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   OLG Düsseldorf, 10.10.1995 - 20 U 86/95   

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OLG Düsseldorf, 10.10.1995 - 20 U 86/95 (https://dejure.org/1995,7502)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.10.1995 - 20 U 86/95 (https://dejure.org/1995,7502)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. Oktober 1995 - 20 U 86/95 (https://dejure.org/1995,7502)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 420
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 10.10.2002 - I ZR 180/00

    "EROC III"; Umfang der zugelassenen Auswertung einer Darbietung

    Der Streitfall nötigt daher nicht dazu, die für das Landgericht im Mittelpunkt stehende, in der Rechtsprechung und im Schrifttum umstrittene Frage zu beantworten, ob sich die Auswertung von Tonaufnahmen auf CD gegenüber den Aufnahmen auf herkömmlichen Langspielplatten oder Musikkassetten als eine neue Nutzungsart darstellt (bejahend KG NJW-RR 2000, 270, 271; OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 420 f.; ZUM 2001, 164, 165 f.; Gaertner, AfP 1999, 143, 144; Reber, GRUR 1998, 792, 796; ders., ZUM 1998, 481, 482; Hertin in Fromm/Nordemann, Urheberrecht, 9. Aufl., § 31/32 UrhG Rdn. 18; Fitzek, Die unbekannte Nutzungsart, 2000, S. 106; verneinend OLG Köln ZUM 2001, 166, 172; Dünnwald, UFITA 127 [1995], 279; v. Gamm, ZUM 1994, 591, 593; Schack, Urheber- und Urhebervertragsrecht, 2. Aufl., Rdn. 551; Castendyk, ZUM 2002, 332, 344 f.).

    Etwas anderes läßt sich auch der Rechtsprechung einiger Oberlandesgerichte nicht entnehmen, die - ohne die Frage zu problematisieren - davon ausgegangen sind, § 31 Abs. 4 UrhG sei auf die Einwilligung durch ausübende Künstler anwendbar (vgl. KG NJW-RR 2000, 270; OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 420 und ZUM 2001, 164, 165; OLG Köln ZUM 2001, 166, 172).

  • BGH, 10.10.2002 - I ZR 16/00

    Umfang der zugelassenen Auswertung einer Darbietung

    Zur Begründung hat es auf seine schon früher geäußerte Rechtsauffassung (OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 420) verwiesen.

    Der Streitfall nötigt daher nicht dazu, die für das Berufungsgericht im Mittelpunkt stehende, in der Rechtsprechung und im Schrifttum umstrittene Frage zu beantworten, ob sich die Auswertung von Tonaufnahmen auf CD gegenüber den Aufnahmen auf herkömmlichen Langspielplatten oder Musikkassetten als eine neue Nutzungsart darstellt (bejahend KG NJW-RR 2000, 270, 271; OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 420 f.; Gaertner, AfP 1999, 143, 144; Reber, GRUR 1998, 792, 796; ders., ZUM 1998, 481, 482; Hertin in Fromm/Nordemann, Urheberrecht, 9. Aufl., § 31/32 UrhG Rdn. 18; Fitzek, Die unbekannte Nutzungsart, 2000, S. 106; verneinend OLG Köln ZUM 2001, 166, 172; Dünnwald, UFITA 127 [1995], 279; v. Gamm, ZUM 1994, 591, 593; Schack, Urheber- und Urhebervertragsrecht, 2. Aufl., Rdn. 551; Castendyk, ZUM 2002, 332, 344 f.).

    Etwas anderes läßt sich auch nicht der Rechtsprechung einiger Oberlandesgerichte entnehmen, die - ohne die Frage zu problematisieren - stillschweigend davon ausgegangen sind, § 31 Abs. 4 UrhG sei auf die Einwilligung durch ausübende Künstler anwendbar (vgl. KG NJW-RR 2000, 270; OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 420; OLG Köln ZUM 2001, 166, 172).

  • OLG Celle, 13.07.2006 - 9 W 63/06

    Aufhebung eines Termins als eine "keinen Auschub gestattende" Handlung eines

    Zu Unrecht beruft sich die Beklagte in diesem Zusammenhang auf die Entscheidungen OLG Köln, NJW-RR 1996, 420, sowie OLG Hamburg, NJW 1992, 1463 (S. 2 des Schriftsatzes vom 2. Mai 2006, Bl. 17 d. A.).
  • OLG Hamburg, 05.11.1998 - 3 U 212/97

    Nutzungsrechte an Fotografien

    So wurde aufgrund technischer Neuerungen von der Rechtsprechung etwa die Videozweitauswertung von Kinofilmen (BGH, Urt. v. 11.10.90, GRUR 1991, 133 "Videozweitauswertung I") und sogar die Musik-CD gegenüber der LP oder Musikkassette (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 420; Fromm/Nordemann/Hertin, aaO, §§ 31/32, Rdnr. 18; a.A. Schack, aaO, Rdnr. 551, Reber, aaO, S. 796) als eigenständige Nutzungsart anerkannt.

    Daher wäre es bei einzelnen Werken nicht gerechtfertigt, sich auf die Einrede aus § 242 BGB zu berufen (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 420).

  • LG Karlsruhe, 28.01.2008 - 2 O 96/01

    Richterablehnung: Befangenheitsbesorgnis auf Grund Verstoßes gegen die

    Der Fall ist jedoch dennoch nicht mit denjenigen vergleichbar, dass der abgelehnte Richter in Kenntnis des Ablehnungsgesuchs massiv gegen die Wartepflicht verstößt, indem er eine Sitzung fortführt oder beharrlich andere Maßnahmen trifft, bei denen es sich nicht um Eilmaßnahmen handelt (vergl. etwa OLG Köln, NJW-RR 1996, 420, sowie OLG Hamburg, NJW 1992, 1463).
  • OLG Hamburg, 21.11.2001 - 5 U 23/01

    Rechte des exklusiven Lizenznehmers bei Tonträgervertrag; "Der grüne Tisch"

    Allerdings haben das Kammergericht (NJW-RR 2000, 270, 271) sowie das OLG Düsseldorf (NJW-RR 1996, 420) insoweit das Vorliegen einer im Jahr 1979 bzw. 1971 noch nicht bekannten Nutzungsart angenommen.
  • KG, 30.07.1999 - 5 U 3591/99

    Verwertung einer Schallaufnahme als CD als neue Nutzungsart

    Für die Anerkennung einer neuen Nutzungsart hat sich ohne nähere Begründung das Oberlandesgericht Düsseldorf (NJW-RR 1996, 420) ausgesprochen.
  • OLG Düsseldorf, 14.12.1999 - 20 U 52/99

    Verwertung einer Tonaufnahme auf CD als unbekannte Nutzungsart

    Der Senat hält auch nach Überprüfung an seiner den Parteien bekannten Rechtsansicht (NJW-RR 96, 420) fest, daß die Veröffentlichung von Musikaufnahmen auf Compact Disc sowohl im Jahre 1971 als auch im Jahre 1972 eine noch nicht bekannte Nutzungsart im Sinne des Urheberrechts war (vgl. Fromm/Nordemann/Hertin, Urheberrecht, 8. Aufl., §§ 31/32, Rdnr. 18).
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