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   BayObLG, 03.04.1996 - 2Z BR 5/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,4293
BayObLG, 03.04.1996 - 2Z BR 5/96 (https://dejure.org/1996,4293)
BayObLG, Entscheidung vom 03.04.1996 - 2Z BR 5/96 (https://dejure.org/1996,4293)
BayObLG, Entscheidung vom 03. April 1996 - 2Z BR 5/96 (https://dejure.org/1996,4293)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 675; VVG §§ 75 ff.; WEG § 26
    Zur Pflicht des Verwalters, Schäden an einem Sondereigentum zu begrenzen oder zu beseitigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • AG Nürnberg - II 134/94
  • LG Nürnberg-Fürth - 14 T 1912/95
  • BayObLG, 03.04.1996 - 2Z BR 5/96

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 1298
  • VersR 1997, 848
  • BayObLGZ 1996, 84
  • BayObLGZ 1996, 85
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 21.05.1992 - 2Z BR 6/92

    Schadensersatz wegen von einem Wohnungseigentümer nicht oder verspätet

    Auszug aus BayObLG, 03.04.1996 - 2Z BR 5/96
    Nach der Rechtsprechung beschränkt sich die Verpflichtung des Verwalters bezüglich der Instandhaltung und Instandsetzung gemeinschaftlichen Eigentums darauf, die Wohnungseigentümer über notwendige Maßnahmen zu unterrichten und eine Entscheidung über das weitere Vorgehen herbeizuführen (vgl. BayObLG WuM 1987, 330 ; BayObLGZ 1992, 146, 148); denn es ist in erster Linie Sache der Wohnungseigentümer selbst, für eine ordnungsmäßige Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums zu sorgen (§ 21 Abs. 1 , Abs. 5 Nr. 2 WEG ).
  • BayObLG, 25.06.1987 - BReg. 2 Z 39/86

    Pflichten; Verwalter; Wahrnehmung; Gewährleistungsansprüche; Feststellung;

    Auszug aus BayObLG, 03.04.1996 - 2Z BR 5/96
    Nach der Rechtsprechung beschränkt sich die Verpflichtung des Verwalters bezüglich der Instandhaltung und Instandsetzung gemeinschaftlichen Eigentums darauf, die Wohnungseigentümer über notwendige Maßnahmen zu unterrichten und eine Entscheidung über das weitere Vorgehen herbeizuführen (vgl. BayObLG WuM 1987, 330 ; BayObLGZ 1992, 146, 148); denn es ist in erster Linie Sache der Wohnungseigentümer selbst, für eine ordnungsmäßige Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums zu sorgen (§ 21 Abs. 1 , Abs. 5 Nr. 2 WEG ).
  • BGH, 05.07.2019 - V ZR 278/17

    Wohnungseigentum: Ordnungsmäßige Verwaltung durch Abschluss eines

    Der abzuschließende Verwaltervertrag muss sicherstellen, dass der Verwalter zu allen Leistungen verpflichtet ist, die die ihm mit dem gesondert zu überprüfenden Bestellungsbeschluss übertragene Organstellung als Verwalter mit sich bringt (vgl. BayObLGZ 1996, 84, 86; Riecke/Schmid/Abramenko, WEG, 5. Aufl., § 26 Rn. 84).
  • OLG München, 15.05.2006 - 34 Wx 156/05

    Haftung des Verwalters der Wohnungseigentumsanlage bei schuldhaft unterlassenen

    Anders wäre dies nur, wenn von vorneherein festgestanden hätte, dass der Schaden seine Ursache im mangelhaften Sondereigentum hat (z.B. BayObLGZ 1996, 84).
  • BayObLG, 29.01.1998 - 2Z BR 53/97

    Haftung eines Verwalters für Wasserschäden

    Insoweit unterscheidet sich der Sachverhalt von dem Fall, der dem Senatsbeschluß vom 3.4.1996 (BayObLGZ 1996, 84 ff.) zugrunde lag; dort stand von vornherein fest, daß der Schaden am Sondereigentum aufgetreten war.

    Im Verhältnis zur Antragsgegnerin oblag es aber allein der Antragstellerin, für die Behebung der Schäden zu sorgen; dazu war sie als versicherte Person auch gegenüber dem Versicherer in der Lage (vgl. BayObLGZ 1996, 84/87 f.; KG WuM 1991, 707/708; Deckert ETW Teil 2 S. 2809).

  • OLG Düsseldorf, 08.11.2000 - 3 Wx 253/00

    Unwirksame Ermächtigung des Verwalters einer Eigentumswohnanlage - Miete für

    Zurecht weist die Beschwerdeführerin darauf hin, dass es nach § 27 Abs. 1 Nr. 2 Aufgabe des Verwalters ist, die für die ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlichen Maßnahmen zu treffen, während eine solche Verpflichtung nicht in Bezug auf das Sondereigentum besteht, für dessen Instandhaltung und Instandsetzung der einzelne Eigentümer selbst zu sorgen hat (§ 14 Nr. 1 WEG; BayObLG, Beschluss vom 3.4.1996 - 2 Z BR 5/96).
  • OLG Saarbrücken, 13.01.2004 - 4 U 276/03

    Großes Kölner Bauherrenmodell zur Errichtung einer Eigentumswohnanlage: Pflichten

    Dies darf er nur auf Grund einer Ermächtigung durch die Gemeinschaft (vgl. BayObLGZ 1978, 116 (119); BayObLG, NJW-RR 1992, 1102 f; NJW-RR 1996, 1298; Staudinger-Bub, aaO., § 27 WEG, Rdnr. 149).
  • OLG Hamm, 17.12.1996 - 15 W 212/96

    Welche Beratungspflicht hat WE-Verwalter?

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  • BayObLG, 29.03.2000 - 2Z BR 6/00

    Haftung des Hausverwalters für Schäden im Sondereigentum eines

    Für die Instandsetzung und Instandhaltung seines Sondereigentums hat der einzelne Wohnungseigentümer selbst zu sorgen (BayObLGZ 1996, 84/86 f.).
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