Rechtsprechung
OLG Hamm, 13.01.1998 - 9 U 131/96 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 823; BGB § 840 Abs. 3; BGB § 249
Keine Berücksichtigung der erhöhten Tiergefahr eines ausbrechenden Hengstes gegenüber grob fahrlässigem Verkehrssicherungspflichtigen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- hessen.de (Kurzinformation)
Tierschutz - Pferde - Rennpferd
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 249
Ersatz "frustrierter Aufwendungen"; Schadensersatz für merkantilen Minderwert
Papierfundstellen
- NJW-RR 1998, 957
- VersR 2000, 732
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Karlsruhe, 17.01.2008 - 12 U 73/07
Deliktische Haftung bei eigenmächtiger Fütterung fremder Pferde auf einem …
Hier führt aber der Rechtsgedanke des § 840 Abs. 3 BGB zu dem Ergebnis, dass dieser Umstand hinter der schuldhaften deliktischen Handlung des Beklagten vollständig zurücktritt (OLG Hamm, NJW-RR 1998, 957, 958).Denn es gibt im Deliktsrecht keinen Grundsatz des Inhalts, dass die Aufwendungen erstattet werden müssen, die infolge eines zum Schadenersatz verpflichtenden Ereignisses nutzlos geworden sind (OLG Hamm, NJW-RR 1998, 957, 958).
- OLG Köln, 05.02.2013 - 15 U 138/12
Haftung des Inhabers einer Pferdepension für Verletzungen eines Pferdes
Ob sich dies aus einer (unmittelbaren oder analogen) Anwendung von § 840 Abs. 3 BGB ergibt, wonach eine Gefährdungshaftung (u.a.) aus dem Aspekt der Tierhalterhaftung i.S.d. § 833 BGB nicht zum Tragen kommt, wenn daneben die Ersatzpflicht eines Dritten besteht (so: OLG Hamm, Urteil vom 13.1.1998 - 9 U 131/96, in: NJW-RR 1998, 957 ff.), kann dahin stehen. - OLG Hamm, 08.10.2009 - 6 U 45/09
Zur Haftungsverteilung bei einem nächtlichen Verkehrsunfall eines Kraftfahrers …
Sogenannte frustrierte Aufwendungen werden im Deliktsrecht regelmäßig nicht erstattet (vgl. weiter OLG Hamm, 9. Senat, NJW-RR 1998, 957; BGH, NJW 1991, 2707, 2708). - LG Lübeck, 08.10.2013 - 6 O 20/13
Leih- bzw. Schenkungsvertrag: Einordnung der unentgeltlichen Nutzungsüberlassung …
Im Bereich des Deliktsrechts sind sogenannte Frustrierungsschäden wegen nutzloser Aufwendungen in der Form von Unterhaltskosten für ein Pferd von der Rechtsprechung als grundsätzlich nicht erstattungsfähig angesehen worden (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1998, 957; OLG Hamm r+s 2009, 126; OLG Stuttgart).