Rechtsprechung
OLG Koblenz, 31.10.1995 - 6 U 690/94 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Finanzierungsleasingvertrag über einen PkW; Abschluß einer Vollkaskoversicherung bei einer Versicherung mit Selbstbeteiligung; Diebstahl eines Leasingfahrzeug; Anforderungen an die Mitwirkung des Versicherungsnehmers beim Versicherungsfalls
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 535; BGB § 242; VVG § 74 ff.
Stundung des Restwertanspruchs des Leasinggebers L - FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB §§ 535 ff.
Besprechungen u.ä.
- WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Geltendmachung des Vollamortisationsanspruchs bei Diebstahl des Leasingfahrzeugs
Verfahrensgang
- LG Mainz - 9 O 581/92
- OLG Koblenz, 31.10.1995 - 6 U 690/94
Papierfundstellen
- NJW-RR 1996, 174
- VersR 1997, 627
- WM 1996, 495
- DB 1995, 2470
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 12.02.1985 - X ZR 31/84
Regulierung eines Haftpflichtschadens des geleasten Fahrzeugs
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 10.03.1993 - XII ZR 253/91
Rückzahlungsanspruch des Kaskoversicherers gegen Leasingsnehmer bei fingiertem …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 11.12.1991 - VIII ZR 31/91
Abtretung der Rechte aus Vollkaskoversicherung bei Kfz-Leasing
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 30.09.1987 - VIII ZR 226/86
Gebrauchsüberlassungspflicht des Leasinggebers; Abwälzen der Sach- und …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 01.10.1987 - IX ZR 117/86
Schutzwirkung eines Anwaltsvertrages zu Gunsten Dritter; Beweislast für Erreichen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Hamm, 10.03.2014 - 18 U 84/13
Leasingfahrzeug gestohlen - Kunde muss zahlen, nachdem Kaskoversicherung nicht …
Die Versicherung des Fahrzeugs durch den Leasingnehmer dient vielmehr der Sicherung der Ansprüche des Leasinggebers wegen Beschädigung oder Verlusts des Fahrzeugs und kann je nach der vertraglichen Ausgestaltung im Einzelfall eine Leistung erfüllungshalber des Leasingnehmers in Bezug auf etwaige Schadensersatzansprüche des Leasinggebers darstellen mit der Folge, dass der Leasinggeber im Schadensfall primär Befriedigung aus den Ansprüchen gegen den Versicherer suchen muss (vgl. BGH, Urteil vom 11.12.1991 - VIII ZR 31/91, NJW 1992, 683; OLG Koblenz, Urt. v. 31.10.1995 - 6 U 690/94, NJW-RR 1996, 174). - OLG Köln, 21.12.2017 - 15 U 9/17 Dass der Leasinggeber ansonsten wegen der Stundung zu einer Art Vorausklage gegen den Versicherer gezwungen sein soll, ergibt sich hier - wie das Landgericht ebenfalls zutreffend ausgeführt hat - schon aus dem Leasingvertrag nicht und wäre auch nicht interessengerecht, zumal mit den zutreffenden Erwägungen des Landgerichts zu berücksichtigen ist, dass der Leasingnehmer hier sogar ausdrücklich nach Vertragsbeendigung zur Geltendmachung der Ansprüche gegen den Versicherer im eigenen Namen verpflichtet ist (Ziff. 8 Abs. 3 der AGB; vgl. auch OLG Koblenz v. 31.10.1995 - 6 U 690/94, NJW-RR 1996, 174 zu solchen Gestaltungen) und er deswegen selbst zur Verfolgung der Ansprüche gehalten ist.
- KG, 20.06.1997 - 24 W 9042/96
Erforderlichkeit einer bestimmten Mehrheit bei Sanierung einer baufälligen …
Die gesetzliche Regelung des § 22 Abs. 2 WEG ist abdingbar (§ 10 Abs. 1 Satz 2 WEG; vgl. auch BayObLG ZMR 1996, 98 = WM 1996, 495 = WE 1996, 468).