Rechtsprechung
BGH, 05.07.1995 - XII ZR 246/93 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Beweisaufnahme - Antragsablehnung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 286, § 287
Anforderungen an schlüssiges Klagevorbringen - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1996, 663 (Ls.)
- NJW-RR 1996, 56
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 10.07.1984 - VI ZR 262/82
Modellboot - §§ 249, 251 BGB, zur Berechnung des Schadenersatzes bei fehlendem …
Auszug aus BGH, 05.07.1995 - XII ZR 246/93
Die Höhe eines Schadensersatzanspruchs wegen des Verlustes gebrauchter Gegenstände richtet sich in der Regel nach den Kosten der Wiederbeschaffung einer wirtschaftlich gleichwertigen Ersatzsache (BGHZ 92, 85, 90 f) [BGH 09.07.1984 - KRB 1/84]. - BGH, 18.01.1995 - XII ZR 30/93
Rechtsmangel eines Mietvertrags bei Verweigerung der Genehmigung zum Betrieb …
Auszug aus BGH, 05.07.1995 - XII ZR 246/93
Eine Beweisaufnahme zu einem bestrittenen erheblichen Vorbringen darf nicht abgelehnt werden, wenn die Behauptung konkret genug ist, um eine Stellungnahme des Gegners zu ermöglichen und die Erheblichkeit des Vorbringens zu beurteilen (BGH…, Urteil vom 25. Februar 1992 - X ZR 88/90 - BGHR ZPO § 286 Abs. 1 Beweisantrag, Ablehnung 6; Senatsurteil vom 18. Januar 1995 - XII ZR 3O/93 - NJW-RR 1995, 715 f). - BGH, 23.04.1991 - X ZR 77/89
Rechtliches Interesse einer Schadensersatzfeststellungsklage; Anforderungen an …
Auszug aus BGH, 05.07.1995 - XII ZR 246/93
Der Sachvortrag bedarf im Hinblick auf die Einlassung des Gegners nur dann der Ergänzung, wenn er infolge dieser Einlassung unklar wird und nicht mehr den Schluß auf die Entstehung des geltend gemachten Rechts zuläßt (BGH, Urteil vom 23. April 1991 - X ZR 77/89 - BGHR ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2 Substantiierung 4).
- BGH, 04.05.1982 - VI ZR 166/80
Umfang des Schadensersatzanspruchs bei Totalschaden eines relativ wenig …
Auszug aus BGH, 05.07.1995 - XII ZR 246/93
Maßgebend ist vielmehr der Preis, den er beim Kauf einer gleichwertigen gebrauchten Sache aufzuwenden hätte, eventuell einschließlich der üblichen Händlergewinnspanne (BGH, Urteil vom 4. Mai 1982 - VI ZR 166/80 - NJW 1982, 1864, 1865 m.N.;… MünchKomm BGB/Grunsky, 3. Aufl., § 251 RdNr. 8;… Palandt/Heinrichs, BGB, 54. Aufl. § 251 RdNr. 13). - BGH, 25.02.1992 - X ZR 88/90
Substantiierung des Klagevortrages; Ablehnung eines Beweisantrags
Auszug aus BGH, 05.07.1995 - XII ZR 246/93
Eine Beweisaufnahme zu einem bestrittenen erheblichen Vorbringen darf nicht abgelehnt werden, wenn die Behauptung konkret genug ist, um eine Stellungnahme des Gegners zu ermöglichen und die Erheblichkeit des Vorbringens zu beurteilen (BGH, Urteil vom 25. Februar 1992 - X ZR 88/90 - BGHR ZPO § 286 Abs. 1 Beweisantrag, Ablehnung 6; Senatsurteil vom 18. Januar 1995 - XII ZR 3O/93 - NJW-RR 1995, 715 f). - BGH, 09.07.1984 - KRB 1/84
Beginn der Verfolgungsverjährung bei Verstoß gegen das Verbot von …
Auszug aus BGH, 05.07.1995 - XII ZR 246/93
Die Höhe eines Schadensersatzanspruchs wegen des Verlustes gebrauchter Gegenstände richtet sich in der Regel nach den Kosten der Wiederbeschaffung einer wirtschaftlich gleichwertigen Ersatzsache (BGHZ 92, 85, 90 f) [BGH 09.07.1984 - KRB 1/84].
- BGH, 22.11.1996 - V ZR 196/95
Anforderungen an Arglist
Eine Beweisaufnahme zu einem bestrittenen erheblichen Vorbringen darf nicht abgelehnt werden, wenn die Behauptung konkret genug ist, um eine Stellungnahme des Gegners zu ermöglichen und die Erheblichkeit des Vorbringens zu beurteilen (BGH, NJW-RR 1996, 56; NJW 1992, 1967 (1968); NJW 1991, 2707 (2709)). - OLG Nürnberg, 26.02.2014 - 12 U 336/13
Kaufvertrag über eine Internet-Versteigerungsplattform: Abschluss und …
Im Hinblick auf die Einlassung des Klägers hätte der Sachvortrag des Beklagten insoweit vielmehr der Ergänzung bedurft, da er infolge dieser Einlassung unklar geworden ist und nicht mehr den Schluss auf ein irrtümliches Angebot im Rahmen einer Internetauktion zulässt (vgl. BGH, Urteil vom 05.07.1995 - XII ZR 246/93, NJW-RR 1996, 56). - OLG München, 27.01.2022 - 8 W 1818/21
Aussetzung eines Kapitalanlageverfahrens wegen Vorgreiflichkeit des …
Eine Beweisaufnahme zu einem bestrittenen erheblichen Vorbringen darf nicht abgelehnt werden, wenn die Behauptung konkret genug ist, um eine Stellungnahme des Gegners zu ermöglichen und die Erheblichkeit des Vorbringens zu beurteilen (BGH NJW-RR 1996, 56).
- OLG Naumburg, 05.08.2004 - 2 U 42/04
Anforderungen an die schlüssige Darlegung eines Anspruchs aus unerlaubter …
Ein Sachvortrag zur Begründung eines Klageanspruchs ist schlüssig und damit erheblich, wenn der Kläger Tatsachen vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet sind, das mit der Klage geltend gemachte Recht als in der Person der Kläger entstanden erscheinen zu lassen (BGH NJW-RR 1996, 56). - OLG Frankfurt, 25.01.2011 - 10 U 152/09
Vernehmung eines Zeugen in Rechtshilfe als Verfahrensfehler
Parteivorbringen ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bereits dann substantiiert, wenn eine Partei Tatsachen vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet sind, das geltend gemachte Recht als in ihrer Person entstanden erscheinen zu lassen (BGH NJW-RR 1996, 56 f., 56; BGH MDR 1998, 1177 f., 1178; BGH NJW-RR 2001, 887 ff., 887). - OLG München, 02.08.2010 - 19 U 4014/08
Haustürgeschäft: Indizwirkung der vorausgehenden Haustürsituation bei …
Das Gericht muss in der Lage sein, aufgrund des tatsächlichen Vorbringens zu entscheiden, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für das Bestehen des geltend gemachten Anspruchs vorliegen (z.B. BGH NJW-RR 1996, 56). - OLG München, 19.02.1997 - 7 U 4303/96
Hinweispflicht des Gerichts wegen fehlender Substantiierung von Parteivortrag
Der BGH hat festgestellt, daß eine Beweisaufnahme zu einem bestrittenen, erheblichen Vorbringen nicht abgelehnt werden darf, wenn die Behauptung der beweisbelasteten Partei konkret genug ist, um eine Stellungnahme des Gegners zu ermöglichen und die Erheblichkeit des Vorbringens zu beurteilen (BGH NJW-RR 1996, 56 ). - LG Cottbus, 05.04.2017 - 4 O 327/13 Dabei ist maßgeblich der Preis, den der Geschädigte bei Kauf einer gleichwertigen gebrauchten Sache aufzuwenden hätte, eventuell einschließlich der üblichen Händlergewinnspanne (vgl. BGH NJW-RR 1996, 56).