Weitere Entscheidung unten: KG, 02.12.1996

Rechtsprechung
   LG Gießen, 21.08.1996 - 1 S 119/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,8786
LG Gießen, 21.08.1996 - 1 S 119/96 (https://dejure.org/1996,8786)
LG Gießen, Entscheidung vom 21.08.1996 - 1 S 119/96 (https://dejure.org/1996,8786)
LG Gießen, Entscheidung vom 21. August 1996 - 1 S 119/96 (https://dejure.org/1996,8786)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,8786) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Stillschweigend ausbedungene Vermieter-Überlegungsfrist bei Einverständnis mit Nachmietergestellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Zur Länge der Überlegungsfrist bei Nachmietergestellung

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 392
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   KG, 02.12.1996 - 8 RE-Miet 3802/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,2556
KG, 02.12.1996 - 8 RE-Miet 3802/96 (https://dejure.org/1996,2556)
KG, Entscheidung vom 02.12.1996 - 8 RE-Miet 3802/96 (https://dejure.org/1996,2556)
KG, Entscheidung vom 02. Dezember 1996 - 8 RE-Miet 3802/96 (https://dejure.org/1996,2556)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,2556) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Verjährungsbeginn für Schadensersatzanspruch wegen unterlassener Schönheitsreparaturen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch gegen den Mieter auf Durchführung von Schönheitsreparaturen ; Beginn der Verjährung von Ersatzansprüchen des Wohnraumvermieters wegen Verschlechterung der Mietsache; Fälligkeit bei Rückgabe der Mietsache; Divergenzvorlage gemäß § 541 Abs. 1 S. 1 ZPO

  • grundeigentum-verlag.de

    Rechtsentscheid; Schönheitsreparaturen; Schadensersatz; Verjährung

  • rechtsportal.de

    BGB §§ 535 ff, § 326

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 392
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.04.1989 - VIII ZR 52/88

    Verjährung von Ansprüchen des Verpächters

    Auszug aus KG, 02.12.1996 - 8 REMiet 3802/96
    In diesem Zusammenhang kann dahingestellt bleiben, ob, worauf das Landgericht in seinem Vorlagebeschluß abstellt, seine Ansicht von der in dem Ur teil des Bundesgerichtshofs vom 12. April 1989 (BGHZ 107, 179 ff.) vertretenen Rechtsmeinung abweicht; denn diese Entscheidung betrifft das Pachtrecht und in dem dort entschiedenen Rechtsstreit war die Frage des Verjährungsbeginns lediglich Vorfrage.

    In dem durch den Bundesgerichtshof durch Urteil vom 12. April 1989 (BGHZ 107, 179 ff.) entschiedenen Fall war die Frage, ob § 198 BGB neben § 558 Abs. 2 BGB weiterhin Gültigkeit hat, nur Vorfrage und ist in dem Sinne beantwortet worden, daß die Regelung des Verjährungsbeginns nach § 558 Abs. 2 BGB nur Anwendung findet, sofern der Anspruch zu diesem Zeitpunkt bereits fällig gewesen ist; für den Fall der später eintretenden Fälligkeit soll die Verjährung erst mit diesem Zeitpunkt beginnen und insoweit § 198 BGB weiterhin anwendbar sein.

    Das Landgericht kann sich zwar für seine Auffassung über den Verjährungsbeginn auf die Meinungen von Peters (JZ 1989, Seite 747 (749)), Sternel (Mietrecht Aktuell, Rdnr. 1385) und Schach (GE 1995, Seite 1166 ff.) berufen.

  • BGH, 26.10.1983 - VIII ZR 132/82

    Begriff des gültigen Führerscheins in den AGB eines gewerblichen Kfz-Vermieters

    Auszug aus KG, 02.12.1996 - 8 REMiet 3802/96
    Es wird lediglich auf ein früheres Urteil des Bundesgerichtshofs vom 26. Oktober 1983 (WM 1983, Seite 1362 ff. = NJW 1984 Seite 289 ff.) hingewiesen.
  • OLG Karlsruhe, 09.08.1984 - 3 REMiet 6/84

    Beweislast; Schäden der Mietsache; Wohnraummiete; Vertragliche Abnutzung;

    Auszug aus KG, 02.12.1996 - 8 REMiet 3802/96
    Für die Zulässigkeit der Vorlage ist nicht erforderlich, daß es sich bei der Rechtsfrage um eine solche des materiellen Wohnraummietrechts handelt (vgl. BayObLG in RR 1989 Seite 1293; 1987, Seite 1303, 0LG Karlsruhe in ZMR 1989 Seite 90 und in NJW 1985 Seite 142 ).
  • BAG, 26.04.1988 - 1 AZR 399/86

    Gesetzlicher Anspruch der Tarifvertragsparteien gegen den jeweiligen sozialen

    Auszug aus KG, 02.12.1996 - 8 REMiet 3802/96
    Den Vorwurf, daß die gegenteilige Ansicht "praxisfern" sei, weil der Mieter sich auf seine eigene Erfüllungsverweigerung berufen werde, um einen möglichst frühen Beginn der Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche aus § 326 BGB darzulegen (vgl. auch Peters in JZ 1989 Seite 750), hält das Gericht selbst nicht für durchgreifend, indem es darauf hinweist, daß derartige Einlassungen des Schuldners das "Schicksal des Instanzrichters" seien.
  • BGH, 19.01.2005 - VIII ZR 114/04

    Verjährung der Ersatzansprüche des Vermieters

    Ohne Erfolg beruft sich die Revision auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 558 Abs. 2 BGB a.F. (nunmehr § 548 Abs. 1 Satz 2 BGB), wonach die Verjährungsfrist der Ersatzansprüche des Vermieters erst mit dem Zeitpunkt der Anspruchsentstehung zu laufen beginnt, wenn dieser dem Zeitpunkt der Rückgabe der Mietsache nachfolgt (Senatsurteil BGHZ 107, 179, 184; BGHZ 138, 49, 51; BGH, Urteil vom 17. März 1999 - XII ZR 101/97, WM 1999, 1136 unter 6; vgl. ferner KG (RE), NJW-RR 1997, 392).

    Soweit in dem Senatsurteil vom 26. Oktober 1983 (VIII ZR 132/82, WM 1983, 1362 = NJW 1984, 289 unter II 3 b aa; ähnlich KG, NJW-RR 1997, 392, 393) ausgeführt ist, § 558 BGB (a.F.) setze als selbstverständlich voraus, daß die Ansprüche der Vertragsparteien in dem in § 558 Abs. 2 BGB genannten Zeitpunkt bereits entstanden, also auch fällig seien, beruht dies auf der zum Zeitpunkt der Entscheidung geltenden Regelung des § 198 Satz 1 BGB a.F., wonach die Verjährung mit der Entstehung des Anspruchs begann (vgl. BGHZ 107, 179, 184; vgl. auch KG, aaO, 394, 395).

  • BGH, 04.05.2005 - VIII ZR 93/04

    Hemmung der Verjährung bei Abschluss eines Widerrufsvergleichs

    Wie der Senat nach Erlaß des angefochtenen Urteils entschieden hat, gilt das entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts angesichts des ebenfalls anzuwendenden § 200 Satz 1 BGB - anders als nach §§ 558 Abs. 2, 198 BGB a.F. (vgl. dazu BGHZ 107, 179, 184; 138, 49, 51; BGH, Urteil vom 17. März 1999 - XII ZR 101/97, WM 1999, 1136 unter 6; ferner KG (RE) NJW-RR 1997, 392) - auch dann, wenn die genannten Ersatzansprüche erst zu einem späteren Zeitpunkt entstehen, weil mit § 548 Abs. 1 Satz 2 BGB im Sinne des § 200 Satz 1 BGB ein anderer Verjährungsbeginn als der der Entstehung des Anspruchs bestimmt worden ist (Senatsurteil vom 19. Januar 2005, aaO unter II 3).
  • OLG Düsseldorf, 06.02.2007 - 24 U 111/06

    Zur Verjährung von Ersatzansprüchen des Vermieters wegen nicht ausgeführter

    Nach der früheren Rechtsprechung zu § 558 Abs. 2 BGB a.F. (jetzt: § 548 Abs. 1 S. 2 BGB) begann allerdings die Verjährung der sekundären Ersatzansprüche des Vermieters erst mit dem Zeitpunkt der Anspruchsentstehung zu laufen, wenn dieser dem Zeitpunkt der Rückgabe der Mietsache nachfolgte (BGHZ 107, 179 (184); 138, 49 (51); BGH NZM 1999, 478; KG NJW-RR 1997, 392).
  • BayObLG, 12.05.1997 - REMiet 1/96

    Teilunwirksamkeit einer Mietvertragsklausel zur Durchführung von

    Das ist der Fall, wenn die Vorlagefrage in einem engen inneren Sachzusammenhang mit Fragen steht, deren Beantwortung sich aus dem materiellen Wohnraummietrecht ergibt (BayObLGZ 1988, 109/112 f.; vgl. auch KG WuM 1997, 32 ).
  • OLG Köln, 24.01.2001 - 11 U 59/00

    Haftung des Mieters für Bodenkontaminierung eines Tankstellengeländes

    Vor diesem Zeitpunkt konnte aber die Verjährung nicht beginnen (vgl. BGH NJW 1991, 2416, 2417; KG NJW-RR 1997, 392 ff.).
  • OLG Frankfurt, 07.04.1998 - 8 U 235/97

    Miete von Räumlichkeiten zu Wohnzwecken und Geschäftszwecken; Verpflichtung zu

    Zu der von dem Landgericht sehr grundsätzlich behandelten Frage, ob es für den Beginn der Verjährung nicht nur auf das Zurückerhalten der Mietsache, sondern auch auf die Entstehung des Anspruchs (§ 198 BGB), mithin für den Anspruch aus § 326 BGB auf die Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung abzustellen sei (so: KG NJW-RR 1997, 392; OLG Frankfurt - 12. Zs. - DWW 1992, 337; anders das LG), kommt es nicht an, weil eine Fristsetzung nicht erforderlich war.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht