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   OLG Frankfurt, 30.01.1997 - 20 W 21/97   

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https://dejure.org/1997,3272
OLG Frankfurt, 30.01.1997 - 20 W 21/97 (https://dejure.org/1997,3272)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30.01.1997 - 20 W 21/97 (https://dejure.org/1997,3272)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30. Januar 1997 - 20 W 21/97 (https://dejure.org/1997,3272)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Durchführung eines Beweisverfahrens im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit; Entsprechende Anwendung der §§ 485 ff. Zivilprozeßordnung (ZPO); Begutachtung der Testierfähigkeit des Antragsgegners zu dessen Lebzeiten durch einen Sachverständigen; Erbscheinverfahren als ...

  • recht.help

    Zu Lebzeiten kann die Testierfähigkeit des künftigen Erblassers nicht geklärt werden

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 581
  • MDR 1997, 481
  • FamRZ 1997, 1021
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BayObLG, 21.09.1995 - 2Z BR 71/95

    Selbstständiges Beweisverfahren in Wohnungseigentumssachen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.01.1997 - 20 W 21/97
    Überwiegend wird jedoch für die echten Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, insbesondere für Wohnungseigentumssachen die entsprechende Anwendung der §§ 485 ff. ZPO bejaht, weil das Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit durch ein vorgeschaltetes Beweis verfahren nicht beeinträchtigt, vielmehr ebenso wie das Verfahren nach der Zivilprozeßordnung beschleunigt wird, wenn die Beteiligten über Tatsachen streiten (BayObLGZ 1976, 211/213; BayObLG MDR 1996, 144 = NJW-RR 1996, 528 = WE 1996, 397; Keidel/Amelung FGG Teil A 13. Aufl. Rn. 56, Bassenge/Herbst FGG/RPflG 7. Aufl. Rn. 1, je zu § 15 FGG; MünchKomm.

    Für die Anfechtbarkeit der in entsprechender Anwendung des § 490 ZPO ergehenden Entscheidung finden auch die für die Statthaftigkeit von Rechtsmitteln allgemein geltenden Vorschriften der §§ 567, 568 ZPO entsprechende Anwendung (BayObLGZ 1991, 414/416 ff.; BayObLG MDR 1996, 144 = aaO; Merle in Bärmann/Pick/Merle aaO § 44 Rn. 130).

  • OLG Karlsruhe, 23.08.1989 - 1 U 169/88

    Feststellungsklage; Berliner Testament; Schlußerbe; Vorausvermächtnis

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.01.1997 - 20 W 21/97
    Für das zivilprozessuale Erkenntnisverfahren ist allgemein anerkannt, daß auf die Feststellung des Erbrechts nach noch lebenden Personen nicht geklagt werden kann, weil die bloße Möglichkeit, Erbe zu werden, kein Rechtsverhältnis im Sinne des § 256 ZPO ist, und zwar auch dann nicht, wenn die Erbaussicht einer Partei der Lebenserfahrung entspricht (BGHZ 37, 137/143 = NJW 1962, 1723 = MDR 1962, 723 = LM ZPO § 256 Nr. 74 mit Anm. Johannsen; OLG Karlsruhe FamRZ 1989, 1351/1352; MünchKomm.

    Nach diesen Grundsätzen muß das Interesse des als künftiger gesetzlicher Erbe in Betracht kommenden Antragstellers daran, daß wegen der möglichen Erschwerung einer etwaigen Rechtsverfolgung nach dem Tode des Antragsgegners schon jetzt geklärt wird, ob das notarielle Testament vom 28.6.1995 wirksam oder wegen Testierunfähigkeit des Antragsgegners unwirksam ist, hinter dem Interesse des Antragsgegners zurücktreten, zu seinen Lebzeiten nicht mit gerichtlichen Verfahren über seinen künftigen Nachlaß behelligt zu werden (vgl. dazu auch OLG Karlsruhe FamRZ 1989, 1351/1353 zu 2.).

  • BGH, 16.05.1962 - IV ZR 215/61

    Feststellungsklage um das Erbrecht nach noch lebenden Personen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.01.1997 - 20 W 21/97
    Für das zivilprozessuale Erkenntnisverfahren ist allgemein anerkannt, daß auf die Feststellung des Erbrechts nach noch lebenden Personen nicht geklagt werden kann, weil die bloße Möglichkeit, Erbe zu werden, kein Rechtsverhältnis im Sinne des § 256 ZPO ist, und zwar auch dann nicht, wenn die Erbaussicht einer Partei der Lebenserfahrung entspricht (BGHZ 37, 137/143 = NJW 1962, 1723 = MDR 1962, 723 = LM ZPO § 256 Nr. 74 mit Anm. Johannsen; OLG Karlsruhe FamRZ 1989, 1351/1352; MünchKomm.
  • BayObLG, 13.10.1987 - BReg. 1 Z 45/87

    Beschwerde gegen die Erteilung eines Teilerbscheins zugunsten eines anderen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.01.1997 - 20 W 21/97
    Das Erbscheinsverfahren, das hier schon jetzt mit dem vorliegenden Beweisverfahren vorbereitet werden soll, ist dagegen kein echtes Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit (BayObLG FamRZ 1988, 422/423; Bassenge/Herbst aaO Einl. FGG Rn. 17).
  • BGH, 06.12.1989 - IVa ZR 249/88

    Feststellung eines Pflichtteilsentziehungsrechts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.01.1997 - 20 W 21/97
    Dabei wird im Schrifttum zutreffend betont, daß es im berechtigten, schützenswerten Interesse des Erblassers liegt, nicht schon zu Lebzeiten in gerichtliche Verfahren über das Schicksal seines Vermögens nach seinem Tod verwickelt zu werden (Staudinger/Marotzke aaO Rn. 23, MünchKomm/Leipold aaO Rn. 79, je zu § 1922; Lange NJW 1963, 1571/1573; vgl. auch BGHZ 109, 306/309 = FamRZ 1990, 398 = JZ 1990, 697 mit Anm. Leipold; OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 58 = ZEV 1994, 171).
  • OLG Düsseldorf, 11.02.1994 - 7 U 39/93

    Zu den Voraussetzungen eines Rücktritts vom Erbvertrag wegen Nichterfüllung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.01.1997 - 20 W 21/97
    Dabei wird im Schrifttum zutreffend betont, daß es im berechtigten, schützenswerten Interesse des Erblassers liegt, nicht schon zu Lebzeiten in gerichtliche Verfahren über das Schicksal seines Vermögens nach seinem Tod verwickelt zu werden (Staudinger/Marotzke aaO Rn. 23, MünchKomm/Leipold aaO Rn. 79, je zu § 1922; Lange NJW 1963, 1571/1573; vgl. auch BGHZ 109, 306/309 = FamRZ 1990, 398 = JZ 1990, 697 mit Anm. Leipold; OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 58 = ZEV 1994, 171).
  • BayObLG, 04.12.1991 - ZGS 1/91
    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.01.1997 - 20 W 21/97
    Für die Anfechtbarkeit der in entsprechender Anwendung des § 490 ZPO ergehenden Entscheidung finden auch die für die Statthaftigkeit von Rechtsmitteln allgemein geltenden Vorschriften der §§ 567, 568 ZPO entsprechende Anwendung (BayObLGZ 1991, 414/416 ff.; BayObLG MDR 1996, 144 = aaO; Merle in Bärmann/Pick/Merle aaO § 44 Rn. 130).
  • BayObLG, 04.01.1995 - 1Z BR 167/94

    Beschwerdeberechtigung bei Verweigerung der Hinausgabe der Akten an den

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.01.1997 - 20 W 21/97
    Auch muß sich ein berechtigtes Interesse nicht auf ein bereits vorhandenes Recht stützen; es genügt vielmehr ein vernünftiges, durch die Sachlage gerechtfertigtes Interesse, das auch tatsächlicher oder wirtschaftlicher Art sein kann (vgl. BayObLGZ 1995, 1/4; Keidel/Kahl aaO Rn. 13, Bassenge/Herbst aaO Rn. 5, je zu § 34 FGG).
  • BayObLG, 27.07.1976 - BReg. 2 Z 21/76

    Mangelnde Vertretungsbefugnis eines Verwalters einer Wohnungseigentumgemeinschaft

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.01.1997 - 20 W 21/97
    Überwiegend wird jedoch für die echten Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, insbesondere für Wohnungseigentumssachen die entsprechende Anwendung der §§ 485 ff. ZPO bejaht, weil das Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit durch ein vorgeschaltetes Beweis verfahren nicht beeinträchtigt, vielmehr ebenso wie das Verfahren nach der Zivilprozeßordnung beschleunigt wird, wenn die Beteiligten über Tatsachen streiten (BayObLGZ 1976, 211/213; BayObLG MDR 1996, 144 = NJW-RR 1996, 528 = WE 1996, 397; Keidel/Amelung FGG Teil A 13. Aufl. Rn. 56, Bassenge/Herbst FGG/RPflG 7. Aufl. Rn. 1, je zu § 15 FGG; MünchKomm.
  • OLG Celle, 13.03.2000 - 15 UFH 1/00

    Selbstständiges Beweisverfahren sowie Beweiserfordernis und Beweisanordnung;

    Zwar können in sog. echten Streitsachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit, zu denen die Feststellung der Vaterschaft zählt (BGH NJW 1974, 494, 495 [BGH 21.12.1973 - IV ZR 101/72] = LM § 1600 n BGB Nr. 1), sowohl die Bestimmungen der ZPO über das selbständige Beweisverfahren (Keidel/Kuntze/Winkler/Schmidt, Freiwillige Gerichtsbarkeit 14. Aufl. § 15 FGG Rz. 67 m.w.N. in Fn. 275; Bumiller/Winkler, Freiwillige Gerichtsbarkeit 7. Aufl. § 15 FGG Rz. 30; OLG Frankfurt NJW-RR 1997, 581 = FamRZ 1997, 1021, 1022 m.w.N.) als auch diejenigen über die Wiederaufnahme eines Verfahrens (Keidel/Kuntze/Winkler/Schmidt a.a.O. § 18 FGG Rz. 67, 69 m.w.N. in Fn. 249, 251, 265; Bumiller/Winkler a.a.O. § 18 FGG Rz. 21, § 56 c Rz. 12) entsprechend angewendet werden.
  • OLG Karlsruhe, 17.06.2021 - 9 W 29/21

    Einholung eines Sachverständigengutachtens zum gesundheitlichen Zustand einer

    Auch die von der Antragsgegnerin zitierte Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt (NJW-RR 1997, 581 ist = FamRZ 1997, 1021) würde nicht entgegenstehen; denn im Fall des Oberlandesgerichts Frankfurt ging es - anders als vorliegend - um ein Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit.
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