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   BGH, 19.11.1996 - X ZR 75/95   

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BGH, 19.11.1996 - X ZR 75/95 (https://dejure.org/1996,3356)
BGH, Entscheidung vom 19.11.1996 - X ZR 75/95 (https://dejure.org/1996,3356)
BGH, Entscheidung vom 19. November 1996 - X ZR 75/95 (https://dejure.org/1996,3356)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Inhalt der Pflichten des Werkunternehmers in Bezug auf das Eigentum des Bestellers - Voraussetzungen eines konkludenten Verzichts eines Klägers auf die Vernehmung von Zeugen - Umfang der Prüfungskompetenz des Revisionsgerichtes

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 631; BGB § 276; ZPO § 399
    Diebstahl eines Kundenfahrzeugs von frei zugänglichem Betriebsgelände

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Abstellen des Autos auf Kundenparkplatz der Autowerkstatt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB §§ 631, 276
    Sorgfaltspflichten eines Kfz-Reparaturunternehmens beim Abstellen reparierter Fahrzeuge

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 342
  • NZV 1997, 175
  • VersR 1997, 591
  • WM 1997, 587
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.09.1982 - VII ZR 82/82

    Schadensersatzpflicht des Werkunternehmers wegen Beschädigung eines in Reparatur

    Auszug aus BGH, 19.11.1996 - X ZR 75/95
    Es trifft zu, daß den Werkunternehmer die vertragliche Nebenpflicht trifft, mit dem Eigentum des Bestellers, das in seinen Gewahrsam gelangt oder seiner Einwirkung unmittelbar ausgesetzt ist, pfleglich umzugehen und es vor Schaden zu bewahren (BGH, Urt. v. 23.09.1982 - VII ZR 82/82, NJW 1983, 113 m.N.).
  • BGH, 14.07.1987 - IX ZR 13/87

    Zahlungsverpflichtung aus einem faktischen Arbeitsverhältnis - Ausschluss eines

    Auszug aus BGH, 19.11.1996 - X ZR 75/95
    Bei diesem Prozeßverlauf und in Anbetracht des Verhaltens des Klägers vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht bezüglich des Beweisangebots, seine Ehefrau zu vernehmen, ist auch unter den engen Voraussetzungen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. hierzu etwa BGH, Urt. v. 14.07.1987 - IX ZR 13/87, BGHR ZPO § 399 - Verzicht 1 - durch schlüssiges Verhalten; BGH, Urt. v. 02.11.1993 - IV ZR 227/92, BGHR ZPO § 399 - Verzicht 2 - auf Zeugenvernehmung; durch schlüssiges Verhalten je m.w.N. a.d. Rspr.) für die Annahme eines konkludenten Verzichts auf eine Zeugeneinvernahme ein solcher zu bejahen.
  • BGH, 12.05.1993 - IV ZR 227/92

    Vorversterben des durch Leistungsversprechen auf den Todesfall Begünstigten

    Auszug aus BGH, 19.11.1996 - X ZR 75/95
    Bei diesem Prozeßverlauf und in Anbetracht des Verhaltens des Klägers vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht bezüglich des Beweisangebots, seine Ehefrau zu vernehmen, ist auch unter den engen Voraussetzungen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. hierzu etwa BGH, Urt. v. 14.07.1987 - IX ZR 13/87, BGHR ZPO § 399 - Verzicht 1 - durch schlüssiges Verhalten; BGH, Urt. v. 02.11.1993 - IV ZR 227/92, BGHR ZPO § 399 - Verzicht 2 - auf Zeugenvernehmung; durch schlüssiges Verhalten je m.w.N. a.d. Rspr.) für die Annahme eines konkludenten Verzichts auf eine Zeugeneinvernahme ein solcher zu bejahen.
  • BGH, 02.11.1993 - VI ZR 227/92

    Anforderungen an den Verzicht einer Partei auf die Vernehmung benannter Zeugen

    Auszug aus BGH, 19.11.1996 - X ZR 75/95
    Bei diesem Prozeßverlauf und in Anbetracht des Verhaltens des Klägers vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht bezüglich des Beweisangebots, seine Ehefrau zu vernehmen, ist auch unter den engen Voraussetzungen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. hierzu etwa BGH, Urt. v. 14.07.1987 - IX ZR 13/87, BGHR ZPO § 399 - Verzicht 1 - durch schlüssiges Verhalten; BGH, Urt. v. 02.11.1993 - IV ZR 227/92, BGHR ZPO § 399 - Verzicht 2 - auf Zeugenvernehmung; durch schlüssiges Verhalten je m.w.N. a.d. Rspr.) für die Annahme eines konkludenten Verzichts auf eine Zeugeneinvernahme ein solcher zu bejahen.
  • OLG Saarbrücken, 29.06.2001 - 1 U 951/00

    Rechtsfolgen des Annahmeverzuges des Auftraggebers

    Den Werkunternehmer trifft die vertragliche Nebenpflicht, mit dem Eigentum des Bestellers, das in seinen Gewahrsam gelangt oder seiner Einwirkung ausgesetzt ist, pfleglich umzugehen und es vor Schaden zu bewahren (BGH NJW-RR 1997, 342; NJW 1983, 113).
  • BGH, 03.05.2000 - X ZR 49/98

    Obhuts- und Beratungspflichten bei einem Werkvertrag

    Dies gilt insbesondere für Sicherungs- und Obhutspflichten (vgl. Sen.Urt. v. 19.11.1996 - X ZR 75/95, NJW 1997, 342; Sen.Urt. v. 14.9.1999 - X ZR 89/97, NJW 2000, 280; BGH, Urt. v. 23.9.1982 - VII ZR 82/82, NJW 1983, 113).
  • LG Bonn, 17.06.2016 - 1 O 441/15

    Annahmeverzug, Käufer, Fahrzeugdiebstahl, grobe Fahrlässigkeit

    Die zweifelhafte Frage, ob überhaupt schon das Abstellen auf einem frei zugänglichen unbewachten Parkplatz den Vorwurf einer groben Fahrlässigkeit trägt (verneinend Staudinger/Caspers, BGB, 2014, § 276 Rd.100 Stichwort "Diebstahl" m.w.N.), und zwar selbst an einer gefährdeten Stelle (verneinend etwa: BGH WM 1997, 587 sogar für einfache Fahrlässigkeit; BGH NJW 1980, 887f. für 3 Wochen an einem Bahnhof; OLG Frankfurt ZfS 1982, 53 für ein Wohngebiet; vgl. ferner MüKo/Grundmann, aaO., § 276 Rd.102 m.w.N.), bedarf deshalb vorliegend keiner Vertiefung.
  • LG Bonn, 09.09.2008 - 13 O 196/07

    Zahlung von Schadensersatz nach Diebstahl wegen der Verletzung von

    Nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 1977, 376; NJW-RR 1997, 342), der sich das Gericht anschließt, trifft den Werkunternehmer sowohl in der Vertragsanbahnungsphase aus auch in der Zeit während und nach Durchführung des ihm erteilten Auftrages die vertragliche Nebenpflicht, mit dem Eigentum des Bestellers, das in seinen Gewahrsam gelang oder seiner Einwirkung unmittelbar ausgesetzt ist, pfleglich umzugehen und es vor Schaden zu bewahren.
  • OLG Düsseldorf, 18.05.2001 - 22 U 207/00

    Sorgfaltspflichten des Dachdeckers - Abrissauftrag - Abdeckung gegen eindringende

    Ihn treffen gegenüber dem Eigentum des Bestellers Sicherungs- und Obhutspflichten, deren Art und Umfang von den besonderen Umständen des Einzelfalles abhängen ( vgl. BGH NJW-RR 1997, 342 sowie zur Obhutspflicht des Werkunternehmers auch die Entscheidung des Senates in NJW-RR 1997, 181) Aufgrund dieser allgemeinen Schutzpflicht wurde in der von den Beklagten in Bezug genommen Entscheidung des OLG Frankfurt eine grundsätzliche Verpflichtung des Dachdeckers, der ein vorhandenes Dach öffnet, angenommen, den Eintritt von Niederschlägen durch die von ihm geschaffenen Öffnungen zu verhindern und Maßnahmen gegen vorhersehbare Witterungseinflüsse zu treffen ( OLG Frankfurt NJW 1989, 233; vgl. auch OLG Düsseldorf BauR 2000, 1344 ).
  • ArbG Frankfurt/Main, 24.03.1999 - 2 BVGa 12/99

    Gewerkschaftliches Zugangsrecht zum Betrieb während eines Arbeitskampfes

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  • OLG Celle, 18.02.2021 - 5 U 134/20
    Nach der bereits vom Landgericht zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Urt. v. 19. November 1996, X ZR 75/95), der sich der Senat anschließt, ist es die freie unternehmerische Entscheidung der Beklagten, die zur Abholung bereit stehenden Fahrzeuge in einem anderen Bereich abzustellen.
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Rechtsprechung
   BGH, 19.11.1996 - X ZR 75/96   

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https://dejure.org/1996,12209
BGH, 19.11.1996 - X ZR 75/96 (https://dejure.org/1996,12209)
BGH, Entscheidung vom 19.11.1996 - X ZR 75/96 (https://dejure.org/1996,12209)
BGH, Entscheidung vom 19. November 1996 - X ZR 75/96 (https://dejure.org/1996,12209)
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Volltextveröffentlichung

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 342
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.07.1987 - IX ZR 13/87

    Zahlungsverpflichtung aus einem faktischen Arbeitsverhältnis - Ausschluss eines

    Auszug aus BGH, 19.11.1996 - X ZR 75/96
    gen der Rechtsprechung des BGH (vgl. hierzu etwa BGH, NJW-RR 1987, 1403 = LM § 399 ZPO Nr. 1 = BGHRZPOO § 399 - Verzicht 1 - durch schlüssiges Verhalten; NJW 1994, 329 = LM H. 3/1994 § 286 (E) ZPO Nr. 31 = BGHRZPOO § 399 - Verzicht 2 - auf Zeugenvernehmung; durch schlüssiges Verhalten je m.w.Nachw. aus der Rspr.) für die Annahme eines konkludenten Verzichts auf eine Zeugeneinvernahme ein solcher zu bejahen.
  • BGH, 02.11.1993 - VI ZR 227/92

    Anforderungen an den Verzicht einer Partei auf die Vernehmung benannter Zeugen

    Auszug aus BGH, 19.11.1996 - X ZR 75/96
    gen der Rechtsprechung des BGH (vgl. hierzu etwa BGH, NJW-RR 1987, 1403 = LM § 399 ZPO Nr. 1 = BGHRZPOO § 399 - Verzicht 1 - durch schlüssiges Verhalten; NJW 1994, 329 = LM H. 3/1994 § 286 (E) ZPO Nr. 31 = BGHRZPOO § 399 - Verzicht 2 - auf Zeugenvernehmung; durch schlüssiges Verhalten je m.w.Nachw. aus der Rspr.) für die Annahme eines konkludenten Verzichts auf eine Zeugeneinvernahme ein solcher zu bejahen.
  • BGH, 23.09.1982 - VII ZR 82/82

    Schadensersatzpflicht des Werkunternehmers wegen Beschädigung eines in Reparatur

    Auszug aus BGH, 19.11.1996 - X ZR 75/96
    Es trifft zu, daß den Werkunternehmer die vertragliche Nebenpflicht trifft, mit dem Eigentum des Bestellers, das in seinen Gewahrsam gelangt oder seiner Einwirkung unmittelbar ausgesetzt ist, pfleglich umzugehen und es vor Schaden zu bewahren (BGH, NJW 1983, 113 m. Nachw. = LM § 631 BGB Nr. 45).
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