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   LG Duisburg, 27.10.1995 - 4 S 455/89   

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https://dejure.org/1995,4110
LG Duisburg, 27.10.1995 - 4 S 455/89 (https://dejure.org/1995,4110)
LG Duisburg, Entscheidung vom 27.10.1995 - 4 S 455/89 (https://dejure.org/1995,4110)
LG Duisburg, Entscheidung vom 27. Oktober 1995 - 4 S 455/89 (https://dejure.org/1995,4110)
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Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 1475
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.02.1993 - XII ZR 238/91

    Rückgriff des Scheinvaters wegen geleisteten Unterhalts

    Auszug aus LG Duisburg, 27.10.1995 - 4 S 455/89
    § 1600 a S. 2 BGB kann die streitige Vaterschaft grundsätzlich nicht als Vorfrage im Rahmen eines Regressprozesses gemäß § 1615 b BGB geklärt werden (BGH NJW 1993, S. 1195 ff.; OLG Köln FamRZ 1978, S. 834 f.; Diederichsen, in Palandt, BGB, 54. Auflage, § 1615 b Rn. 2).

    In dem Fall des BGH bestand für den Beklagten "nach den frühere Erklärungen der Kindesmutter" zumindest noch ein als "verständlich" beurteilter Anlaß, seine Vaterschaft zu bestreiten (BGH NJW 1993, S. 1195, S. 1196).

  • BGH, 09.04.1986 - IVb ZR 27/85

    Verweigerung der Blutentnahme zum Vaterschaftsnachweis; Beweisvereitelndes

    Auszug aus LG Duisburg, 27.10.1995 - 4 S 455/89
    Vielmehr muß sich der Beklagte in diesem Fall nach entsprechender Belehrung und Fristsetzung gemäß § 356 ZPO so behandeln lassen, als sei das Gutachten eingeholt worden und habe keine schwerwiegenden Zweifel an seiner Vaterschaft erbracht (BGH NJW 1986, S. 2371, S. 2372).
  • BGH, 22.03.2017 - XII ZB 56/16

    Verjährung des Regressanspruchs eines Scheinvaters

    Gegen diese zutreffende Beurteilung des Beschwerdegerichts (ebenso im Ergebnis etwa LG Duisburg NJW-RR 1996, 1475, 1476) erinnert auch die Rechtsbeschwerde nichts.
  • OLG Hamm, 12.03.2002 - 9 UF 177/01
    Der Rückgriff auf Treu und Glauben, den das Familiengericht in Anlehnung an vereinzelte Stimmen in der Rechtsprechung vornehmen will (AG Euskirchen - FamRZ 1990, S. 198, eine Entscheidung aus der Zeit vor Verkündung der zitierten BGH-Entscheidung; LG Duisburg - NJW-RR 1996, S. 1475; OLG Düsseldorf - FamRZ 2000, S. 1032, das die Frage lediglich im PKH-Prüfungsverfahren nicht abschließend beantworten wollte) übersieht zum einen den vom Gesetzgeber einheitlich für alle Kinder - eheliche und nichteheliche - geschaffenen Vaterschaftsbegriff.
  • OLG Düsseldorf, 16.06.1999 - 3 WF 152/99
    Der Grundsatz von Treu und Glauben setzt der Rechtsausübung dort Schranken, wo sie ansonsten zu untragbaren, mit Recht und Gerechtigkeit offensichtlich unvereinbaren Ergebnissen führt, und kann auch beim Fehlen einer Vaterschaftsfeststellung durchgreifen (so LG Duisburg, NJW-RR 1996, 1475, 1476; AmtsG Euskirchen, FamRZ 1990, 198, 199).
  • AG Gladbeck, 23.10.2006 - 10 F 7/06

    Vaterschaftsanfechtung, Regresssperre, Rückzahlung Kindesunterhalt

    Es hat sich auch mit dem von einigen Gerichten vertretenen Rückgriff auf Treu und Glauben (z.B. AG Euskirchen, FamRZ 1990, 198; LG Duisburg, NJW-RR 1996, 1475; ggf. OLG Düsseldorf, FamRZ 2000, 1032) auseinandergesetzt und die Ansicht vertreten, dass diese Rechtsauffassung den vom Gesetzgeber geschaffenen Vaterschaftsbegriff verkenne.
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