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   BGH, 12.12.1996 - IX ZR 214/95   

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https://dejure.org/1996,280
BGH, 12.12.1996 - IX ZR 214/95 (https://dejure.org/1996,280)
BGH, Entscheidung vom 12.12.1996 - IX ZR 214/95 (https://dejure.org/1996,280)
BGH, Entscheidung vom 12. Dezember 1996 - IX ZR 214/95 (https://dejure.org/1996,280)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Selbständige Tierärzte - Bezug von Tierarzneimitteln - Provision - Eingliederung in Herstellungsunternehmen - Verdeckte Treuhandschaft - Empfänger der Lieferung - Vorsteuerabzug

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    UStG 1991 § 2 Abs. 2 Nr. 1; UStG 1991 § 15 Abs. 1 Nr. 1
    Berechtigung zum Vorsteuerabzug bei verdeckter Treuhandschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG (1991) § 2 Abs. 2 Nr. 1, § 15 Abs. 1 Nr. 1
    Berechtigung zum Vorsteuerabzug bei Lieferung von Tierarzneimitteln

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 134, 212
  • NJW 1997, 1008
  • NJW-RR 1997, 952 (Ls.)
  • VersR 1997, 759
  • WM 1997, 335
  • DB 1997, 673
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (35)

  • BFH, 26.11.1987 - V R 85/83

    Rechnungserteilung und Vorsteuerabzug bei Leistungsvergabe durch Ehegatten

    Auszug aus BGH, 12.12.1996 - IX ZR 214/95
    Dies steht im Einklang mit der von § 14 UStG geforderten formgebundenen Abrechnung, die Nebenfolge des dem Leistungsaustausch zugrundeliegenden Schuldverhältnisses ist (vgl. BGH, Urt. v. 11. Dezember 1974 - VIII ZR 186/73, NJW 1975, 310 [BGH 11.12.1974 - VIII ZR 186/73]): Der leistende Unternehmer ist berechtigt und, soweit er die Umsätze an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen ausführt, auf Verlangen des anderen verpflichtet, diesem Rechnungen mit gesondertem Steuerausweis auszustellen; nur mit einer solchen, ihm erkennbar erteilten Abrechnung kann der Leistungsempfänger den Vorsteuerabzug geltend machen (BFHE 151, 479, 483).

    Werden Personen vor-, zwischen- oder nachgeschaltet, um bestimmte umsatzsteuerrechtliche Folgen dieser Gestaltungen zu erreichen, so setzt dies eine klare Vereinbarung und deren erkennbare Durchführung voraus (BFHE 151, 479, 483); die Klarheit und Gleichmäßigkeit der Besteuerung verlangen, daß dafür grundsätzlich das Auftreten einer Mittelsperson nach außen hin entscheidend ist (BFH BStBl III 1967, 719).

    Diese zivilrechtliche Betrachtungsweise ("Zwei-Unternehmer-Theorie") hat der Bundesfinanzhof auch in ähnlichen Fällen vertreten (BFHE 151, 479, 482 f: Auftragsvergabe durch einen Ehegatten für Rechnung der Grundstücksgemeinschaft der Eheleute; BStBl II 1985, 21, 22 und UR 1989, 384: Bestellung durch Gesellschafter für Rechnung der Gesellschaft; UR 1991, 168, 169: Kauf von Zertifikaten durch eine Bank für Rechnung ihrer Kunden).

  • BGH, 11.05.1995 - IX ZR 140/94

    Verjährung des Ersatzanspruchs gegen einen Steuerberater; Geltung der

    Auszug aus BGH, 12.12.1996 - IX ZR 214/95
    Insbesondere muß der Steuerberater seinen Auftraggeber möglichst vor Schaden bewahren und diesen in die Lage versetzen, eigenverantwortlich seine Rechte und Interessen wahrzunehmen und eine Fehlentscheidung zu vermeiden (BGHZ 129, 386, 396) [BGH 11.05.1995 - IX ZR 140/94].

    Es entlastet die Beklagte nicht, daß die Finanzbehörde diesen Vorsteuerabzug jahrelang hingenommen hat (vgl. BGHZ 129, 386, 399) [BGH 11.05.1995 - IX ZR 140/94].

  • BGH, 09.06.1994 - IX ZR 125/93

    Zulässigkeit eines Grundurteils über eine Feststellungsklage; Beiziehung von

    Auszug aus BGH, 12.12.1996 - IX ZR 214/95
    Den - vom Geschädigten zu beweisenden - haftungsausfüllenden Ursachenzusammenhang zwischen Haftungsgrund und geltend gemachtem Schaden hat das Regreßgericht gemäß § 287 ZPO festzustellen; dafür ist zu prüfen, welchen Verlauf die Dinge bei pflichtgemäßem Verhalten des Beraters genommen hätten und wie die Vermögenslage des Mandanten wäre, wenn der Berater seine Vertragspflicht erfüllt hätte (vgl. § 249 Satz 1 BGB; BGHZ 123, 311 [BGH 30.09.1993 - IX ZR 73/93]; 126, 217 [BGH 09.06.1994 - IX ZR 125/93]; BGH, Urt. v. 20. Oktober 1994 - IX ZR 116/93, WM 1995, 398, 401).

    Entgegen der Ansicht der Revisionserwiderung kehrt sich die Beweislast für die haftungsausfüllende Kausalität auch bei einem groben Beratungsfehler nicht um (BGHZ 126, 217, 221 ff) [BGH 09.06.1994 - IX ZR 125/93].

  • BGH, 11.12.1974 - VIII ZR 186/73

    Verpflichtung zur Ausstellung von Rechnungen, in denen die Umsatzsteuer gesondert

    Auszug aus BGH, 12.12.1996 - IX ZR 214/95
    Dies steht im Einklang mit der von § 14 UStG geforderten formgebundenen Abrechnung, die Nebenfolge des dem Leistungsaustausch zugrundeliegenden Schuldverhältnisses ist (vgl. BGH, Urt. v. 11. Dezember 1974 - VIII ZR 186/73, NJW 1975, 310 [BGH 11.12.1974 - VIII ZR 186/73]): Der leistende Unternehmer ist berechtigt und, soweit er die Umsätze an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen ausführt, auf Verlangen des anderen verpflichtet, diesem Rechnungen mit gesondertem Steuerausweis auszustellen; nur mit einer solchen, ihm erkennbar erteilten Abrechnung kann der Leistungsempfänger den Vorsteuerabzug geltend machen (BFHE 151, 479, 483).

    Steht ein verdeckter Treuhänder in der Umsatzkette, so hat auch er nach Treu und Glauben als Nebenpflicht aus seinem Schuldverhältnis mit dem Treugeber diesem eine Lieferrechnung zu erteilen, die den Vorsteuerabzug ermöglicht (vgl. BGHZ 103, 284, 287 [BGH 24.02.1988 - VIII ZR 64/87]; BGH, Urt. v. 11. Dezember 1974 - VIII ZR 186/73, NJW 1975, 310 [BGH 11.12.1974 - VIII ZR 186/73]; BFH BStBl II 1982, 309, 311 f).

  • BFH, 24.08.1967 - V 239/64

    Voraussetzungen für die Anerkennung von Rechtsanwaltskosten bei Behörden als

    Auszug aus BGH, 12.12.1996 - IX ZR 214/95
    Werden Personen vor-, zwischen- oder nachgeschaltet, um bestimmte umsatzsteuerrechtliche Folgen dieser Gestaltungen zu erreichen, so setzt dies eine klare Vereinbarung und deren erkennbare Durchführung voraus (BFHE 151, 479, 483); die Klarheit und Gleichmäßigkeit der Besteuerung verlangen, daß dafür grundsätzlich das Auftreten einer Mittelsperson nach außen hin entscheidend ist (BFH BStBl III 1967, 719).

    Die Anknüpfung an das Außenverhältnis dient danach der Rechtsklarheit und -sicherheit; unkontrollierbare und oft nur vorgeschobene Vereinbarungen in der Innenbeziehung können nicht zu steuerlichen Manipulationen führen (vgl. BFH BStBl III 1967, 719).

  • BFH, 24.09.1987 - V R 152/78

    Aufsteller als leistender Unternehmer bei Aufstellung von Geldspielgeräten in

    Auszug aus BGH, 12.12.1996 - IX ZR 214/95
    Leistender und Leistungsempfänger im Sinne des § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG sind im allgemeinen nach dem zugrundeliegenden Rechtsverhältnis zu bestimmen, so daß Leistungsempfänger grundsätzlich derjenige ist, der aus dem Schuldverhältnis, auf dem die Leistung beruht, als Auftraggeber berechtigt und verpflichtet ist (BFHE 151, 90, 95 f und 479, 482; 157, 255, 260; BFH NV 1986, 121, 122; 1992, 569, 570; NV 1996, 185, 186; vgl. Wenzel, in: Rau/Dürrwächter/Flick/Geist, UStG 7. Aufl. § 15 Rdnrn. 225 ff m.w.N.); ausnahmsweise gilt ein Dritter als Leistungsempfänger, wenn an ihn geleistet wurde unter Mißachtung des schuldrechtlichen Anspruchs eines anderen (BFHE 157, 255, 260).

    Damit ist regelmäßig eine Deckungsgleichheit zwischen zivilrechtlicher Gestaltung und umsatzsteuerrechtlicher Bewertung gewährleistet (BFHE 151, 90, 96).

  • BFH, 15.07.1987 - X R 19/80

    1. Arbeitnehmer trotz Auftretens wie ein Kaufmann - 2. Unter fremdem Namen

    Auszug aus BGH, 12.12.1996 - IX ZR 214/95
    a) Mit Erfolg beanstandet die Revision zunächst die Feststellung des Berufungsgerichts, die von der Klägerin eingeschalteten Tierärzte hätten die Stellung von weisungsgebundenen Angestellten der Klägerin, nicht jedoch diejenige selbständiger Unternehmer gehabt, so daß die Klägerin Leistungsempfängerin gewesen sei (vgl. BFHE 150, 459, 465 f).

    Für die Eingliederung in ein Unternehmen und die daraus folgende Weisungsgebundenheit können die Merkmale der Arbeitnehmereigenschaft sprechen (BFHE 144, 225, 227 f; 150, 459, 463 f; BFH BStBl II 1995, 559, 561 m.w.N.).

  • BGH, 20.11.1992 - V ZR 279/91

    Schadensersatz nach ungerechtfertigter einstweiligen Anordnung in

    Auszug aus BGH, 12.12.1996 - IX ZR 214/95
    Diese Vorschrift ist - ebenso wie die Regel des Vorteilsausgleichs - Ausdruck des schadensersatzrechtlichen Bereicherungsverbots und beruht letztlich auf dem Grundsatz von Treu und Glauben gemäß § 242 BGB (BGHZ 60, 353, 358; BGH, Urt. v. 20. November 1992 - V ZR 279/91, NJW 1993, 593, 594; v. 2. Juli 1996 - IX ZR 157/95, WM 1996, 1681, 1683).
  • BGH, 13.03.1991 - XII ZR 53/90

    Erwerb von Miteigentum durch einen Ehegatten

    Auszug aus BGH, 12.12.1996 - IX ZR 214/95
    Die Sonderfälle eines Vertrages zugunsten Dritter (§ 328 BGB), eines "unternehmensbezogenen" Geschäfts (vgl. BGHZ 92, 259, 268) oder eines "Geschäfts für den, den es angeht" (vgl. BGHZ 114, 74, 80) [BGH 13.03.1991 - XII ZR 53/90], für die eine wirtschaftliche Zuordnung des Leistungsverhältnisses erörtert wird (Weiss aaO.; Stadie UR 1988, 19; Wagner aaO. 154, 158), liegen hier nicht vor.
  • BGH, 16.04.1973 - VII ZR 140/71

    Wirksamkeit des § 18 Abs. 1 GOI 1956?

    Auszug aus BGH, 12.12.1996 - IX ZR 214/95
    Diese Vorschrift ist - ebenso wie die Regel des Vorteilsausgleichs - Ausdruck des schadensersatzrechtlichen Bereicherungsverbots und beruht letztlich auf dem Grundsatz von Treu und Glauben gemäß § 242 BGB (BGHZ 60, 353, 358; BGH, Urt. v. 20. November 1992 - V ZR 279/91, NJW 1993, 593, 594; v. 2. Juli 1996 - IX ZR 157/95, WM 1996, 1681, 1683).
  • BFH, 04.03.1982 - V R 107/79

    Umsatzsteuer - Dürfen Vorausrechnungen ausgestellt werden?

  • BGH, 08.10.1984 - II ZR 223/83

    Fortführung eines Handelsgeschäfts durch Erbengemeinschaft

  • BGH, 04.06.1996 - IX ZR 246/95

    Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme des Steuerberaters wegen

  • BFH, 22.02.1968 - V R 100/67

    Zurechnung der Herstellungsmaßnahmen, Bearbeitungsmaßnahmen und

  • BGH, 24.02.1988 - VIII ZR 64/87

    Anspruch auf Erteilung einer Rechnung mit gesondert ausgewiesener Umsatzsteuer

  • BGH, 02.07.1996 - IX ZR 157/95

    Auszahlung des Vermögens einer LPG an die Genossenschaftsmitglieder; Rechtsnatur

  • BGH, 30.04.1952 - II ZR 143/51

    Kaufmannseigenschaft einer kommunalen Sparkasse

  • BFH, 17.02.1966 - V 152/64

    Tätigkeit als Schlachthaustierarzt einer Gemeinde als nicht selbständige

  • BGH, 13.06.1996 - IX ZR 233/95

    Prüfungsmaßstab im Regreßprozeß bei Führung des Ausgangsverfahrens nach dem

  • BFH, 01.06.1989 - V R 72/84

    1. Keine Versagung rechtlichen Gehörs bei nicht ausreichender Darlegung von

  • BFH, 14.09.1967 - V 108/63

    Abgrenzung eines selbständigen Gewerbetreibenden von einem Angestelltenverhältnis

  • BGH, 22.10.1981 - III ZR 149/80

    Scheingeschäft - Strohmann - Abgrenzung - Haftung des Strohmannes - Haftung des

  • BGH, 24.01.1980 - III ZR 169/78
  • BGH, 30.09.1993 - IX ZR 73/93

    Anscheinsbeweis bei Rechtsberatungsvertrag

  • BGH, 15.01.1981 - VII ZR 44/80

    Schaden durch entgangene Steuervorteile

  • BGH, 14.11.1978 - VI ZR 112/77

    Beweismittel im Anwaltshaftungsprozeß

  • BFH, 15.12.1983 - V R 169/75

    Zum Vorsteuerabzug bei sog. Zwischenmietverhältnissen

  • BFH, 18.01.1995 - XI R 71/93

    1. Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben durch (beliehene) Unternehmer des privaten

  • BGH, 09.10.1956 - II ZB 11/56

    "Strohmann" bei der Gründung einer GmbH

  • BGH, 20.10.1994 - IX ZR 116/93

    Verletzung der anwaltlichen Beratungspflicht im Rahmen der Rückabwicklung eines

  • BFH, 24.04.1969 - V 176/64

    Verschaffung der Verfügungsmacht - Fabrikationsunternehmer - Fremder Grund und

  • BFH, 13.03.1987 - V R 33/79

    1. Rechtsanwaltssozietät oder einzelner Rechtsanwalt als Leistender bei

  • BFH, 13.09.1984 - V B 10/84

    Leistungen für das Unternehmen liegen grundsätzlich nur dann vor, wenn der

  • BFH, 15.09.1994 - XI R 56/93

    1. Leistungen eines "Strohmannes" sind dem "Hintermann" als Leistendem

  • BFH, 25.10.1990 - V R 20/85

    Handel mit Lieferansprüchen auf Edelmetall als sonstige Leistung eines

  • BGH, 23.10.2014 - III ZR 82/13

    Schadensersatzprozess wegen Falschberatung durch einen Versicherungsmakler:

    a) Der hier maßgebliche haftungsausfüllende Ursachenzusammenhang zwischen dem - unterstellten - Haftungsgrund und dem Eintritt des geltend gemachten Schadens ist nach dem Beweismaß des § 287 Abs. 1 ZPO zu beurteilen; dabei ist zu prüfen, welchen Verlauf die Dinge ohne die Pflichtverletzung genommen hätten und wie sich die Vermögenslage des Anspruchstellers ohne die Pflichtverletzung darstellen würde; darlegungs- und beweisbelastet ist insoweit grundsätzlich der Geschädigte (vgl. nur BGH, Urteile vom 22. Mai 1985 - IVa ZR 190/83, BGHZ 94, 356, 362; vom 30. September 1993 - IX ZR 73/93, BGHZ 123, 311, 313; vom 12. Dezember 1996 - IX ZR 214/95, BGHZ 134, 212, 214 und vom 23. November 2006 - IX ZR 21/03, VersR 2007, 393 Rn. 21).
  • BGH, 25.07.2022 - VIa ZR 485/21

    Grundsätze der Vorteilsausgleichung: Einschränkung eines begründeten

    Soweit das Berufungsgericht insofern § 255 BGB analog angewendet hat, hat es zwar durchaus richtig ausgeführt, dass § 255 BGB - wie die Vorteilsausgleichung - seinen Hintergrund im schadensersatzrechtlichen Bereicherungsverbot hat (BGH, Urteil vom 12. Dezember 1996 - IX ZR 214/95, NJW 1997, 1008, 1012).
  • BGH, 15.04.2010 - IX ZR 223/07

    Rechtsanwaltshaftung: Verschuldet unvollständiger Abschluss einer

    Der Schädiger kann den Geschädigten nicht darauf verweisen, er habe gegen einen Dritten einen Anspruch, der zum Ausgleich der erlittenen Vermögensbeeinträchtigung führen kann (BGHZ 120, 261, 268; BGH, Urt. v. 12. Dezember 1996 - IX ZR 214/95, NJW 1997, 1008, 1012, insoweit in BGHZ 134, 212 nicht abgedruckt; v. 19. Juli 2001 - IX ZR 62/00, NJW 2001, 3190, 3192; v. 24. September 2009 - IX ZR 87/08, FamRZ 2009, 2075, 2076 Rn. 26).
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Rechtsprechung
   BGH, 19.03.1997 - IV ZB 14/96   

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https://dejure.org/1997,4281
BGH, 19.03.1997 - IV ZB 14/96 (https://dejure.org/1997,4281)
BGH, Entscheidung vom 19.03.1997 - IV ZB 14/96 (https://dejure.org/1997,4281)
BGH, Entscheidung vom 19. März 1997 - IV ZB 14/96 (https://dejure.org/1997,4281)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Versäumung der Berufungsfrist durch Einlegen der Berufung per Telefax bei einem falschen Gericht - Einlegen der Berufung bei einem falschen Gericht wegen Entnahme der Telefaxnummer aus dem "Ortsverzeichnis der Gerichte und Finanzbehörden des Deutschen Anwaltverlages ...

  • VersR (via Owlit)

    ZPO § 85 Abs. 2
    Vertrauen des Anwalts auf Telefaxnummer im privaten Verzeichnis

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 85 Abs. 2
    Verschulden des Rechtsanwalts bei Ermittlung der Rufnummer eines Telefax-Anschlusses

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 952
  • VersR 1997, 853
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 26.05.1994 - III ZB 35/93

    Sofortig Beschwerde gegen die Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BGH, 19.03.1997 - IV ZB 14/96
    Der Bundesgerichtshof hat im Beschluß vom 26. Mai 1994 (III ZB 35/93 - NJW 1994, 2300) lediglich die Verwendung eines gebräuchlichen Verzeichnisses verlangt, das auch in der Kanzlei selbst zusammengestellt und geführt werden kann, um die Gefahr von Irrtümern bei einer telefonischen Auskunft der Telekom zu vermeiden.
  • BGH, 03.11.1998 - VI ZB 29/98

    Anfechtung eines streitigen, als Versäumnisurteil bezeichneten Urteils

    Wenn ihr schon nicht, wie es von der Rechtsprechung für erforderlich gehalten wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Mai 1994 - III ZB 35/93 - NJW 1994, 2300 und vom 19. März 1997 - IV ZB 14/96 - VersR 1997, 853), die Telefaxnummer des Oberlandesgerichts zuverlässig bekannt war, so wäre ihr jedenfalls, wie das Berufungsgericht zutreffend ausführt, eine Überprüfung mit Hilfe des Telefonbuches der Deutschen Telekom unschwer möglich gewesen.
  • BAG, 25.01.2001 - 8 AZR 525/00

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    So hat der Bundesgerichtshof die im "Ortsverzeichnis der Gerichte und Finanzbehörden des Deutschen Anwaltsverlages" enthaltenen Telefaxnummern als zuverlässig angesehen (vgl. BGH 19. März 1997 - IV ZB 14/96 - VersR 1997, 853).
  • BGH, 26.09.2006 - VIII ZB 101/05

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist;

    Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts war der Prozessbevollmächtigte des Klägers im vorliegenden Fall auch weder verpflichtet, das Büropersonal zu einer Abgleichung der Empfängernummer anhand "amtlicher" Verzeichnisse anzuhalten (vgl. BGH, Beschluss vom 19. März 1997 - IV ZB 14/96, NJW-RR 1997, 952; Beschluss vom 24. Juni 2004 - VII ZB 35/03, NJW 2004, 2830; Beschluss vom 10. Mai 2006, aaO), noch bedurfte es zur Überprüfung des Sendevorgangs einer Anweisung dahin, dass der Empfänger des Schriftsatzes hätte namentlich feststellbar sein und anderenfalls eine fernmündliche Rückfrage bei dem Berufungsgericht hätte erfolgen müssen.
  • BGH, 11.03.2014 - VIII ZB 52/13

    Unzulässigkeit der Rechtsbeschwerde wegen eines Organisationsversvhuldens des

    Denn der Rechtsanwalt muss durch geeignete Anordnungen sicherstellen, dass die richtige Nummer des Empfangsgerichts - vorzugsweise anhand des letzten in der Handakte befindlichen Schreibens dieses Gerichts oder eines gebräuchlichen Verzeichnisses - ermittelt und nicht etwa aus dem Gedächtnis abgerufen wird (BGH, Beschlüsse vom 17. August 2011 - VIII ZB 39/10; NJW-RR 2011, 1557 Rn. 11; vom 19. März 1997 - IV ZB 14/96, NJW-RR 1997, 952; vom 6. Juni 2005 - II ZB 9/04, NJW-RR 2005, 1373 unter II 1 b).
  • LAG Hamburg, 29.04.2004 - 1 Sa 47/03

    Anwaltsverschulden bei Verwendung falscher Faxnummer aus veralteter

    Es ist heute anerkannt, dass auch Verzeichnisse anderer Privatunternehmen benutzt werden können, soweit es sich um gebräuchliche Verzeichnisse handelt (vergl. BGH, 19. März 1997 in NJW-RR 97, 952; BGH, 26. Mai 1994 in NJW 94, 2300).
  • BayObLG, 13.08.2004 - Verg 17/04

    Voraussetzungen und Folgen der Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Die Telefaxnummern sind grundsätzlich gebräuchlichen Verzeichnissen zu entnehmen (vgl. BGH NJW-RR 1997, 952), die auch in der Kanzlei gefertigt werden können (vgl. BayObLG VergabeR 2003, 207); sie können aber auch erfragt werden.
  • OLG Koblenz, 05.12.2005 - 1 Verg 5/05

    Vergabeverfahren: Keine Wiedereinsetzung gegen Beschwerdefristversäumung bei

    Es verstößt auch nicht gegen die anwaltliche Sorgfaltspflicht, die Ermittlung der Anschlussnummer an Hand des Ortsverzeichnisses der Gerichte und Finanzbehörden des Deutschen Anwaltsverlags vornehmen zu lassen (BGH NJW-RR 1997, 952).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 18.02.1997 - 3 U 286/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,8536
OLG Koblenz, 18.02.1997 - 3 U 286/96 (https://dejure.org/1997,8536)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 18.02.1997 - 3 U 286/96 (https://dejure.org/1997,8536)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 18. Februar 1997 - 3 U 286/96 (https://dejure.org/1997,8536)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz wegen positiver Forderungsverletzung eines abgeschlossenen Anwaltsvertrages; Beweispflichten eines Rechtsanwalts für das Vorliegen eines Einzelmandats; Schadensersatzhaftung von nur nach außen durch ein gemeinsames Praxisschild auftretenden Rechtsanwälten; ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 952
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.01.1978 - VI ZR 264/76

    Haftung eines Scheinsozius

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.02.1997 - 3 U 286/96
    Dies gilt auch dann, wenn es sich um eine vorsätzliche Vertragsverletzung handelt, die zugleich eine strafbare Handlung (hier Veruntreuung von Mandantengeld) darstellt (BGHZ 70, 247 ff.).

    Zwar hat der Bundesgerichtshof ausgesprochen, es "dürfte wohl dann, wenn der Mandant die Prozeßvollmacht nur auf einen der Anwälte der Sozietät ausgestellt habe, anzunehmen sein, daß er seinen Anwaltsvertrag nur mit diesem einen Anwalt abgeschlossen habe" (BGHZ 56, 355, 358; BGHZ 70, 247, 251).

  • BGH, 27.02.1978 - AnwZ (B) 26/77

    Beamter auf Widerruf als Rechtsanwalt

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.02.1997 - 3 U 286/96
    Soll in derartigen Fällen der Auftrag nicht für die Sozietät angenommen werden, sondern nur für einen bestimmten Anwalt, dann ist dies dem Mandanten sofort und ausdrücklich zu erklären (vgl. auch Borgmann/Haug, Anwaltshaftung, 3. Aufl. 1995, § 36 Rdnr. 10; vgl. auch BGH NJW 1978, 1004 Sp. 1 Abs. 3).
  • BGH, 06.07.1971 - VI ZR 94/69

    Anwaltssozietät - §§ 611, 425 BGB

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.02.1997 - 3 U 286/96
    Zwar hat der Bundesgerichtshof ausgesprochen, es "dürfte wohl dann, wenn der Mandant die Prozeßvollmacht nur auf einen der Anwälte der Sozietät ausgestellt habe, anzunehmen sein, daß er seinen Anwaltsvertrag nur mit diesem einen Anwalt abgeschlossen habe" (BGHZ 56, 355, 358; BGHZ 70, 247, 251).
  • BGH, 24.01.1978 - VI ZR 220/76

    Zur Beauftragung von Rechtsanwälten, vor allem einer Sozietät, durch

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.02.1997 - 3 U 286/96
    Die Formulierung "dürfte" und der Gesamtzusammenhang zeigen aber, daß einer bei Auftragserteilung unterzeichneten Vollmacht nur eine Indizwirkung für ein Einzelmandat zukommt (vgl. schon BGH NJW 1978, 1003, 1004 [BGH 24.01.1978 - VI ZR 220/76] ).
  • BGH, 05.11.1993 - V ZR 1/93

    Umfang des einer Anwaltssozietät erteilten Mandats

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.02.1997 - 3 U 286/96
    Die Benennung eines einzelnen Mitglieds einer Sozietät kann auf verschiedenen Gründen beruhen und läßt für sich allein keinen Rückschluß darauf zu, daß ein Einzelmandat erteilt werden soll (vgl. auch BGHZ 124, 47, 49).
  • OLG Hamm, 28.09.2010 - 28 U 238/09

    Haftung eines freien Mitarbeiters einer anwaltlichen Bürogemeinschaft für

    Denn das Einzelmandat eines Sozietätsanwalts bedarf einer ausdrücklichen und klaren Absprache (OLG Koblenz, NJW-RR 1997, 952; Hartung, aaO, § 59a Rn. 43; ders., MDR 2002, 1224; Mennemeyer, aaO, Rn. 126).
  • BGH, 12.12.2002 - V ZB 23/02

    Voraussetzungen des Gebührenabschlags nach der Einigungsvertragsmaßgabe zur BRAGO

    Das verlangt aber auch unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung (dazu: Hartung, MDR 2002, 1224, 1225) und der standesrechtlichen Erfordernisse (dazu: BGH, Urt. v. 29. Oktober 1990, aaO.) eine ausdrückliche Vereinbarung (OLG Koblenz, NJW-RR 1997, 952; Hartung, MDR 2002, 1224), die hier nicht vorliegt.
  • OLG Koblenz, 08.05.2001 - 3 U 511/96

    Haftung der Sozien eines Rechtsanwalts

    Die Beklagte haftet als Gesamtschuldnerin mit Rechtsanwalt M für die ordnungsgemäße Erfüllung seiner Anwaltspflichten, weil die beiden Rechtsanwälte seinerzeit zumindest nach außen den Anschein erweckten, zwischen ihnen bestehe eine Anwaltssozietät (vgl. auch die Urteile des Senats vom 18.02.1997 - 3 U 286/96 - und vom 01.07.1997 - 3 U 1754/95 -).
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