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Rechtsprechung
   OLG Köln, 28.10.1996 - 19 U 34/96   

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OLG Köln, 28.10.1996 - 19 U 34/96 (https://dejure.org/1996,3050)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.10.1996 - 19 U 34/96 (https://dejure.org/1996,3050)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. Oktober 1996 - 19 U 34/96 (https://dejure.org/1996,3050)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Ausschluß Beweismittel

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    ZPO §§ 379, 402
    Ausschluß Beweismittel

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfolge des fruchtlosen Ablaufs einer nach § 379 Zivilprozessordnung (ZPO) bestimmten Frist zur Zahlung des Auslagenvorschusses für einen Sachverständigen; Parteifähigkeit einer juristischen Person nach ihrer Liquidation und Löschung im Handelsregister

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 1291
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 11.05.1989 - III ZR 96/87

    Abgabe eines Schuldanerkenntnisses - Parteifähigkeit einer vermögenslos

    Auszug aus OLG Köln, 28.10.1996 - 19 U 34/96
    Andererseits ist in der Rechtsprechung des BGH anerkannt, daß weder der Abschluß der Liquidation noch die Registerlöschung die fortbestehende Parteifähigkeit einer juristischen Person beeinflussen, wenn noch Anhaltspunkte für ein verwertbares Vermögen bestehen, wofür im Aktivprozeß der juristischen Person schon die Geltendmachung des Klaganspruchs (BGHZ 75, 178 (182 f.) BGH vom 11.5.1989 - III ZR 96/87 - BGHR LöschG § 1 Abs. 1 S. 1 - Parteifähigkeit 1) und im Passivprozeß eine entsprechende Behauptung des Kl. genüge (BGHZ 48, 303 (307) BGH vom 4.6.1957 - VIII ZR 68/56 - WM 57, 975 unter I).......".
  • BGH, 06.02.1991 - VIII ZR 26/90

    Überwachungspflicht des Treuhänders eines Bauherrenmodells; Haftung für

    Auszug aus OLG Köln, 28.10.1996 - 19 U 34/96
    Hierzu hat der Bundesgerichtshof bereits früher (VersR 1991, 562) ausgeführt:.
  • BGH, 08.10.1979 - II ZR 257/78

    Zur Auflösung einer Kommanditgesellschaft

    Auszug aus OLG Köln, 28.10.1996 - 19 U 34/96
    Andererseits ist in der Rechtsprechung des BGH anerkannt, daß weder der Abschluß der Liquidation noch die Registerlöschung die fortbestehende Parteifähigkeit einer juristischen Person beeinflussen, wenn noch Anhaltspunkte für ein verwertbares Vermögen bestehen, wofür im Aktivprozeß der juristischen Person schon die Geltendmachung des Klaganspruchs (BGHZ 75, 178 (182 f.) BGH vom 11.5.1989 - III ZR 96/87 - BGHR LöschG § 1 Abs. 1 S. 1 - Parteifähigkeit 1) und im Passivprozeß eine entsprechende Behauptung des Kl. genüge (BGHZ 48, 303 (307) BGH vom 4.6.1957 - VIII ZR 68/56 - WM 57, 975 unter I).......".
  • BGH, 04.06.1957 - VIII ZR 68/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Köln, 28.10.1996 - 19 U 34/96
    Andererseits ist in der Rechtsprechung des BGH anerkannt, daß weder der Abschluß der Liquidation noch die Registerlöschung die fortbestehende Parteifähigkeit einer juristischen Person beeinflussen, wenn noch Anhaltspunkte für ein verwertbares Vermögen bestehen, wofür im Aktivprozeß der juristischen Person schon die Geltendmachung des Klaganspruchs (BGHZ 75, 178 (182 f.) BGH vom 11.5.1989 - III ZR 96/87 - BGHR LöschG § 1 Abs. 1 S. 1 - Parteifähigkeit 1) und im Passivprozeß eine entsprechende Behauptung des Kl. genüge (BGHZ 48, 303 (307) BGH vom 4.6.1957 - VIII ZR 68/56 - WM 57, 975 unter I).......".
  • BGH, 29.09.1967 - V ZR 40/66

    Einziehung des KPD-Vermögens

    Auszug aus OLG Köln, 28.10.1996 - 19 U 34/96
    Andererseits ist in der Rechtsprechung des BGH anerkannt, daß weder der Abschluß der Liquidation noch die Registerlöschung die fortbestehende Parteifähigkeit einer juristischen Person beeinflussen, wenn noch Anhaltspunkte für ein verwertbares Vermögen bestehen, wofür im Aktivprozeß der juristischen Person schon die Geltendmachung des Klaganspruchs (BGHZ 75, 178 (182 f.) BGH vom 11.5.1989 - III ZR 96/87 - BGHR LöschG § 1 Abs. 1 S. 1 - Parteifähigkeit 1) und im Passivprozeß eine entsprechende Behauptung des Kl. genüge (BGHZ 48, 303 (307) BGH vom 4.6.1957 - VIII ZR 68/56 - WM 57, 975 unter I).......".
  • BGH, 05.04.1979 - II ZR 73/78

    Klage gegen aufgelösten Verein - §§ 41, 49 BGB, § 50 Abs. 1 ZPO, Unzulässigkeit

    Auszug aus OLG Köln, 28.10.1996 - 19 U 34/96
    Zwar hat der BGH entschieden, daß eine juristische Person, deren Liquidation beendet ist und die im Register gelöscht wurde, parteiunfähig wird mit der Folge, daß eine gegen sie bereits anhängige Klage unzulässig wird (BGHZ 74, 212 a. A. BAG NJW 82, 1831 unter 4 zweifelnd auch BAG AP § 50 ZPO Nr. 6 unter B I).
  • BGH, 17.10.1979 - VIII ZR 221/78

    Rechtsfolgen der Nichteinzahlung des Auslagenvorschusses für die Vernehmung eines

    Auszug aus OLG Köln, 28.10.1996 - 19 U 34/96
    Der fruchtlose Ablauf der nach § 379 ZPO bestimmten Frist hat nicht wie im Fall des § 356 ZPO die Folge, daß das Beweismittel nicht mehr benutzt werden kann; die Klägerin bliebe mit diesem Beweismittel, da eine ausdrückliche Entscheidung darüber, ob es gerechtfertigt ist, die Klägerin mit dem Beweismittel auszuschließen, nicht vorliegt, im Gegensatz zur Zurückweisung nach § 296 ZPO nicht nach § 528 Abs. 3 ZPO ausgeschlossen; eine automatische Zurückweisung des Beweismittels findet nicht statt (BGH NJW 1980, 343; NJW 1982, 2559 [2560]); es unterbleibt, dem fiskalischen Regelungszweck des § 379 S. 2 ZPO entsprechend (so BGH NJW 1985, 1903 [1904]), lediglich die Ladung oder Beauftragung.
  • BGH, 07.03.1985 - III ZR 169/83

    Schiedsgerichtliche Tätigkeit in eigener Sache

    Auszug aus OLG Köln, 28.10.1996 - 19 U 34/96
    Der fruchtlose Ablauf der nach § 379 ZPO bestimmten Frist hat nicht wie im Fall des § 356 ZPO die Folge, daß das Beweismittel nicht mehr benutzt werden kann; die Klägerin bliebe mit diesem Beweismittel, da eine ausdrückliche Entscheidung darüber, ob es gerechtfertigt ist, die Klägerin mit dem Beweismittel auszuschließen, nicht vorliegt, im Gegensatz zur Zurückweisung nach § 296 ZPO nicht nach § 528 Abs. 3 ZPO ausgeschlossen; eine automatische Zurückweisung des Beweismittels findet nicht statt (BGH NJW 1980, 343; NJW 1982, 2559 [2560]); es unterbleibt, dem fiskalischen Regelungszweck des § 379 S. 2 ZPO entsprechend (so BGH NJW 1985, 1903 [1904]), lediglich die Ladung oder Beauftragung.
  • BGH, 05.05.1982 - VIII ZR 152/81

    Abschluss eines Kaufvertrags über mehrere Kühe vor bzw. nach dem Schlachten der

    Auszug aus OLG Köln, 28.10.1996 - 19 U 34/96
    Der fruchtlose Ablauf der nach § 379 ZPO bestimmten Frist hat nicht wie im Fall des § 356 ZPO die Folge, daß das Beweismittel nicht mehr benutzt werden kann; die Klägerin bliebe mit diesem Beweismittel, da eine ausdrückliche Entscheidung darüber, ob es gerechtfertigt ist, die Klägerin mit dem Beweismittel auszuschließen, nicht vorliegt, im Gegensatz zur Zurückweisung nach § 296 ZPO nicht nach § 528 Abs. 3 ZPO ausgeschlossen; eine automatische Zurückweisung des Beweismittels findet nicht statt (BGH NJW 1980, 343; NJW 1982, 2559 [2560]); es unterbleibt, dem fiskalischen Regelungszweck des § 379 S. 2 ZPO entsprechend (so BGH NJW 1985, 1903 [1904]), lediglich die Ladung oder Beauftragung.
  • BAG, 09.07.1981 - 2 AZR 329/79

    Kündigungschutzkalge - Parteifähigkeit der GmbH

    Auszug aus OLG Köln, 28.10.1996 - 19 U 34/96
    Zwar hat der BGH entschieden, daß eine juristische Person, deren Liquidation beendet ist und die im Register gelöscht wurde, parteiunfähig wird mit der Folge, daß eine gegen sie bereits anhängige Klage unzulässig wird (BGHZ 74, 212 a. A. BAG NJW 82, 1831 unter 4 zweifelnd auch BAG AP § 50 ZPO Nr. 6 unter B I).
  • OLG Koblenz, 22.12.2003 - 12 U 1362/02

    Nichteinholung eines Sachverständigengutachtens als kein Verfahrensfehler;

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  • LG Heidelberg, 28.09.2016 - 1 S 11/15

    Berufung im Schadenersatzprozess nach Kfz-Unfall: Berücksichtigung von

    Denn der fruchtlose Ablauf der nach §§ 402, 379 ZPO bestimmten Frist zur Einzahlung des Auslagenvorschusses hat nicht grundsätzlich zur Folge, dass das Beweismittel nicht mehr genutzt werden kann; allerdings kann eine Zurückweisung gem. § 296 Abs. 2 ZPO in Betracht kommen (BGH NJW 1998, 761; OLG Hamm NJW-RR 1995, 1151, OLG Köln, NJW-RR 1997, 1291; LG Berlin, NJW-RR 2007, 674).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 18.11.1996 - 16 U 17/96   

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https://dejure.org/1996,3500
OLG Köln, 18.11.1996 - 16 U 17/96 (https://dejure.org/1996,3500)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.11.1996 - 16 U 17/96 (https://dejure.org/1996,3500)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. November 1996 - 16 U 17/96 (https://dejure.org/1996,3500)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 1291
  • MDR 1997, 500
  • VersR 1997, 1158
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.06.1975 - I ZR 114/74

    Anforderungen an eine "Unterschrift" im Sinne des § 130 Nr. 6 ZPO

    Auszug aus OLG Köln, 18.11.1996 - 16 U 17/96
    Weil es sich um einen Verfahrensmangel (§§ 253 Abs. 4, 130 Nr. 6 ZPO) handelt, bestand allerdings die Möglichkeit einer solchen Heilung; dem Verzicht der Beklagten auf eine gültige Klageschrift hätten (anders als etwa bei einer Rechtsmittelschrift) keine unverzichtbaren Garantien einer formell ordnungsgemäßen Rechtsprechung (§ 295 Abs. 2 ZPO), die auch im öffentlichen Interesse bestehen, entgegengestanden (BGH NJW 1975, 1705; Zöller-Greger, § 253 Rdn. 22, § 295 Rdn. 3 f.).
  • BGH, 25.06.1975 - VIII ZR 254/74

    Heilung der Nichtunterzeichnung der Klageschrift

    Auszug aus OLG Köln, 18.11.1996 - 16 U 17/96
    Die Klageschrift (§ 253 Abs. 1 ZPO) bedarf als bestimmender Schriftsatz im Anwaltsprozeß über den Wortlaut des § 130 Nr. 6 ZPO hinaus zwingend der Unterschrift eines beim Prozeßgericht zugelassenen Anwalts (RGZ 151, 82 ff.; BGH NJW 1975, 1704; Zöller-Greger, ZPO, 19. Aufl., § 253 Rdn. 5).
  • BGH, 13.04.1992 - II ZR 105/91

    Zurückverweisung bei fehlender Prozeßvoraussetzung in der Revisionsinstanz

    Auszug aus OLG Köln, 18.11.1996 - 16 U 17/96
    Wenn die Beklagte dort nicht rügelos verhandelt, kann der erstinstanzliche Prozeßbevollmächtigte der Klägerin seinen Fehler durch mangelfreie Wiederholung der Prozeßhandlung, nämlich durch Nachholung seiner Unterschrift korrigieren mit der Folge, daß damit die Voraussetzungen für ein Sachurteil geschaffen wären (vgl. BGH NJW 1992, 2099 f.; Zöller-Greger, § 253 Rdn. 26).
  • RG, 15.05.1936 - 2/36/V 62/35

    Müssen in Anwaltsprozessen bestimmende Schriftsätze von einem bei dem

    Auszug aus OLG Köln, 18.11.1996 - 16 U 17/96
    Die Klageschrift (§ 253 Abs. 1 ZPO) bedarf als bestimmender Schriftsatz im Anwaltsprozeß über den Wortlaut des § 130 Nr. 6 ZPO hinaus zwingend der Unterschrift eines beim Prozeßgericht zugelassenen Anwalts (RGZ 151, 82 ff.; BGH NJW 1975, 1704; Zöller-Greger, ZPO, 19. Aufl., § 253 Rdn. 5).
  • OLG Karlsruhe, 11.12.2014 - 9 U 87/13

    Verjährungshemmung durch Zustellung einer nicht beglaubigten Klageabschrift

    In einem derartigen Fall findet daher in entsprechender Anwendung von § 538 Abs. 2 ZPO eine Zurückverweisung statt, wenn der Kläger dies beantragt (vgl. BGH, NJW 1992, 2099; BGH, NJW-RR 2011, 417; OLG Köln, NJW-RR 1997, 1291; Zöller/Greger, aaO, § 253 ZPO Rn. 26 a).
  • LAG Baden-Württemberg, 20.02.2013 - 4 Sa 93/12

    Unterschrift unter Klageschrift mittels Paraphe - Beglaubigung mittels Paraphe -

    Die Sorgfalt des Beklagten braucht nicht über die des Gerichts hinausgehen (OLG Köln 18. November 1996 - 16 U 17/96 - NJW-RR 1997, 1291).
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