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LG Berlin, 16.02.1996 - 5 O 68/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1996, 895
- BB 1996, 818
- DB 1996, 933
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (2)
- LG Essen, 16.02.1993 - 12 O 351/92
Auszug aus LG Berlin, 16.02.1996 - 5 O 68/95
Deshalb nimmt die Rechtsprechung grundsätzlich an (LG Hannover, MDR, 1990, S. 728 f, LG-Essen, NJW 1994, S. 2365 ff m.w.N., AG Leipzig NJW-RR 1994, S. 1395 ff) daß sich ein Telefonunternehmen und auch die Klägerin als private Dienstanbieterin von Telekommunikationsleistungen im zunehmend beliebter werdenden Mobilfunkbereich für die Richtigkeit ihrer Gebührenforderungen auf technische Aufzeichnungen berufen kann. - AG Leipzig, 21.06.1994 - 6 C 2089/94
Telekom; Beweislast bei überhöhter Telefonrechnung
Auszug aus LG Berlin, 16.02.1996 - 5 O 68/95
Deshalb nimmt die Rechtsprechung grundsätzlich an (LG Hannover, MDR, 1990, S. 728 f, LG-Essen, NJW 1994, S. 2365 ff m.w.N., AG Leipzig NJW-RR 1994, S. 1395 ff) daß sich ein Telefonunternehmen und auch die Klägerin als private Dienstanbieterin von Telekommunikationsleistungen im zunehmend beliebter werdenden Mobilfunkbereich für die Richtigkeit ihrer Gebührenforderungen auf technische Aufzeichnungen berufen kann.
- OLG Düsseldorf, 26.02.2003 - 18 U 192/02
Rechtliche Qualifizierung eines Webhosting-Vertrages als Werkvertrag
Für einen Dienstanbieter im Rahmen der Mobilfunknetze gibt es nach der Rechtsprechung keinen Anscheinsbeweis dafür, daß dessen automatische Gebühreneinrichtung richtig arbeitet und damit die Gebührenforderungen zutreffend sind (vgl. LG Ulm, MDR 1999, 472; LG Berlin, NJW-RR 1996, 895). - LG Frankfurt/Oder, 14.12.2001 - 6 (b) S 76/01
Abtretbarkeit von Forderungen aus Mobilfunkverträgen
Die Rechtsprechung hat sich zum Teil mit der Bedeutung der Bestimmungen der TDSV für die Darlegungs- und Beweislast im Prozeßüber Telefongebühren befaßt (LG Berlin, NJW-RR 1996, 895 [LG Berlin 16.02.1996 - 5 O 68/95] ; LG Saarbrücken, NJW-RR 1996, 894; LG München I, NJW-RR 1996, 893; LG Kiel, NJW-RR 1998, 1366).Im übrigen war die monatliche Gebührenhöhe von knapp über 3.000,00 DM nicht so exorbitant hoch, daß sie völlig unerklärlich gewesen wäre; soweit dies in der Rechtsprechung in Einzelfällen angenommen worden ist, handelte es sich um wesentlich höhere Beträge (LG Berlin, NJW-RR 1996, 895 [LG Berlin 16.02.1996 - 5 O 68/95] : Gesprächskosten von über 20.000,00 DM in vier Tagen).
- LG Gera, 24.03.2004 - 1 S 386/03
"Dialer"-Einwand gegen Telekomrechnung - § 241a BGB, richtlinienkonforme …
Diese können aber nicht dazu führen, eine Beweislastregelung, die der Gesetzgeber zum Zwecke des Verbraucherschutzes in § 241a BGB getroffen hat, aufzuheben oder zu umgehen (siehe auch LG Berlin, NJW-RR 1996, 895, 896).
- LG Ulm, 27.01.1999 - 1 S 244/98
Mobiltelefonrechnung
Für einen Dienstanbieter im Rahmen der Mobilfunknetze gibt es nach der Rechtsprechung keinen Anscheinsbeweis dafür, daß dessen automatische Gebühreneinrichtung richtig arbeitet und damit die Gebührenforderungen richtig sind (vgl. LG Berlin, NJW-RR 1996, 895). - LG Gera, 02.04.2004 - 1 S 386/03
Recht eines Käufers auf Schutz vor Zahlungsforderungen wegen unerwünschter und …
Diese können aber nicht dazu führen, eine Beweislastregelung, die der Gesetzgeber zum Zwecke des Verbraucherschutzes in § 241a BGB getroffen hat, aufzuheben oder zu umgehen (siehe auch LG Berlin, NJW-RR 1996, 895, 896 [LG Berlin 16.02.1996 - 5 O 68/95] ). - AG Mettmann, 17.11.2003 - 27 C 104/03 Eine andere Auslegung der TDSV wäre - worauf zutreffend das Landgericht Berlin in seiner Entscheidung NJW-RR 1996, S. 895 ff. hinweist - widersinnig und mit den Grundzügen des Prozessrechts nicht zu vereinbaren, denn dies hätte zur Folge, dass die Klägerin sich ihrer Beweismittel und Nachweismöglichkeiten zu entledigen hätte, was umgekehrt ggfls.
- AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 19.06.2003 - 15 C 505/02 Insbesondere sind acht kurz hintereinander erfolgte Verbindungen von relativ kurzer Dauer nicht so unüblich, als dass man von einem atypischen Geschehensablauf sprechen könnte, der den Anscheinsbeweis zu erschüttern geeignet wäre (LG Berlin NJW-RR 1996, 895).