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   KG, 10.02.1997 - 24 W 6582/96   

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KG, 10.02.1997 - 24 W 6582/96 (https://dejure.org/1997,1991)
KG, Entscheidung vom 10.02.1997 - 24 W 6582/96 (https://dejure.org/1997,1991)
KG, Entscheidung vom 10. Februar 1997 - 24 W 6582/96 (https://dejure.org/1997,1991)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Beseitigung der Beeinträchtigung eines gemeinschaftlichen Eigentums ohne Ermächtigung durch die Wohnungseigentümergemeinschaft; Bauliche Veränderung an unbebauten Teilen des gemeinschaftlichen Eigentums; Mitveranlasser der Störung als ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum; Störungsbeseitigungsanspruch; Nutzer; Sondernutzungsfläche; Sichtschutzzaun

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • jurpage.net (Leitsatz)
  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Einzäunung einer Sondernutzungsfläche

  • archive.is (Leitsatz)

    WEG - gemeinschaftlicher Garten - Gemeinschaftseigentum

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Beseitigungsanspruch bei Errichtung eines Sichtschutzzauns Garten-Sondernutzungsfläche

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 713
  • FGPrax 1997, 95
  • ZMR 1997, 315
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (9)

  • KG, 10.07.1991 - 24 W 6574/90

    Verletzung von Gemeinschaftseigentum durch Entfernung einer tragenden

    Auszug aus KG, 10.02.1997 - 24 W 6582/96
    Veranlaßt dagegen ein Wohnungserwerber vor seiner Eintragung den noch eingetragenen Voreigentümer zu baulichen Veränderungen an der Wohnung, liegt die Verantwortung allein bei dem Verkäufer, auch wenn dieser etwa eine vertragliche Verpflichtung dazu übernommen haben sollte (vgl. Senat NJW-RR 1991, 1421).
  • OLG Stuttgart, 30.09.1992 - 8 W 256/92

    Zwangsvollstreckung aus Unterlassungsgebot gegen Teileigentümer

    Auszug aus KG, 10.02.1997 - 24 W 6582/96
    In der Rechtsprechung hat sich die Auffassung durchgesetzt, daß die negatorischen Unterlassungs- und Störungsbeseitigungsansprüche nach §§ 862, 1004 BGB im Falle der Vermietung nicht nur gegen den vermietenden Miteigentümer, sondern auch gegen den unmittelbar störenden Mieter gerichtet werden können - freilich nicht im Verfahren nach §§ 43 ff. WEG, sondern im normalen Zivilprozeßweg (OLG München NJW-RR 1992, 1492 = ZMR 1992, 307; OLG Stuttgart NJW-RR 1993, 24; OLG Karlsruhe NJW-RR 1994, 146; vgl. auch BGH NJW 1996, 714 = ZMR 1996, 174).
  • BGH, 19.12.1991 - V ZB 27/90

    Beseitigungsanspruch bei Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums -

    Auszug aus KG, 10.02.1997 - 24 W 6582/96
    Zutreffend nimmt das Landgericht an, daß der Antragsteller seinen Anspruch auf Beseitigung der Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums gegen den Antragsgegner ohne Ermächtigung durch die Wohnungseigentümergemeinschaft geltend machen kann (BGHZ 116, 392 = NJW 1992, 978; Senat NJW-RR 1995, 1228 = WE 1995, 313 = ZMR 1995, 418 = WM 1995, 444).
  • OLG Karlsruhe, 22.09.1993 - 6 U 49/93
    Auszug aus KG, 10.02.1997 - 24 W 6582/96
    In der Rechtsprechung hat sich die Auffassung durchgesetzt, daß die negatorischen Unterlassungs- und Störungsbeseitigungsansprüche nach §§ 862, 1004 BGB im Falle der Vermietung nicht nur gegen den vermietenden Miteigentümer, sondern auch gegen den unmittelbar störenden Mieter gerichtet werden können - freilich nicht im Verfahren nach §§ 43 ff. WEG, sondern im normalen Zivilprozeßweg (OLG München NJW-RR 1992, 1492 = ZMR 1992, 307; OLG Stuttgart NJW-RR 1993, 24; OLG Karlsruhe NJW-RR 1994, 146; vgl. auch BGH NJW 1996, 714 = ZMR 1996, 174).
  • OLG München, 25.02.1992 - 25 U 3550/91

    Inhalt der Zweckbestimmung "Eisdiele und Cafe" - Anspruch der Wohnungseigentümer

    Auszug aus KG, 10.02.1997 - 24 W 6582/96
    In der Rechtsprechung hat sich die Auffassung durchgesetzt, daß die negatorischen Unterlassungs- und Störungsbeseitigungsansprüche nach §§ 862, 1004 BGB im Falle der Vermietung nicht nur gegen den vermietenden Miteigentümer, sondern auch gegen den unmittelbar störenden Mieter gerichtet werden können - freilich nicht im Verfahren nach §§ 43 ff. WEG, sondern im normalen Zivilprozeßweg (OLG München NJW-RR 1992, 1492 = ZMR 1992, 307; OLG Stuttgart NJW-RR 1993, 24; OLG Karlsruhe NJW-RR 1994, 146; vgl. auch BGH NJW 1996, 714 = ZMR 1996, 174).
  • BGH, 29.11.1995 - XII ZR 230/94

    Kündigung des Mietvertrages wegen Unzulässigkeit der Vermietung von Teileigentum

    Auszug aus KG, 10.02.1997 - 24 W 6582/96
    In der Rechtsprechung hat sich die Auffassung durchgesetzt, daß die negatorischen Unterlassungs- und Störungsbeseitigungsansprüche nach §§ 862, 1004 BGB im Falle der Vermietung nicht nur gegen den vermietenden Miteigentümer, sondern auch gegen den unmittelbar störenden Mieter gerichtet werden können - freilich nicht im Verfahren nach §§ 43 ff. WEG, sondern im normalen Zivilprozeßweg (OLG München NJW-RR 1992, 1492 = ZMR 1992, 307; OLG Stuttgart NJW-RR 1993, 24; OLG Karlsruhe NJW-RR 1994, 146; vgl. auch BGH NJW 1996, 714 = ZMR 1996, 174).
  • KG, 12.11.1993 - 24 W 3064/93

    Pflicht der Wohnungseigentümer zur Gartenpflege

    Auszug aus KG, 10.02.1997 - 24 W 6582/96
    In diesem Sinne ist eine bauliche Veränderung auch an unbebauten Teilen des gemeinschaftlichen Grundstückes möglich, insbesondere bei der (hier zusätzlichen) Einzäunung von Sondernutzungsflächen gegeben (Senat OLGZ 1994, 273 = WE 1994, 213 = WM 1994, 101 = ZMR 1994, 70 = NJW-RR 1994, 207).
  • KG, 17.05.1995 - 24 W 431/95

    Umfang der Ermächtigung zur Änderung der Teilungserklärung

    Auszug aus KG, 10.02.1997 - 24 W 6582/96
    Zutreffend nimmt das Landgericht an, daß der Antragsteller seinen Anspruch auf Beseitigung der Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums gegen den Antragsgegner ohne Ermächtigung durch die Wohnungseigentümergemeinschaft geltend machen kann (BGHZ 116, 392 = NJW 1992, 978; Senat NJW-RR 1995, 1228 = WE 1995, 313 = ZMR 1995, 418 = WM 1995, 444).
  • BGH, 13.10.1993 - XII ZR 120/92

    Ersatzzustellung am "Erstwohnsitz" - § 182 ZPO <Fassung bis 30.6.02>

    Auszug aus KG, 10.02.1997 - 24 W 6582/96
    Massive gegenständliche Baumaßnahmen können nicht als unerheblich im Sinne des § 14 Nr. 1 WEG angesehen werden (Senat NJW-RR 1994, 526 = ZMR 1994, 274 = WM 1994, 225).
  • AG Brandenburg, 29.11.2019 - 31 C 121/18

    Anspruch auf Beseitigung eines hässlichen Grenzzauns?

    Aus dem Gemeinschaftsverhältnis der Beteiligten heraus wäre es zu erwarten gewesen, dass die Klägerin erheblich früher mit ihrem Beseitigungsverlangen gegen die Beklagte hervortritt (KG Berlin, Beschluss vom 10.02.1997, Az.: 24 W 6582/96 u.a. in: NJW-RR 1997, Seiten 713 f.).
  • KG, 19.03.2007 - 24 W 317/06

    Wohnungseigentumsrecht: Haftung eines Wohnungseigentümers wegen

    Er kann daher allenfalls Zustandsstörer sein (KG, a. a. O.; OLG Köln, a. a. O.; BayObLG NJW-RR 2002, 660, Rdnr. 10 nach juris; BayObLG WuM 2003, 481 (LS), Rdnr. 14 nach juris; KG WuM 1997, 241, Rdnr. 7 nach juris).

    Als Zustandsstörer haftet ein Wohnungseigentümer indes nicht auf Beseitigung einer störenden Einrichtung, sondern allenfalls auf Duldung der Beseitigung durch die Gemeinschaft (KG ZMR 1986, 210 Rdnr. 5 nach juris; KG WuM 1991, 516, Rdnr. 5 nach juris; KG WuM 1997, 241, Rdnr. 7 nach juris; BayObLG WuM 2003, 481 (LS), Rdnr. 14 nach juris; BayObLG NJW-RR 2002, 660, Rdnr. 10 nach juris).

    Bei dem Anspruch auf Duldung handelt es sich um einen von einem Beseitigungsanspruch zu unterscheidenden Verfahrensgegenstand (BayObLG WuM 2003, 481 (LS), Rdnr. 15 nach juris; KG WuM 1991, 516, Rdnr. 5 nach juris); dieser steht grundsätzlich allein der Wohnungseigentümergemeinschaft zu (KG ZMR 1986, 210 Rdnr. 5 nach juris; KG WuM 1997, 241, Rdnr. 7 nach juris).

  • VerfGH Bayern, 13.01.2005 - 81-VI-03

    Verpflichtung eines Mieters zur Duldung der Wiederherstellung des ursprünglichen

    aa) In der fachgerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass sich ein Anspruch aus § 1004 Abs. 1 BGB nicht nur gegen den (Mit-)Eigentümer eines vermieteten Grundstücks richten kann, sondern dass auch dessen Mieter in Anspruch genommen werden kann (BGH vom 29.11.1995 = NJW 1996, 714/715; OLG München vom 25.2.1992 = NJW-RR 1992, 1492 ; OLG Frankfurt a. M. vom 18.3.1993 = NJW-RR 1993, 981; KG vom 10.2.1997 = NJW-RR 1997, 713 ).

    Zwar ist in der fachgerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass auf der Grundlage des § 1004 BGB beispielsweise die Beseitigung einer baulichen Veränderung im Sinn des § 22 Abs. 1 WEG verlangt werden kann (BGH vom 24.1.2003 = NJW-RR 2003, 953; KG vom 10.2.1997 = NJW-RR 1997, 713 ).

  • OLG Köln, 13.02.1998 - 16 Wx 3/98

    Unzulässigkeit einer Sichtschutzwand

    Die Errichtung der Sichtblende stellt eine bauliche Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums i. S. des § 22 Abs. 1 WEG dar, die über eine ordnungsmäßige Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums hinausgeht (vgl. etwa KG NJW-RR 97, 713 = WuM 97, 241 = ZMR 97, 315; OLG Düsseldorf NJWE-Mietr 97, 111).
  • AG Bottrop, 22.04.2016 - 20 C 57/15

    Anbringen von Markise und Fahnenmast: Miteigentümer müssen zustimmen!

    Der Kläger kann diese als Handlungsstörer auf Entfernung des Gartenhauses, des Fahnenmastes und der Markise in Anspruch nehmen, §§ 862, 1004 Abs. 1 BGB, 22 WEG, weil er die ihm zustehenden negatorischen Unterlassungs- und Störungsbeseitigungsansprüche nicht nur gegenüber anderen Mitgliedern der Eigentümergemeinschaft, sondern auch gegenüber unmittelbar störenden Mietern geltend machen (vgl. nur KG Berlin NJW-RR 1997, 713).
  • OLG Stuttgart, 13.03.2001 - 8 W 70/00

    Nutzung nicht genehmigter Dachwohnungen

    Andererseits ist ein Zeitraum, der die Regelverjährung von 30 Jahren (§ 195 BGB) überschreitet, eine seltene Ausnahme; in den entschiedenen Fällen lagen meist deutlich kürzere Zeiträume zugrunde (vgl. zB BayObLG NJW-RR 1993, 1165; OLG Köln WuW 1997, 637; KG FGPrax 1997, 95).
  • OLG Hamburg, 24.01.2006 - 2 Wx 10/05

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Haftung des Sonderrechtsnachfolgers für bauliche

    Nur der Erbe als Gesamtrechtsnachfolger haftet gemäß § 1922 BGB (Bärmann-Pick-Merle, 9.Aufl. 2003, § 22 Rz.266; Weitnauer, 9.Aufl. 2005, § 22 Rz.18; Staudinger-Bub, 12.Aufl.1997, § 22 Rz.234; MünchKomm-Engelhardt, 4.Aufl. 2004, § 22 Rz.21; Bielefeld a.a.O. 13.9.2.2. S.365 f; KG a.a.O S.517; KG NJW-RR 1997, 713, 714; OLG Celle ZMR 2004, 689, 691).

    Betrifft aber die bauliche Veränderung das gemeinschaftliche Eigentum, so kann auch ein Anspruch auf Beseitigung oder Wiederherstellung nur gegen die Gemeinschaft gerichtet werden mit der Folge, dass die Kosten dafür gemäß § 16 Abs. 2 WEG von allen Wohnungseigentümern zu tragen sind (KG a.a.O. S.517; KG NJW-RR 1997, 713, 714; OLG Schleswig a.a.O.).

  • OLG Frankfurt, 07.07.2003 - 20 W 172/02

    Wohnungseigentum: Versagung der Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer zur

    Allerdings hat das Landgericht in anderem Zusammenhang zutreffend darauf hingewiesen (vgl. Seite 10 des angefochtenen Beschlusses), dass sich ein Sondernutzungsrecht lediglich auf den ausschließlichen Gebrauch der zugeteilten Flächen bzw. Gebäude bezieht und als Gemeinschaftseigentum gegen wesentliche einseitige Eingriffe geschützt bleibt, so dass in der Regel etwa die Befugnis zu baulichen Änderungen im Sinne des § 22 WEG fehlt (vgl. etwa Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 15 Rz. 17; Staudinger/Kreuzer, a.a.O., § 15 WEG Rz. 74; Palandt/Bassenge, a.a.O., § 13 WEG Rz. 17, Weitnauer/Lüke, WEG, a.a.O., § 15 Rz. 27; Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 15 Rz. 12; KG WuM 1994, 225; WuM 1997, 241; BayObLG NZM 1999, 855, 856, jeweils mit weiteren Nachweisen; vgl. weiter Senat OLGZ 1991, 185).
  • BayObLG, 28.10.1998 - 2Z BR 122/98

    Beseitigungsanspruch gegen einen Wohnungseigentümer, der an der Grenze einer

    a) Richtig geht das Landgericht davon aus, daß die Errichtung des Zauns eine bauliche Veränderung im Sinn des § 22 Abs. 1 Satz 1 WEG darstellt, die über eine ordnungsmäßige Instandhaltung oder Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums hinausgeht (vgl. OLG Düsseldorf WuM 1997, 187 ; KG WuM 1997, 241 ).
  • OLG Hamburg, 26.07.2005 - 2 Wx 9/05

    Zur Verwirkung der Unterlassungsansprüche des Betriebs einer Waschmaschine und

    So hat das Kammergericht bei sogar von außen sichtbaren baulichen Veränderungen einen Zeitraum von sechs bzw. acht Jahren für eine Verwirkung der Beseitigungsansprüche als ausreichend erachtet (KG NJW-RR 1997, 713, 714; OLGZ 1989, 305, 307).
  • OLG Frankfurt, 20.05.2003 - 20 W 409/02

    Wohnungseigentumssache: Vereinbarung und Verwirkung eines Sondernutzungsrechts;

  • OLG Schleswig, 25.05.2005 - 2 W 52/04

    Wohnungseigentum; Verwirkung

  • OLG Köln, 22.06.1998 - 16 Wx 99/98

    Einräumung von Sondernutzungsrechten; bauliche Veränderungen am Gartengrundstück

  • LG Konstanz, 20.12.2006 - 62 T 26/06

    Errichtung einer Garage

  • BayObLG, 14.12.1999 - 2Z BR 69/99

    Beseitigungsanspruch bezüglich einer Sichtschutzwand im gemeinsamen Garten

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