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OLG München, 28.07.1995 - 10 U 2249/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1996, 407
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 29.01.2003 - IV ZR 173/01
Zu den Folgen eines Rotlichtverstoßes für die Vollkaskoversicherung
Eine Beurteilung als nicht grob fahrlässig kann auch in Betracht kommen, wenn der Fahrer zunächst bei "Rot" angehalten hat und dann in der irrigen Annahme, die Ampel habe auf "Grün" umgeschaltet, wieder angefahren ist (so neuerdings wieder OLG Hamm r+s 2000, 232; OLG Jena VersR 1997, 691 f.; OLG München NJW-RR 1996, 407). - OLG Düsseldorf, 18.11.2008 - 24 U 131/08
Haftung des Mieters eines PKW für einen Rotlichtverstoß des Fahrers
Eine Beurteilung als nicht grob fahrlässig kann auch in Betracht kommen, wenn der Fahrer zunächst bei "Rot" angehalten hat und dann in der irrigen Annahme, die Ampel habe auf "Grün" umgeschaltet, wieder angefahren ist (so neuerdings wieder OLG Hamm, NJW-RR 2000, 1477 = NVersZ 2000, 386 = r+s 2000, 232; OLG Jena, VersR 1997, 691; OLG München, NJW-RR 1996, 407). - LG Düsseldorf, 27.06.2000 - 11 O 23/00
Zulässigkeit eines Feststellungsantrags
Grob fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nach den gesamten Umständen in ungewöhnlich hohem Maße verletzt und wer dass unbeachtet lässt, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen (vgl. OLG München, NJW-RR 1996, 407, OLG Nürnberg, NJW-RR 1996, 986, BGH NJW 1989, 1354).Dies ist nur dann der Fall, wenn die Sonne auf die Lichter der Ampel scheint und dadurch vortäuscht, alle Lichter der Ampel seien ein- oder ausgeschaltet (vgl. OLG München NJW-RR 1996, 407 ff.).
- OLG Köln, 27.02.2007 - 9 U 1/06
Es gibt keinen Grundsatz, nach dem das Nichtbeachten des Rotlichts stets als grob …
Dies kann der Fall sein, wenn die Ampel nur schwer zu erkennen oder verdeckt ist und bei besonders schwierigen, insbesondere überraschend eintretenden Verkehrssituationen (vgl. BGH VersR 2003, 364 = r+s 2003, 144; OLG Hamm VersR 2002, 603; r+s 2000, 232; Senat, r+s 1998, 430; r+s 2001, 235; r+s 1997, 234; OLG Nürnberg NJW-RR 1996, 986; OLG Jena VersR 1997, 691; OLG München NJW-RR 1996, 407; siehe Knappmann in Prölss/Martin, VVG, 27 Aufl., § 12 AKB, Rn 92). - OLG Hamburg, 17.11.2004 - 14 U 80/04
Es liegt grobe Fahrlässigkeit vor, wenn ein Kfz-Führer bei einer mehrspurigen …
Soweit andere Entscheidungen von OLG zu diesem Problemkreis vorliegen (s. insbes. OLG Hamm NJW-RR 2000, 1477; OLG Koblenz VersR 2004, 728; OLG München NJW-RR 96, 407), sind die zugrunde liegenden Sachverhalte allenfalls ähnlich, nicht jedoch identisch.Dies gilt insbesondere auch für die Entscheidung des OLG München (NJW-RR 96, 407), auf die der Kl. sich stützt.
- LG Hamburg, 30.04.2004 - 306 O 268/03 Im übrigen wird auf die vom Kläger zitierte Rechtssprechung des OLG München (NJW-RR 1996, 407f), des OLG Hamm (NJW-RR 2000, 1477f) und des BGH (NJW 2003, 11180, der sich das Gericht anschließt, verwiesen.
- OLG Frankfurt, 21.10.1999 - 3 U 5/99
Frühstart bei Rotlicht ist grobfahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls
Auch kann der Senat sich nicht der Auffassung des OLG München in NJW-RR 1996, 407 f., auf die sich die Klägerin stützt, anschließen.