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   LG Marburg, 19.07.1995 - 5 O 33/90   

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LG Marburg, 19.07.1995 - 5 O 33/90 (https://dejure.org/1995,3771)
LG Marburg, Entscheidung vom 19.07.1995 - 5 O 33/90 (https://dejure.org/1995,3771)
LG Marburg, Entscheidung vom 19. Juli 1995 - 5 O 33/90 (https://dejure.org/1995,3771)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schmerzensgeldanspruch wegen Freiheitsentziehung aufgrund ärztlicher Falschbegutachtung im Rahmen eines Unterbringungsverfahrens und wegen Falschbehandlung; Haftung der Anstellungskörperschaft für die als Gutachter tätigen verbeamteten Ärzte; Innerer Zusammenhang und ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 839 Abs. 1; BGB § 847 Abs. 1; GG Art. 34
    Schmerzensgeld für mehrjährige Unterbringung in psychiatrischer Klinik

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 839 Abs. 1, § 847 Abs. 1; GG Art. 34

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    500.000 DM Schmerzensgeld für achteinhalb Jahre unrechtmäßiger Freiheitsentziehung - Krankenhausträger zu hoher Schmerzensgeldzahlung für rechtswidrige Unterbringung in psychiatrischer Klinik verurteilt

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 216
  • VersR 1995, 1199
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Frankfurt, 25.05.1988 - 9 U 92/87

    Anspruch auf Schmerzensgeld wegen einer Inhaftierung; Entschädigung für

    Auszug aus LG Marburg, 19.07.1995 - 5 O 33/90
    Einer Klägerin, die sich infolge unrichtiger Behauptungen der Beklagten für einen Zeitraum von nahezu 3 1/2 Monaten zu Unrecht in Untersuchungshaft befand, hat das Oberlandesgericht Frankfurt einen Schmerzensgeldbetrag in Höhe von 6.000, - DM zugesprochen (vgl. OLG Frankfurt, VersR 1989, 260).

    Die von dem Kläger genannte Möglichkeit differenzierter Tagessätze scheitert daran, daß grundsätzlich in einem Schadensfall der gesamte aus einer unerlaubten Handlung entstehende Schaden als eine Einheit anzusehen ist, nicht als Summe einzelner selbständiger Schäden (vgl. Münchner Kommentar-Mertens, 2. Aufl., § 852 Rz. 19 sowie OLG Frankfurt, VersR 1989, 260, 269).

  • OLG Nürnberg, 02.03.1988 - 9 U 779/85

    Schadensersatz und Schmerzensgeld; Sachverständigenhaftung; Grob fahrlässige

    Auszug aus LG Marburg, 19.07.1995 - 5 O 33/90
    Der Kern der Freiheitsentziehung liegt demnach darin, daß die betroffene Person ihren Willen nicht durchsetzen kann, sich frei zu bewegen, wann und wohin sie will (vgl. OLG Nürnberg, NJW-RR 1988, 791, 797 m.w.N.).

    Das Oberlandesgericht Nürnberg schließlich hat bei einer Unterbringung in der geschlossenen Abteilung eines Pflegeheimes mit einer Dauer von zwei Jahren und einem Monat sowie einer nahezu sechsjährigen Entmündigung auf ein Schmerzensgeld in Höhe von 30.000, - DM erkannt (vgl. OLG Nürnberg, NJW-RR 1988, 791 ff.).

  • OLG Stuttgart, 02.08.1990 - 14 U 10/90

    Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen zweier Amtspflichtverletzungen, Verstoß

    Auszug aus LG Marburg, 19.07.1995 - 5 O 33/90
    Für die nahezu vierwöchige zwangsweise Unterbringung in einem psychiatrischen Landeskrankenhaus hat das Oberlandesgericht Stuttgart einen Schmerzensgeldbetrag in Höhe von 12.000, - DM als gerechtfertigt gesehen (vgl. OLG Stuttgart, VersR 1991, 1288).
  • BGH, 22.01.1991 - VI ZR 107/90

    Sittenwidrigkeit einer Vereinbarung im Hinblick auf psychische Zwangslage;

    Auszug aus LG Marburg, 19.07.1995 - 5 O 33/90
    Ausschlaggebend kommt es hierbei auf den Tatsachenvortrag des Klägers und nicht darauf an, auf welche rechtliche Grundlage er seinen Anspruch stützt (vgl. BGH NJW 1991, 1046, 1047 m.w.N. ).
  • BGH, 19.12.1991 - IX ZR 96/91

    Prozeßhindernis der Rechtskraft bei vorausgegangener Zug-um-Zug-Verurteilung

    Auszug aus LG Marburg, 19.07.1995 - 5 O 33/90
    Es wäre deshalb verfehlt, zum Klagegrund alle Tatsachen zu rechnen, die das konkrete Rechtsschutzbegehren objektiv zu stützen geeignet sind, im Vortrag des Klägers aber nicht einmal im Ansatz angedeutet sind und von seinem Standpunkt aus nicht vorgetragen werden mußten (vgl. BGH NJW 1992, 1172, 1173).
  • BGH, 08.04.1970 - IV ZB 3/70

    Unterbringung eines Geisteskranken

    Auszug aus LG Marburg, 19.07.1995 - 5 O 33/90
    Vom Begriff der Geisteskrankheit im Sinne des § 1 HFEG umfaßt sind hierbei die Erkrankungen aus dem Formenkreis der Psychosen anzusehen (vgl. Kullmann, Entziehung der Freiheit von Geisteskranken und Suchtkranken, S. 20, Rz. 9 ff.), während unter den der Geistesschwäche neben dem Schwachsinn sich in einem quantitativ minderen Grad als Geisteskrankheiten ausprägende psychische Erkrankungen zu fassen sind (vgl. BGH NJW 1970, 1972, 1974).
  • LG Berlin, 27.10.1987 - 13 O 27/87

    Klage auf Schmerzensgeld für erlittene Freiheitsentziehung bei zwangsweiser

    Auszug aus LG Marburg, 19.07.1995 - 5 O 33/90
    Der Kläger stützt sich, eine Berechnung nach entsprechenden Tagessätzen begehrend, auf die soweit ersichtlich unveröffentlichte Entscheidung des Landgerichts Berlin vom 27. Oktober 1987 - 13 O 27/87 -, wonach für eine Unterbringung von zwei Tagen der Ersatzanspruch auf 2.000, - DM bemessen wurde.
  • OLG Oldenburg, 20.05.1988 - 6 U 28/88

    Schmerzensgeld für vorschnelle Einweisung in Landeskrankenhaus

    Auszug aus LG Marburg, 19.07.1995 - 5 O 33/90
    Das Oberlandesgericht Oldenburg hat bei einer einstweiligen Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus mit einer Dauer von acht Tagen einen Schmerzensgeldbetrag in Höhe von 5.000, - DM für ausreichend erachtet (vgl. OLG Oldenburg, VersR 1991, 306 ff. sowie Nichtannahmebeschluß des BGH vom 29. März 1990, VersR 1991, 308 ).
  • BGH, 29.03.1990 - III ZR 160/88

    Schmerzensgeld aus Amtspflichtsverletzung, Freiheitsentziehung durch Einweisung

    Auszug aus LG Marburg, 19.07.1995 - 5 O 33/90
    Das Oberlandesgericht Oldenburg hat bei einer einstweiligen Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus mit einer Dauer von acht Tagen einen Schmerzensgeldbetrag in Höhe von 5.000, - DM für ausreichend erachtet (vgl. OLG Oldenburg, VersR 1991, 306 ff. sowie Nichtannahmebeschluß des BGH vom 29. März 1990, VersR 1991, 308 ).
  • BGH, 18.12.1973 - VI ZR 113/71

    Haftung des gerichtlich bestellten Sachverständigen

    Auszug aus LG Marburg, 19.07.1995 - 5 O 33/90
    Desweiteren sei es aus Gründen der Rechtssicherheit unumgänglich, die Einwendungen abzugrenzen und zu beschränken, die auf Abänderung eines durch gerichtliches Urteil geschaffenen Ergebnisses abzielen (vgl. BGH NJW 1974, 312, 314).
  • BGH, 09.04.1963 - VI ZR 54/62

    Geisterreigen

  • BGH, 05.10.1972 - III ZR 168/70

    Haftung des Landes als Träger der Justizhoheit für ärztliche Kunstfehler eines

  • BVerfG, 11.10.1978 - 1 BvR 84/74

    Sachverständigenhaftung

  • OLG Saarbrücken, 23.11.2017 - 4 U 26/15

    Schadensersatzklage eines nach Wiederaufnahme des Strafverfahrens

    Einem 20-jährigen Mann, der auf Grund eines grob fahrlässigen fehlerhaft erstellten Gutachtens eine neun Jahre lange Freiheitsentziehung erlitt durch Unterbringung in psychiatrischen Krankenhäusern, in denen ihm während der Verweildauer Medikamente verabreicht wurden, war ein Schmerzensgeld in Höhe von insgesamt 500.000 DM zuerkannt worden (LG Marburg NJW-RR 1996, 216).
  • LG Saarbrücken, 29.01.2015 - 3 O 295/13

    Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen eines fehlerhaften

    Seitens des Landgerichts Marburg erhielt ein Kläger für eine achteinhalb jährige unberechtigte Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik ein Schmerzensgeld von 500.000 DM (Urteil vom 19.07.1995 in 5 O 33/90).
  • EGMR, 16.06.2005 - 61603/00

    Konventionskonforme Auslegung des deutschen (Zivil-)Rechts

    Zur Stützung dieser Sicht berief die Beschwerdeführerin sich auf eine Entscheidung des Landgerichts Marburg vom 19. Juli 1995 (Az. 5 O 33/90).
  • OLG Koblenz, 07.03.2018 - 1 U 1025/17

    Amtshaftung: Berechtigung der Polizei zur Ingewahrsamnahme einer Person; Pflicht

    Hierfür ist unter Berücksichtigung der obergerichtlichen Rechtsprechung ein Schmerzensgeld von 400, 00 EUR angemessen, aber auch ausreichend (in Anknüpfung an Senatsurteil vom 5. November 2003, 1 U 611/03, OLGR Koblenz, juris Rn. 14; OLG Karlsruhe, Urteil vom 12. November 2005, 9 U 78/11, VersR 2016, 254 ff., juris Rn. 54; LG Marburg, Urteil vom 19. Juli 1995, 5 O 33/90, VersR 1995, 1199).

    88 a) In der obergerichtlichen Rechtsprechung bewegt sich die Spanne des festgesetzten Schmerzensgeldes bei rechtswidriger Unterbringung einer Person in einem psychiatrischen Krankenhaus, soweit ersichtlich, zwischen 500, 00 EUR (Senatsurteil vom 05.11.2003 - 1 U 611/03 - OLGR Koblenz, juris Rn. 14 bei rechtswidriger Unterbringung für maximal 18-24 Stunden) und 25.000,00 EUR (OLG Karlsruhe, Urteil vom 12.11.2005 - VersR 2016, 254 ff., juris Rn. 54 vgl. auch LG Marburg, Urteil vom 19.07.1995 - 5 O 33/90 - VersR 1995, 1199 mit Darstellung der Rechtsprechung, wonach bei einer einstweiligen rechtswidrigen Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus Schmerzensgelder zwischen 5.000,00 DM und 30.000,00 DM je nach Dauer der Unterbringung zugesprochen wurden).

  • OLG Frankfurt, 21.02.1996 - 23 U 171/95

    Erblindung eines Kindes durch Explosion einer Limonadenflasche -

    Daß der Rahmen des Üblichen nicht überschritten ist, zeigt auch eine Entscheidung des Landgerichts Marburg vom 19.7.1995 (VersR 1995, 1199 ff), nach der einem Mann, der 8 ½ Jahre unnötig in einem Psychiatrischen Krankenhaus untergebracht war, wegen der Freiheitsentziehung und der nicht erforderlichen Behandlung mit starken Psychopharmaka und ihren Folgewirkungen ein Schmerzensgeld von 500.000,00 DM zugesprochen wurde.
  • KG, 29.07.2004 - 8 U 54/04

    Schmerzensgeldanspruch des unvermittelt vor eine einfahrende U-Bahn gestoßenen

    Die Heranziehung vergleichbarer Entscheidungen folgt vielmehr dem Gleichbehandlungsgebot (BGH VersR 1970, 281; OLG Frankfurt DAR 1994, 21; NJW-RR 1990, 990; OLG Hamm NJW-RR 1993, 537; OLG München VersR 1992, 508 und VersR 1989, 1203; VersR 1995, 1199) und ist im Interesse der Rechtssicherheit auch geboten.
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