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   OLG Celle, 12.02.1998 - 11 U 307/96   

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OLG Celle, 12.02.1998 - 11 U 307/96 (https://dejure.org/1998,9903)
OLG Celle, Entscheidung vom 12.02.1998 - 11 U 307/96 (https://dejure.org/1998,9903)
OLG Celle, Entscheidung vom 12. Februar 1998 - 11 U 307/96 (https://dejure.org/1998,9903)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 128
  • NZM 1998, 678
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 14.12.2000 - III ZR 3/00

    Wegfall des Anspruchs auf Zahlung von Maklerlohn nach Aufhebung des Kaufvertrages

    Für die Maklervergütung ist vielmehr allein maßgebend, daß der vermittelte oder nachgewiesene Vertrag wegen des "Makels der Anfechtbarkeit" von Anfang an an einer Unvollkommenheit leidet und daran wirtschaftlich auch scheitert, vergleichbar darin denjenigen Fallgestaltungen, in denen die Vertragsparteien den Hauptvertrag mit Rücksicht auf ein Anfechtungsrecht einverständlich wieder aufheben (s. hierzu OLG Köln NJW-RR 1997, 693; OLG Celle NJW-RR 1999, 128; OLG Hamburg NJW-RR 1999, 351; Schwerdtner, aaO, Rn. 473; vgl. auch OLG Hamm NJW-RR 1991, 249 f.; Staudinger/Reuter, §§ 652, 653 Rn. 93).
  • OLG Hamm, 28.04.2014 - 18 U 72/13

    Rückforderung der für die Vermittlung eines Darlehensnehmers gezahlten Provision

    c)Außer in dem Fall der Anfechtung eines anfechtbaren Kaufvertrages ist die Rechtsprechung auch in solchen Fällen von einem Wegfall des Provisionsanspruchs ausgegangen, in denen die Vertragsparteien das anfechtbare Geschäft mit Rücksicht auf ein Anfechtungsrecht einvernehmlich wieder aufgehoben haben (OLG Köln, Urt. v. 13.02.1996 - 24 U 151/95, NJW-RR 1997, 693, mit Tatbestand abrufbar unter www.nrwe.de; OLG Hamburg, Urt. v. 02.06.1998 - 11 U 176/96, NJW 1999, 351; OLG Celle, Urt. v.12.02.1998 - 11 U 307/96, NJW-RR 1999, 128; zustimmend obiter dictum BGH, Urt. v. 14.12.2000 - III ZR 3/00, NJW 2001, 966, 967).
  • OLG Bamberg, 20.08.2003 - 3 U 223/02

    Zum Courtageanspruch einer Maklerin bei vereinbarter Vertragsaufhebung durch die

    Für die Maklervergütung ist vielmehr allein maßgebend, daß der vermittelte oder nachgewiesene Vertrag wegen des "Makels der Anfechtbarkeit" von Anfang an an einer Unvollkommenheit leidet und daran wirtschaftlich auch scheitert, vergleichbar denjenigen Fallgestaltungen, in denen die Vertragsparteien den Hauptvertrag mit Rücksicht auf ein Anfechtungsrecht einverständlich wieder aufheben (s. hierzu OLG Köln, NJW-RR 1997, 693; OLG Celle, NJW-RR 1999, 128; OLG Hamburg, NJW-RR 1999, 351; OLG Hamm, NJW-RR 1991, 249 f.; Staudinger/Reuter, §§ 652, 653 Rdnr. 93).

    Eine wirksame Anfechtung des vermittelten Vertrags läßt den Provisionsanspruch des Maklers entfallen (BGH, BB 1980, 2076; OLG Celle, NJW-RR 1999, 128), denn ohne die arglistige Täuschung wäre der vermittelte Vertrag gar nicht zustande gekommen.

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