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   BGH, 13.09.1995 - XII ARZ 14/95   

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https://dejure.org/1995,4831
BGH, 13.09.1995 - XII ARZ 14/95 (https://dejure.org/1995,4831)
BGH, Entscheidung vom 13.09.1995 - XII ARZ 14/95 (https://dejure.org/1995,4831)
BGH, Entscheidung vom 13. September 1995 - XII ARZ 14/95 (https://dejure.org/1995,4831)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wider-Widerklage - Zulässigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 33 § 36 Nr. 6 § 281
    Zulässigkeit einer Wider-Widerklage; Bindungswirkung einer Verweisung

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 65
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.12.1987 - I ARZ 809/87

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei Verweisung im schriftlichen

    Auszug aus BGH, 13.09.1995 - XII ARZ 14/95
    von dem hier nicht gegebenen Fall eines Verstoßes gegen das Gebot rechtlichen Gehörs abgesehen - jeder Rechtsgrundlage entbehrt und sich daher als willkürlich erweist (vgl. etwa BGHZ 71, 69, 72; 102, 338, 340).
  • OLG Hamm, 18.08.1993 - 5 UF 82/93

    Unterhalt während des Studiums; Regelstudienzeit ; Negative Feststellungsklage;

    Auszug aus BGH, 13.09.1995 - XII ARZ 14/95
    Sofern das am 19. Juni 1995 verkündete Urteil des Amtsgerichts Neuss über die negative Feststellungsklage rechtskräftig geworden ist, kann nach herrschender Auffassung eine Erhöhung der dort für gerechtfertigt angesehenen Unterhaltsrenten nur unter den besonderen Voraussetzungen des § 323 ZPO verlangt werden (vgl. OLG Hamm FamRZ 1994, 387 [OLG Hamm 18.08.1993 - 5 UF 82/93]; Zöller/Vollkommer a.a.O. § 323 RdNr. 27 m.w.N.), die für die an das Amtsgericht Köln verwiesene Leistungsklage nicht gegeben sein dürften.
  • BGH, 15.03.1978 - IV ARZ 17/78

    Anforderungen an den Antrag des Klägers auf Bestimmung des zuständigen Gerichts;

    Auszug aus BGH, 13.09.1995 - XII ARZ 14/95
    von dem hier nicht gegebenen Fall eines Verstoßes gegen das Gebot rechtlichen Gehörs abgesehen - jeder Rechtsgrundlage entbehrt und sich daher als willkürlich erweist (vgl. etwa BGHZ 71, 69, 72; 102, 338, 340).
  • BGH, 10.03.1959 - VIII ZR 44/58
    Auszug aus BGH, 13.09.1995 - XII ARZ 14/95
    Die Zuständigkeit folgte insoweit aus § 33 ZPO, weil die Leistungsklage nach den gegebenen, besonders gelagerten Umständen als Wider-Widerklage erhoben worden war (vgl. zur Zulässigkeit BGH MDR 1959, 571).
  • BGH, 16.10.2008 - III ZR 253/07

    Zulässigkeit einer Wider-Widerklage

    Eine Widerklage ist eine Reaktion auf die Klage (vgl. etwa BGHZ 43, 28, 30; 132, 390, 397 f), die Wider-Widerklage somit eine solche auf eine Widerklage (vgl. BGH, Beschluss vom 13. September 1995 - XII ARZ 14/95 - NJW-RR 1996, 65).
  • OLG Frankfurt, 16.11.2007 - 9 U 53/07

    Berufungsverfahren: Zulässigkeit eines eigenen Sachantrages des Widerbeklagten

    Ein eigener Sachantrag gegen den Widerkläger ist zwar auch dem Widerbeklagten grundsätzlich möglich ("Wider-Widerklage", BGH NJW-RR 1996, 65), in zweiter Instanz muss dieser sich indes an den Voraussetzungen des § 533 ZPO messen lassen, die vorliegend nicht gegeben sind.
  • LG München I, 18.05.2018 - 37 O 13142/17

    Merchandisingrechte an literarischem Werk und Verfilmungsvertrag

    Der Wider-Widerklageantrag des Drittwiderbeklagten ist zwar zulässig, insbesondere steht dem Drittwiderbeklagten das Recht zu, einen eigenen Sachantrag gegen den Beklagten und Widerkläger zu stellen (vgl. BGH NJW-RR 1996, 65; OLG Frankfurt a.M., Beschluss v. 16.11.2007, 9 U 53/07).
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