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   OLG München, 05.07.1996 - 21 U 1903/96   

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https://dejure.org/1996,6178
OLG München, 05.07.1996 - 21 U 1903/96 (https://dejure.org/1996,6178)
OLG München, Entscheidung vom 05.07.1996 - 21 U 1903/96 (https://dejure.org/1996,6178)
OLG München, Entscheidung vom 05. Juli 1996 - 21 U 1903/96 (https://dejure.org/1996,6178)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für die Zurückweisung des Parteivortrags als unsubstantiiert - Verjährungsbeginn für Ansprüche auf Zahlung des Kaufpreises - Voraussetzungen des Gläubigerverzugs bei Zug-um-Zug-Leistung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 944
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.12.1991 - V ZR 229/90

    Fälligkeit des Anspruchs mit Erfüllung der Gegenforderung

    Auszug aus OLG München, 05.07.1996 - 21 U 1903/96
    Die Zug um Zug geschuldete Leistung muß so bereitgestellt werden, daß der Gläubiger (die Beklagte) nur noch zuzugreifen braucht (BGHZ 116, 244/249 m.w.N.).

    Eine bestimmte und endgültige Erklärung der Beklagten vor einem wörtlichen Angebot der Klägerin, daß sie, die Beklagte, die Schmierstofflieferungen nicht annehmen werde (vgl. BGHZ 116, 244/250), hat die Klägerin nicht vorgetragen.

    Das Bestehen des Leistungsverweigerungsrechts aus § 320 Abs. 1 BGB schließt einen Zahlungsverzug der Beklagten aus (vgl. BGHZ 116, 244/249 m.w.N.).

  • BGH, 22.03.1984 - VII ZR 286/82

    Ausspruch einer doppelten Zug-um-Zug-Verurteilung im Werklohnprozeß

    Auszug aus OLG München, 05.07.1996 - 21 U 1903/96
    Wie anzubieten ist, richtet sich nach den entsprechend anwendbaren §§ 294, 295 BGB (BGHZ 90, 354/359; Palandt/Heinrichs a.a.O. § 298 Rdnr. 2).
  • RG, 18.03.1910 - II 369/09

    Arbitrageklausel.

    Auszug aus OLG München, 05.07.1996 - 21 U 1903/96
    Bereits die Behauptung der Klägerin, sie habe vor ihrem Schreiben vom 20. August 1993 (Anlage K 8 zu Bl. 1/6 d.A.) die Beklagte mehrfach zur Abnahme aufgefordert (vgl. RGZ 73, 257/260), ist ausdrücklich bestritten, aber nicht unter Beweis gestellt worden.
  • OLG Frankfurt, 14.12.1988 - 13 U 309/87
    Auszug aus OLG München, 05.07.1996 - 21 U 1903/96
    Ein Verfahrensmangel liegt vor, wenn ein Vortrag als unsubstantiiert abgetan wird, ohne daß vorher Substantiierung verlangt wurde (vgl. OLG Frankfurt, NJW 1989, 722; Zöller/Gummer, ZPO , 19 Aufl., § 539 Rdnr. 16).
  • OLG Brandenburg, 10.03.2023 - 13 UF 104/22

    Unterhaltsverpflichtung im Insolvenzverfahren; Verjährung des

    Dies sind vorrangig die in 2014 fälligen Unterhaltsforderungen, denn sie stellen mit Blick auf eine früher eintretende Verjährung für den Gläubiger eine geringere Sicherheit dar (BGH NJW 1957, 1314; 2009, 1071, 1073; OLG Hamm VersR 1989, 292, 293; OLG München NJW-RR 1997, 944; Staudinger/Kern (2022) BGB § 366, Rn. 46).
  • OLG Naumburg, 15.06.2012 - 10 U 47/11

    Frachtvertrag: Anwendbare Vorschriften bei Überschreitung der Ladefrist

    Eine Hinweispflicht besteht dann, wenn eine Partei die Rechtslage falsch beurteilt (BGH NJW-RR 2007, 14) oder eine mangelnde Substantiiertheit einer Forderung vorliegt (Zöller-Greger, ZPO, 29. Aufl., § 139, Rn 17; BGH NJW-2008, 1742; OLG München NJW-RR 1997, 944).
  • KG, 08.05.2003 - 12 U 281/01

    Mietvertrag: Verrechnung von Zahlungen des Mieters

    Die aus den Jahren 1995 und 1996 stammenden Rückstände waren für den Kläger diejenigen mit der geringeren Sicherheit, da die Verjährung dieser Rückstände vor der Verjährung der Rückstände aus dem Jahr 1997 eintreten würde (BGH NJW 1957, 1314, 65, 1374, OLG München, NJW-RR 1997, 944).
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