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   BayObLG, 18.02.1998 - 2Z BR 134/97   

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https://dejure.org/1998,5921
BayObLG, 18.02.1998 - 2Z BR 134/97 (https://dejure.org/1998,5921)
BayObLG, Entscheidung vom 18.02.1998 - 2Z BR 134/97 (https://dejure.org/1998,5921)
BayObLG, Entscheidung vom 18. Februar 1998 - 2Z BR 134/97 (https://dejure.org/1998,5921)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rechtsschutzbedürfnis; Teileigentum; Sondereigentum; Jahresabrechnung; Genehmigung; Wirtschaftsplan

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsschutzbedürfnisses für die Anfechtung der Genehmigung des Wirtschaftsplans nach Genehmigung der Jahresabrechnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • AG München - UR II 474/95
  • LG München I - 1 T 6209/97
  • BayObLG, 18.02.1998 - 2Z BR 134/97

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1624
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 10.10.1996 - 2Z BR 109/96
    Auszug aus BayObLG, 18.02.1998 - 2Z BR 134/97
    Damit hat das Landgericht zu Recht angenommen, daß die Antragsgegner über die für sie auftretende Rechtsanwältin, von deren Bevollmächtigung es nach den Umständen ausgehen konnte (vgl. Senatsbeschluß vom 10.10.1996, 2Z BR 109/96 = BayObLG Report 1996, 81), ordnungsgemäß im Sinn von § 43 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 4 Nr. 2 WEG am Verfahren beteiligt worden sind.

    Die Einzelabrechnungen sind aus der Gesamtabrechnung dergestalt abzuleiten, daß der auf den einzelnen Wohnungseigentümer entfallende Anteil an den Gesamtausgaben festgestellt und diesem die von ihm geleisteten Wohngeldvorauszahlungen gegenübergestellt werden (vgl. Senatsbeschluß vom 10.10.1996, 2Z BR 109/96 und BayObLG NJVI-RR 1990, 1107 f.).

  • BayObLG, 09.08.1990 - BReg. 2 Z 79/90

    Anforderungen an die Jahresabrechung

    Auszug aus BayObLG, 18.02.1998 - 2Z BR 134/97
    Die Einstellung der Posten "Instandhaltungsrücklage" und "Sonderumlage" als Ausgaben in die Einzelabrechnung des Antragstellers ist in Anbetracht des Umstands, daß er keine Zahlungen geleistet hatte, nicht zu beanstanden (vgl. BayOblG NJW-RR 1991, 15/16).
  • BGH, 30.11.1995 - V ZB 16/95

    Haftung des ausgeschiedenen Wohnungseigentümers

    Auszug aus BayObLG, 18.02.1998 - 2Z BR 134/97
    Denn der Wirtschaftsplan ist damit nicht aufgehoben, sondern nur bestätigt worden (vgl. BGHZ 131, 228/231 f.; BayObLG WE 1990, 220; Wenzel WE 1996, 442/446 f.).
  • BayObLG, 20.07.1995 - 2Z BR 49/95

    Bestellung eines Verwalters durch Mehrheitsbeschluss

    Auszug aus BayObLG, 18.02.1998 - 2Z BR 134/97
    b) Die weitere Beteiligte ist in der Eigentümerversammlung vom 19.4.1993 wirksam zur Verwalterin bestellt worden (vgl. Senatsbeschluß vom 20.7.1995, 2Z BR 49/95 = WuM 1996, 497 ).
  • BayObLG, 27.01.1994 - 2Z BR 88/93

    Neubestellung eines Verwalters mit 3/4-Mehrheit

    Auszug aus BayObLG, 18.02.1998 - 2Z BR 134/97
    Auf Vorgänge oder Abrechnungsmängel früherer Jahre kann die Anfechtung der Jahresabrechnung 1994 grundsätzlich nicht gestützt werden (vgl. Senatsbeschluß vom 27.1.1994, 2Z BR 88/93 = WuM 1994, 230).
  • BayObLG, 05.06.1992 - 1Z BR 21/92

    Wiederinkraftsetzung eines widerrufenen privatschriftlichen Testaments

    Auszug aus BayObLG, 18.02.1998 - 2Z BR 134/97
    Im vorliegenden Verfahren ist ein Ablehnungsgesuch nicht gestellt worden; mit dem Rechtsmittel gegen die Hauptsacheentscheidung konnte der Antragsteller die Ablehnung nicht nachholen (vgl. BayObLGZ 1992, 181/184; Keidel/Zimmermann FGG 13.Aufl. § 6 Rn.70).
  • BGH, 17.10.2014 - V ZR 26/14

    Wohnungseigentum: Kompetenz der Eigentümer zur Beschlussfassung über die

    Bei der Beantwortung der Frage, ob der eine oder andere Fall vorliegt, haben die Wohnungseigentümer einen Prognosespielraum (BayObLG, NJW-RR 1998, 1624; Becker in Bärmann, WEG, 12. Aufl., § 28 Rn. 20; Timme/Bonifacio, WEG, 2. Aufl., § 28 Rn. 14), der gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar ist.
  • OLG Frankfurt, 16.10.2006 - 20 W 278/03

    Wohnungseigentumsrecht: Anfechtung von Eigentümerbeschlüssen über eine

    Wesentlicher Bestandteil der Einzelabrechnung ist die Gegenüberstellung des von dem einzelnen Wohnungseigentümer auf der Grundlage der Jahresabrechnung geschuldeten Betrags und der von ihm hierauf geleisteten Vorauszahlungen mit dem sich daraus ergebenden Saldo in Form eines Fehlbetrages oder einer Überzahlung (vgl. etwa Niedenführ/Schulze, a.a.0., § 28 Rz. 54, 63 m. w. N.; vgl. auch Bärmann/Pick/Merle, a.a.0., § 28 Rz. 82; Riecke/Happ, a.a.O., § 28 Rz. 42; Staudinger/Bub, a.a.0., § 28 WEG Rz. 389; BayObLG NJW-RR 1998, 1624; ZWE 2001, 492).
  • BayObLG, 23.10.1998 - 2Z BR 110/98

    Anfechtung des Eigentümerbeschlusses über die Jahresabrechnung

    a) Das Landgericht hat zu Recht angenommen, daß die Antragsgegner über die für sie auftretende Rechtsanwältin, von deren Bevollmächtigung es nach den Umständen ausgehen konnte, ordnungsgemäß im Sinn von § 43 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 4 Nr. 2 WEG am Verfahren beteiligt worden sind (vgl. den in einem anderen Verfahren der Beteiligten ergangenen Senatsbeschluß vom 18.2.1998 - 2Z BR 134/97, in NZM 1998, 334 insoweit nicht abgedruckt).

    Eine solche Beschränkung ist zulässig (BayObLG NZM 1998, 334 ; Weitnauer/Hauger WEG 8. Aufl. § 28 Rn. 30).

    Auf Vorgänge oder Abrechnungsmängel früherer Jahre kann die Anfechtung der Jahresabrechnung grundsätzlich nicht gestützt werden (vgl. BayObLG WuM 1994, 230 und NZM 1998, 334 ).

  • OLG Hamburg, 21.10.2002 - 2 Wx 71/02

    Rechtsschutzinteresse des Alteigentümers

    Insbesondere ist der Wirtschaftsplan durch den Beschluss der Jahresabrechnung nicht aufgehoben und damit gegenstandslos, sondern nur bestätigt worden (BGHZ 131, 228, 231 f. = NJW 1996, 725, 726; BayObLG, NJW-RR 1998, 1624).

    Zumindest dem vor der Beschlussfassung über die Jahresabrechnung ausgeschiedenen Wohnungseigentümer kann daher das Rechtsschutzbedürfnis für eine Anfechtung des Wirtschaftsplanes nicht abgesprochen werden (vgl. auch OLG Hamm, OLGZ 1971, 96, 100 f.; ohne Einschränkung BayObLG, NJW-RR 1998, 1624; Merle in: Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl., § 28, Rn. 50).

  • OLG Frankfurt, 16.10.2006 - 20 W 178/03

    Wohnungseigentum: Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses; Form der

    Wesentlicher Bestandteil der Einzelabrechnung ist die Gegenüberstellung des von dem einzelnen Wohnungseigentümer auf der Grundlage der Jahresabrechnung geschuldeten Betrags und der von ihm hierauf geleisteten Vorauszahlungen mit dem sich daraus ergebenden Saldo in Form eines Fehlbetrages oder einer Überzahlung (vgl. etwa Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 28 Rz. 54, 63 m. w. N.; vgl. auch Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 28 Rz. 82; Riecke/Happ, a.a.O., § 28 Rz. 42; Staudinger/Bub, a.a.O., § 28 WEG Rz. 389; BayObLG NJW-RR 1998, 1624; ZWE 2001, 492).
  • OLG Zweibrücken, 01.03.2000 - 3 W 270/99
    Der Beschluss der Wohnungseigentümer ist hinsichtlich der Einzeljahresabrechnung für ungültig zu erklären, da nach dem Vorbringen der Beteiligten zu 1) zulässigerweise (BayObLG NJW-RR 1998, 1624) nur deren Genehmigung, nicht aber die Genehmigung der Gesamtjahresabrechnung Gegenstand der weiteren Beschwerde ist.

    2 Z 49/91|OLG Frankfurt; 17.05.1991; 20 W 362/90">NJW-RR 1991, 1360, 1361 und NJW-RR 1998, 1624; Bub aaO; Bärmann aaO) fort.

  • BayObLG, 24.06.1999 - 2Z BR 179/98

    Jahresabrechnung

    Ein Wirtschaftsplan verstößt nur dann gegen die Grundsätze ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn er zu wesentlich überhöhten Wohngeldforderungen oder zu erheblichen Nachzahlungspflichten führt (vgl. BayObLG, NZM 1998, 334 m.w.N.).
  • BayObLG, 23.10.1998 - 2Z BR 119/98

    Vollstreckungsabwehrantrag wegen nach Erlass der letzten Tatsachenentscheidung

    (3) Für das Vollstreckungsabwehrverfahren durfte das Landgericht von der Vorlage einer Vollmacht der Verfahrensbevollmächtigten der Antragsgegner absehen, weil es nach den Umständen von ihrer Bevollmächtigung ausgehen konnte (vgl. Senatsbeschlüsse vom 16.4.1998 - 2Z BR 66/98 und 18.2.1998 - 2Z BR 134/97 m.w.N.).
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