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   OLG Schleswig, 20.03.1995 - 1 U 191/92   

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https://dejure.org/1995,10809
OLG Schleswig, 20.03.1995 - 1 U 191/92 (https://dejure.org/1995,10809)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 20.03.1995 - 1 U 191/92 (https://dejure.org/1995,10809)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 20. März 1995 - 1 U 191/92 (https://dejure.org/1995,10809)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 399
  • NZV 1995, 318
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.11.1992 - V ZR 82/91

    Lärmimmissionen durch Frösche in einem Gartenteich

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.03.1995 - 1 U 191/92
    Ob sie wesentlich oder unwesentlich sind, ist nach dem Empfinden eines verständigen Durchschnittsbenutzers des betroffenen Grundstücks in seiner durch Natur, Gestaltung und Zweckbestimmung geprägten konkreten Beschaffenheit zu beurteilen, und zwar auch unter Berücksichtigung eines veränderten Umweltbewußtseins (BGHZ 120, 239 [255] = NJW 1993, 925 = LM H. 5/1993 § 823 [Dd] BGB Nr. 22; Palandt/Bassenge, BGB 54. Aufl., § 906 Rdnr. 22).
  • AG Brandenburg, 20.10.2003 - 32 C 538/01

    Maßnahmen zur Sicherstellung der Verhinderung des Austrittes von Küchengerüchen

    Ob die Geruchsbelästigung wesentlich oder unwesentlich ist, ist zudem auch nach dem Empfinden dieses verständigen normalen Durchschnittsmenschen des betroffenen Grundstücks in seiner durch Natur, Gestaltung und Zweckbestimmung geprägten konkreten Beschaffenheit zu beurteilen, und zwar auch nicht zuletzt unter Berücksichtigung eines allgemeinen veränderten Umweltbewusstseins in der Bevölkerung (BGH NJW 1993, 925 = BGHZ 120, 239ff. (=WM 1993, 127); BGHZ 111, 63ff. (=WM 1990, 252); OLG Schleswig NJW-RR 1996, 399f.; LG Berlin GE 2001, 1339).

    Darüber hinaus kommt es für die Bestimmung der Wesentlichkeit vor allem auf die Art und Intensität der Immissionsbelastung an (OLG Schleswig NJW-RR 1996, 399f.).

  • LG Ellwangen/Jagst, 24.05.2017 - 4 O 259/16

    Unterlassungsanspruch eines Nachbarn wegen Geruchsbelästigung durch bäuerliche

    Abweichungen im Ergebnis sind jedoch, schon aus Gründen der Systematik des Gesetzes, möglich (vgl. OLG Schleswig, Urteil v. 20.03.1995 - 1 U 191/92, NJW-RR 1996, 399, 400), zumal die zeitliche Priorität der beeinträchtigenden Nutzung nun - anders als beim primären Rechtsschutz - eine Rolle spielen kann (BGH, Urteil v. 13.01.1977 - III ZR 6/75, a.a.O.; Palandt/ Herrler , a.a.O.).
  • LG Münster, 14.04.2023 - 17 O 393/22

    Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche bei Blendwirkung einer

    Der hier anzulegende objektive Maßstab ist nicht starr, sondern wandelbar und ist in den letzten Jahrzehnten unter anderem durch das stets steigende Umweltbewusstsein der Bevölkerung verändert worden (vgl. BGHZ 120, 239 (255) = NJW 1993, 925; BGHZ 157, 33 (43) = NJW 2004, 1037; OLG Schleswig NJW-RR 1996, 399; OLG Stuttgart NJW 1986, 2768; LG Aachen NuR 1987, 238 (239)).
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