Weitere Entscheidung unten: BGH, 18.01.1996

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   BGH, 16.11.1995 - I ZR 177/93   

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https://dejure.org/1995,686
BGH, 16.11.1995 - I ZR 177/93 (https://dejure.org/1995,686)
BGH, Entscheidung vom 16.11.1995 - I ZR 177/93 (https://dejure.org/1995,686)
BGH, Entscheidung vom 16. November 1995 - I ZR 177/93 (https://dejure.org/1995,686)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Dienstleistungsunternehmen - Einmalzahlung - Verbraucherkredit

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PAngV (1985) § 4 Abs. 1; VerbrKrG § 1 Abs. 2, § 7
    Voraussetzung der Pflicht zur Angabe des effektiven Jahreszinses

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 457
  • NJW-RR 1996, 429 (Ls.)
  • NJW-RR 1996, 691 (Ls.)
  • ZIP 1996, 120
  • MDR 1996, 706
  • WM 1996, 148
  • BB 1996, 178
  • DB 1996, 723
 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Stuttgart, 30.07.1993 - 2 U 270/92

    Anwendung des Verbraucherkreditgesetzes (VerbKrG) auf Ausbildungsverträge bei

    Auszug aus BGH, 16.11.1995 - I ZR 177/93
    Die Berufung ist erfolglos geblieben (OLG Stuttgart ZIP 1993, 1466).
  • BGH, 06.02.2013 - IV ZR 230/12

    Die vertraglich vereinbarte unterjährige Zahlung von Versicherungsprämien mit

    Ein entgeltlicher Zahlungsaufschub im Sinne der genannten Vorschriften liegt nur vor, wenn die Fälligkeit der von den Klägern geschuldeten Zahlung abweichend vom dispositiven Recht gegen Entgelt hinausgeschoben würde, um ihnen die Zahlung der vereinbarten Versicherungsprämie zu erleichtern (BGH, Urteile vom 16. November 1995 - I ZR 177/93, NJW 1996, 457, 458; vom 22. Dezember 2005 - VIII ZR 183/04, BGHZ 165, 325, 331).

    Mit Vereinbarung unterjähriger Zahlungsweise haben sie indes eine Regelung erzielt und es handelt sich dann nicht um einen Zahlungsaufschub zugunsten des Versicherungsnehmers (vgl. BGH, Urteil vom 16. November 1995 - I ZR 177/93, NJW 1996, 457, 458; im Anschluss daran BGH, Urteil vom 11. Juli 1996 - III ZR 242/95, NJW-RR 1996, 1266).

  • OLG Dresden, 29.02.2000 - 14 U 2551/99

    Begriff des Kredits; Hinausschieben der Fälligkeit einer Zahlungsverpflichtung;

    a) Ob ein Kredit im Sinne des Verbraucherkreditgesetzes gegeben ist, hängt jedoch entscheidend davon ab, ob dem Vertragspartner Mittel zur Verfügung gestellt werden, über welche er ohne die getroffene Ratenzahlungsvereinbarung nicht verfügte (BGH, NJW 1996, 457, 458).

    Damit stellt eine solche Zahlungsvereinbarung keinen begünstigenden Zahlungsaufschub und folglich keinen Kreditvertrag im Sinne von § 1 Abs. 2 VerbrKrG dar (BGH, NJW 1996, 457, 458; BGH, NJW-RR 1996, 1266; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1997, 1074; Ulmer, in: Münchner Kommentar, 3. Aufl., § 1 VerbrKrG Rdn. 53; Bülow, VerbrKrG, 3. Aufl., Rdn. 76; Graf v. Westphalen/Emmerich/v. Rottenburg, VerbrKrG, 2. Aufl., § 1 Rdn. 156).

    Solche Vorfälligkeitsvereinbarungen stellen keinen Zahlungsaufschub dar (BGH, NJW 1996, 457, 458; OLG Stuttgart, ZIP 1993, 1466, 1467; Probst, EWiR 1994, 89).

    Maßgeblich ist vielmehr, ob sich durch die Zahlungsabrede, die sich hier als Einheit darstellt, ein späterer Fälligkeitszeitpunkt als nach dispositivem Recht ergibt (BGH, NJW 1996, 457, 458; BGH, NJW-RR 1996, 1266).

    Wirtschaftlich betrachtet, geht es auch beim Kredit in Gestalt eines Zahlungsaufschubes um die Überlassung von Kaufkraft (BGH, NJW 1996, 457, 458).

  • OLG Köln, 29.10.2010 - 20 U 100/10

    Europarechtswidrigkeit des sogenannten Policen-Modells des § 5a VVG a.F.;

    Des Weiteren lässt sich der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu Ausbildungsverträgen (NJW-RR 1996, 1266 und NJW 1996, 457 f.) entnehmen, wann ein entgeltlicher Zahlungsaufschub bei Dauerschuldverhältnissen angenommen werden kann.

    Ein Kredit im Sinne des Verbraucherkreditgesetzes (und damit im Sinne von § 506 Abs. 1 BGB) - so der BGH - liege objektiv nur vor, wenn dem zur Leistung verpflichteten Vertragspartner Mittel zur Verfügung gestellt würden, über die er ohne die getroffene Ratenzahlungsvereinbarung nicht verfügte (BGH NJW 1996, 457).

  • OLG Köln, 09.07.2010 - 20 U 51/10

    Möglicherweise ist das bis zum 31.12.2007 nach altem VVG geltende Policenmodell,

    Des Weiteren lässt sich der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu Ausbildungsverträgen (NJW-RR 1996, 1266 und NJW 1996, 457 f.) entnehmen, wann ein entgeltlicher Zahlungsaufschub bei Dauerschuldverhältnissen angenommen werden kann.

    Ein Kredit im Sinne des Verbraucherkreditgesetzes (und damit im Sinne von § 506 Abs. 1 BGB) - so der BGH - liege objektiv nur vor, wenn dem zur Leistung verpflichteten Vertragspartner Mittel zur Verfügung gestellt würden, über die er ohne die getroffene Ratenzahlungsvereinbarung nicht verfügte (BGH NJW 1996, 457).

  • OLG Hamm, 31.08.2011 - 20 U 81/11

    Verfahrensrecht - Wann ist Bestreiten mit Nichtwissen zulässig?

    Unter einem entgeltlichen Zahlungsaufschub ist nach einhelliger Auffassung das Hinausschieben der vereinbarten Fälligkeit der vom Verbraucher geschuldeten Zahlung gegenüber der sich aus dem dispositiven Recht ergebenden Leistungszeit, um ihm die Zahlung des vereinbarten Preises zu erleichtern, zu verstehen (vgl. BGH, Urt. v. 16.11.1995, I ZR 177/93, Zitat nach juris, Tz 21, 22 = WM 1996, 148; Urt. v. 11.07.1996, III ZR 242/95, Zitat nach juris, Tz 10, 11 = NJW-RR 1996, 1266; OLG Stuttgart, Beschluss v. 31.01.2011, 7 U 199/10, VersR 2011, 786 (787); Schürnbrand in Münchner Kommentar zum BGB, 5. Aufl., § 499 Rn 8; Weidenkaff in Palandt, BGB 70. Aufl., Vor § 506 Rn 3).

    Die Beurteilung, ob ein Kredit im Sinne des Verbraucherkreditgesetzes vorliege, hänge nicht vom Verständnis des Verbrauchers, sondern von den objektiven Gegebenheiten und damit entscheidend davon ab, ob dem - zur Leistung verpflichteten - Vertragspartner Mittel zur Verfügung gestellt werden, über welche er ohne die getroffene Ratenzahlungsvereinbarung nicht verfügte (vgl. BGH, Urt. v. 16.11.1995, I ZR 177/93, Zitat nach juris, Tz 21 = WM 1996, 148).

  • OLG Celle, 09.02.2012 - 8 U 191/11

    Europarechtskonformität der Befristung des Widerspruchsrechts gemäß §§ 5a VVG;

    Unter einem entgeltlichen Zahlungsaufschub ist das Hinausschieben der vereinbarten Fälligkeit der vom Verbraucher geschuldeten Zahlung gegenüber der sich aus dem dispositiven Recht ergebenden Leistungszeit, um ihm die Zahlung des vereinbarten Preises zu erleichtern, zu verstehen (vgl. BGH WM 1996, 148, zitiert nach juris, Rn. 21, 22; NJW-RR 1996, 1266, zitiert nach juris, Rn. 10, 11; OLG Stuttgart, VersR 2011, 786 (787); Schürnbrand in Münchner Kommentar zum BGB, 5. Aufl., § 499 Rn 8; Weidenkaff in Palandt, BGB 70. Aufl., Vor § 506 Rn 3).

    Die Beurteilung, ob ein Kredit im Sinne des Verbraucherkreditgesetzes vorliegt, hängt nicht vom Verständnis des Verbrauchers, sondern von den objektiven Gegebenheiten und damit entscheidend davon ab, ob dem - zur Leistung verpflichteten - Vertragspartner Mittel zur Verfügung gestellt werden, über welche er ohne die getroffene Ratenzahlungsvereinbarung nicht verfügte (vgl. BGH WM 1996, 148, zitiert nach juris, Rn. 21).

  • OLG Köln, 15.09.2000 - 20 U 51/00

    Rückabwicklung eines Versicherungsvertrages

    Des Weiteren lässt sich der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu Ausbildungsverträgen (NJW-RR 1996, 1266 und NJW 1996, 457 f.) entnehmen, wann ein entgeltlicher Zahlungsaufschub bei Dauerschuldverhältnissen angenommen werden kann.

    Ein Kredit im Sinne des Verbraucherkreditgesetzes (und damit im Sinne von § 506 Abs. 1 BGB) - so der BGH - liege objektiv nur vor, wenn dem zur Leistung verpflichteten Vertragspartner Mittel zur Verfügung gestellt würden, über die er ohne die getroffene Ratenzahlungsvereinbarung nicht verfügte (BGH NJW 1996, 457).

  • OLG Bamberg, 24.01.2007 - 3 U 35/06

    Angabe des effektiven Jahreszinses bei unterjähriger Zahlung des Jahresbeitrags

    Nach einhelliger Auffassung ist unter einem Zahlungsaufschub ein vertragliches Hinausschieben der Fälligkeit der gegen den Verbraucher gerichteten Forderung zu seinen Gunsten durch Vereinbarung eines vom dispositiven Recht abweichenden Fälligkeitszeitpunkts zu verstehen, verbunden mit der Begründung einer Vorleistungspflicht des Vertragspartners (MünchKomm-BGB/Habersack, aaO.; Palandt-Putzo, BGB , 66. Auflage, Vorb v § 499 Rdnr. 3; BGH NJW 1996, 457, 458).

    Dementsprechend hat der BGH bei Dauerschuldverhältnissen die Annahme eines Kredits verneint, wenn anstelle der ansonsten vorgesehenen mit der Leistungserbringung koordinierten Ratenzahlung die Leistung im Voraus auf einmal zu bezahlen ist und die Summe der Raten den Betrag der Vorauszahlung übersteigt (BGH NJW-RR 1996, 1266 ; BGH NJW 1996, 457, 458 - beide Entscheidungen betrafen Ausbildungsverträge).

  • OLG Hamburg, 18.11.2011 - 9 U 97/11

    Ratenzuschläge in Versicherungsbedingungen- OLG Hamburg weist Klagen der

    Auch der BGH ist davon ausgegangen, dass nach der Verbraucherkreditrichtlinie Verträge über die kontinuierliche Erbringung von Dienstleistungen, bei denen der Verbraucher berechtigt ist, für die Dauer der Erbringung Teilzahlungen zu leisten, nicht als Kreditverträge anzusehen sind, und dass dies dem Verständnis des nationalen Rechts entspricht, obwohl das Verbraucherkreditgesetz dies nicht ausdrücklich erwähnt (Urteil vom 16.11.1995 - I ZR 177/93 unter Hinweis auf BT-Drucks. a.a.O.; v. Westphalen/Emmerich/Kessler, Verbraucherkreditgesetz, § 1 Rn. 117; Ulmer/Habersack a.a.O. Rn. 73).

    Daher liegt kein Zahlungsaufschub vor, wenn der Anbieter der Leistung nach Zeitabschnitten gestaffelte Tarife gewährt, auch wenn sie unterschiedlich hoch sind, solange er damit nicht zugunsten des Zahlungsverpflichteten vom dispositiven Recht abweicht (BGH, Urteil vom 16.11.1995, Az. I ZR 177/93 = NJW 1996, 457; BGH, Urteil vom 11.07.1996, Az. III ZR 242/95 = NJW-RR 1996, 1266).

  • OLG Hamburg, 18.11.2011 - 9 U 103/11

    Ratenzuschläge in Versicherungsbedingungen- OLG Hamburg weist Klagen der

    Auch der BGH ist davon ausgegangen, dass nach der Verbraucherkreditrichtlinie Verträge über die kontinuierliche Erbringung von Dienstleistungen, bei denen der Verbraucher berechtigt ist, für die Dauer der Erbringung Teilzahlungen zu leisten, nicht als Kreditverträge anzusehen sind, und dass dies dem Verständnis des nationalen Rechts entspricht, obwohl das Verbraucherkreditgesetz dies nicht ausdrücklich erwähnt (Urteil vom 16.11.1995 - I ZR 177/93 unter Hinweis auf BT-Drucks. a.a.O.; v. Westphalen/Emmerich/Kessler, Verbraucherkreditgesetz, § 1 Rn. 117; Ulmer/Habersack a.a.O. Rn. 73).

    Daher liegt kein Zahlungsaufschub vor, wenn der Anbieter der Leistung nach Zeitabschnitten gestaffelte Tarife gewährt, auch wenn sie unterschiedlich hoch sind, solange er damit nicht zugunsten des Zahlungsverpflichteten vom dispositiven Recht abweicht (BGH, Urteil vom 16.11.1995, Az. I ZR 177/93 = NJW 1996, 457; BGH, Urteil vom 11.07.1996, Az. III ZR 242/95 = NJW-RR 1996, 1266).

  • OLG Stuttgart, 23.12.2010 - 7 U 187/10

    Abschluss einer Lebensversicherung zur Immobilienfinanzierung: Ansprüche auf

  • OLG Hamburg, 18.11.2011 - 9 U 108/11

    Ratenzuschläge in Versicherungsbedingungen- OLG Hamburg weist Klagen der

  • OLG Hamm, 17.08.2011 - 20 U 98/11

    Widerrufsrecht bei Abschluss von Versicherungsverträgen mit monatlicher

  • OLG Hamm, 24.08.2011 - 20 U 51/11

    Widerruf eines Lebensversicherungsvertrages nach Kündigung und Auskehrung des

  • OLG Köln, 24.02.2012 - 20 U 220/11
  • LG Bonn, 24.10.2011 - 1 O 430/10

    Möglichkeit der Vereinbarung einer unterjährigen Versicherungsbeitragszahlung

  • AG Düsseldorf, 06.07.2011 - 37 C 137/11

    Wirksamkeit von vereinbarten Ratenzahlungszuschüssen bei Lebensversicherungen;

  • AG Düsseldorf, 06.07.2011 - 37 C 15936/10

    Wirksamkeit von vereinbarten Ratenzahlungszuschüssen hinsichtlich einer

  • OLG Köln, 29.02.1996 - 18 U 116/95

    Beginn der Laufzeit eines Unterrichtsvertrages mit dessen Abschluss

  • OLG Stuttgart, 31.01.2011 - 7 U 199/10

    Lebensversicherung: Widerruf eines bereits gekündigten Versicherungsvertrags;

  • OLG Frankfurt, 19.12.2012 - 7 U 123/12

    Rückzahlung von Lebensversicherungsprämien nach Widerspruch gemäß § 5a VVG a.F.

  • LG Stuttgart, 26.04.2011 - 20 O 211/10

    Inhaltskontrolle von Klauseln in Allgemeinen Versicherungsbedingungen: Zuschlag

  • OLG Koblenz, 18.07.2001 - 1 U 1352/98

    Wirksamkeit und Kündigung eines Heilpraktiker-Ausbildungsvertrages

  • OLG Frankfurt, 08.02.2012 - 7 U 166/11

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss einer Rentenversicherung

  • OLG Stuttgart, 08.03.2006 - 14 U 18/05

    Kapitalbeteiligung über eine Treuhänderin an einer OHG: Pflicht des Anlegers zur

  • BGH, 11.07.1996 - III ZR 242/95

    Geltendmachung eines Anspruchs Zahlung der Studiengebühren für einen Kurs zur

  • OLG Frankfurt, 20.01.2012 - 7 U 105/11

    Wirksamkeit der Widerrufsbelehrung bei Abschluss eines

  • OLG Stuttgart, 31.03.2011 - 7 U 204/10

    Versicherungsvertrag nach altem Recht: Europarechtskonformität des sog.

  • LG Hamburg, 03.05.2011 - 312 O 334/10

    Ratenzahlungsklauseln in Versicherungsbedingungen - Landgericht Hamburg verlangt

  • OLG Dresden, 24.11.1999 - 8 U 2958/99

    Kündigung von Direktunterrichtsverträgen zum Erwerb einer staatlichen

  • OLG Düsseldorf, 13.12.2012 - 6 U 273/11

    Formularmäßige Vereinbarung der Möglichkeit unterjähriger Zahlungen im Rahmen

  • LG Gießen, 02.02.2000 - 1 S 490/99

    Unangemessenheit der Laufzeitregelung ; Allgemeine Geschäftsbedingungen;

  • OLG Frankfurt, 18.01.2013 - 7 U 205/12

    Rückforderung von Lebensversicherungsbeiträgen nach Widerspruch gemäß § 5a VVG

  • LG Düsseldorf, 10.02.2012 - 22 S 157/11

    Zulässigkeit der Erhebung von Ratenzuschlägen bei Zahlung des Jahresbeitrags

  • OLG Stuttgart, 11.08.2011 - 7 U 73/11

    Widerspruch gegen einen nach altem Recht abgeschlossenen

  • OLG Schleswig, 11.09.2012 - 16 U 88/12

    Versicherungsvertrag: Einordnung von Ratenzahlungszuschlägen bei monatlicher

  • LG Düsseldorf, 09.03.2012 - 22 S 101/11

    Prämienrückzahlung nach Kündigung eines Lebensversicherungsverhältnisses;

  • LG Düsseldorf, 10.02.2012 - 22 S 156/11

    Zulässigkeit der Erhebung von Ratenzuschlägen bei Zahlung des Jahresbeitrags

  • KG, 17.02.2003 - 12 U 39/01

    DDR-Kommunalverfassung: Kreditaufnahme durch eine Gemeinde bei Kaufpreisstundung

  • LG Hagen, 06.04.2011 - 10 O 9/11

    Monatliche Prämienzahlungen für eine Lebensversicherung mit einem Ratenzuschlag

  • OLG Jena, 27.02.2002 - 2 U 329/00

    Wirksamkeit von Partnervermittlungsverträgen mit Verbrauchern gegen ein Entgelt

  • LG Bautzen, 26.05.1999 - 1 S 20/99

    Provisionsanspruch des Verwalters des Gemeinschaftseigentums (WEG-Verwalter)

  • KG, 30.01.2004 - 5 U 292/03

    Wettbewerbswidriges Verhalten bei Verstoß gegen Preisangabenverordnung

  • OLG Köln, 24.10.1996 - 12 U 35/96

    Zahlungsmodalität Unterrichtsvertrag AGB

  • OLG Bamberg, 10.11.2011 - 1 U 37/11

    Lebensversicherungsvertrag: Vereinbarung einer unterjährigen Prämienzahlung als

  • LG Kiel, 28.06.2012 - 8 O 24/12

    Rückabwicklung und Widerruf eines Lebensversicherungsvertrages: Abgrenzung

  • LG Bielefeld, 14.12.1999 - 20 S 156/99

    Nichtigkeit von Verträgen nach dem Verbraucherkreditgesetz; Einordnung einer

  • LG Hannover, 07.07.1997 - 20 S 20/97

    Rückzahlung einer Maklerprovision für einen Verwalter einer Wohneigentumsanlage

  • AG Köln, 23.11.2010 - 124 C 378/10

    Anspruch auf Rückzahlung von Prämien durch Widerrufsrecht eines Klägers bei

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Rechtsprechung
   BGH, 18.01.1996 - III ZR 71/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,627
BGH, 18.01.1996 - III ZR 71/95 (https://dejure.org/1996,627)
BGH, Entscheidung vom 18.01.1996 - III ZR 71/95 (https://dejure.org/1996,627)
BGH, Entscheidung vom 18. Januar 1996 - III ZR 71/95 (https://dejure.org/1996,627)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Nachweistätigkeit, Makler, Voraussetzung für den Provisionsanspruch

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Maklerprovision bei unterbrochenen Verhandlungen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Provisionsanspruch des Maklers auch bei Abbruch der Verhandlungen über Mietobjekt? (IBR 1996, 179)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 691
  • MDR 1996, 786
  • VersR 1996, 500
  • WM 1996, 928
  • BB 1996, 664
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 27.01.1988 - IVa ZR 237/86

    Provisionsanspruch des Nachweismaklers bei Zustandekommen des Hauptvertrages mit

    Auszug aus BGH, 18.01.1996 - III ZR 71/95
    Denn der Makler wird nicht für den Erfolg schlechthin belohnt, sondern für einen Arbeitserfolg; Maklertätigkeit und darauf beruhender Erfolgseintritt haben als Anspruchsvoraussetzungen gleiches Gewicht (BGH Urteil vom 27. Januar 1988 - IV a ZR 237/86 - BGHR BGB § 652 Abs. 1 S. 1 Nachweis 5 = VersR 1988, 734 = WM 1988, 725).
  • BGH, 15.06.1988 - IVa ZR 170/87

    Voraussetzungen des Provisionsanspruchs des Nachweismaklers

    Auszug aus BGH, 18.01.1996 - III ZR 71/95
    Der Hinweis auf ein mögliches Vertragsobjekt genügt für sich allein nicht (BGH Urteil vom 15. Juni 1988 - IV a ZR 170/87 - BGHR BGB § 652 Abs. 1 S. 1 Nachweis 6 = WM 1988, 1492).
  • BGH, 14.01.1987 - IVa ZR 206/85

    Provisionsanspruch des Nachweismaklers

    Auszug aus BGH, 18.01.1996 - III ZR 71/95
    Damit ist eine Mitteilung des Maklers an seinen Kunden gemeint, durch die dieser in die Lage versetzt wird, in konkrete Verhandlungen über den von ihm angestrebten Hauptvertrag einzutreten (BGH Urteil vom 14. Januar 1987 - IV a ZR 206/85 - BGHR BGB § 652 Abs. 1 S. 1 Nachweis 4 = WM 1987, 511).
  • BGH, 20.03.1991 - IV ZR 93/90

    Anfall der Maklerprovision

    Auszug aus BGH, 18.01.1996 - III ZR 71/95
    Von dem Fall, über den der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes in seinem Urteil vom 20. März 1991 - IV ZR 93/90 - BGHR BGB § 652 Abs. 1 S. 1 Nachweis 10 = VersR 1991, 774 - entschieden hat, unterscheidet der vorliegende sich maßgeblich dadurch - und darauf stellt auch das Berufungsgericht mit Recht ab -, daß in dem früheren Fall der Erwerbsinteressent erst von einem anderen Makler darauf hingewiesen werden mußte, das betreffende Grundstück stehe erneut zum Verkauf.
  • BGH, 26.09.1979 - IV ZR 92/78

    Kausalität der Nachweistätigkeit eines Maklers für den später zustande gekommenen

    Auszug aus BGH, 18.01.1996 - III ZR 71/95
    Der Geschäftsabschluß stellt sich als Ergebnis einer für den Erwerb wesentlichen Maklerleistung dar; denn die Verbindung zwischen dem Beklagten und dem Grundstückseigentümer und späteren Vermieter ist durch die typische Arbeitsleistung des Maklers zweckgerichtet hergestellt worden (vgl. in diesem Sinne auch BGH Urteil vom 26. September 1979 - IV ZR 92/78 - NJW 1980, 123).
  • BGH, 20.04.1983 - IVa ZR 232/81

    Ursächlichkeit der Maklertätigkeit für den Erwerb eines Forstreviers - Vorherige

    Auszug aus BGH, 18.01.1996 - III ZR 71/95
    Erforderlich ist, daß der Hauptvertrag sich zumindest auch als Ergebnis einer für den Erwerb wesentlichen Maklerleistung darstellt; es genügt nicht, daß die Maklertätigkeit für den Erfolg auf anderem Wege adäquat kausal geworden ist (vgl. BGH Urteil vom 20. April 1983 - IV a ZR 232/81 - WM 1983, 794).
  • BGH, 13.12.2007 - III ZR 163/07

    Entstehen der Maklerprovision bei vorübergehender Aufgabe der Erwerbsabsicht des

    Der Makler wird nicht für den Erfolg schlechthin belohnt, sondern für einen Arbeitserfolg; Maklertätigkeit und darauf beruhender Erfolgseintritt haben als Anspruchsvoraussetzungen gleiches Gewicht (z.B. Senatsurteile BGHZ 141, 40, 45; vom 23. November 2006 - III ZR 52/06 - NJW-RR 2007, 402, 403 Rn. 13 und vom 18. Januar 1996 - III ZR 71/95 - NJW-RR 1996, 691 m.w.N.).
  • BGH, 25.02.1999 - III ZR 191/98

    "wesentliche Maklerleistung"

    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es für das Entstehen des Provisionsanspruchs des Nachweismaklers erforderlich, daß sich der Abschluß des Hauptvertrages zumindest auch als Ergebnis einer für den Erwerb wesentlichen Maklerleistung darstellt; es genügt nicht, daß die Maklertätigkeit auf anderem Weg für den Erfolg adäquat kausal geworden ist (vgl. BGH, Urteile vom 20. April 1983 - IVa ZR 232/81 - NJW 1983, 1849, 1850; vom 27. Januar 1988 - IVa ZR 237/86 - NJW-RR 1988, 942; vom 15. Juni 1988 - IVa ZR 170/87 - NJW-RR 1988, 1397, 1398; Senatsurteil vom 18. Januar 1996 - III ZR 71/95 - NJW-RR 1996, 691).
  • BGH, 23.11.2006 - III ZR 52/06

    Kausalität der Maklerleistung bei vorherigem Rücktritt vom Vertrag

    Denn der Makler wird nicht für den Erfolg schlechthin belohnt, sondern für einen Arbeitserfolg; Maklertätigkeit und darauf beruhender Erfolgseintritt haben als Anspruchsvoraussetzungen gleiches Gewicht (vgl. Senatsurteil vom 18. Januar 1996 - III ZR 71/95 - NJW-RR 1996, 691 m.w.N. aus der ständigen Rechtsprechung).
  • OLG Düsseldorf, 10.02.2006 - 7 U 139/05

    Keine Maklerprovision bei fehlender Ausnutung der vom Makler nachgewiesenen

    In diesem Fall liege eine Unterbrechung des Kausalzusammenhangs zwischen Maklertätigkeit und Abschluss des Geschäfts nicht vor (BGH, NJW-RR 1996, 691).

    Damit ist eine Mitteilung des Maklers an seinen Kunden gemeint, durch die dieser in die Lage versetzt wird, in konkrete Verhandlungen über den von ihm angestrebten Hauptvertrag einzutreten (BGH, NJW 1987, 1628; BGH, NJW-RR 1996, 691).

    Denn der Makler wird nicht für den Erfolg schlechthin belohnt, sondern für einen Arbeitserfolg; Maklertätigkeit und darauf beruhender Erfolgseintritt haben als Anspruchsvoraussetzungen gleiches Gewicht (BGH, NJW-RR 1988, 942; BGH, NJW-RR 1996, 691).

    Anders als in dem vom BGH in NJW-RR 1996, 691 entschiedenen Fall ist auch nicht der Beklagte nach dem vom Landgericht festgestellten Sachverhalt nach Vertragsrücktritt an den X herangetreten.

  • OLG Hamm, 16.06.1997 - 18 U 235/96

    Anspruch auf Zahlung einer Provision; Zustandekommen eines Maklervertrages;

    Allerdings ist weiterhin erforderlich, daß der Hauptvertrag sich zumindest auch als Ergebnis einer wesentlichen Maklerleistung darstellt; es genügt nicht, daß die Maklertätigkeit für den Erfolg auf anderem Weg adäquat kausal geworden ist; denn der Makler wird nicht für den Erfolg schlechthin, sondern für einen Arbeitserfolg belohnt (vgl. BGH NJW-RR 1996, 691; NJW-RR 1988, 1397; NJW-RR 1988, 942 = WM 1988, 725).

    Maßgebende Voraussetzung für die Entstehung der Provisionspflicht des Maklerkunden ist demnach, daß der Vertragsschluß sich als Verwirklichung einer Gelegenheit darstellt, die bei wertender Betrachtung unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung als identisch mit der vom Makler nachgewiesenen Gelegenheit zum Vertragsschluß anzusehen ist (vgl. BGH NJW-RR 1996, 691).

    Die genannte Entscheidung BGH NJW-RR 1996, 691 betraf einen Fall, in dem die Verhandlungen zwischen der Vermieterin und dem an der Anmietung des Objekts interessierten Maklerkunden zeitweilig unterbrochen wurden, da die bisherige Mieterin das Mietverhältnis fortsetzen wollte; nach 14 Tagen, nachdem sich die Mieterin doch zur Beendigung des Mietverhältnisses entschlossen hatte, nahm die Vermieterin ohne Einschaltung des Maklers die Verhandlungen mit dem Maklerkunden wieder auf, wobei es zur Anmietung einer Teilfläche durch den Maklerkunden kam.

  • OLG Karlsruhe, 31.03.2005 - 15 U 20/03

    Grundstücksmaklerrecht: Verwirkung des Maklerlohnanspruchs bei Verschweigen der

    Nur dann, wenn die Verkäuferin - anders als vorliegend - ihre Pläne zur Veräußerung des Hauses zwischenzeitlich vollständig aufgegeben hätte, würde sich ein späterer Hauptvertrag als Wahrnehmung einer neuen Vertragsgelegenheit darstellen für welche der Kläger keine wesentliche Ursache gesetzt hätte (vgl. zum Honorar des Nachweis-Maklers beim Abbruch von Vertragsverhandlungen BGH, NJW-RR 1996, 691; BGH, NJW 1999, 1255; Senat, Urteil vom 04.01.2005 - 15 U 6/03 -).
  • LG Gießen, 11.09.2015 - 8 O 7/15

    Makler sind nicht in den Anwendungsbereich des § 16a EnEV einzubeziehen!

    Entweder stellt sich der Vertragsabschluss zwischen beiden als Verwirklichung der durch den Nachweis des Maklers geschaffenen Gelegenheit dar (sog. Nachweismakler // vgl. BGH, NJW-RR 1996, 691) oder aber die Abschlussbereitschaft des Dritten wird durch die Tätigkeit des Maklers kausal gefördert (sog. Vermittlungsmakler // vgl. BGH, WM 1974, 257).
  • LG Darmstadt, 11.02.2021 - 29 O 326/19

    Ohne Maklerleistung auch keine Maklercourtage

    Maßgebende Voraussetzung für die Entstehung der Provisionspflicht des Maklerkunden ist deshalb, dass sein Vertragsschluss sich als Verwirklichung einer Gelegenheit darstellt, die bei wertender Betrachtung unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung als identisch mit der vom Makler nachgewiesenen Gelegenheit zum Vertragsschluss anzusehen ist (BGH, Urteil vom 18.01.1996, Az. III ZR 71/95 = NJW-RR 1996, 691).

    Denn der Makler wird nicht für den Erfolg schlechthin belohnt, sondern für einen Arbeitserfolg; Maklertätigkeit und darauf beruhender Erfolgseintritt haben als Anspruchsvoraussetzungen gleiches Gewicht (BGH, Urteil vom 18.01.1996, Az. III ZR 71/95 = NJW-RR 1996, 691).

  • OLG Frankfurt, 19.11.2004 - 24 U 18/04

    Maklervertrag: Wirtschaftliche Identität bei Erwerb durch Dritten; Ursächlichkeit

    Nach gefestigter Rechtsprechung ist es für das Entstehen des Provisionsanspruchs des Nachweismaklers erforderlich, dass sich der Abschluss des Hauptvertrages zumindest auch als Ergebnis einer für den Erwerb wesentlichen Maklerleistung darstellt (BGHZ 141, 40; NJW-RR 1996, 691; 1988, 642).
  • OLG Frankfurt, 02.07.1998 - 1 U 100/97
    Diese ist nur dann erfüllt, wenn der vom Makler erbrachte Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß des Hauptvertrages den Auftraggeber in die Lage versetzt, mit dem Eigentümer des Objekts in konkrete Verhandlungen über den angestrebten Hauptvertrag einzutreten (BGH NJW-RR 1996, 113; WM 1996, 928).

    Diese liegt nicht vor, wenn der Verkäufer seine Verkaufsabsicht aufgegeben hatte und der Erwerbsinteressent erst von einem anderen Makler darauf hingewiesen werden mußte, das betreffende Objekt stehe erneut zum Verkauf (BGH VersR 1991, 774; WM 1996, 928).

    Denn eine Provisionspflicht entsteht nicht für den Erfolg schlechthin, sondern nur im Falle des Arbeitserfolges der Nachweistätigkeit (BGH WM 1996, 928).

  • OLG Koblenz, 18.09.2003 - 5 U 306/03

    Kongruenz des Erwerbsgeschäfts u. Auskunftsanspruch Makler

  • OLG Stuttgart, 24.06.2009 - 3 U 3/09

    Maklervertrag: Kausalitätsvermutung bei Nachweis einer Gelegenheit zum Abschluss

  • OLG Celle, 05.06.2007 - 11 U 76/07

    Anspruch auf Zahlung von Maklercourtage nach Abbruch von Vertragsverhandlungen

  • OLG Köln, 08.08.2000 - 24 U 38/00

    Keine Beurkundungspflicht von Maklerverträgen

  • OLG Koblenz, 21.06.2001 - 5 U 225/01

    Zustandekommen eines Maklervertrages; Provisionspflicht bei Pflichtverletzungen

  • OLG Bremen, 19.04.2002 - 4 U 36/01

    Identität zwischen Auftraggeber und eines Maklers und Vertragspartei;

  • OLG Köln, 09.01.2001 - 24 U 151/00

    Vorkenntnisklausel als Individualvereinbarung bei Kaufleuten

  • OLG München, 14.03.2014 - 10 U 679/13

    Anforderungen an den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages

  • OLG Bamberg, 22.12.1997 - 4 U 134/97

    Anspruch auf Zahlung einer Maklergebühr einer

  • OLG Hamm, 17.01.2011 - 18 U 94/10

    Anforderungen an den Nachweis der Kausalität der Nachweistätigkeit für das

  • AG Montabaur, 08.11.2011 - 5 C 134/11

    Provisionsanspruch des Nachweismaklers: Ursächlichkeit der Maklerleistung bei

  • LG Hamburg, 22.01.2010 - 322 O 341/09

    Maklerlohnanspruch: Nachweistätigkeit bei Vorkenntnis des Objekts

  • LG Düsseldorf, 10.11.2005 - 4a O 41/05

    Know-How Lizenz

  • LG Bonn, 28.06.2011 - 10 O 502/10

    Maklerleistung ist nicht kausal für den Abschluss des Hauptvertrages bei einer

  • OLG Karlsruhe, 13.10.2000 - 15 U 59/99

    Zur Frage der Anwendung der Grundsätze über das kaufmännische

  • OLG Koblenz, 10.05.2000 - 1 U 1108/96

    Zustandekommen eines Nachweismaklervertrages; Treuepflichten des Maklers

  • OLG Bamberg, 27.11.2003 - 1 U 116/03

    Zu den Voraussetzungen des Zustandekommens eines Maklervertrages

  • OLG Bamberg, 30.09.2002 - 4 U 74/02

    Voraussetzungen des Provisionsanspruchs eines Nachweismaklers

  • OLG Dresden, 18.03.1998 - 8 U 3047/97

    Anforderungen an den Nachweis der Ursächlichkeit der Nachweistätigkeit des

  • OLG Bremen, 19.04.2002 - 4 UF 36/01
  • OLG Koblenz, 12.04.2000 - 1 U 1108/96

    Anspruch auf Schadensersatz wegen positiver Vertragsverletzung; Anspruch auf

  • KG, 01.12.2003 - 10 U 274/02

    Öffentliche Vergabe von Versicherungsdienstleistungen: Maklerlohnanspruch eines

  • OLG München, 04.03.1997 - 25 U 3620/96

    Wirksamkeit eines Maklernachweises - Abschlußbereitschaft eines

  • VK Schleswig-Holstein, 02.10.2001 - VK-SH 19/01

    Kosten des Verfahrens nicht auf Bieter abwälzbar

  • VK Schleswig-Holstein, 20.12.2001 - VK-SH 23/01

    Abwälzung von Verfahrenskosten auf Bieter unzulässig

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