Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 25.06.1996 - 11 U 4/96 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,4432) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einstweilige Verfügung; Übertragung von Nutzungsrechten; Weiterveräußerung von Software
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Weiterveräußerung von Computerprogramm
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1997, 494
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 07.03.1990 - VIII ZR 56/89
Rücktritt vom Vertrag - EDV-Anlage - Teilweise Verzug
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 04.11.1987 - VIII ZR 314/86
Umfang des Wandelungsrechts beim Erwerb von Hard- und Software
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 06.07.2000 - I ZR 244/97
OEM-Version
Sie ist daher auch daran gehindert, diese Weiterverbreitungshandlungen davon abhängig zu machen, daß sie den von ihr aufgestellten Bedingungen für den OEM-Vertrieb entsprechen (…vgl. auch Schricker/Loewenheim aaO § 69c Rdn. 30;… Haberstumpf in Lehmann (Hrsg.), Rechtsschutz und Verwertung von Computerprogrammen, 2. Aufl. 1991, Teil II Rdn. 129;… Marly, Softwareüberlassungsverträge, 3. Aufl. 2000, Rdn. 922; im Ergebnis ebenso OLG München NJW 1998, 1649, 1650; OLG Frankfurt (11. ZS) NJW-RR 1997, 494; CR 1999, 7, 8 f.; Berger, NJW 1997, 300, 301; Witte, CR 1996, 533, 534; Lehmann, NJW 1993, 1822, 1825;… Redeker, Der EDV-Prozeß, 1992, Rdn. 107; a.A. KG GRUR 1996, 974, 975; OLG Frankfurt (6. ZS), Urt. v. 18.5.2000 - 6 U 63/99, Umdr. - OLG Düsseldorf, 15.02.2005 - 20 U 126/04
Zum Schadensersatz und zur Schadensberechnung bei Verletzung urheberrechtlicher …
In der Tat greift jemand, der ein Werkstück des fraglichen Computerprogramms einschließlich des Benutzerhandbuchs isoliert - also ohne einen neuen PC - an einen Kunden veräußert hat, nicht in das der Klägerin als Inhaberin der ausschließlichen Nutzungsrechte zustehende Verbreitungsrecht (§ 69c Nr. 3 Satz 1 UrhG) ein (ebenso OLG München NJW 1998, 1649, 1650:= CR 1998, 265; OLG Frankfurt, NJW-RR 1997, 494 und CR 1999, 7 [8]). - OLG Frankfurt, 23.06.2009 - 11 U 71/08
Urheberrechtsverletzung: Verkauf eines gebrauchten Computers mit …
Da das Nutzungsrecht an diesem Vervielfältigungsstück akzessorisch zum Verbreitungsrecht ist, konnte es nicht von der Verfügungsklägerin zurückbehalten werden und bei ihr verbleiben; § 34 UrhG regelt die zustimmungspflichtige Übertragung von Nutzungsrechten, nicht dagegen das Recht zur Nutzung einzelner Vervielfältigungsstücke der Software (vgl. Senat, Urt. v. 25.06.1996 - 11 U 4/96, NJW-RR 1997, 494).