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   AG Grevenbroich, 03.11.1997 - 11 C 232/97   

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https://dejure.org/1997,5643
AG Grevenbroich, 03.11.1997 - 11 C 232/97 (https://dejure.org/1997,5643)
AG Grevenbroich, Entscheidung vom 03.11.1997 - 11 C 232/97 (https://dejure.org/1997,5643)
AG Grevenbroich, Entscheidung vom 03. November 1997 - 11 C 232/97 (https://dejure.org/1997,5643)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schuldrechtlicher Vertrag über den Einsatz magischer Kräfte; Objektive Unmöglichkeit einer Leistung auf Basis parapsychologischer Kräfte; Versprechen einer Hellseherin zur Leistung von Lebenshilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rabüro.de (Kurzinformation)

    Zur Nichtigkeit eines Vertrages mit einem "Medium"

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    "Hellsehervertrag" nichtig

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 133
  • MDR 1998, 762
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Kassel, 14.03.1985 - 1 S 491/84

    Geistheiler vor Gericht

    Auszug aus AG Grevenbroich, 03.11.1997 - 11 C 232/97
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß ein Vertrag, in dem sich eine Partei zum Einsatz magischer Kräfte, zum Beispiel zur Lösung von Partnerschaftsproblemen auf parapsychologischer Grundlage verpflichtet, auf eine offenkundig unmögliche Leistung gerichtet ist (LG Kassel, Urt. v. 14.3.1985 - 1 S 491/84, NJW 1985, 1642), weil die von der Beklagten behaupteten magischen oder parapsychologischen Kräfte nicht beweisbar sind und nur dem Glauben, Aberglauben, der Vorstellungswelt oder dem Wahn zuzurechnen sind (LG Kassel, Urt. v. 14.3.1985 - 1 S 491/84, NJW 1985, 1642 unter Hinweis auf RGSt 33, 321).

    § 817 S.2 BGB schließt den Rückforderungsanspruch des Klägers nicht aus, weil die Nichtigkeit auf einer objektiv unmöglichen Leistung beruht (LG Kassel NJW 1985, 1642).

  • OLG Düsseldorf, 27.02.1953 - 5 U 319/52
    Auszug aus AG Grevenbroich, 03.11.1997 - 11 C 232/97
    Auf der gleichen Ebene liegen Horoskope auf astrologischer Grundlage (OLG Düsseldorf, Urt. v. 27.2.1953 - 5 U 319/52, NJW 1953, 1553) und Verträge auf Vornahme von Teufelsaustreibungen" (LG Mannheim, Urt. v. 30.4.1992 - (12) 4 Ns 80/91, NJW 1993, 1488 f.).

    Daß die ganz überwiegende Mehrheit der denkenden Bevölkerung dies für Aberglauben hält, ist im übrigen offenkundig (so schon OLG Düsseldorf NJW 1953, 1553).

  • LG Mannheim, 30.04.1992 - 4 Ns 80/91

    Teufelsaustreibung - §§ 263, 13 StGB

    Auszug aus AG Grevenbroich, 03.11.1997 - 11 C 232/97
    Auf der gleichen Ebene liegen Horoskope auf astrologischer Grundlage (OLG Düsseldorf, Urt. v. 27.2.1953 - 5 U 319/52, NJW 1953, 1553) und Verträge auf Vornahme von Teufelsaustreibungen" (LG Mannheim, Urt. v. 30.4.1992 - (12) 4 Ns 80/91, NJW 1993, 1488 f.).
  • RG, 21.06.1900 - 1983/00

    Ist die Aufforderung, einen Menschen durch Beschwörungen oder Sympathiemittel zu

    Auszug aus AG Grevenbroich, 03.11.1997 - 11 C 232/97
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß ein Vertrag, in dem sich eine Partei zum Einsatz magischer Kräfte, zum Beispiel zur Lösung von Partnerschaftsproblemen auf parapsychologischer Grundlage verpflichtet, auf eine offenkundig unmögliche Leistung gerichtet ist (LG Kassel, Urt. v. 14.3.1985 - 1 S 491/84, NJW 1985, 1642), weil die von der Beklagten behaupteten magischen oder parapsychologischen Kräfte nicht beweisbar sind und nur dem Glauben, Aberglauben, der Vorstellungswelt oder dem Wahn zuzurechnen sind (LG Kassel, Urt. v. 14.3.1985 - 1 S 491/84, NJW 1985, 1642 unter Hinweis auf RGSt 33, 321).
  • BGH, 13.01.2011 - III ZR 87/10

    Zum Anspruch auf Vergütung für Kartenlegen

    So liegt es beim Versprechen des Einsatzes übernatürlicher, "magischer" oder parapsychologischer Kräfte und Fähigkeiten (s. OLG Düsseldorf, NJW 2009, 789, 791; LG Augsburg, NJW-RR 2004, 272; AG Grevenbroich, NJW-RR 1999, 133; LG Mannheim, NJW 1993, 1488, 1489; LG Kassel, NJW-RR 1988, 1517 und NJW 1985, 1642; Palandt/Grüneberg, BGB, 69. Aufl., § 275 Rn. 14; Bamberger/Roth/Unberath, BGB, 2. Aufl., § 275 Rn. 22 mit dortiger Fn. 14; differenzierend danach, ob die Leistung als solche oder ein erhoffter Erfolg geschuldet wird: Erman/Westermann, BGB, 12. Aufl., § 275 Rn. 5).
  • AG Bad Segeberg, 05.03.2015 - 17a C 87/14

    Zahlungsklage für die Vergütung einer esoterische Dienstleistung:

    Ein Vertrag über eine "esoterische Dienstleistung" ist nicht deshalb sittenwidrig, weil der Dienstverpflichtete im Prozess nicht dartut, über eine hinreichende Ausbildung zur Vornahme der geschuldeten Dienste zu verfügen (entgegen AG Grevenbroich, Urteil vom 3. November 1997 - 11 C 232/97, MDR 1998, 762).(Rn.90).

    Dies entspricht einer bereits seit längerem in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung vertretenen Auffassung, die vor allem unter Geltung des § 306 BGB a.F. entwickelt worden ist (OLG Düsseldorf, Urt. v. 09.09.2008 - 20 U 123/08, NJW 2009, 789, 791 zum Wahrsagen in Zusammenhang mit einem wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch; OLG Düsseldorf, Urt. v. 27.02.1953 - 5 U 319/52, NJW 1953, 1553 zur Erteilung von Weisungen für die Zukunft auf astrologischer Grundlage; LG Aachen, Urt. v. 12.02.1988 - 5 S 414/87, MDR 1989, 63 zur Beeinflussung eines Rechtsstreits mittels "magischer" Kräfte; LG Augsburg, Urt. v. 13.05.2003 - 4 S 5354/02, NJW-RR 2004, 272, LG Kassel, Urt. v. 26.05.1988 - 1 S 483/87, NJW-RR 1988, 1517 und LG Kassel, Urt. v. 14.03.1985 - 1 S 491/84, NJW 1985, 1642 zur Partnerzusammenführung unter Einsatz magischer Kräfte; LG Mannheim, Urt. v. 30.04.1992 - (12) 4 Ns 80/91, NJW 1993, 1488, 1489 zur Vereinbarung über die Vornahme einer Teufelsaustreibung; AG Grevenbroich, Urt. v. 03.11.1997 - 11 C 232/97, NJW-RR 1999, 133 zur Lebenshilfe auf parapsychologischer Grundlage; ebenso Staudinger/Caspers, BGB, Neubearbeitung 2014, § 275 Rn. 13; Prütting/Wegen/Weinreich/Schmidt-Kessel, BGB, 9. Aufl. 2014, § 275 Rn. 8).

    Der zwischen den Parteien geschlossene Dienstvertrag ist auch nicht bereits deshalb sittenwidrig, weil die Klägerin nicht dargetan hat, über eine hinreichende Ausbildung zur Vornahme der geschuldeten Dienste zu verfügen (anders AG Grevenbroich, Urt. v. 03.11.1997 - 11 C 232/97, NJW-RR 1999, 133 für eine Lebenshilfe auf parapsychologischer Grundlage).

  • OLG Stuttgart, 08.04.2010 - 7 U 191/09

    Vergütung für eine Lebensberatung in Verbindung mit Kartenlegen

    Insbesondere ist in Rechtsprechung und Literatur anerkannt, dass ein Vertrag, in dem sich eine Partei zum Einsatz magischer Kräfte verpflichtet, mit denen Lebensumstände positiv beeinflusst werden sollen - zum Beispiel Partnerschaftsprobleme gelöst werden sollen - auf eine unmögliche Leistung gerichtet ist, weil solche Kräfte nicht existieren (LG Kassel NJW 1985, 1642; LG Kassel NJW-RR 1988, 1517; AG Grevenbroich NJW-RR 1999, 133; LG Augsburg NJW-RR 2004, 272; Palandt/Grüneberg, a.a.O.).
  • LG Traunstein, 05.04.2019 - 9 O 2789/18

    Vertrag über Abhaltung eines schamanischen Heilrituals wirksam

    Soweit in der Literatur (z.B. Lobinger, Die Grenzen rechtsgeschäftlicher Leistungspflichten, 2004, S. 277 f.) vereinzelt vertreten wird, übersinnliche Leistungen würden keinen tauglichen Gegenstand rechtsgeschäftlicher Vereinbarungen bilden, so folgt dem das Gericht in Übereinstimmung mit der weiteren Rechtsprechung nicht (vgl. etwa BGH, Urteil vom 13.01.2011 - III ZR 87/10; LG Ulm, Urteil vom 15.08.2016 - 2 O 64/16; abweichende Urteile, bspw. AG Grevenbroich, Urteil vom 03.11.1997 - 11 C 232/97 oder OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.02.1953 - 5 U 319/52 sind vor Inkrafttreten des § 311 a BGB ergangen und somit überholt).
  • LG Ulm, 15.08.2016 - 2 O 64/16

    Wirksamkeit einer Vereinbarung über eine Einweihung in den "3. Grad" des "Reiki"

    In diesem Zusammenhang kann nicht außer Betracht bleiben, dass die angeblichen Wirkungen und Wirkungsweisen der von der Klägerin angebotenen "Leistungen" für einen Außenstehenden, der dieser Lehre nicht anhängt, in keiner Weise nachvollziehbar sind, dass mit den außerordentlich hohen Gebühren jedoch Zahlungen insbesondere von Menschen verlangt werden, die aufgrund einer schwierigen Lebenssituation, Leichtgläubigkeit oder einer besonderen Beeinflussbarkeit besonders verletzlich und damit schutzbedürftig sind (vgl. auch AG Grevenbroich NJW-RR 1999, 133 zur "Lebenshilfe" auf parapsychologischer Basis durch ein "Medium" und AG Bad Segeberg, Urteil 05.03.2015 - 17a C 87/14 - zu einem Vertrag über "Wiederherstellung und Harmonisierung körpereigener Energiefelder unter Zuhilfenahme von Energetik und Chakren").
  • AG Nürnberg, 27.07.1999 - 18 C 3560/99

    Vertrag über magische Hilfe nichtig

    Ein Vertrag in dem sich eine Partei zum Einsatz magischer Kräfte oder Vermittlung magischer Kräfte verpflichtet, ist wegen offenkundiger Unmöglichkeit der Leistung nichtig (so auch LG Kassel, NJW 85, 1642 und AG Grevenbroich, NJW-RR 99, 133).
  • LG Köln, 24.02.2016 - 25 O 49/15
    Denn nicht selten befinden sich Personen, die einen Vertrag mit einem derartigen Inhalt abschließen, in einer schwierigen Lebenssituation oder sind leichtgläubige, unerfahrene oder psychische labile Persönlichkeiten, weshalb in solchen Fällen keine allzu hohen Anforderungen an die Annahme eines Verstoßes gegen die guten Sitten zu stellen sind (vgl. BGHZ 188, 71; AG Grevenbroich NJW-RR 1999, 133; LG Köln, Urteil vom 10.07.2013, Az. 25 O 212/11).
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