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   KG, 08.01.1997 - 24 W 5678/96   

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KG, 08.01.1997 - 24 W 5678/96 (https://dejure.org/1997,1942)
KG, Entscheidung vom 08.01.1997 - 24 W 5678/96 (https://dejure.org/1997,1942)
KG, Entscheidung vom 08. Januar 1997 - 24 W 5678/96 (https://dejure.org/1997,1942)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum; Eigentümerbeschluss; Beschlussanfechtungsverfahren; Eigentümerversammlung; Erwerber; Ladungsmangel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 1033
  • FGPrax 1997, 92
  • ZMR 1997, 318
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Schleswig, 14.03.1996 - 2 W 32/95

    Änderung des Verteilungsschlüssels in Gemeinschaftsordnung/Teilungserklärung

    Auszug aus KG, 08.01.1997 - 24 W 5678/96
    OLG (FGPrax 1996, 97), wonach von einer Pseudovereinbarung nicht auszugehen ist, wenn ein Veränderungsbewusstsein und ein Änderungswillen hinsichtlich der Gemeinschaftsordnung oder Teilungserklärung für die Zukunft nicht feststellbar ist.
  • KG, 27.03.1996 - 24 W 6750/95

    Wirkung eines Eigentümerbeschlusses an einen Wohnungseigentümer mit der

    Auszug aus KG, 08.01.1997 - 24 W 5678/96
    Diese Ansicht des KG (so auch KG NJW-RR 1996, 1102) steht nicht im Widerspruch zur Rspr. des BayObLG (ZMR 1996, 623) und des OLG Karlsruhe (NJW-RR 1996, 1103), welche ohne Weiteres die Frage der materiellen Rechtsgrundlage der behaupteten Leistungspflicht prüfen, damit jedoch nicht eine differenzierende Betrachtung des mit dem Beschluss verbundenen Willens der WEVslg.
  • BayObLG, 29.08.1996 - 2Z BR 51/96

    Wirkung eines Mehrheitsbeschlusses der Wohnungseigentümer auf Beseitigung einer

    Auszug aus KG, 08.01.1997 - 24 W 5678/96
    Diese Ansicht des KG (so auch KG NJW-RR 1996, 1102) steht nicht im Widerspruch zur Rspr. des BayObLG (ZMR 1996, 623) und des OLG Karlsruhe (NJW-RR 1996, 1103), welche ohne Weiteres die Frage der materiellen Rechtsgrundlage der behaupteten Leistungspflicht prüfen, damit jedoch nicht eine differenzierende Betrachtung des mit dem Beschluss verbundenen Willens der WEVslg.
  • OLG Stuttgart, 11.04.1991 - 8 W 422/90

    Mängelbeiseitigung in einer Wohnungeigentumsanlage auf Kosten der Eigentümer nach

    Auszug aus KG, 08.01.1997 - 24 W 5678/96
    Die Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung (WEVslg) unterliegen tatrichterlicher Auslegung und sind vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler zu untersuchen (BayObLG WE 1992, 201; aA: OLG Stuttgart OLGZ 1991, 428).
  • OLG Karlsruhe, 28.02.1996 - 11 Wx 86/94

    Anfechtungspflich des einzelnen Wohnungseigentümers bei Rückforderung eines vom

    Auszug aus KG, 08.01.1997 - 24 W 5678/96
    Diese Ansicht des KG (so auch KG NJW-RR 1996, 1102) steht nicht im Widerspruch zur Rspr. des BayObLG (ZMR 1996, 623) und des OLG Karlsruhe (NJW-RR 1996, 1103), welche ohne Weiteres die Frage der materiellen Rechtsgrundlage der behaupteten Leistungspflicht prüfen, damit jedoch nicht eine differenzierende Betrachtung des mit dem Beschluss verbundenen Willens der WEVslg.
  • BGH, 15.01.2010 - V ZR 72/09

    Wohnungseigentum: Vermietung an wechselnde Feriengäste als zulässige Wohnnutzung;

    bb) Allerdings werden Beschlüsse, die von dem einzelnen Wohnungseigentümer ein konkretes Tun oder Unterlassen verlangen, selbst bei insoweit eindeutigem Wortlaut teilweise nur als Androhung gerichtlicher Maßnahmen verstanden (KG NJW-RR 1996, 1102, 1103; 1997, 1033, 1034 f.; Merle in Bärmann aaO, § 22 Rdn. 308; a. M. BayObLG ZMR 1996, 623, 624; OLG Karlsruhe NJW-RR 1996, 1103).
  • OLG Hamm, 29.05.2007 - 15 W 16/07

    Verjährung des Beseitigungsanspruchs wegen baulicher Veränderung

    Sofern eine solche Beschlusskompetenz zu verneinen ist (so KG FGPrax 1997, 92, 93 = NJW-RR 1997, 1033, das insoweit eine "Pseudovereinbarung" annimmt; ebenso Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 22, Rn. 269), müsste daraus im Lichte der neueren Rechtsprechung des BGH vom 20.12.2000 (BGHZ 145, 158 = NJW 2000, 3500) die Nichtigkeit der Beschlussfassung abgeleitet werden.
  • LG Köln, 13.11.2008 - 29 S 65/08

    Gültigkeit von Beschlüssen einer außerordentlichen Wohnungseigentümerversammlung;

    Dies ergebe sich aus der Entscheidung KG ZMR 1997, 318.

    die Revision zum Bundesgerichtshof zuzulassen wegen grundsätzlicher Bedeutung, äußerst hilfsweise die Revision zuzulassen wegen Abweichung zu KG ZMR 1997, 318, BayOblG NZM 2001, 766 und /oder OLG Köln ZMR 2004, 623.

    Die Beklagten berufen sich insoweit auf den Beschluss des KG Berlin vom 8.1.1997 ZMR 1997, 318.

  • KG, 18.05.2009 - 24 W 17/08

    Beschluss-Anfechtung trotz inhaltsgleichen Zweitbeschlusses

    Der Senat hält an seiner Rechtsansicht fest, dass ein Wohnungseigentümerbeschluss, mit dem ein Wohnungseigentümer aufgefordert werden soll, bauliche Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum durchzuführen oder - wie hier - von ihm errichtete Anbauten rückgängig zu machen, lediglich die Rechtsverfolgung gegen ihn ermöglicht, aber nicht selbständig eine entsprechende Handlungspflicht des Wohnungseigentümers begründet, selbst wenn der Eigentümerbeschluss bestandskräftig geworden ist (vgl. KG NJW-RR 1996, 1102-1103; NJW-RR 1997, 1033 -1035).

    Geht man davon aus, dass die Wohnungseigentümer regelmäßig im Rahmen ihrer rechtlichen Befugnisse handeln wollen, so kann ein derartiger Beschluss ohne besondere Anhaltspunkte nicht als konstitutive Regelung einer Sonderpflicht, sondern lediglich als Androhung gerichtlicher Maßnahmen verstanden werden (KG NJW-RR 1997, 1033).

  • OLG Zweibrücken, 05.06.2007 - 3 W 98/07

    Wohnungseigentum: Begründung einer Verpflichtung eines Wohnungseigentümers zur

    Diese erlaubt jedoch, wie oben ausgeführt, gerade nicht die Festlegung materieller Sonderpflichten der Mitglieder, sondern allenfalls die Inverzugsetzung und Androhung gerichtlicher Maßnahmen (vgl. in diesem Zusammenhang auch KG NJW-RR 1997, 1033, 1035).
  • OLG Hamm, 24.02.2005 - 15 W 507/04

    Bindung des Erwerbers einer Eigentumswohnung an ein in der Hausordnung

    Sofern eine solche Beschlusskompetenz zu verneinen ist (so KG FGPrax 1997, 92, 93 = NJW-RR 1997, 1033, das insoweit eine Pseudovereinbarung annimmt; ebenso Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 22, Rdnr. 269), müsste daraus im Lichte der neueren Rechtsprechung des BGH (NJW 2000, 3500) die Nichtigkeit der Beschlussfassung abgeleitet werden.
  • BayObLG, 19.02.2004 - 2Z BR 212/03

    Nichtöffentlichkeit der Wohnungseigentümerversammlung und Beiziehung von externen

    Hiernach begründet der Beschluss nicht selbst einen Beseitigungsanspruch, sondern setzt einen bereits außerhalb der Beschlusslage bestehenden Anspruch voraus, den die Gemeinschaft nunmehr durch den Verwalter sowie unter Einschaltung anwaltlicher und gerichtlicher Hilfe durchsetzen will (vgl. BayObLG WE 1997, 436/438; auch NZM 2003, 239; ferner KG ZMR 1997, 318).
  • LG München I, 10.06.2010 - 36 S 3150/10

    Wohnungseigentümerversammlung: Beschlusskompetenz für eine Eventualversammlung;

    Im letztgenannten Fall besteht nur ein eingeschränktes Prüfungsprogramm dahingehend, ob der Beschluss den formalen Anforderungen genügt und der entsprechende Anspruch nicht offensichtlich ausgeschlossen ist (OLG Hamm, ZWE, 2006, 228; KG, NJW-RR 1997, 1033).

    Dabei hat der BGH die Praxis, wonach derartige Beschlüsse typischerweise und regelmäßig nur als Androhung gerichtlicher Maßnahmen bzw. deklaratorischer Hinweis auf die materielle Rechtslage zu verstehen seien und lediglich auf der Basis einer unterstellten Anspruchsgrundlage den Weg für eine notfalls gerichtliche Klärung freimachen wollen (KG, NJW-RR 1996, 1102; NJW-RR 1997, 1033; OLG Hamm, a. a. O.; offen lassend dagegen OLG Hamm, NZM 2007, 839), jüngst so gerade nicht bestätigt (BGH, ZMR 2010, 378, 379).

  • OLG Hamm, 22.12.2005 - 15 W 375/04

    Änderung des Heizkostenverteilungsschlüssels durch Mehrheitsbeschluss

    Eigentümerbeschlüsse des Inhalts, einzelne Miteigentümer zum Rückbau von ihnen veranlasster Baumaßnahmen aufzufordern, können unterschiedlich verstanden werden, und bedürfen daher nach insoweit wohl einhelliger Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung der Auslegung (BayObLG NZM 2003, 239; OLG Köln OLGR 2003, 284; KG NJW-RR 1997, 1033, 1034; Senat ZMR 2005, 897).
  • OLG Hamburg, 24.10.2008 - 2 Wx 115/08

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Geltendmachung des Anspruchs auf Beseitigung

    Gleiches gilt für den Beschluss des KG NJW-RR 1997, 1033, der es offen lässt, ob nicht eine entsprechende Auslegung des Eigentümerbeschlusses dazu führen kann, eine materiell-rechtliche Festlegung von Sonderpflichten eines Miteigentümers zu bejahen.
  • KG, 15.07.2002 - 24 W 21/02

    Haftung des Teileigentümers für mangelhafte Abluftanlage in der Gaststätte seines

  • KG, 09.06.2009 - 24 W 357/08

    Wohnungseigentum: Auslegung eines Beschlusses über die Begründung von

  • BayObLG, 15.01.2003 - 2Z BR 101/02

    Schadensersatzanspruch gegen Wohnungseigentümer aufgrund Mehrheitsbeschlusses -

  • OLG Köln, 23.06.2003 - 16 Wx 121/03

    Selbständige Anspruchsgrundlage aus bestandskräftigem Eigentümerbeschluss

  • KG, 16.02.2000 - 24 W 3925/98

    Umfang der Rechte und Pflichten des Verwalters einer Wohnungseigentumsanlage;

  • AG Berlin-Charlottenburg, 08.09.2010 - 72 C 57/10

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Stimmrecht eines nach

  • OLG Köln, 21.10.1997 - 16 Wx 255/97

    Beschluß der Wohnungseigentümerversammlung über Nutzungsentschädigungsverlanngen

  • KG, 07.03.2001 - 24 W 6265/00

    Voraussetzungen für die Aufhebung eines angefochtenen Beschlusses; Umfang der

  • OLG Köln, 23.09.1998 - 16 Wx 122/98

    Keine automatische Befugnis der Gemeinschaft zur Ersatzvornahme bei Verzug eines

  • AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 23.08.2017 - 72 C 146/15

    Vorbereitungsbeschlüsse werden nur auf formelle Mängel hin überprüft

  • AG Hamburg-Blankenese, 11.08.2010 - 539 C 10/10

    Zu den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung

  • AG Nürnberg, 11.07.2005 - 1 UR II 365/03

    Anspruch der Wohnungseigentümergemeinschaft auf Untersagung des Betriebs eines

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