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   LG Oldenburg, 27.06.1997 - 6 O 3627/94   

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https://dejure.org/1997,13094
LG Oldenburg, 27.06.1997 - 6 O 3627/94 (https://dejure.org/1997,13094)
LG Oldenburg, Entscheidung vom 27.06.1997 - 6 O 3627/94 (https://dejure.org/1997,13094)
LG Oldenburg, Entscheidung vom 27. Juni 1997 - 6 O 3627/94 (https://dejure.org/1997,13094)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Bestimmung der Höhe der Telefonrechnungen durch Schätzung des Gerichts ; Beweis des ersten Anscheins der Aufzeichnung der Gebühreneinheiten; Ausschluss des Einsatzes von Dialern für eine Manipulationsmöglichkeit von Telekommunikationseinrichtungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung der Höhe der Telefonrechnungen durch Schätzung des Gerichts ; Beweis des ersten Anscheins der Aufzeichnung der Gebühreneinheiten; Ausschluss des Einsatzes von Dialern für eine Manipulationsmöglichkeit von Telekommunikationseinrichtungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1365
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Aachen, 14.12.1994 - 11 O 284/94

    Telekom; Beweislast bei überhöhter Telefonrechnung

    Auszug aus LG Oldenburg, 27.06.1997 - 6 O 3627/94
    Eine derartige Abweichung kann sowohl im Verantwortungsbereich der Klägerin als auch im Bereich des jeweiligen Telefonkunden begründet sein, so daß ein typischer Geschehensablauf nicht mehr angenommen werden kann (wie hier u.a. LG Aachen, Urteil vom 14.12.1994 - 11 O 284/94 , NJW 1995, 2364, m.w.N.).
  • BGH, 24.06.2004 - III ZR 104/03

    Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Anbieters von

    Die Darlegungs- und Beweislast dafür, daß der Kunde die Leistung des Telefonnetzbetreibers - die Herstellung einer Verbindung - in Anspruch genommen hat, trägt grundsätzlich letzterer (allg. Meinung, vgl. z.B.: OLG Dresden CR 2002, 34; OLG Celle NJW-RR 1997, 568, 569; LG Hof MMR 2003, 414; LG Frankfurt (Oder) MMR 2002, 249, 250; LG Oldenburg NJW-RR 1998, 1365; Struck CR 2002, 35).
  • AG Berlin-Lichtenberg, 11.04.2006 - 8 C 457/05

    Telekommunikation: Anwendung der Grundsätze des Anscheinsbeweises bei

    Ein Beweis des ersten Anscheins, gestützt auf einen Einzelverbindungsnachweis ist jedoch auch im Bereich der zeitabhängig abgerechneten Festnetztelefondienstleistungen nur anzunehmen, sofern gegen den Einzelverbindungsnachweis nicht rechtzeitig Einwendungen erhoben wurden oder auf rechtzeitige Einwendungen hin der Anschluß gem. § 16 TKV überprüft wurde, vgl. etwa LG Wuppertal NJW-RR 1997 S. 701, LG Oldenburg NJW-RR 1998, S. 1365, OLG Hamm MMR 2004 S. 337, AG Starnberg MMR 2005 S. 332.
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