Rechtsprechung
   OLG Köln, 23.10.1997 - 18 U 11/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,5547
OLG Köln, 23.10.1997 - 18 U 11/95 (https://dejure.org/1997,5547)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.10.1997 - 18 U 11/95 (https://dejure.org/1997,5547)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. Oktober 1997 - 18 U 11/95 (https://dejure.org/1997,5547)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,5547) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zahlung rückständiger Telefonkosten nebst Verzugszinsen sowie Mahnkosten und Sperrkosten; Nachweis der Verursachung von zu begleichenden Telefongebühren; Geringe Wahrscheinlichkeit von Aufschaltungen Dritter zwischen Anschlussdose und Vermittlungsstelle; ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1363
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • AG Köln, 28.04.1995 - 112 C 617/92
    Auszug aus OLG Köln, 23.10.1997 - 18 U 11/95
    Der Senat hat dazu Beweis erhoben durch Einholung schriftlicher Gutachten des Sachverständigen Dipl.-Ing-W. und Beiziehung des im Verfahren 112 C 617/92 AG Köln erstatteten Gutachtens von Prof. Dr. B.

    Nach dem im Verfahren 112 C 617/92 AG Köln erstatteten Gutachten von Prof.Dr. B. vom 9.3.1994 können sog. Telefon-Hacker mit dem Blue-Box- oder Red-Box-Verfahren Telefonverbindung zu Lasten Dritter auch nur herstellen, wenn der Kunde - was bei dem Beklagten nicht der Fall war - über eine 130'er Nummer verfügt, bei der die Gebühren durch den Anschlußinhaber getragen werden.

  • LG Aachen, 14.12.1994 - 11 O 284/94

    Telekom; Beweislast bei überhöhter Telefonrechnung

    Auszug aus OLG Köln, 23.10.1997 - 18 U 11/95
    Auf die Berufung der Klägerin wird das am 14. Dezember 1994 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 11 0 284/94 - abgeändert.
  • BGH, 18.04.2002 - III ZR 199/01

    Formularmäßige Vereinbarung einer Deaktivierungsgebühr in AGB eines

    Mit diesen vertragstypischen (Haupt-)Leistungspflichten, die nach der herrschenden Meinung in der Rechtsprechung der Instanzgerichte und der Literatur - für die vieles spricht - dienstvertraglicher Natur sind (so etwa, wenn auch ohne nähere Begründung, OLG Brandenburg NJW-RR 2000, 1082, 1083; OLG Köln, NJW-RR 1998, 1363; eingehend zur Rechtsnatur von Telekommunikationsdienstleistungsverträgen, insbesondere des Mobilfunkvertrags Schöpflin, BB 1997, 106; Graf von Westphalen/Grote/Pohle, Der Telefondienstvertrag, 2001, S. 170 ff; Eckert, in: Schuster, Vertragshandbuch Telemedia, 2001, Vierter Teil, Kap. 9, A Rn. 37 ff; Imping, in: Spindler, Vertragsrecht der Telekommunikations-Anbieter, 2000, Teil II, Rn. 12 ff), haben die nach Darstellung der Beklagten der Deaktivierungsgebühr zuzuordnenden Arbeitsabläufe nichts zu tun.
  • OLG Hamm, 05.11.2002 - 19 U 41/02

    Zwangstrennung von 0190er-Verbindungen

    Nach den in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen spricht unter diesen Umständen der Beweis des ersten Anscheins dafür, daß die Telefoneinheiten von dem Anschluß des Beklagten verursacht und auch verbraucht worden sind (vgl. zum Problemkreis OLG München, Archiv PT 1997, 54 ff; OLG Düsseldorf, a.a.O. 1998, 53; OLG Köln NJW-RR 1998, 1363).
  • OLG Stuttgart, 21.04.1999 - 9 U 252/98

    Sittenwirdrigkeit eines Telefonsexvertrags, 0190-Nummer

    Die wohl überwiegende Auffassung bejaht einen Beweis des ersten Anscheins für die richtige Erfassung automatisch aufgezeichneter Tarifeinheiten (OLG Köln NJW-RR 1998, 1363; OLG Celle OLG-Report Celle/Braunschweig/ Oldenburg 1997, 35).
  • OLG Hamm, 17.10.2003 - 34 U 104/02

    Darlegungs- und Beweislast für die Dauer von Telekommunikationsverbindungen

    Um diesen Beweisschwierigkeiten Rechnung zu tragen, geht die herrschende Meinung, der sich der Senat anschließt, davon aus, daß in Fällen, in denen die nach § 16 Abs. 1 TKV vorgeschriebene technische Prüfung durchgeführt worden ist und diese keine Mängel ergeben hat und konkrete Anhaltspunkte für Manipulationen Dritter fehlen, ein Anscheinsbeweis dafür spricht, daß die in Rechnung gestellten Telefoneinheiten vom Anschluß des Kunden verursacht und verbraucht worden sind (OLG Hamm, OLG-Report 3/2003, S. 41; OLG Celle NJW-RR 1997, 568; OLG Köln NJW-RR 1998, 1363; OLG Düsseldorf CR 1999, 28; OLG München, ArchivPT 1997, 54).
  • OLG Koblenz, 12.08.1999 - 8 U 970/99

    Gebührenanspruch der Deutschen Telekom bei "Sex"-Gesprächen

    Wenn keinerlei Anhaltspunkte für technische Fehler bestehen, ist davon auszugehen, dass die automatische Gebührenerfassungseinrichtung der Deutschen Telekom AG zutreffend anzeigen, wieviele Gebühreneinheiten von dem betreffenden Anschluss aus angefallen sind (OLG Stuttgart, ZIP 1999, 1217, OLG Köln, NJW-RR 1998, 1363; OLG Celle, OLGR 1997, 35).
  • LG München I, 16.12.2004 - 26 O 10850/03

    Anforderungen an die technische Prüfung von Telekommunikationsanlagen bei

    So hat z. B. in dem vom OLG Köln am 23.10.1997 entschiedenen Fall (NJW-RR 1998, 1363) eine so genannte Vollprüfung stattgefunden und weiterhin in weiteren vier Wochen ein "Zählvergleich".
  • LG Landau/Pfalz, 21.11.2002 - 1 S 75/02

    Berechnung der Telefongebühren: Erschütterung des Anscheinsbeweises der

    In diesem Zusammenhang kann dahinstehen, ob ein Anscheinsbeweis für die Richtigkeit der automatischen Aufzeichnungen spricht, wenn bei der technisch-betrieblichen Vollprüfung ein Fehler nicht festgestellt wurde (so etwa LG Paderborn, Urteil vom 03.02.2000, Az. 3 O 420/98; LG Bielefeld, Urteil vom 08.04.1999, Az. 8 O 338/98; OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.12.1997, Az. 5 U 39/97 - jeweils zitiert nach JURIS) oder ob für die Annahme eines Anscheinsbeweises zu verlangen ist, dass über die oben genannten Anforderungen hinaus eine unberechtigte Aufschaltung Dritter auszuschließen ist (so LG Bielefeld, Urteil vom 17.12.1998, Az. 20 S 130/98 - zitiert nach JURIS) oder ob ein Anscheinsbeweis im obigen Sinne mit Rücksicht auf die mannigfaltigen Möglichkeiten der Einflussnahme auf die Gebührenimpulse generell zu verneinen ist (so LG Landau, Urteil vom 09.12.1993, Az. 2 O 44/93, teilweise abgeändert durch Urteil des OLG Zweibrücken vom 08.01.1996, Az. 7 U 23/94; so auch LG Aachen NJW 1995 Seite 2364, abgeändert durch OLG Köln NJW-RR 1998, Seite 1363 - die Oberlandesgerichte Zweibrücken und Köln lassen die Frage des Anscheinsbeweises ausdrücklich offen).
  • LG Landau/Pfalz, 29.10.2002 - 1 S 75/02
    In diesem Zusammenhang kann dahinstehen, ob ein Anscheinsbeweis für die Richtigkeit der automatischen Aufzeichnungen spricht, wenn bei der technisch-betrieblichen Vollprüfung ein Fehler nicht festgestellt wurde (so etwa LG Paderborn, Urteil vom 03.02.2000, Az. 3 O 420/98; LG Bielefeld, Urteil vom 08.04.1999, Az. 8 O 338/98; OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.12.1997, Az. 5 U 39/97 - jeweils zitiert nach JURIS) oder ob für die Annahme eines Anscheinsbeweises zu verlangen ist, dass über die oben genannten Anforderungen hinaus eine unberechtigte Aufschaltung Dritter auszuschließen ist (so LG Bielefeld, Urteil vom 17.12.1998, Az. 20 S 130/98 - zitiert nach JURIS) oder ob ein Anscheinsbeweis im obigen Sinne mit Rücksicht auf die mannigfaltigen Möglichkeiten der Einflussnahme auf die Gebührenimpulse generell zu verneinen ist (so LG Landau, Urteil vom 09.12.1993, Az. 2 O 44/93, teilweise abgeändert durch Urteil des OLG Zweibrücken vom 08.01.1996, Az. 7 U 23/94; so auch LG Aachen NJW 1995 Seite 2364, abgeändert durch OLG Köln NJW-RR 1998, Seite 1363 - die Oberlandesgerichte Zweibrücken und Köln lassen die Frage des Anscheinsbeweises ausdrücklich offen).
  • LG München I, 16.12.2004 - 26 O 850/03

    Telefonabrechnung - Nachweispflicht der ordnungsgemäßen Leistungserbringung

    So hat z. B. in dem vom OLG Köln am 23.10.1997 entschiedenen Fall (NJW-RR 98, 1363) eine sogenannte "Vollprüfung" stattgefunden und weiterhin in weiteren vier Wochen ein "Zählvergleich".
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht