLG, NJW-RR 1996, 12, 13; AG Hannover, ZMR 2006, 402; LG München I, ZWE 2010, 411, 413; Heinemann in Jennißen, WEG, 5. Aufl., § 18 Rn. 24; Hügel/Elzer, WEG, 2. Aufl., § 18 Rn. 7; Vandenhouten in Niedenführ/Vandenhouten, WEG, 12. Aufl., § 18 Rn. 14; Abramenko, ZMR 2012, 73, 77).

    Überwiegend wird mit dieser Formulierung aber keine Einschränkung des Gegenstands der formellen Prüfung, sondern nur zum Ausdruck gebracht, dass auch bei einer Klage gegen den Abmahnungsbeschluss keine Richtigkeitsprüfung stattfindet (BayObLG, NJW-RR 1996, 12, 13; LG Hannover, ZMR 2006, 723; BeckOK WEG/Hogenschurz [1.2.2019], § 18 Rn. 22; Hügel/Elzer, WEG, 2. Aufl., § 18 Rn. 7; jurisPK-BGB/Geiben, 8. Aufl., § 18 WEG Rn. 25; Then in Spielbauer/Then, WEG, 3. Aufl., § 18 Rn. 13 a.E.).

  • LG München I, 22.09.2008 - 1 S 6883/08

    Wohnungseigentum: Abmahnbeschluss zur Vorbereitung eines Entziehungsverfahrens;

    20(2) Ein solcher Abmahnbeschluss ist allerdings nicht daraufhin zu überprüfen, ob die hierin erhobenen Vorwürfe richtig sind (BayObLG NJW-RR 1996, 12, 13; Jennißen/Heinemann, WEG, § 18 Rz. 24; für die Parallelproblematik einer Abmahnung im Mietrecht auch BGH NJW 2008, 1303).

    (3) Der Abmahnbeschluss ist im Anfechtungsverfahren alleine auf seine formelle Richtigkeit hin zu überprüfen (BayObLG NJW-RR 1996, 12, 13).

    Schließlich muss das Fehlverhalten, wegen dem abgemahnt wird, nach Art und Schwere zumindest generell geeignet sein, als Grundlage für eine Entziehung gemäß § 18 WEG dienen zu können (BayObLG NJW-RR 1996, 12, 13).

    Es geht lediglich darum, die Eigentümer vor Überraschungen zu schützen und ihnen die Vorbereitung auf die Versammlung zu ermöglichen (BayObLG NJW-RR 1996, 12, 13; Spielbauer/Then, WEG, § 23 Rz. 11; Jennißen/Elzer, WEG, § 23 Rz. 51).

  • OLG Hamm, 20.12.2004 - 15 W 367/04

    Gemeinschaftsordnungsdurchbrechende Kostenverteilung im Einzelfall

    Dieser Zusammenhang spricht dafür, dass die Überprüfung der Abmahnung nicht anders gestaltet sein kann als diejenige des Veräußerungsverlangens nach § 18 Abs. 1 WEG selbst (so BayObLG NJW-RR 1996, 12; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 18, Rdnr. 42; MK/BGB-Engelhardt, 4. Aufl., § 18, Rdnr. 4; a.A. OLG Düsseldorf DWE 1995, 119).
  • OLG Hamburg, 07.04.2003 - 2 Wx 9/03

    Abmahnung eines Wohnungseigentümers und Androhung des zwangsweisen Entzugs des

    Vielmehr entspricht diese Auffassung der ganz herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. BayObLG WE 1996, 115, 116 = NJW-RR 1996, 12, 13 = WuM 1995, 500, 501 = DWE 1995, 106, 107; Bärmann-Pick-Merle § 18 Rz 42 am Ende; Müller, Praktische Fragen des Wohnungseigentums, 3. Aufl., Rz 378).
  • LG München I, 14.06.2010 - 1 S 25652/09

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Ermächtigung der Verwaltung

    Das bleibt allein dem Entziehungsverfahren vorbehalten (BayObLG NJW-RR 1996, 12, 13; LG München I DWE 2008, 140, 141).
  • OLG Rostock, 03.11.2008 - 3 W 5/08

    Wohnungseigentumsverfahren: Prüfungsumfang bei Anfechtung eines

    Im Ausgangspunkt zutreffend gehen sowohl das Landgericht als auch bereits das Amtsgericht davon aus, dass ein Beschluss der Eigentümergemeinschaft, mit dem - wie hier - gem. § 18 Abs. 3 WEG von einem Wohnungseigentümer die Veräußerung seines Wohnungseigentums verlangt wird, vom Gericht nur daraufhin überprüft werden kann, ob formelle Mängel beim Zustandekommen des Beschlusses vorliegen, nicht jedoch, ob das Veräußerungsverlangen materiell gerechtfertigt ist (vgl. BayObLG, Beschl. v. 04.03.1999, 2 Z BR 20/99, NJW-RR 1999, 887; Beschl. v. 15.02.1995, 2 Z BR 1/95, NJW-RR 1996, 12 m.w.N.).
  • BayObLG, 09.03.2004 - 2Z BR 19/04

    Unzulässigkeit der Anfechtung einer vom Verwalter ausgesprochenen Abmahnung

    Der Unzulässigkeit des Feststellungsantrags steht auch nicht entgegen, dass der Senat (NJW-RR 1996, 12 ff.) bei einer durch Beschluss der Wohnungseigentümer ausgesprochenen Abmahnung eine Beschlussanfechtung mit eingeschränkter Überprüfung durch das Wohnungseigentumsgericht zugelassen hat.
  • OLG Frankfurt, 29.08.2003 - 20 W 33/03

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Rechtsmittelbeschwer des von

    Dies entspricht der allgemeinen Auffassung (LG Düsseldorf ZMR 1991, 314; BayObLG NJW-RR 1996, 12; Bärmann/Pick/Merle: WEG, 9. Aufl., § 18 Rdnr. 42; Palandt/Bassenge: WEG, 62. Aufl., § 18, Rdnr. 2; Niedenführ/Schulze, aaO., § 18 Rdnr. 14; Staudinger/Kreuzer: WEG, 12. Aufl. § 18 Rdnr. 17), von der abzuweichen der Senat keine Veranlassung sieht.
  • BayObLG, 05.11.1998 - 2Z BR 131/98

    Stimmrecht des Zwangsverwalters in der Eigentümerversammlung

    Zutreffend geht das Landgericht davon aus, daß die Wiederholungsversammlung nach der ersten Versammlung wie diese einzuberufen ist (BayObLG WuM 1995, 500 f.).
  • BayObLG, 04.03.1999 - 2Z BR 20/99

    Eigentümerbeschluss, durch den von einem Wohnungseigentümer die Veräußerung

    Wenn ein Eigentümerbeschluß gemäß § 18 Abs. 3 WEG gefaßt wird, kann dieser, wenn er wie hier angefochten ist, nur daraufhin überprüft werden, ob formelle Mängel beim Zustandekommen des Beschlusses vorliegen, ferner welchen Inhalt er hat (OLG Hamm OLGZ 1990, 57/58, 60 f.), nicht jedoch darauf, ob das Veräußerungsverlangen materiell gerechtfertigt ist (BayOLG NJW-RR 1996, 12/13 m.w.N.).
  • BayObLG, 25.05.1999 - 2Z BR 38/99

    Anfechtung einer Eigentümerversammlung wegen mangelhafter Einladung

  • BayObLG, 09.10.1997 - 2Z BR 84/97

    Eigentümerbeschluß über Einleitung eines Rechtsstreits gegen Wohnungseigentümer -

  • LG Düsseldorf, 25.08.2009 - 16 S 82/08

    Anfechtung eines Beschlusses einer außerordentlichen

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 13.06.1995 - U (Kart) 15/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,3609
OLG Düsseldorf, 13.06.1995 - U (Kart) 15/95 (https://dejure.org/1995,3609)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.06.1995 - U (Kart) 15/95 (https://dejure.org/1995,3609)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. Juni 1995 - U (Kart) 15/95 (https://dejure.org/1995,3609)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

  • LG Düsseldorf - 12 O 118/95
  • OLG Düsseldorf, 13.06.1995 - U (Kart) 15/95

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 123
 
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Wird zitiert von ... (26)

  • OLG Celle, 24.11.2014 - 2 W 237/14

    Anordnung der Räumung von Gewerbemieträumen im Wege einstweiliger Verfügung

    Die Leistungsverfügung ist mithin neben Fällen der Existenzgefährdung und Notlage des Antragstellers als Eilmaßnahme nur dann zulässig, wenn die geschuldete Handlung oder Leistung so kurzfristig zu erbringen ist, dass die Erwirkung eines Titels im ordentlichen Verfahren nicht (mehr) möglich ist, das heißt, wenn ohne Erlass der begehrten einstweiligen Verfügung anders nicht abwendbare Nachteile für den Antragstellers entstünden, ferner die Erwirkung eines Titels im Hauptsacheverfahren irreversible Fakten schaffen würde und der Verweis auf das ordentliche Verfahren praktisch einer Rechtsverweigerung gleichkäme (Thüringer Oberlandesgericht, NJW-RR 2012, 862; OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 123; OLG Köln, NJW-RR 1995, 1088; Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 940 Rz. 6 m. w. N.).
  • OLG Frankfurt, 02.02.2004 - 19 U 240/03

    Darlegungslast bei einer Unterlassungsverfügung

    Der drohende Wegfall der Erfüllbarkeit des Unterlassungsanspruchs durch Zeitablauf genügt zur Annahme eines Verfügungsgrundes nicht, der Verfügungskläger muß vielmehr darlegen, daß er dringend auf die sofortige Erfüllung seines Leistungsanspruchs angewiesen ist und ohne diese so erhebliche wirtschaftliche Nachteile erleiden würde, daß ihm ein Zuwarten oder eine Verweisung auf die spätere Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach Wegfall des ursprünglichen Erfüllungsanspruchs nicht zugemutet werden kann (OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 123, 124; vgl. auch OLG Rostock, MDR 1996, 1183; Sächs. LAG MDR 2001, 882)).
  • OLG Jena, 08.03.2012 - 4 W 101/12

    Einstweilige Verfügung: Voraussetzungen für den Erlass einer Leistungsverfügung

    Neben der schon vom Landgericht genannten Existenzgefährdung und Notlage (des Antragstellers) ist daher eine solche Eilmaßnahme nur dann zulässig, wenn die (nicht nur verlangte, sondern) geschuldete Handlung/Leistung so kurzfristig zu erbringen ist, dass die Erwirkung eines Titels im ordentlichen Verfahren nicht (mehr) möglich ist (s. Zöller-Vollkommer, aaO Rz. 6 m.w.Nw.), d.h. wenn ohne Erlass der begehrten einstweiligen Verfügung anders nicht abwendbare Nachteile für den Lebensunterhalt des Antragstellers entstünden, ferner die Erwirkung eines Titels im Hauptsacheverfahren irreversible Fakten schaffen würde und der Verweis auf das ordentliche Verfahren praktisch einer Rechtsverweigerung gleichkäme (dazu OLG Saarbrücken, Urt. v. 04.10.2006 - 5 U 247/04-40, zit. nach juris; OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 123).
  • OLG Düsseldorf, 10.10.2022 - 26 W 5/22

    1. Zur Verwirklichung des verfassungsrechtlich gebotenen effektiven

    Es reicht nicht aus, dass die Verwirklichung des Rechts des Gläubigers ohne den Erlass der beantragten Verfügung vereitelt oder wesentlich erschwert werden könnte oder dass das Anliegen des Antragstellers darauf gerichtet ist, wesentliche Nachteile abzuwenden, da diese Tatbestandsvoraussetzungen bereits in den §§ 935, 940 ZPO für den Erlass einer vorläufigen Regelung aufgestellt sind (OLG Düsseldorf, Urt. v. 13.06.1995 - U (Kart) 15/95, NJW-RR 1996, 123, 124).

    Diese Situation, die den Erlass einer Leistungsverfügung rechtfertigt, wird daher auch gemeinhin als "Notlage" oder "existentielle Notlage" benannt (OLG Düsseldorf, Urt. v. 13.06.1995, a.a.O; Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 940 ZPO Rn. 6; MüKoZPO/Drescher, BeckOK ZPO/Mayer; Musielak/Voit/Huber; jew. a.a.O.).

  • OLG Düsseldorf, 20.10.2022 - 26 W 6/22

    Wirksamkeit einer Gaspreiserhöhung; Vorwegnahme der Hauptsache im Eilverfahren;

    Es reicht nicht aus, dass die Verwirklichung des Rechts des Gläubigers ohne den Erlass der beantragten Verfügung vereitelt oder wesentlich erschwert werden könnte oder dass das Anliegen des Antragstellers darauf gerichtet ist, wesentliche Nachteile abzuwenden, da diese Tatbestandsvoraussetzungen bereits in den §§ 935, 940 ZPO für den Erlass einer vorläufigen Regelung aufgestellt sind (OLG Düsseldorf, Urt. v. 13.06.1995 - U (Kart) 15/95, NJW-RR 1996, 123, 124).

    Diese Situation, die den Erlass einer Leistungsverfügung rechtfertigt, wird daher auch gemeinhin als "Notlage" oder "existentielle Notlage" benannt (OLG Düsseldorf, Urt. v. 13.06.1995, a.a.O; Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 940 ZPO Rn. 6; MüKoZPO/Drescher; BeckOK ZPO/Mayer; Musielak/Voit/Huber; jew. a.a.O.).

  • OLG Bremen, 21.09.2018 - 1 W 25/18

    Einstweilige Verfügung gegen einen Prozessgegner zur Auskunftserteilung als

    In diesen Fällen muss auch eine einstweilige Verfügung zulässig sein, die den Schuldner zu einer Erfüllung des zu sichernden Anspruches anhält (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.06.1995 - U (Kart) 15/95, NJW-RR 1996, 123 [124]; OLG Jena, Beschluss vom 08.03.2012 - 4 W 101/12, BeckRS 2012, 06100; Zöller-Vollkommer, 32. Aufl., § 940 ZPO Rn. 6).

    Hierzu muss der Antragsteller im Einzelfall darlegen und glaubhaft machen, dass er so dringend auf die sofortige Erfüllung seines Leistungsanspruchs angewiesen ist und sonst so erhebliche wirtschaftliche Nachteile erleiden würde, dass ihm ein Zuwarten oder eine Verweisung auf die spätere Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach Wegfall des ursprünglichen Erfüllungsanspruchs nicht zumutbar ist (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.06.1995 - U (Kart) 15/95, NJW-RR 1996, 123 [124]).

  • OLG Saarbrücken, 04.10.2006 - 5 U 247/06

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Einstweilige Verfügung bei Einstellung von

    Wie in anderen Fällen einer solchen "Leistungsverfügung" auch muss der Antragsteller darlegen und glaubhaft machen, dass er dringend zur Deckung seiner grundlegenden Bedürfnisse auf die sofortige Erfüllung seines angeblichen Anspruchs angewiesen ist und ohne sie so erhebliche wirtschaftliche Nachteile erleiden würde, dass ihm ein Zuwarten oder eine Verweisung auf die spätere Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nicht zumutbar ist (OLG Düsseldorf, , NJW-RR 1996, 123).
  • OLG Düsseldorf, 15.11.2000 - U (Kart) 40/00

    Begründetheit einer einstweiligen Verfügung auf Zulassung zu einer Messe

    Jener muß so dringend auf die sofortige Erfüllung seines Leistungsanspruchs angewiesen sein oder ihm müssen so erhebliche wirtschaftliche Nachteile drohen, daß ihm ein Zuwarten oder eine Verweisung auf die spätere Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach Wegfall des ursprünglichen Erfüllungsanspruchs nicht zumutbar ist (Senat, NJW-RR 1996, 123, 124; KG, WuW/E OLG 4628, 4630 - Berlin-Ausgabe des Gongs; OLG Köln, OLG Report 1999, 42, 43; OLG München, OLG Report 1996, 136; Grunsky in Stein/Jonas, Kommentar zur ZPO, 21. Aufl., vor § 935 IV Rdz. 55; Heinze in MüKo, Kommentar zur ZPO, § 935 Rdz. 184 a.E.; Schuschke in Schuschke/Walker, Vollstreckung und vorläufiger Rechtsschutz, 2. Aufl., Vorbemerkung zu § 935 Rdz. 22; M. Huber in Musielak, Kommentar zur Zivilprozeßordnung, § 940 Rdz. 14; vgl. zum Meinungsstand auch: Dunkl in Dunkl/Moeller/Baur/Feldmeier, Handbuch des vorläufigen Rechtsschutzes, 3. Aufl., Abschnitt H Rdz. 73).

    Freilich rechtfertigt sich der Erlass einer Befriedigungsverfügung im allgemeinen nicht schon alleine aus dem Umstand, daß die geschuldete Leistung nur innerhalb eines bestimmten Zeitraums vorzunehmen ist und die Erwirkung eines Titels im ordentlichen Verfahren nicht möglich ist (Senat, NJW-RR 1996, 123, 124; OLG Köln, NJW-RR 1995, 1088; Schuschke in Schuschke/Walker, a.a.O.; M. Huber in Musielak, a.a.O.; aA.: OLG Frankfurt a.M., NJW 1975,,392, 393; OLG Koblenz, WuW/E OLG 3893 - reproreife Anzeige; KG, WuW/E OLG 4628, 4630 - Berlin-Ausgabe des Gongs; Grunsky in Stein/Jonas, vor § 935 IV Rdz. 55; Vollkommer in Zöller, Kommentar zur Zivilprozeßordnung, 21. Aufl., § 940 Rdz. 6).

  • OLG Frankfurt, 11.10.2006 - 19 W 51/06

    Einstweilige Verfügung wegen des Erwerbsschadens eines Verkehrsunfallverletzten:

    Der Eintritt lediglich vermögensrechtlicher Nachteile kann eine Notlage als Voraussetzung einer Leistungsverfügung nicht begründen (Musilak/Huber, ZPO, 4. Aufl., § 940 Rdnr. 15; Münchener Kommentar/Heinze, 2. Aufl., ZPO § 938 Rdnr. 21; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 123, 124 m.w.N.).
  • KG, 16.10.2017 - 8 U 139/17

    Geschäftsraummiete: Einstweilige Verfügung auf Zutrittsgewährung und Duldung von

    Die Leistungsverfügung ist neben Fällen der Existenzgefährdung und Notlage des Antragstellers als Eilmaßnahme nur dann zulässig, wenn die geschuldete Handlung oder Leistung so kurzfristig zu erbringen ist, dass die Erwirkung eines Titels im ordentlichen Verfahren nicht (mehr) möglich ist, mithin in dem Fall, dass ohne Erlass der begehrten einstweiligen Verfügung anders nicht abwendbare Nachteile für den Antragstellers entstünden, ferner die Erwirkung eines Titels im Hauptsacheverfahren irreversible Fakten schaffen würde und der Verweis auf das ordentliche Verfahren praktisch einer Rechtsverweigerung gleichkäme (OLG Celle, Beschluss vom 24.11.2014 - 2 W 237/14 -, juris Tz. 11; Thüringer Oberlandesgericht, NJW-RR 2012, 862; OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 123; OLG Köln, NJW-RR 1995, 1088; Zöller/Vollkommer ZPO, 31. Auflage 2016, § 940 Rz 6 m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 29.12.2004 - U (Kart) 41/04

    Einstweilige Verfügung und Leistungsverfügung des Möbeleinzelhandelsunternehmers

  • LG Hamburg, 13.11.2012 - 316 T 70/12

    Einstweiliger Rechtschutz eines Mieters auf Erteilung einer Untermieterlaubnis

  • OLG Hamm, 27.04.2021 - 21 U 37/21

    Sperrung eines Nutzerkontos und Löschung eines Beitrags in einem sozialen

  • OLG Saarbrücken, 20.09.2006 - 5 U 247/06

    Fortzahlung eingestellter BUZ-Versicherungsleistungen im Wege einstweiliger

  • OLG Hamm, 06.10.2011 - 5 U 127/11

    Voraussetzungen einer Leistungsverfügung

  • OLG Düsseldorf, 26.01.2005 - U (Kart) 32/04

    Einstweilige Verfügung: Zulässigkeit einer Leistungsverfügung betreffend die

  • OLG München, 26.09.2012 - 7 U 3821/11

    Einstweilige Verfügung: Nachweis eines Verfügungsgrundes bei einer

  • OLG Düsseldorf, 10.02.2012 - 16 U 110/11
  • OLG Düsseldorf, 16.01.2008 - U (Kart) 23/07

    Antrag auf Erlass einer den im Zusammenhang mit der Herausgabe von

  • OLG Hamm, 06.11.2014 - 22 U 89/14
  • AG Flensburg, 31.08.2012 - 62 C 193/12

    Stromversorgung: Anspruch des Grundversorgers auf Unterbrechung der

  • AG München, 10.08.2020 - 283 C 13665/20

    Leistungen, Streitwertfestsetzung, Verfahren, Herausgabe, Leistung, Schaden,

  • OLG Düsseldorf, 16.01.2008 - U Kart 23/07

    Zur Frage, ob die Voraussetzungen für den Erlass einer Leistungsverfügung

  • LG Bamberg, 21.11.2003 - 1 O 563/03

    Unterlassunganspruch gegen die Schließung eines Ladens in einem Einkaufszentrum

  • OLG Düsseldorf, 07.07.2003 - U (Kart) 24/99
  • ArbG Marburg, 21.01.2000 - 2 Ga 1/00

    Erlass einer einstweiligen Verfügung; Darlegungs- und Beweislast; Erlass einer

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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 13.06.1995 - 6 U 36/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,10984
OLG Brandenburg, 13.06.1995 - 6 U 36/95 (https://dejure.org/1995,10984)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 13.06.1995 - 6 U 36/95 (https://dejure.org/1995,10984)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 13. Juni 1995 - 6 U 36/95 (https://dejure.org/1995,10984)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beendigung eines Rechtsstreits durch einen wirksam widerrufenenVergleich; Bestimmung eines Termins zur Verkündung einer Entscheidung durch das Gericht im Zeitpunkt des Vergleichsschlusses

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 123
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Köln, 08.06.2005 - 13 W 28/05

    Erteilung einer Vollstreckungsklausel für einen Widerrufsvergleich

    Demgegenüber schließt das OLG Brandenburg (NJW-RR 1996, 123) aus der Hinnahme eines kurz nach dem Widerrufstermin angesetzten Verkündungstermins, dass der Widerruf gegenüber dem Gericht erfolgen soll, und das OLG Düsseldorf (BRAK-Mitteilungen 2002, 24 mit zust. Anm. Jungk) nimmt bei einem durch Vermittlung des Gerichts geschlossenen Vergleich an, dass sich die Parteien stillschweigend darauf geeinigt haben, den Vergleichswiderruf gegenüber dem Gericht zu erklären.
  • LG Berlin, 26.09.2002 - 62 S 177/02

    Widerruf eines Vergleichs durch eine Partei; Empfangsbedürftigkeit von

    Soweit nachfolgende Umstände für die Auslegung des Vergleichs überhaupt herangezogen werden sollen (vgl. OLG Köln NJW 1990, 1369 [OLG Köln 18.12.1989 - 13 U 150/89] ; OLG Düsseldorf NJW-RR 1987, 255, 256 [OLG Düsseldorf 06.11.1986 - 12 U 96/86] ; OLG Brandenburg NJW-RR 1996, 123 [OLG Brandenburg 13.06.1995 - 6 U 36/95] ), weist das Amtsgericht zu Recht auf die dagegen bestehenden Bedenken hin.
  • OLG Düsseldorf, 26.09.2001 - 8 UF 87/01

    Empfänger eines Vergleichswiderrufs

    Sie ist ggf. im Wege der Vertragsauslegung zu ermitteln (BGH ZZP 71, 454; OLG Düsseldorf NJW-RR 1987, 255; OLG Köln NJW 1990, 1369; OLG Brandenburg NJW-RR 1996, 123; OLG Koblenz MDR 1997, 883).
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