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   OLG Hamm, 13.01.1998 - 9 U 131/96   

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https://dejure.org/1998,6106
OLG Hamm, 13.01.1998 - 9 U 131/96 (https://dejure.org/1998,6106)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.01.1998 - 9 U 131/96 (https://dejure.org/1998,6106)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. Januar 1998 - 9 U 131/96 (https://dejure.org/1998,6106)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; BGB § 840 Abs. 3; BGB § 249
    Keine Berücksichtigung der erhöhten Tiergefahr eines ausbrechenden Hengstes gegenüber grob fahrlässigem Verkehrssicherungspflichtigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Pferde - Rennpferd

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 249
    Ersatz "frustrierter Aufwendungen"; Schadensersatz für merkantilen Minderwert

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 957
  • VersR 2000, 732
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Karlsruhe, 17.01.2008 - 12 U 73/07

    Deliktische Haftung bei eigenmächtiger Fütterung fremder Pferde auf einem

    Hier führt aber der Rechtsgedanke des § 840 Abs. 3 BGB zu dem Ergebnis, dass dieser Umstand hinter der schuldhaften deliktischen Handlung des Beklagten vollständig zurücktritt (OLG Hamm, NJW-RR 1998, 957, 958).

    Denn es gibt im Deliktsrecht keinen Grundsatz des Inhalts, dass die Aufwendungen erstattet werden müssen, die infolge eines zum Schadenersatz verpflichtenden Ereignisses nutzlos geworden sind (OLG Hamm, NJW-RR 1998, 957, 958).

  • OLG Köln, 05.02.2013 - 15 U 138/12

    Haftung des Inhabers einer Pferdepension für Verletzungen eines Pferdes

    Ob sich dies aus einer (unmittelbaren oder analogen) Anwendung von § 840 Abs. 3 BGB ergibt, wonach eine Gefährdungshaftung (u.a.) aus dem Aspekt der Tierhalterhaftung i.S.d. § 833 BGB nicht zum Tragen kommt, wenn daneben die Ersatzpflicht eines Dritten besteht (so: OLG Hamm, Urteil vom 13.1.1998 - 9 U 131/96, in: NJW-RR 1998, 957 ff.), kann dahin stehen.
  • OLG Hamm, 08.10.2009 - 6 U 45/09

    Zur Haftungsverteilung bei einem nächtlichen Verkehrsunfall eines Kraftfahrers

    Sogenannte frustrierte Aufwendungen werden im Deliktsrecht regelmäßig nicht erstattet (vgl. weiter OLG Hamm, 9. Senat, NJW-RR 1998, 957; BGH, NJW 1991, 2707, 2708).
  • LG Lübeck, 08.10.2013 - 6 O 20/13

    Leih- bzw. Schenkungsvertrag: Einordnung der unentgeltlichen Nutzungsüberlassung

    Im Bereich des Deliktsrechts sind sogenannte Frustrierungsschäden wegen nutzloser Aufwendungen in der Form von Unterhaltskosten für ein Pferd von der Rechtsprechung als grundsätzlich nicht erstattungsfähig angesehen worden (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1998, 957; OLG Hamm r+s 2009, 126; OLG Stuttgart).
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