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BVerfG, 21.11.1995 - 1 BvR 784/94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- archive.org
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsmäßigkeit des § 43a Wirtschaftsprüferordnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Wirtschaftsprüfer - Vereidigte Buchprüfer - Allgemeiner Zugang - Ausbildungsveranstaltung - Fortbildungsveranstaltung - Gewerbliche Durchführung
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 28.02.1994 - 46-119/93
- BVerfG, 21.11.1995 - 1 BvR 784/94
Papierfundstellen
- NJW-RR 1996, 440
- DB 1996, 89
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 04.11.1992 - 1 BvR 79/85
Syndikusanwalt - Art. 12 GG, Verfassungsmäßigkeit der §§ 7 Nr. 8, 14 Abs. 2 Nr. 9 …
Auszug aus BVerfG, 21.11.1995 - 1 BvR 784/94
Ihr kommt grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung im Sinne von § 93 a Abs. 2 Buchstabe a BVerfGG nicht zu, weil sich die aufgeworfene Frage, ob das gesetzliche Verbot, neben der Berufstätigkeit als Wirtschaftsprüfer oder vereidigter Buchprüfer gewerblich allgemein zugängliche Aus- und Fortbildungsveranstaltungen durchzuführen, mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar ist, aufgrund des Beschlusses des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. November 1992 (BVerfGE 87, 287 [316, 330]) beantworten läßt.
- BVerwG, 20.01.2016 - 10 C 24.14
Wirtschaftsprüfer; gewerbliche Tätigkeit; Schweizer Aktiengesellschaft; …
§ 43a Abs. 3 Nr. 1 WPO dient den verfassungsrechtlich legitimen Zwecken, die Unabhängigkeit der Berufsausübung von Wirtschaftsprüfern und den Schutz der Mandantendaten zu sichern (vgl. auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 21. November 1995 - 1 BvR 784/94 - NJW-RR 1996, 440). - VG Berlin, 20.11.2014 - 22 K 67.14
Wirtschaftprüfer als Vorsitzender des Verwaltungsrats einer Schweizer …
Für eine weitere Ausnahmegenehmigung von dem Verbot gewerblicher Tätigkeit ergibt sich aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Zulässigkeit von Zweitberufen (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 4. November 1992 - 1 BvR 79/85 u.a. - BVerfGE 87, 287, 316 [Rechtsanwalt]; Beschluss vom 21. November 1995 - 1 BvR 784/94 - [Wirtschaftsprüfer], bei juris) keine Notwendigkeit. - VG Berlin, 17.07.2018 - 22 K 146.15 Denn traten Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer gleichzeitig als Veranstalter von allgemein zugänglichen Aus- und Fortbildungsveranstaltungen auf, erschien die Befürchtung berechtigt, dass die ihnen obliegende Verpflichtung zur unabhängigen und unparteilichen Wahrnehmung ihrer Prüfungsaufgaben unter einer gewerblichen Veranstaltertätigkeit leidet (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 21. November 1995 - 1 BvR 784/94 -, juris).