Weitere Entscheidung unten: OLG Zweibrücken, 06.02.1998

Rechtsprechung
   OLG Köln, 11.07.1997 - 11 W 21/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,2455
OLG Köln, 11.07.1997 - 11 W 21/97 (https://dejure.org/1997,2455)
OLG Köln, Entscheidung vom 11.07.1997 - 11 W 21/97 (https://dejure.org/1997,2455)
OLG Köln, Entscheidung vom 11. Juli 1997 - 11 W 21/97 (https://dejure.org/1997,2455)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (3)

  • baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Architekt hat kein Zurückbehaltungsrecht an Bauunterlagen

  • baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Urheberrecht an Orginalplänen, Pflicht zur Herausgabe von Mutterpausen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Hat Architekt an Bauunterlagen ein Zurückbehaltungsrecht? (IBR 1998, 485)

Verfahrensgang

  • LG Aachen - 9 O 317/96
  • OLG Köln, 11.07.1997 - 11 W 21/97

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1097
  • BauR 1998, 1117 (Ls.)
  • BauR 1999, 189
  • ZfBR 1999, 38
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Hamm, 20.08.1999 - 25 U 88/99

    Vorleistungspflicht des Architekten

    Eine auf Herausgabe von Bauunterlagen gerichtete Leistungsverfügung ist grundsätzlich zulässig (OLG Frankfurt BauR 1980, 193, 194; Werner/Pastor, Bauprozeß, 9. A. Rz. 354); allerdings beschränkt sie sich auf diejenigen Unterlagen, die zur Erreichung des mit der einstweiligen Verfügung verfolgten Zieles dringend benötigt werden (OLG Frankfurt a.a.O.; OLG Köln BauR 1999, 189, 190).

    Letztlich kann dies jedoch dahinstehen, da jedenfalls mit dem Abschluß eines sämtliche Leistungsphasen nach § 15 HOAI umfassenden Vollarchitektenvertrag auch ohne eine entsprechende ausdrückliche Vereinbarung die urheberrechtliche Nutzungsbefugnis, soweit sie zur Errichtung des konkreten Bauwerks erforderlich ist, stillschweigend mitübertragen wird (BGHZ 64, 145 = NJW 1975, 1165 = BauR 1975, 363; BGH NJW 1984, 2818 = BauR 1984, 416 = ZfBR 1984, 194; OLG Köln OLGR 1998, 138, 139 = NJW-RR 1998, 1097; OLG Nürnberg NJW-RR 1989, 407; OLG München NJW-RR 1995, 474; Werner/Pastor a.a.O. Rz. 1947 m.w.N.); dies gilt nach herrschender Auffassung, der sich der Senat anschließt, auch bei vorzeitiger Beendigung der vertraglichen Beziehungen durch Kündigung vor Vollendung des Bauwerkes (BGH - 7. ZS - a.a.O.; OLG Köln a.a.O.; OLG Nürnberg a.a.O.; OLG München a.a.O.; OLG Frankfurt a.a.O.; Werner/Pastor a.a.O.).

  • LG Düsseldorf, 24.11.2000 - 15 O 530/00

    Herausgabebegehren des Bauherren von gespeicherten Planungsunterlagen in

    Das gilt auch bei einem vorzeitig gekündigten Architektenvertrag für die bis zur Kündigung erbrachten Planungsleistungen (vgl.OLG Hamm, Baurecht 2000, 295; OLG Köln, NJW-RR 1998, 1097; jeweils mit weiteren Nachweisen) .
  • KG, 24.10.2002 - 10 U 2166/99

    Unzulässige Kopplung von Kauf- und Architektenvertrag?

    Die von den Beklagten angeführte Entscheidung des OLG Köln (NJW-RR 1998, 1097) ist nicht einschlägig.
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 06.02.1998 - 1 U 59/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,6089
OLG Zweibrücken, 06.02.1998 - 1 U 59/97 (https://dejure.org/1998,6089)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 06.02.1998 - 1 U 59/97 (https://dejure.org/1998,6089)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 06. Februar 1998 - 1 U 59/97 (https://dejure.org/1998,6089)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klage auf Ersatz der Schäden an einem Bauvorhaben; Beweis einer wirksamen Abtretung der Ansprüche an den Kläger; Voraussetzungen eines Urkundebeweises; Pflicht zur Vorlage des Originals und nicht einer bloßen Kopie; Zweifel am Zeitpunkt der Abtretung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Fehlende Genehmigungsfähigkeit der Planung - trotzdem keine Haftung des Architekten? (IBR 1998, 264)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1097
  • BauR 1998, 1036
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Köln, 13.03.2008 - 18 U 85/06

    Begründen eines i.S.v. § 256 Abs. 2 Zivilprozessordnung (ZPO)

    Die von der Niederschrift vom 10.11.2005 als Privaturkunde selbst gemäß § 416 ZPO ausgehende Beweiskraft erstreckt sich allein auf den Umstand der in dieser Urkunde verkörperten Erklärung des Ausstellers, indes nicht auf die Richtigkeit oder den hier besonders problematischen Zeitpunkt der Beschlussfassung (vgl. BGH NJW-RR 1990, 737, 738 - zu § 48 Abs. 3 GmbHG; OLG Zweibrücken NJW-RR 1998, 1097, 1098; Zöller/Geimer, aaO., § 416 Rd.9f.; Palandt/Heinrichs, BGB, 66. Aufl. 2007, § 125 Rd.15 m.w.N. jeweils m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 07.11.2002 - 1 U 34/01

    Rechtswidrige Baugenehmigung: Amtshaftungsanspruch des Bauherrn

    Insoweit ist weiter auf die gefestigte Rechtsprechung zurückzugreifen, die der Baubehörde die Hauptverantwortung für die Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung und die Richtigkeit der rechtlichen Beurteilung zuweist und eine Mithaftung des durch einen Architekten betreuten Bauherrn nur in besonders eindeutigen, groben Fällen annimmt, wenn sich die Unzulässigkeit des zu genehmigenden Bauvorhabens aufdrängt (vgl. BGHZ 149, 50 ff. [unter 3 b, c der Entscheidungsgründe]; BGH NJW 1994, 2087 ff.; NVwZ 1992, 911 ff.; BGHR BGB § 254 Abs. 2 Baugenehmigung 1; BGH VersR 1989, 594; NJW 1985, 1692 f.; NJW 1980, 2576 f.; OLG Zweibrücken OLGR 1998, 238 ff.; OLG Frankfurt OLGR 1993, 2 ff.; allgemein zur Hauptverantwortung des Amtsträgers auch bei sachkundigem, z. B. rechtskundigem Bürger BGH VIZ 2001, 221 ff.).
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