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   OLG Frankfurt, 25.06.1996 - 11 U 4/96   

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https://dejure.org/1996,4432
OLG Frankfurt, 25.06.1996 - 11 U 4/96 (https://dejure.org/1996,4432)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25.06.1996 - 11 U 4/96 (https://dejure.org/1996,4432)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25. Juni 1996 - 11 U 4/96 (https://dejure.org/1996,4432)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstweilige Verfügung; Übertragung von Nutzungsrechten; Weiterveräußerung von Software

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 494
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.07.2000 - I ZR 244/97

    OEM-Version

    Sie ist daher auch daran gehindert, diese Weiterverbreitungshandlungen davon abhängig zu machen, daß sie den von ihr aufgestellten Bedingungen für den OEM-Vertrieb entsprechen (vgl. auch Schricker/Loewenheim aaO § 69c Rdn. 30; Haberstumpf in Lehmann (Hrsg.), Rechtsschutz und Verwertung von Computerprogrammen, 2. Aufl. 1991, Teil II Rdn. 129; Marly, Softwareüberlassungsverträge, 3. Aufl. 2000, Rdn. 922; im Ergebnis ebenso OLG München NJW 1998, 1649, 1650; OLG Frankfurt (11. ZS) NJW-RR 1997, 494; CR 1999, 7, 8 f.; Berger, NJW 1997, 300, 301; Witte, CR 1996, 533, 534; Lehmann, NJW 1993, 1822, 1825; Redeker, Der EDV-Prozeß, 1992, Rdn. 107; a.A. KG GRUR 1996, 974, 975; OLG Frankfurt (6. ZS), Urt. v. 18.5.2000 - 6 U 63/99, Umdr.
  • OLG Düsseldorf, 15.02.2005 - 20 U 126/04

    Zum Schadensersatz und zur Schadensberechnung bei Verletzung urheberrechtlicher

    In der Tat greift jemand, der ein Werkstück des fraglichen Computerprogramms einschließlich des Benutzerhandbuchs isoliert - also ohne einen neuen PC - an einen Kunden veräußert hat, nicht in das der Klägerin als Inhaberin der ausschließlichen Nutzungsrechte zustehende Verbreitungsrecht (§ 69c Nr. 3 Satz 1 UrhG) ein (ebenso OLG München NJW 1998, 1649, 1650:= CR 1998, 265; OLG Frankfurt, NJW-RR 1997, 494 und CR 1999, 7 [8]).
  • OLG Frankfurt, 23.06.2009 - 11 U 71/08

    Urheberrechtsverletzung: Verkauf eines gebrauchten Computers mit

    Da das Nutzungsrecht an diesem Vervielfältigungsstück akzessorisch zum Verbreitungsrecht ist, konnte es nicht von der Verfügungsklägerin zurückbehalten werden und bei ihr verbleiben; § 34 UrhG regelt die zustimmungspflichtige Übertragung von Nutzungsrechten, nicht dagegen das Recht zur Nutzung einzelner Vervielfältigungsstücke der Software (vgl. Senat, Urt. v. 25.06.1996 - 11 U 4/96, NJW-RR 1997, 494).
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