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   OLG München, 13.05.1997 - 11 W 1518/97   

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https://dejure.org/1997,7828
OLG München, 13.05.1997 - 11 W 1518/97 (https://dejure.org/1997,7828)
OLG München, Entscheidung vom 13.05.1997 - 11 W 1518/97 (https://dejure.org/1997,7828)
OLG München, Entscheidung vom 13. Mai 1997 - 11 W 1518/97 (https://dejure.org/1997,7828)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigungsfähigkeit von Privatgutachterkosten bei einer Kostenfestsetzung

  • Anwaltsblatt

    § 91 ZPO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91 Abs. 1 § 103 § 104
    Geltendmachung von Privatgutachterkosten als materiell-rechtliche Schadensersatzansprüche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 1294
  • AnwBl 1999, 131
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Koblenz, 22.11.1991 - 14 W 623/91

    Kostenfestsetzungsverfahren; Prüfungsgegenstand; Verbrauch des materiellen

    Auszug aus OLG München, 13.05.1997 - 11 W 1518/97
    nicht präjudiziert (vgl. Senat, aaO; OLG Koblenz, JurBüro 1992, 475), ist im vorliegenden Fall nicht entscheidungserheblich.
  • BGH, 09.02.2012 - VII ZB 95/09

    Kostenfestsetzung: Prozessuale Kostenerstattung der zuvor erfolglos auf

    a) In der obergerichtlichen Rechtsprechung und im Schrifttum wird verbreitet die Auffassung vertreten, die rechtskräftige Abweisung eines materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruchs stehe einer prozessualen Kostenerstattung nicht entgegen (vgl. OLG Koblenz, MDR 2009, 471 f.; JurBüro 1992, 475 f.; LAG Berlin, MDR 2002, 238 f.; OLG München, NJW-RR 1997, 1294; MDR 1976, 846; OLG Bamberg, JurBüro 1971, 88 f.; Musielak/Wolst, ZPO, 8. Aufl., vor § 91 Rn. 17 a.E.; Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Aufl., § 103 Rn. 1; Wieczorek/Schütze/Steiner, ZPO, 3. Aufl., vor § 91 Rn. 11; Zöller/Herget, ZPO, 29. Aufl., vor § 91 Rn. 13; Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 32. Aufl., Vorbem. § 91 Rn. 16; Becker-Eberhard, JZ 1995, 814, 816; Mümmler, JurBüro 1983, 284; a.A. wohl OLG Nürnberg, MDR 1977, 936 f., und OLG Frankfurt, JurBüro 1983, 283 f.).
  • OLG Hamm, 01.03.2019 - 25 W 53/19

    Berücksichtigung von Reisekosten im Prozess im Rahmen der Kostenfestsetzung

    Denn ergibt die Auslegung eines Prozessvergleichs, dass ein eingeklagter materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch mit geregelt sein soll, steht dies einer Festsetzung der entsprechenden Kosten entgegen ( KG JurBüro 2004, 436; OLG München NJW-RR 1997, 1294; BeckOK-Jaspersen, ZPO, Edition: 31, Stand: 01.12.2018, § 91 Rn 47.1; Zöller-Herget, ZPO, 32. Aufl. 2018, Vor § 91 Rn 13 ).
  • OLG Oldenburg, 27.05.1998 - 5 W 87/98

    Prozesskostenhilfe für Mahnverfahren; Gemeinschaftliche Maklerlohnforderung;

    Nach herrschender Meinung kann die Gewährung von Prozesskostenhilfe auf das Mahnverfahren beschränkt werden (OLG München, OLGR 1997, 132; LG Berlin NJW 72, 2312; Zöller-Philippi, ZPO , 20. Aufl., § 119, Rdnr. 16; a.A. Baumbach-Lauterbach- Hartmann, ZPO, 55. Aufl., § 119, Rdnr. 40); dies ist im vorliegenden Fall auch geschehen, da die Prozesskostenhilfe ausweislich des Beschlusses vom 17.12.1996 für das Mahnverfahren gewährt worden ist.
  • KG, 16.09.2003 - 1 W 67/02

    Kostenfestsetzungsverfahren: Nichtberücksichtigung in einen Prozessvergleich

    Werden Privatgutachterkosten als materiellrechtliche Schadensersatzansprüche im Prozess geltend gemacht und durch die Abgeltungsklausel in einen Prozessvergleich einbezogen, dann können diese Kosten im Kostenfestsetzungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden (wie OLG München, NJW-RR 1997, 1294).
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