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   OLG Hamm, 05.11.1996 - 7 U 35/96   

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OLG Hamm, 05.11.1996 - 7 U 35/96 (https://dejure.org/1996,6794)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05.11.1996 - 7 U 35/96 (https://dejure.org/1996,6794)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05. November 1996 - 7 U 35/96 (https://dejure.org/1996,6794)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 733
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • OLG Saarbrücken, 16.01.2018 - 5 W 73/17

    Handelsregister: Eintragung des Haftungsauschlusses bei Übernahme einer GmbH;

    Da die Rechtsfolge des § 25 Abs. 1 HGB an die Fortführung der Firma anknüpft, ist es erforderlich, dass die Bezeichnung "firmenmäßig", d.h. so geführt wird, dass der Verkehr daraus entnehmen muss, es handle sich um die vom Unternehmer gewählte Firma (BGH, Urteil vom 1. Dezember 1986 - II ZR 303/85, NJW 1987, 1633; vgl. auch OLG Hamm, NJW-RR 1997, 733).
  • OLG Hamm, 11.09.2003 - 28 U 72/03
    Soweit dieser höchstrichterlichen Rechtsprechung teilweise im Schrifttum widersprochen und § 25 Abs. 1 HGB als eine völlig systemwidrige, nicht zu begründende und daher zumindest bei Vermögenslosigkeit des "fortgeführten" Handelsgeschäftes aufgrund teleologischer Reduktion nicht anzuwendende Regel angesehen (so Canaris "Handelsrecht" 23. Aufl., § 7 Rdn. 16; ders. Festschrift für Frotz 1993, S. 11 ff. [42]) oder zumindest zur Vermeidung einer in diesem Falle als unbillig erachteten Haftungserstreckung ein den Haftungsausschluss gemäß § 25 Abs. 2 HGB ermöglichender, derivativer Rechtserwerb (eine kausale Rechtsbeziehung) gefordert wird (so Lieb in Festschrift für Vieregge 1995, S. 557 ff. [563, 565, 567]; MünchKomm-Lieb, HGB § 25 Rdn. 40 f.; im Ansatz wohl auch, ohne sich im einzelnen mit den streitigen Fragen auseinander zu setzen und sie ausdrücklich dahingestellt sein lassend OLG Hamm (7. ZS) in NJW-RR 1997, 733 f; NJW-RR 1995, 734 [735]; OLG Düsseldorf in NJW-RR 1998, 965), kann dem nicht gefolgt werden.

    Soweit es der 7. Zivilsenat des OLG Hamm ohne nähere Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und dem Schrifttum für erforderlich hält, "dass Vermögenswerte, die jedenfalls den Kern des Unternehmens ausmachten, rechtsgeschäftlich übertragen worden sind" (vgl. insoweit NJW-RR 1995, 734 [735]), oder ausführt, "von einem Einrücken in die Stellung des bisherigen Inhabers könne kaum gesprochen werden, wenn überhaupt keine direkte Beziehung zwischen dem alten und dem neuen Inhaber besteht und schon deshalb nicht wesentliche Unternehmensrechte übergegangen sind" (in NJW-RR 1997, 733 [734]), so ist dies nach dem weiteren Inhalt der Entscheidungen nicht etwa als Übernahme der Vorstellungen von Canaris und Lieb zu verstehen.

    Im zweiten Fall (NJW-RR 1997, 733 [734]) hat er die Frage der Unternehmenskontinuität letztlich offengelassen und auf die weitere Voraussetzung der Firmenfortführung abgestellt.

  • OLG München, 30.04.2008 - 31 Wx 41/08

    Handelsregister: Ablehnung der Eintragung eines Haftungsausschlusses; Anmeldung

    BGH NJW 1987, 1633: Entscheidend sei, ob die Bezeichnung so geführt werde, dass der Verkehr daraus entnehmen muss, es handle sich um eine vom Unternehmer gewählte Firma; BGH NJW 2001, 1352: Die unveränderte Weiterbenutzung der Geschäftsbezeichnung sei (im konkreten Fall) als Firmenfortführung gem. § 25 HGB zu werten; LG Berlin NJW-RR 1994, 609: Das Nichtvorliegen einer Firmenfortführung im eigentlichen Sinn schließe eine Haftung nach § 25 Abs. 1 HGB nicht grundsätzlich aus; OLG Düsseldorf GmbHR 1991, 315: Fortführung der Firma des früheren Unternehmensträgers als Geschäftsbezeichnung sei ausreichend für die Haftung nach § 25 Abs. 2 HGB; a.A.: OLG Brandenburg NJW-RR 1999, 395 und OLG Hamm NJW-RR 1997, 733: Eine bloße Fortführung der Geschäftsbezeichnung begründe keine Haftung nach § 25 Abs. 1 HGB; nicht eindeutig: OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 965 ("Laterna"): Es sei darauf abzustellen, dass sich die Geschäftsbezeichnung von einer "Firma" dadurch unterscheide, dass sie nicht auf den Inhaber des Unternehmens, sondern nur auf das Unternehmen hinweise; wenn aber die Bezeichnung objektiv geeignet sei, den Geschäftsinhaber zu individualisieren, gehe sie über die Grenzen einer Geschäftsbezeichnung hinaus und unterfalle dem Firmenrecht; OLG Brandenburg NJW-RR 1999, 395 ("Strandhotel Imperator"): Unterscheidungskriterium sei, ob die Bezeichnung nur als Etablissementbezeichnung oder auch als Fantasiefirma "denkbar" sei (dann sei § 25 Abs. 1 HGB anwendbar).
  • FG Münster, 23.05.2013 - 8 K 1782/11

    Fortführung eines Handelsunternehmens unter der bisherigen Firma, Abgrenzung zur

    Derartige Geschäftsbezeichnungen würden vom Verkehr jedoch nicht als Firmenbezeichnung aufgefasst und würden bereits kein Vertrauen auf einen bestimmten Unternehmensträger begründen, da diese üblicherweise auch bei häufigen Pächterwechsel im Gastronomiebereich regelmäßig erhalten blieben (Hinweis auf Urteil des OLG Hamm vom 05.11.1996 7 U 35/96, NJW-RR 1997, 733).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.10.2011 - 2 S 1652/11

    Gewerbesteuerhaftung des Gaststättenübernehmers für Verbindlichkeiten des

    In der Fortführung des Gaststättennamens "Zum Viertele" liegt danach keine Fortführung der Firma, sondern nur die Weiterverwendung einer Geschäftsbezeichnung (so auch FG Münster, Urteil vom 12.03.2009, aaO; OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.01.1998, aaO; OLG Hamm, Urteil vom 05.11.1996 - 7 U 35/96 - NJW-RR 1997, 733 zur Fortführung einer Gaststätte unter ihrem bisherigen Namen).

    Die Bezeichnung geht in einem solchen Fall über die Grenzen einer Geschäftsbezeichnung hinaus und unterfällt damit grundsätzlich dem Firmenrecht (OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.01.1998, aaO; OLG Hamm, Urteil vom 05.11.1996, aaO).

  • LG Bonn, 16.09.2005 - 15 O 193/05

    Abgrenzung Firma / Geschäftsbezeichnung

    Dies hätte aber nahegelegen, wenn der Gesetzgeber der bisherigen Rechtsprechung, welche der Zulässigkeit eines Analogieschlusses auf Geschäfts- und Etablissementbezeichnungen stets ablehnenden gegenüberstand (so: Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 27. Mai 1998, Az: 7 U 132/97, NJW-RR 1999, 395; OLG Düsseldorf, Urteil vom 22. Januar 1998, Az: 10 U 30/97, NJW-RR 1998, 965; OLG Hamm, Urteil vom 5. November 1996, NJW-RR 1997, 733-734), eine Absage hätte erteilen wollen.
  • BGH, 20.01.2005 - IX ZB 154/01

    Vollstreckbarerklärung einer ausländischen Entscheidung; Zustellung des

    Art. 27 Nr. 2 EuGVÜ gilt auch für Inlandszustellungen (OLG Zweibrücken OLGR 1997, 32, 33; Kropholler, Europäisches Zivilprozeßrecht 6. Aufl. Art. 27 Rn. 19).
  • OLG Köln, 05.09.2001 - 16 W 11/01

    Insolvenzrecht; Internationales Recht; Miet-Wohnungsrecht; Verfahrensrecht;

    Auch sind von Art. 27 Nr. 2 EuGVÜ die Fälle erfasst, in denen die beklagte Partei im Zeitpunkt der Zustellung ihren Wohnsitz im Staat des Erstgerichts hatte (vgl. OLG Zweibrücken OLGR 1997, 32).
  • OLG Hamm, 26.10.2006 - 4 U 112/06

    Umfang der Beratungspflicht des Anlageberaters bei von vornherein auf bestimmte

    Die Fortführung eines Firmenschlagwortes oder einer Geschäftsbeziehung reicht gerade nicht aus (OLG Hamm NJW-RR 1997, 733; OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 965; Ebenrot HGB § 25 Rz. 47, 55; Münchener Kommentar HGB § 25 Rz. 64).
  • OLG Köln, 27.04.1998 - 13 U 16/98

    Vollstreckungsabwehrklage aufgrund der neueren Rechtsprechung zur Inanspruchnahme

    Dies war vorliegend bereits deshalb nicht der Fall, weil die Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts, der die Änderung der Rechtsprechung folgte, erst nach Erlaß des Vollstreckungsbescheides ergangen ist (vgl. dazu OLG Düsseldorf, OLGR 1997, 32).
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