Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 07.10.1996

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 22.01.1997 - 13 U 9/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,3734
OLG Karlsruhe, 22.01.1997 - 13 U 9/95 (https://dejure.org/1997,3734)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22.01.1997 - 13 U 9/95 (https://dejure.org/1997,3734)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22. Januar 1997 - 13 U 9/95 (https://dejure.org/1997,3734)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Erklärung der Zustimmung zur Auszahlung von Barvermögen des Erblassers; Rücktritt vom entgeltlichen Erbvertrag wegen Nichterfüllung einer Versorgungsverpflichtung; Kündigung eines Verpfründungsvertrages; Notwendigkeit der Zustimmung der Erben bei der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2295
    Rücktritt vom Erbvertrag bei Nichterfüllung einer vereinbarten Pflegeleistung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 708
  • FamRZ 1997, 1180
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 05.10.2010 - IV ZR 30/10

    Rücktritt von einem Erbvertrag und einem damit verbundenen gegenseitigen Vertrag

    Grundsätzlich finden die Regelungen über gegenseitige Verträge nach § 320 ff. BGB, insbesondere über den Rücktritt nach § 323 BGB, auf Erbverträge keine Anwendung, da es am Gegenseitigkeitsverhältnis zwischen der erbrechtlichen Verfügung und der übernommenen Verpflichtung des Vertragserben fehlt (OLG Karlsruhe FamRZ 1997, 1180; LG Köln DNotZ 1978, 685; Staudinger/Kanzleiter, BGB [2006] § 2295 Rn. 3; MünchKommBGB/Musielak, 5. Aufl. § 2295 Rn. 1; Erman/Schmidt, BGB 12. Aufl. § 2295 Rn. 8; Soergel/Wolf, BGB 13. Aufl. § 2295 Rn. 4; Reimann/Bengel/Mayer, Testament und Erbvertrag 5. Aufl. § 2295 Rn. 6).
  • OLG Oldenburg, 29.05.2012 - 12 U 67/09

    Grundsätze zur rechtlichen Einordnung eines Erbvertrages mit Pflegeverpflichtung

    Dabei kann vorliegend dahinstehen, ob bzw. in welchen Fällen die obergerichtliche Rechtsprechung Pflegedienstleistungen grundsätzlich als nicht von dem Schuldner höchstpersönlich zu erbringende Verpflichtungen betrachtet (vgl. BGHZ 25, 293; BGH NJW 2003, 1126, 1127; ZEV 2010, 316; NJW 2011, 2995; OLG Karlsruhe NJW-RR 1997, 708).

    Der Erklärung lässt sich ohne Zweifel der unbedingte Wille zur Loslösung vom streitgegenständlichen Vertrag wegen eines erhöhten Pflegebedarfs entnehmen (vergl. OLG Karlsruhe NJW-RR 1997, 708, 710).

  • OLG Oldenburg, 12.01.2010 - 12 U 67/09

    Rechte des Erblassers bei Nichterfüllung oder Schlechterfüllung einer

    18 Das Landgericht geht im rechtlichen Ansatz zutreffend davon aus, dass die in einem Erbvertrag getroffene Erbeinsetzung und die vom Bedachten eingegangene Verpflichtung zur Pflege des Erblassers in "kranken und alten Tagen" nicht im Verhältnis von Leistung und Gegenleistung im Sinne von § 320 BGB miteinander stehen (OLG Karlsruhe NJW-RR 1997, 708, 709; Staudinger/Kanzleiter § 2295 Rdn. 8; Mü/Ko-Musielak, 4. Aufl. § 2295 Rdn. 5; Palandt/Edenhofer § 2295 Rdn. 1; aA Stöcker WM 1980, 482; Stürzebecher NJW 1988, 2727).
  • OLG München, 16.04.2009 - 31 Wx 90/08

    Erbvertrag: Rücktritt des Erblassers wegen Nichterfüllung der vertraglich

    Angesichts der in der Rücktrittserklärung vom 30.6.2006 angegebenen Gründe und der danach eingeleiteten Vollstreckungsmaßnahmen kann in der Erklärung des Rücktritts vom Erbvertrag auch nicht etwa ein Rücktritt von der schuldrechtlichen Verpflichtung oder eine Kündigung derselben gesehen werden (vgl. dazu OLG Karlsruhe NJW-RR 1997, 708/709).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 07.10.1996 - 16 Wx 202/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,2723
OLG Köln, 07.10.1996 - 16 Wx 202/96 (https://dejure.org/1996,2723)
OLG Köln, Entscheidung vom 07.10.1996 - 16 Wx 202/96 (https://dejure.org/1996,2723)
OLG Köln, Entscheidung vom 07. Oktober 1996 - 16 Wx 202/96 (https://dejure.org/1996,2723)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • jurpage.net (Leitsatz)
  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Kann sich der Betreuer gegen die Aufhebung der Betreuung wehren?

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beschwerderecht eines Betreuers gegen Beschluss zur Aufhebung der Betreuung

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Aufhebung der Betreuung, Beschwerde des Betreuers

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 708
  • FamRZ 1997, 1293
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG München, 15.03.2006 - 33 Wx 30/06

    Keine Beschwerdebefugnis des Betreuers bei Aufhebung der gesamten Betreuung -

    Der Betreuer hat grundsätzlich keine Beschwerdebefugnis, wenn die Betreuung insgesamt aufgehoben wird (vgl. OLG Köln NJW-RR 1997, 708).

    Insoweit greift die Aufhebung der Betreuung nicht in die eigene Rechtssphäre des Betreuers ein (OLG Köln NJW-RR 1997, 708; OLG Düsseldorf BtPrax 1998, 80 = FamRZ 1998, 1244).

  • KG, 27.09.2005 - 1 W 169/04

    Betreuung: Weitere Beschwerde gegen die Aufhebung der Betreuung und gleichzeitige

    Allerdings trifft es zu, dass ein Betreuer nicht befugt ist, Rechtsmittel gegen die Aufhebung der Betreuung und seine damit gleichzeitig verbundene Entlassung einzulegen (BayObLG, Beschluss vom 8. März 2004, 3Z BR 242/03, JURIS; FamRZ 1996, 58f.; 1997, 1358; OLG Köln, FamRZ 1997, 1293; OLG Düsseldorf, FamRZ 1998, 1244, 1245).

    Seine Beschwerdebefugnis folgt dabei aus §§ 69g Abs. 4 S. 1 Nr. 3, 20 Abs. 1 FGG, weil durch die Entlassung in die Rechtsposition des Betreuers eingegriffen wird (vgl. BayObLG, FamRZ 1996, 58f.; 1997, 1358; OLG Köln, FamRZ 1997, 1293; OLG Düsseldorf, FamRZ 1998, 1244, 1245).

  • OLG München, 24.08.2006 - 33 Wx 222/05

    Beschwerdebefugnis des Betreuers gegen Aufhebung der Betreuung wegen mangelnder

    Ein Betreuer - und bei einem Vereinsbetreuer auch ein Betreuungsverein - haben grundsätzlich keine Beschwerdebefugnis, wenn die Betreuung insgesamt aufgehoben wird (vgl. Senatsbeschluss OLG-Report 2006, 344; OLG Köln NJW-RR 1997, 708).
  • OLG München, 09.11.2005 - 33 Wx 218/05

    Keine Beschwerde des Betreuers gegen Aufhebung der Betreuung

    Eine Betreuung wird nicht in ihrem Interesse, sondern ausschließlich im Interesse der Betroffenen angeordnet (vgl. BayObLG BtPrax 2004, 159 [Ls.], zit. nach Juris; OLG Düsseldorf BtPrax 1998, 80; OLG Köln FamRZ 1997, 1293; Keidel/Kayser FGG 15. Aufl. § 69g Rn. 23).
  • OLG Düsseldorf, 06.11.1997 - 25 Wx 80/97
    Die Aufhebung der Betreuung greift nicht in eine Rechtsposition des Betreuers ein, weil die Betreuung nicht in seinem Interesse, sondern ausschließlich im Interesse der Betroffenen angeordnet wird (vgl. Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, § 20 Rz. 59; BayObLG FamRZ 94, 1189; OLG Köln FamRZ 1997, 1293).
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