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   BGH, 29.01.1998 - III ZR 76/97   

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https://dejure.org/1998,1773
BGH, 29.01.1998 - III ZR 76/97 (https://dejure.org/1998,1773)
BGH, Entscheidung vom 29.01.1998 - III ZR 76/97 (https://dejure.org/1998,1773)
BGH, Entscheidung vom 29. Januar 1998 - III ZR 76/97 (https://dejure.org/1998,1773)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Aufschiebende Bedingung beim Marklervertrag; Marlerprovisionsanspruch nach Rücktritt vom Hauptvertrag wegen mangelnder Bebaubarkeit

  • Judicialis

    BGB § 652

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 652 Abs. 1 S. 2
    Deutung eines Vertrags mit Rücktrittsvorbehalt als aufschiebend bedingt

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 652 Abs. 1 S. 2
    Provisionsanspruch des Maklers nach Rücktritt des Käufers vom Grundstückskaufvertrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Provisionsanspruch bei Rücktritt vom Kaufvertrag? (IBR 1998, 270)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1205
  • MDR 1998, 764
  • NZM 1998, 379
  • ZMR 1998, 576
  • VersR 1998, 581
  • WM 1998, 720
  • WM 1999, 720
  • BB 1998, 1028
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 06.03.1991 - IV ZR 53/90

    Mitbeurkundung einer Maklerlohnklausel

    Auszug aus BGH, 29.01.1998 - III ZR 76/97
    Die Revision macht hiergegen im wesentlichen geltend, die beiden vom Berufungsgericht in diesem Zusammenhang zitierten Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (WM 71, 905, 906 und 74, 257, 258) seien durch die spätere Rechtsprechung überholt worden, insbesondere durch die neueren Entscheidungen NJW-RR 1991, 820 und 1993, 248.

    Dabei verkennt die Revision, daß der Senat bereits im Urteil vom 20. Februar 1997 (III ZR 81/96 - NJW 1997, 1583) die Fallgestaltungen, die den Entscheidungen WM 1971, 905 und 1977, 21 einerseits und NJW-RR 1991, 820 und 1993, 248 andererseits zugrunde lagen, voneinander abgegrenzt und rechtlich unterschiedlich gewürdigt hat.

  • BGH, 11.11.1992 - IV ZR 218/91

    Voraussetzungen für das Entstehen eines Provisionsanspruchs nach § 652 BGB

    Auszug aus BGH, 29.01.1998 - III ZR 76/97
    Die Revision macht hiergegen im wesentlichen geltend, die beiden vom Berufungsgericht in diesem Zusammenhang zitierten Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (WM 71, 905, 906 und 74, 257, 258) seien durch die spätere Rechtsprechung überholt worden, insbesondere durch die neueren Entscheidungen NJW-RR 1991, 820 und 1993, 248.

    Dabei verkennt die Revision, daß der Senat bereits im Urteil vom 20. Februar 1997 (III ZR 81/96 - NJW 1997, 1583) die Fallgestaltungen, die den Entscheidungen WM 1971, 905 und 1977, 21 einerseits und NJW-RR 1991, 820 und 1993, 248 andererseits zugrunde lagen, voneinander abgegrenzt und rechtlich unterschiedlich gewürdigt hat.

  • BGH, 21.04.1971 - IV ZR 66/69

    Voraussetzungen für das Zustandekommen eines Maklervertrages - Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 29.01.1998 - III ZR 76/97
    Die Revision macht hiergegen im wesentlichen geltend, die beiden vom Berufungsgericht in diesem Zusammenhang zitierten Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (WM 71, 905, 906 und 74, 257, 258) seien durch die spätere Rechtsprechung überholt worden, insbesondere durch die neueren Entscheidungen NJW-RR 1991, 820 und 1993, 248.

    Dabei verkennt die Revision, daß der Senat bereits im Urteil vom 20. Februar 1997 (III ZR 81/96 - NJW 1997, 1583) die Fallgestaltungen, die den Entscheidungen WM 1971, 905 und 1977, 21 einerseits und NJW-RR 1991, 820 und 1993, 248 andererseits zugrunde lagen, voneinander abgegrenzt und rechtlich unterschiedlich gewürdigt hat.

  • BGH, 21.09.1973 - IV ZR 89/72

    Erwerb eines Grundstücks zur Errichtung von Eigentumswohnungen - Geltendmachung

    Auszug aus BGH, 29.01.1998 - III ZR 76/97
    Die Revision macht hiergegen im wesentlichen geltend, die beiden vom Berufungsgericht in diesem Zusammenhang zitierten Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (WM 71, 905, 906 und 74, 257, 258) seien durch die spätere Rechtsprechung überholt worden, insbesondere durch die neueren Entscheidungen NJW-RR 1991, 820 und 1993, 248.
  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus BGH, 29.01.1998 - III ZR 76/97
    Die Revision hat im Ergebnis auch keine Aussicht auf Erfolg (BVerfGE 54, 277).
  • BGH, 10.11.1976 - IV ZR 129/75

    Provisionsanspruch des Maklers bei erforderlicher und nicht erforderlicher

    Auszug aus BGH, 29.01.1998 - III ZR 76/97
    Dabei verkennt die Revision, daß der Senat bereits im Urteil vom 20. Februar 1997 (III ZR 81/96 - NJW 1997, 1583) die Fallgestaltungen, die den Entscheidungen WM 1971, 905 und 1977, 21 einerseits und NJW-RR 1991, 820 und 1993, 248 andererseits zugrunde lagen, voneinander abgegrenzt und rechtlich unterschiedlich gewürdigt hat.
  • BGH, 20.02.1997 - III ZR 81/96

    Rückzahlung der Maklerprovision bei wirtschaftlichem Fehlschlag des

    Auszug aus BGH, 29.01.1998 - III ZR 76/97
    Dabei verkennt die Revision, daß der Senat bereits im Urteil vom 20. Februar 1997 (III ZR 81/96 - NJW 1997, 1583) die Fallgestaltungen, die den Entscheidungen WM 1971, 905 und 1977, 21 einerseits und NJW-RR 1991, 820 und 1993, 248 andererseits zugrunde lagen, voneinander abgegrenzt und rechtlich unterschiedlich gewürdigt hat.
  • OLG Hamburg, 28.05.1999 - 11 U 10/99

    Courtageanspruch des Maklers bei Abschluss eines notariellen

    Das gilt ganz besonders auch für den Sachverhalt, der der Entscheidung des OLG Frankfurt (DB 1986, 2594 f) zugrunde lag, sowie für die Sachverhalte zu den neueren Entscheidungen des OLG Dresden und des Bundesgerichtshofs (in NJW-RR 1996, 694 [OLG Dresden 29.03.1995 - 8 U 1086/94] f bzw. in MDR 1998, 764 [BGH 29.01.1998 - III ZR 76/97] f).

    Der Beklagte hat nun noch mit nicht nachgelassenem Schriftsatz vom 21. Mai 1999 Kopie eines Beschlusses des BGH vom 29. Januar 1998 ( Az.: III ZR 76/97 ) eingereicht.

    Denn es läßt sich unschwer erkennen, daß es sich bei diesem Beschluß um die bereits oben erwähnte und in MDR 1998, 764 [BGH 29.01.1998 - III ZR 76/97] f wiedergegebene Entscheidung des Bundesgerichtshofs handelt, der - wie ebenfalls bereits ausgeführt - eine der in dem vorliegenden Fall vorhandenen Courtagebestimmung vergleichbare Vertragsklausel nicht zugrunde lag.

  • OLG Frankfurt, 20.06.2006 - 19 U 37/06

    Maklervertrag: Aufschiebende Bedingung durch eine Rücktrittsklausel für den Fall

    Maßgeblich für die Beurteilung einer vertraglichen Rücktrittsklausel ist dabei, ob nach Beweggrund, Zweck und Inhalt der Rücktrittsklausel der Hauptvertrag im Sinne einer anfänglichen Unvollkommenheit in der Schwebe bleiben soll, so dass dies einer aufschiebenden Bedingung gleichsteht oder ob der Vertrag sofort voll wirksam sein soll und nur nachträgliche Umstände zum Wegfall des Vertrages führen können, insbesondere durch den Eintritt von Leistungsstörungen, deren Behebung im Verantwortungsbereich der Vertragsparteien liegt (vgl. BGH MDR 1998, 764 m. w. N.).

    Diese Auslegung lässt eindeutig erkennen, dass es den Parteien des Hauptvertrages ausschließlich darauf ankam, die Situation zu regeln, die sich ergibt, wenn bis zum Ablauf der Frist die erforderliche Genehmigung nicht vorliegen sollte und zwar unabhängig davon, auf welchen aus damaliger Sicht unwägbaren Gründen dies beruhen sollte (so wohl auch BGH NJW-RR 1998, 1205 = MDR 1998, 582 in einem vergleichbaren Fall).

  • OLG Köln, 05.02.2013 - 24 U 75/12

    Ansprüche nach vorzeitiger Kündigung eines Vertrages im Zusammenhang mit dem

    Diese Rechtswirkungen standen nämlich immer noch unter dem Vorbehalt einer etwaigen Umwandlung in ein Rückgewährschuldverhältnis (BGH, Beschluss vom 29. Januar 1998 - III ZR 76/97, WM 1998, 720-721, juris: Tz. 5).
  • OLG Hamm, 12.02.2001 - 18 U 72/00

    Maklervertrag - Formularklausel des Kunden - Rückzahlung der Provision

    Auch dann hat der Makler beim Rücktritt vom Hauptvertrag keine Provision verdient, weil das freie Rücktrittsrecht einer aufschiebenden Bedingung gleichsteht (vgl. z.B. BGH NJW-RR 1998, 1205 = WM 1998, 720).

    Im übrigen tendiert die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs allgemein dahin, auch die Fälle eines an besondere Voraussetzungen gebundenen Rücktrittsrechtes denen einer aufschiebenden Bedingung gleichzustellen, wenn der Rücktrittsgrund in einer anfänglichen Unvolllkommenheit des Hauptvertrages liegt, und zwar auch dann, wenn vor einer Ausübung des Rücktrittsrechts sogar bestimmte Pflichten zu erfüllen sind (wenn z.B. der Rücktritt an die Frage der Bebaubarkeit - BGH WM 1977, 21; insbes. BGH WM 1998, 720 - oder an das Fehlen einer bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu beschaffenen Baugenehmigung gebunden ist - BGH WM 1971, 905 -).

  • OLG Rostock, 14.04.2011 - 3 U 2/10

    Notwendige Streitgenossenschaft

    In solchen Fällen verbleibt es vielmehr beim Maklerlohnanspruch (vgl. hierzu BGH, Urt. v. 29.01.1998, III ZR 76/97, MDR 1998, 764; Urt. v. 06.03.1991, IV ZR 53/90, MDR 1991, 723; OLG Karlsruhe, Urt. v. 21.05.2004, NJW-RR 2005, 574).
  • OLG Schleswig, 11.09.2009 - 14 U 33/09

    Darlegungs- und Beweislast für das Zustandekommen des Hauptvertrages als

    Haben die Parteien ein vertragliches Rücktrittsrecht vereinbart, dass so zu verstehen ist, dass der Vertrag gleichsam einer aufschiebenden Bedingung noch in der Schwebe bleiben sollte, so ist der Provisionsanspruch erst entstanden, wenn feststeht, dass das Rücktrittsrecht nicht mehr ausgeübt werden kann (vgl. BGH NJW-RR 1998, 1205 ).
  • OLG Dresden, 27.10.1999 - 8 U 1676/99

    Mitbeurkundung eines Provisionsversprechens zu Gunsten des Maklers; Abreden mit

    Wiederholt hat der Bundesgerichtshof in jüngerer Zeit entschieden, dass das vertragliche Rücktrittsrecht auch in anderen Konstellationen und in abweichender Ausgestaltung einer aufschiebenden Bedingung gleichkommen kann; vielfach rechtfertige zudem eine Auslegung des Maklervertrages dieselbe Bewertung (BGH WM 1997, 1303 und 1305; insbesondere BGH WM 1998, 720 [= Nichtannahmebeschl. zu Senat, Urt. v. 02.04.1997 - 8 U 2557/96].
  • OLG Brandenburg, 13.01.2022 - 10 U 97/21

    Anspruch auf Zahlung von Maklerlohn; Unwirksamkeit eines Maklervertrags wegen

    Hier verwirklicht der Rücktritt zugleich das aus derselben Fehlerquelle stammende Recht, den Vertrag ex tunc zu beseitigen (Hamm/Schwerdtner, Maklerrecht, 7. Aufl. 2016, Rn. 505; vgl. zur Differenzierung auch BGH, Beschluss vom 29.01.1998 - III ZR 76/97, NJW-RR 1998, 1205).
  • LG Berlin, 27.09.2007 - 9 O 141/07

    Fälligkeit des Maklerprovisionsanspruchs: Rücktrittsrecht des Käufers im

    17 Wird ein Rücktrittsrecht von der Bebauungsfähigkeit des gekauften Grundstücks abhängig gemacht, so kann ein solcher Rücktrittsvorbehalt der Vereinbarung einer aufschiebenden Bedingung gleichkommen mit der Folge, dass die Maklerprovision erst dann verdient ist, wenn die Bebaubarkeit feststeht (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Januar 1998 - III ZR 76/97 -, MDR 1998, 764).
  • LG Berlin, 30.09.2004 - 5 O 260/04

    Immoblilienmakler - Bedingtes Rücktrittsrecht: Entsteht Maklerlohnanspruch?

    Diese Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes wird im Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 29. Januar 1998 (BGH NJW-RR 1998, 1205) ausdrücklich bestätigt.
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