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   OLG Düsseldorf, 11.10.1995 - 9 U 51/95   

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https://dejure.org/1995,4001
OLG Düsseldorf, 11.10.1995 - 9 U 51/95 (https://dejure.org/1995,4001)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.10.1995 - 9 U 51/95 (https://dejure.org/1995,4001)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. Oktober 1995 - 9 U 51/95 (https://dejure.org/1995,4001)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 211
  • MDR 1996, 477
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • LG Bielefeld, 04.03.2015 - 4 O 211/14

    12-jähriger wegen Filesharings zur Zahlung von ca. 1.300 Euro verurteilt

    Zwar mag im Einklang mit der Rechtsprechung (Vgl. OLG Düsseldorf 9 U 51/95 m.w. Nachweisen) eine Unterlassungsklage gegen einen unter 14 jährigen Jugendlichen unbegründet sein, wenn gegen diesen mangels Schuldfähigkeit im Sinne des § 19 StGB die Ordnungsmittel nach § 890 ZPO nicht vollstreckbar wären.
  • OLG Hamm, 28.01.2016 - 4 U 75/15

    Verantwortlichkeit eines Minderjährigen für das Herunterladen einer

    Es kann dahinstehen, ob der vereinzelt vertretenen Auffassung, einer Unterlassungsklage gegen einen Minderjährigen, der das vierzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet habe, fehle es am Rechtsschutzbedürfnis, da ein eventuell ergehendes Unterlassungsurteil nicht vollstreckbar sei, weil gegen einen solchen Minderjährigen keine Ordnungsmittel festgesetzt werden könnten (so OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.10.1995 - 9 U 51/95 - ), zuzustimmen ist.
  • VG Koblenz, 07.02.2006 - 6 K 860/05

    Wendehammer als Spielplatz

    Auch geräuschfreie Mittagspausen können unter den heute gegebenen Lebensumständen mit zeitlich nicht mehr fest gegeneinander abgegrenzten Arbeits- und Ruhezeiten nicht gefordert werden (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 11. Oktober 1995 - 9 U 51/95 - NJW-RR 1996, 211).
  • OLG Schleswig, 10.10.2001 - 2 W 53/01

    Fristgerechte Anfechtung eines Beschlusses einer Wohnungseigentümerversammlung

    Die Kammer schließt sich insoweit den Ausführungen des OLG Düsseldorf im Urteil vom 11. Oktober 1995 - Az.: 9 U 51/95 -Spielstraße - (NJW-RR 1996, 211) an, das ausgeführt hat: .

    Das Landgericht hat insbesondere zu Recht die Grundsätze entsprechend (d. h. soweit diese Grundsätze mit den Besonderheiten der Wohungseigentümergemeinschaft - insbesondere mit § 14 Nr. 1 WEG - vereinbar sind) angewandt, die das OLG Düsseldorf in seinem Urteil vom 11. Oktober 1995 (NJW-RR 1996, 211) entwickelt hat.

  • AG Hamburg-Altona, 18.12.2001 - 316 C 510/01

    Unterlassung von Kinderlärm in Mehrfamilienhaus

    Aus einem etwaigen Unterlassungstitel gegen die Beklagte zu 3) könnte auch gegen die gesetzlichen Vertreter, die Beklagten zu 1) und 2), nicht vollstreckt werden, weil Ordnungsmittel bei schuldhaften Zuwiderhandlungen gegen ein dem Minderjährigen erteiltes Unterlassungsgebot nur gegen den Minderjährigen selbst und nicht gegen den gesetzlichen Vertreter verhängt werden können (vgl. nur OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 211 f. m.w.N.).
  • LG Kleve, 05.04.2016 - 4 O 254/13

    Kapitalanlage; Anlageberatung; Beratungsfehler; Schadensersatz; Übertragung;

    Das Rechtsschutzbedürfnis ist eine allgemeine Zulässigkeitsvoraussetzung, die auch bei einer Leistungsklage vorliegen muss (OLG Düsseldorf MDR 1996, 477).

    Das Rechtsschutzbedürfnis fehlt daher, wenn die Verurteilung zu einer Leistung begehrt wird, deren Unmöglichkeit bereits feststeht (BGH NJW 1974, 2317), der Kläger durch sein prozessuales Begehren keinen schutzwürdigen Vorteil erlangen kann (BGH BB 1996, 1077, 1079; BGH NJW 2013, 2906) oder von vornherein feststeht, dass ein erstrittenes Urteil nicht vollstreckt werden könnte (OLG Düsseldorf MDR 1996, 477; Baumbach/Hartmann, ZPO, 74. Aufl. 2016, Grundz. vor § 253, Rn. 58).

  • LG Wuppertal, 28.09.2021 - 1 O 91/18

    Deliktunfähige Person haftet nicht als Handlungsstörer auf Unterlassung

    Diese Verletzung ermöglicht erst eine strafrechtsähnliche Sanktion (Spohnheimer/BeckOGK, 1.8.2021, BGB § 1004 Rn. 139f.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 11-10-1995 - 9 U 51/95 = NJW-RR 1996, 211).
  • OLG Düsseldorf, 19.11.2001 - 9 U 68/01

    Voraussetzungen für die Aufhebung einer einstweiligen Verfügung gem. § 927 ZPO

    Hinzu kommt, was die Aufhebungskläger ebenfalls übersehen, dass ein wegen Verstoßes gegen eine Unterlassungsverpflichtung verhängtes Ordnungsgeld nicht lediglich der Sicherung des Unterlassungsanspruches dient, sondern auch strafrechtliche Elemente enthält (vgl. Senat in MDR 1996, 477; Zöller/Stöber, ZPO, 22. Aufl., § 890, 5 m.N.).
  • LG Bonn, 11.05.2006 - 6 T 110/06

    Rechtsschutzinteresse, Ordnungsmittel, einstweilige Verfügung, einstweilige

    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits mit Beschluss vom 25.10.1966 entschieden (NJW 1967, 195 ff.) und mit seiner Entscheidung vom 23.04.1991 (NJW 1991, 3139) nochmals bekräftigt, dass die in § 890 Abs. 1 ZPO vorgesehenen Ordnungsmittel einen repressiven strafähnlichen Charakter haben, deren Verhängung eine Schuld im strafrechtlichen Sinne (§ 19 StGB) erfordere (vgl. auch Zöller-Stöber, a.a.O., § 890 Rn. 5; MüKo-Schilken, ZPO, 2. Aufl., § 890 Rn. 9; Thomas/Putzo, ZPO, 26. Aufl., § 890 Rn. 15; BVerfG NJW 1981, 2457; OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 211; OLG Düsseldorf WM 2002, 246; BayObLG WM 1989, 353; OLG Hamm MDR 1978, 585).
  • OLG Celle, 20.12.2000 - 9 W 122/00

    Voraussetzungen der Festsetzung eines Ordnungsgeldes ; Zuwiderhandlung;

    Denn die Verhängung eines Ordnungsgeldes kommt nur in Betracht, wenn der Verstoß schuldhaft erfolgt ist (vgl. BVerfGE 84, 87; BGH JR 1991, 69; OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 211).
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