Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 02.01.1996

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 24.05.1995 - 21 U 221/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,6056
OLG Frankfurt, 24.05.1995 - 21 U 221/93 (https://dejure.org/1995,6056)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24.05.1995 - 21 U 221/93 (https://dejure.org/1995,6056)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24. Mai 1995 - 21 U 221/93 (https://dejure.org/1995,6056)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Minderungsrecht des Mieters, wenn der Ausbau eines Einkaufszentrums nicht wie vorgesehen voranschreitet; Schriftliche Vereinbarung eines Abrede; Anspruch des Mieters auf Herausgabe des Erlöses bei unbefugter Nutzung des Vermieterpfandrechts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Einkaufszentrum: Ausbleibender Publikumsandrang als Mietmangel eines Ladens? (IBR 1995, 542)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 585
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 01.07.1981 - VIII ZR 192/80

    Mietzinsminderung - Vorausetzungen - Ladenlokal - Kaufinteresse - Umfang des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.05.1995 - 21 U 221/93
    Daher hat der BGH einem Mieter Minderung versagt, wenn der Ausbau eines Einkaufszentrums nicht wie vorgesehen voranschreitet (BGH NJW 81, 2405 ff.).
  • RG, 01.12.1922 - VII 64/22

    Vermieterpfandrecht; Nutzungspfand

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.05.1995 - 21 U 221/93
    Eine unbefugte Nutzung führt zu einem Anspruch des Mieters auf Herausgabe des Erlöses, entweder nach § 816 Abs. 1 Satz 1 BGB analog (so Staudinger-Emmerich, BGB, 12. Aufl., § 559 Rdnr. 66) oder aus analoger Anwendung des § 1214 BGB (Staudinger/Wiegand, BGB, 12. Aufl., § 1214, Rdnr. 5; Damrau in Münch.Komm., 2. Aufl., § 1214, Rdnr. 6; Kregel in RGRK, § 1214 Rdnr. 6, Reichsgericht, RGZ 105, 408).
  • BGH, 26.09.2006 - XI ZR 156/05

    Anspruch des Sicherungseigentümers auf Erstattung der Erlöse durch die Vermietung

    Auch diese haben die Nutzungen dem Pfandschuldner, dessen Geschäft die Nutzung des Pfandes war, gutzubringen (RGZ 105, 408, 409; OLG Frankfurt NJW-RR 1996, 585; PWW/Nobbe, BGB § 1214 Rdn. 2).
  • OLG Rostock, 09.08.2012 - 3 U 73/10

    Geschäftsraummietvertrag: Umfang des Vermieterpfandrechts

    Er ist jedoch nicht befugt, die Pfandgegenstände selbst zu nutzen oder zu vermieten (Palandt/Weidenkaff, § 562 Rn. 18; Wolf/Eckert/Ball, Rn. 774; OLG Düsseldorf, Urt. v. 19.07.2005, 24 U 14/05, OLGR Düsseldorf 2006, 140; OLG Frankfurt, Urt. v. 24.05.1995, 21 U 221/93, NJW-RR 1996, 585; Prütting/Wegen/Weinreich, § 562 Rn. 37).
  • OLG Düsseldorf, 19.07.2005 - 24 U 14/05

    Ansprüche der Parteien, wenn der Vermieter nach einer fristlosen Kündigung sein

    Eine unbefugte Nutzung kann zu einem Anspruch des Mieters auf Herausgabe des Erlöses führen (vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 1996, 585 m.w.N.), entweder nach § 816 Abs. 1 S. 1 BGB analog (Staudinger/Emmerich, BGB, 12. Auflage, § 559 Rn. 66) oder aus analoger Anwendung des § 1214 BGB (Staudinger/Wiegand, aaO, § 1214 Rn. 5; MüKo/Damrau, BGB, 4. Auflage, § 1214 Rn. 6).
  • OLG Koblenz, 24.04.2003 - 5 U 1566/00

    Rückabwicklung eines auf arglistiger Täuschung beruhenden Immobilienkaufvertrages

    Der Unterstützung durch ein kostenträchtiges Sachverständigengutachten (§ 287 Abs. 1 S. 2 ZPO) bedarf es dabei nicht (BGHZ 115, 47, 49; OLG Frankfurt, NJW-RR 1996, 585; OLG Koblenz, 2. Senat, NJW-RR 1992, 688, 690; Baumbach/ Lauterbach/ Albers/ Hartmann, ZPO, 61. Aufl., § 287, Rn. 16, Nutzungsentschädigung; Greger in Zöller, ZPO, 23. Aufl., § 287, Rn. 2; Leipold in Stein/ Jonas, ZPO, 21. Aufl., § 287, Rn. 31).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 02.01.1996 - 2 W 80/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,6363
OLG Celle, 02.01.1996 - 2 W 80/95 (https://dejure.org/1996,6363)
OLG Celle, Entscheidung vom 02.01.1996 - 2 W 80/95 (https://dejure.org/1996,6363)
OLG Celle, Entscheidung vom 02. Januar 1996 - 2 W 80/95 (https://dejure.org/1996,6363)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Zwangsvollstreckung wegen einer vertretbaren Handlung ; Verhängung von Zwangsmitteln; Wirksame Durchsetzung eines titulierten Anspruchs

  • Wolters Kluwer

    Zwangsvollstreckung wegen einer vertretbaren Handlung ; Verhängung von Zwangsmitteln; Wirksame Durchsetzung eines titulierten Anspruchs

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 585
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 10.10.1972 - 14 W 72/72
    Auszug aus OLG Celle, 02.01.1996 - 2 W 80/95
    Auch mag im Einzelfall wegen der zum Betrieb eines Einzelhandelsgeschäftes erforderlichen Lieferantenverträge die Aufrechterhaltung oder Wiedereröffnung des Geschäfts nicht ausschließlich vom Willen des Schuldners abhängen (vgl. OLG Hamm NJW 1973, 1135 f [OLG Hamm 10.10.1972 - 14 W 72/72] ür den Betrieb eines Lebensmittel- und Milchgeschäfts).
  • OLG Frankfurt, 10.12.2008 - 2 U 250/08

    Einstweilige Verfügung: Pflicht eines Mieters zum Betrieb eines von ihm

    Eine Vollstreckung nach § 888 ZPO ist nicht bereits deshalb ausgeschlossen, weil es wegen Unmöglichkeit der zu erbringenden Leistungen nicht zur Verhängung von Zwangsmitteln kommen kann (OLG Celle NJW-RR 1996, 585).

    Es soll gerade erreicht werden, dass die Vornahme der titulierten Handlung bis zur Grenze der Unzumutbarkeit erzwungen werden darf, um der Vertragserfüllung den Vorrang einzuräumen (OLG Celle NJW-RR 1996, 585).

  • OLG Celle, 03.07.2007 - 2 W 56/07

    Entfallen der vertraglich vereinbarten Betriebspflicht bei Verlusten auf Grund

    Ein Grund für eine einstweilige Verfügung fehlt im Streitfall auch nicht, weil anzunehmen wäre, dass die nach § 888 ZPO zu bewirkende Zwangsvollstreckung (vgl. Senat NJW-RR 1996, 585; OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 648) bei der Verfügungsbeklagten zu 1 wegen Unmöglichkeit nicht zur Verhängung von Zwangsmitteln führen könnte (vgl. hierzu OLG Karlsruhe MDR 2007, 577; OLG Hamm NJW-RR 1988, 1087; OLG Stuttgart MDR 2006, 293; vgl. auch OLG Celle MDR 1998, 923).
  • OLG Rostock, 22.08.2016 - 3 W 53/16

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Vollstreckung einer mietvertraglich übernommenen

    Daher steht es grundsätzlich der Vollstreckbarkeit einer Betriebspflicht eines Geschäftsbetriebs Gewerberäumen nicht entgegen, dass es hierfür erforderlich ist, Vertragsbeziehungen zu Mitarbeitern und Lieferanten zu unterhalten, so dass sowohl der Erlass einer einstweiligen Verfügung gerichtet auf die Erfüllung der Betriebspflicht als auch ihre Vollstreckung nach § 888 ZPO in Betracht kommen (OLG Hamburg, Beschl. v. 21.08.2013, 8 W 72/13, NZM 2014, 273; LG Kassel, Urt. v. 20.08.2015, 11 O 4173/15, ZMR 2016, 36; OLG Frankfurt, Urt. v. 10.12.2008, 2 U 250/08, ZMR 2009, 446; OLG Celle, Beschl. v. 02.01.1996, 2 W 80/95, NJW-RR 1996, 585; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 21.10.2003, 10 W 64/03, GuT 2004, 17; Zöller/Stöber, ZPO, 31. Aufl., § 888 Rn. 3; Schuschke, a.a.O., Rn. 165; a.A. OLG Naumburg, Beschl. v. 21.11.1997, 2 W 14/97, NZM 1998, 575; OLG Hamm, Beschl. v. 10.10.1973, 14 W 72/72, NJW 1973, 1135).
  • LG Kassel, 20.08.2015 - 11 O 4173/15

    Geschäftsflächen in Fachmarktzentren: Betriebspflichtklausel ist üblich!

    Die Zwangsvollstreckung aus einer auf Durchsetzung einer Betriebspflicht gerichteten einstweiligen Verfügung kann grundsätzlich gemäß § 888 ZPO betrieben werden (vgl. OLG Hamburg, MDR -, 1452; OLG Frankfurt, ZMR 2009, 446 ff.; OLG Celle NJW-RR 1996, 585).

    Dass es bei der Zwangsvollstreckung der einstweiligen Verfügung dann, wenn dem Schuldner die Erfüllung der titulierten Betriebspflicht unmöglich ist, zu Durchsetzungsschwierigkeiten kommen kann, ändert an der grundsätzlich gegebenen Vollstreckbarkeit nichts und steht dem Erlass der einstweiligen Verfügung daher nicht entgegen (vgl. OLG Frankfurt, ZMR 2009, 446 ff.; OLG Celle NJW-RR 1996, 585).

  • KG, 18.10.2004 - 8 U 92/04

    Gewerberaummietvertrag: Einstweilige Verfügung wegen drohender

    Insoweit bestand auch ein Anspruch der Klägerin darauf, dass die Beklagte nicht gegen die ihr obliegende Betriebspflicht verstieß, so dass die von ihr mit dem Antrag vom 16.1.2004 gewählte - auf Unterlassung eines Verstoßes gegen die Betriebspflicht lautende - Antragsformulierung der Rechtslage entsprach; auf die in der Rechtsprechung im Zusammenhang mit der Vollstreckung einer auf Einhaltung der Betriebspflicht gerichteten einstweiligen Verfügung vertretenen unterschiedlichen Auffassungen zur Unzulässigkeit eines hierauf gerichteten Antrags (vgl. einerseits OLG Naumburg, Beschl. v. 2.1. 1996, 2 W 14/97, OLG Report Naumburg 1999, 312 - unzulässig - , andererseits OLG Celle, Beschl. v. 2.1.1996, 2 W 80/95, OLG Report Celle 1996, 176; KG, Urt. v. 17.7.2003, 22 U 149/03, KG Report Berlin 2003, 315; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 21.10.2003, I - 10 W 64/03, GuT 2004, 17: zulässig) kommt es daher hier nicht an.
  • OLG Düsseldorf, 15.03.2007 - 10 W 17/07

    Mietvertragliche Betriebspflicht eines Geschäftsbetriebes wird bei Krankheit des

    Hiervon losgelöst ist die Klärung der Frage, ob aufgrund besonderer Umstände, etwa wegen der fehlenden Mitwirkung dritter Personen, im Einzelfall eine Zwangsvollstreckung nach § 888 ZPO ausscheidet, weil die Erfüllung der Betriebspflicht nicht ausschließlich vom Willen des Mieters abhängt, dem Zwangsvollstreckungsverfahren vorbehalten (vgl. Senatsbeschluss vom 11.06.2002, Az. 10 W 51/02; OLG Hamm, NJW 1073, 1135; OLG Celle, NJW-RR 1996, 585).
  • OLG Düsseldorf, 21.10.2003 - 10 W 64/03

    Zustellung einer vollstreckbaren Ausfertigung der einstweiligen Verfügung;

    Auch wenn eine Vollstreckung der Betriebspflicht nach § 888 ZPO grundsätzlich voraussetzt, dass die Handlung allein vom Willen des Schuldners abhängt, so ist anerkannt, dass die Bestimmung nur dann nicht zur Anwendung kommt, wenn der Schuldner trotz zumutbarer Anstrengungen Dritte, auf die er angewiesen ist, nicht zur Mitwirkung veranlassen kann (OLG Celle, NJW-RR 1996, 585; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1997, 649 m.w.N.; Jendrek, NZM 2000, 526, 530; Peters/Welkerling, ZMR 1999, 369, 371).
  • LG Mainz, 27.07.2000 - 12 HKO 40/00

    1. Die mit der Deutschen Post AG geschlossenen "Partnerverträge" zum Betrieb von

    erfüllt oder durch einseitige Schließung von Postfilialen verletzt wird (vgl. auch OLG Celle, NJW-RR 1996, 585 [586]; Zöller/Stöber, ZPO, 21. Aufl., § 888 Rdnr. 3 "Betrieb eines Ladengeschäfts").
  • OLG Celle, 09.07.2002 - 2 W 60/02

    Vollstreckung der Betriebspflicht hinsichtlich einer Speisegaststätte

    Insbesondere ist die vorliegende Entscheidung auch mit den Erwägungen des Senats in seinem Beschluss vom 2. Januar 1996 (NJW-RR 1996, 585) vereinbar.
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